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Heddesheim, 16. März 2010. Die Gemeinde Heddesheim legt den Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) ausschließlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Das ist rechtlich in Ordnung – doch ein Bürgerservice geht im Jahr 2010 auch anders.
Von Hardy Prothmann
Andere Kommunen – anderen Sitten. Die Grünen wünschten sich von der Gemeinde, dass diese doch die Dateien zum Bebauunsplanentwurf „Nördlich der Benzstraße“ ins Internet stellt – damit auch BürgerInnen Zugriff haben, die vielleicht zu den Öffnungszeiten nicht gut ins Rathaus kommen.

Bürgernähe als vorbildlicher Service: Bebauungspläne im Internet bei der Stadt Freiburg. Quelle: Stadt Freiburg
Positive Beispiele
Das spart den Bürgern Zeit, Benzin oder einen Fahrschein – also Aufwand. Auch der Aufwand für das Rathaus wird vermindert, weil eventuell weniger BürgerInnen ins Rathaus kommen, wenn diese in aller Ruhe zuhause die Pläne prüfen können.
Ein schönes Beispiel ist die Internetseite der Stadt Freiburg. Auf der sehr übersichtlichen Internetseite können die BürgerInnen Bebauungspläne runterladen und finden weitere zahlreiche Informationen.
Oder die Stadt Bonn: Hier können die Bürger gegen eine Gebühr von 23 Euro Farbkopien der Bebauungspläne im Rathaus kaufen. Die Stadt macht damit kein Geld, sondern fordert als Gebühr die anfallenden Kosten für den Ausdruck ein – das ist nachvollziehbar und sehr bürgernah.
In Heddesheim gibt es für die BürgerInnen nach Informationen des heddesheimblogs einen solchen Service nicht. Ganz im Gegenteil ist es den BürgerInnen noch nicht einmal gestattet, diese Kopien selbst anzufertigen und danach zu bezahlen.
Sicherlich ist Heddesheim nicht die einzige Kommune, die nur das archaische Verfahren der Offenlage als Kopie im Zimmer einer Mitarbeiterin zulässt.
Altes System vs. modernes System.
Die Frage ist allerdings, wie sich die Gemeindeverwaltung selbst sieht und von außen wahrgenommen werden will: Als altes System, wo der Dienst nach Vorschrift läuft oder als moderne Verwaltung, deren Ziel der beste aller denkbaren Bürgerservices ist.
Bürgermeister Michael Kessler hat sich für die „traditionelle“ Methode entschieden. Wenn jemand denkt, dass dieses Vorgehen die Einsichtnahme erschweren soll, ist das nur eine Meinung. Und der Umgang mit Meinungen ist wie die Offenlage von Bebauungsplänen durch Gesetze geregelt. Für die Meinung gilt Artikel 5, Grundgesetz. Für die Offenlage § 3 Abs. 2 BauGB.
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