Mannheim/Schriesheim/Heddesheim, 14. April 2012. (red) Am Mittwoch hat der Prozess gegen einen 19-jĂ€hrigen Heddesheimer vor dem Landgericht Mannheim begonnen. Der junge Mann soll am 04. September einem 23-jĂ€hrigen Mann wĂ€hrend des Schriesheimer StraĂenfestes mit einem Messer in den Bauch gestochen haben. Das Gericht sieht sich mit unterschiedlichen Versionen des Tathergangs konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft sieht einen „bedingten Tötungsvorsatz“. 30 Zeugen werden an fĂŒnf Verhandlungstagen vernommen.
Wie kam es in der Nacht vom 04. September 2011 zum Stich in den Bauch des damals 22-jĂ€hrigen Schriesheimers? FĂŒnf Zentimeter tief drang die Klinge in den Bauch ein, verletzte die Leber. Beide, Opfer wie TĂ€ter, stellen sich als unbeteiligt an einer MassenschlĂ€gerei dar.
Im Polizeibericht stand damals: „Nach den bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Heidelberg kam es gegen 0:40 Uhr auf dem Schriesheimer StraĂenfest unter einer Gruppe von 20 bis 30 Personen zunĂ€chst zu verbalen Streitereien, die sich zu körperlichen Auseinandersetzungen steigerte. Hierbei stach der 18-jĂ€hrige Beschuldigte mit einem Taschenmesser dem 22-jĂ€hrigen GeschĂ€digten in den Bauch, woraufhin dieser zu Boden sank. Der TĂ€ter flĂŒchtete anschlieĂend.“
Patrick N. (geboren 1993) sitzt seitdem in Untersuchungshaft und hat die Tat zugegeben – es ist also unstrittig, dass sein Messer im Bauch des Opfers steckte. Die Tatwaffe allerdings fehlt. Das Messer habe er nach der Tat in den Heddesheimer Badesee geworfen, nachdem er bemerkt habe, dass Blut daran klebte. An den Stich selbst will er sich nicht erinnern.
Angeblich habe er in der Tatnacht an einem Stock geschnitzt und deshalb das Messer in der Hand gehabt. Dann sei es zu Provokationen gekommen, man habe mit dem Finger auf ihn gezeigt, er wollte wissen, was das solle und das Opfer habe sich auf ihn gestĂŒrzt, sei ihm „ins Messer gelaufen“. Das Opfer erinnert sich anders: NĂ€mlich dass der TĂ€ter mit anderen auf ihn losgegangen sei, er wurde geschlagen und als er am Boden lag, getreten. Nach dem Stich war er zusammengebrochen und musste notoperiert werden. Die Staatsanwaltschaft sieht einen „bedingten Tötungsvorsatz“.
Die 7. Strafkammer (GroĂe Jugendkammer) wird 30 Zeugen an fĂŒnf Verhandlungstage zu der Tat befragen. Ob sich alle erinnern werden können? Klar ist: Drogen, Alkohol und Aggressionen waren an diesem bösen „Spiel“ junger MĂ€nner beteiligt. Vermutlich auch Frust und Stumpfsinn – der TĂ€ter war arbeitslos, lebte in den Tag hinein, hatte keine Aufgaben, Ziele, Verpflichtungen. DafĂŒr aber Geld fĂŒr Alkohol und Drogen und nachts ein Messer in der Hand.
Die Strategie des Verteidigers Dr. Ulrich Neumann ist klar: Man will eine Verkettung unglĂŒcklicher UmstĂ€nde herstellen, den Stich als „Unfall“ deklarieren, man wird den Einfluss von Drogen und Alkohol ins Spiel bringen, eine verminderte SchuldfĂ€higkeit daraus ableiten.
Sollte sich das strafmildernd auswirken, ist die Botschaft fĂŒr andere SĂ€ufer, SchlĂ€ger, Messerstecher klar: Da kann schon mal ein Messer „aus Versehen“ fĂŒnf Zentimeter tief in den Bauch eines Menschen eindringen und diesen lebensgefĂ€hrlich verletzen – wenn man blau und berauscht genug ist, muss man keine harte Strafe fĂŒrchten.
7 KLs 703 Js 23130/11
Fortsetzungstermine: 12., 18., 25. April und 09. Mai 2012, jeweils 09.00 Uhr
Pressemeldung des Landgerichts Mannheim:
„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 04.09.2011 kurz nach Mitternacht wĂ€hrend der Schriesheimer Kerwe im Rahmen einer Auseinandersetzung von zwei verfeindeten Gruppen junger MĂ€nner dem NebenklĂ€ger mit einem Messer einen Stich in den Bauch versetzt und zudem mit weiteren Personen auf den am Boden liegenden NebenklĂ€ger eingetreten. Der Angeklagte, der nicht in Notwehr gehandelt haben soll, soll bei dem Stich mit dem Messer mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben.
Der NebenklĂ€ger habe eine stark blutende Verletzung der Leber erlitten, weshalb er operiert und bis zum 07.09.2011 stationĂ€r in einem Krankenhaus aufgenommen werden musste. Des weiteren habe er Prellungen und SchĂŒrfungen davongetragen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.“
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