Heddesheim, 11. Februar 2014. (red/jsc) Was ist da los? Ursprünglich sollten Wahlplakate für den Bürgermeisterwahlkampf Anfang Februar aufgestellt werden können. Damit hätte der Wahlkampf auf öffentlichen Flächen rund sechs Wochen gedauert. Knapp genug, wenn man bedenkt, dass die Wahl den Gewinner acht Jahre lang ins Amt bringt. In kurzer Folge wurde der Termin nun zwei Mal verschoben. Die Plakatwerbung darf jetzt nach Auffassung der Gemeindeverwaltung erst am 20. Februar starten. Das sind gerade mal dreieinhalb Wochen bis zur Wahl am 16. März 2014.Â
Von Julia Schmitt

Bürgermeisterkandidat darf auf öffentlichen Flächen vor dem 20. Februar nicht für seine Veranstaltung am 19. Februar werben – sagt die Gemeindeverwaltung.
Eigentlich wollten wir heute über „Aufregungen“ über „Wahl-Aufkleber“ des Bürgermeisterkandidaten Günther Heinisch recherchieren und berichten. Die Gemeinde hatte festgestellt, dass „an zahlreichen Stellen in Heddesheim an Laternenmasten, Verkehrszeichen, Müllgefäßen, Fahrplänen etc. „Aufkleber mit Wahlwerbung angebracht“ wurden und teilte Herrn Heinisch mit:
Ausdrücklich müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass dies nicht nur eine unzulässige Form der Wahlwerbung darstellt, sondern das Bekleben dieser Einrichtungen sogar eine Sachbeschädigung begründet.
Einige meiner Unterstützer sind halt über das Ziel hinausgeschossen. Das war so nicht Sinn der Sache – die Aufkleber waren eigentlich für die Autos, Briefkästen und Türen meiner Unterstützer,
sagte Herr Heinisch auf Anfrage. Ein paar Gespräche mit dem Ordnungsamt und die Sache war aus der Welt. Der Bauhof entfernt die Aufkleber, wenn die Mitarbeiter welche entdecken und der Kandidat Heinisch bat den Unterstützerkreis, keine Aufkleber mehr im öffentlichen Raum anzubringen. Die Restauflage wird nicht mehr ausgeteilt.
Und prompt folgt der zweite Aufreger. Diesmal geht es um Plakate. Gegen einen amtierenden Bürgermeister anzutreten, ist keine einfache Aufgabe. Der ist bekannt. Die anderen Kandidaten müssen sich mehr um die Bekanntheit mühen. Ein klassisches Mittel ist das Wahlplakat. Eigentlich sollte man die schon ab dem 02. Februar aufstellen können. Dann wurde der Termin auf den 10. Februar verschoben. Dann sollten die Plakatständer beklebt werden dürfen. Eigentlich.
Warten auf den Gemeindewahlausschuss
In einem Schreiben vom 07. Februar informiert jedoch die CDU-Gemeinderätin und Bürgermeisterstellvertreterin Ursula Bechtel als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses den Bürgermeisterkandidaten Heinisch, dass dieses Datum obsolet geworden ist. In dem Schreiben, das mit Rückschein am Freitag zugestellt worden ist, heißt es:
Entgegen unserer Ankündigung, dass diese (Anmerkung der Redaktion: gemeint sind die gemeindeeigenen Plakatständer) ab dem 10.02.2014 nutzbar sind, müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass die gemeindeeigenen Tafeln zur Wahlplakatierung erst nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 19.02.2014, in welcher über die Zulassung der Bewerber entschieden wird, genutzt werden dürfen.
Damit verkürzt die Gemeinde den Zeitraum für den Wahlkampf auf dreieinhalb Wochen. Anlass für diese Regelung nimmt die Gemeinde aus einer Diskussion in Heilbronn. Inhaltlich bezieht sich die Gemeinde auf Zeitungsberichte zur Oberbürgermeisterwahl in Heilbronn: Bereits im öffentlichen Raum aufgehängte Wahlplakate mussten dort wieder entfernt werden. Sie waren vor der Sitzung des Gemeindewahlauschusses aufgehängt worden. Man befürchtet eine mögliche juristische Anfechtung der Wahl.
Das Problem: Zwei Paragrafen des Ortsrechts widersprachen sich. Die Heilbronner Stimme schreibt hierzu: „Ein Paragraf hob somit den anderen auf, weil sich die involvierten städtischen Ämter hinsichtlich der Termine nicht abgestimmt hatten.“ Nach Günther Heinisch „liegt das Chaos in Heilbronn an Vorschriften, die sich in örtlichen Satzungen finden und daher sicherlich nicht auf Heddesheim angewendet werden können.“
Tatsächlich hatte der Gemeinderat 2013 die Regelung zur Bewerbungsfrist und den Wahltermin festgelegt. Über Wahlwerbung gibt es keine Beschlüsse. Soweit uns bekannt ist, gibt es auch keine ortsrechtlichen Bestimmungen. Die Gemeinde nennt auch keine. Somit agiert sie ohne Rechtsgrundlage.
Trotzdem müssen die Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Heddesheim also warten bis der Gemeindewahlausschuss getagt hat, um keine möglichen „Last-Minute-Bewerber“ zu benachteiligen. Erst dann darf der Wahlkampf im öffentlichen Raum beginnen.
Wahlkampf gegen den amtierenden Bürgermeister zu führen ist immer schwierig. Dass sich der Wahlkampf auf dreieinhalb Wochen verkürzt ist einfach ärgerlich,
sagt Herr Heinisch.
Warum das gerade bei diesem Wahlkampf so gehandhabt wird, weiß er nicht. Schließlich könne ein Problem Heilbronns nicht einfach auf Heddesheim angewandt werden. „Dass ist das erste Mal, dass diese Fragen in Heddesheim auftauchen. Bisher war es immer so, dass der Wahlkampf begann, wenn die Plakatständer aufgestellt wurden.“ Dieses Mal ist es nun komplizierter als sonst. Ob das rechtens ist, weiß er allerdings nicht:
Ich kann mich im Wahlkampf nicht in juristische Spitzfindiggkeiten einarbeiten. Es wäre einfach besser gewesen, man hätte das eher gewusst.
Die Änderung hat schließlich auch den Ablauf seines Wahlkampfes gestört:
Das macht die Wahlkampfplanung natürlich schwierig, besonders, da diese Regelungen mitten im bereits laufenden Wahlkampf auftauchen.
Neben dem Gemeindewahlausschuss findet am 19. Februar eben auch die öffentliche Vorstellung von Heinisch statt. „Mir wurde heute morgen mitgeteilt, dass ich mit der Terminwahl Glück hatte. Hätte ich einen früheren Termin gewählt, wäre diese Veranstaltung nach der nunmehr vertretenen Auffassung nicht zulässig gewesen und hätte wohl untersagt werden müssen“, sagt er. Dies wäre für ihn ein „Super-Gau“ gewesen, schließlich seien Räume gemietet und Presseinladungen schon längst verschickt, erzählt er.
Zwar darf er nun seine Veranstaltung abhalten und sich den Bürgern als Kandidat präsentieren – sicher sein, dass ihn der Wahlgemeindeausschuss aber überhaupt zulässt, kann er sich nicht. „Vielleicht beschließt die Wahlkommission, dass ich gar nicht wählbar bin. Ich gehe aber davon aus, dass ich alle formalen Kriterien erfülle“, so der Kandidat. Wirklich wissen, ob er als Bürgermeisterkandidat antreten darf, weiß er am 19. Februar frühestens um 18:00 Uhr. Eine Stunde vor Beginn seiner Vorstellung.
Speziell für diese Veranstaltung wollte er eigentlich auch erste Plakate aufhängen. 18 Ankündigungsplakate hatte er vorab drucken lassen, um sie pünktlich in diesen Tagen aufzuhängen. Heute morgen war er auf dem Amt, um sich die Erlaubnisplaketen für die Plakate abzuholen. Er wollte diese an üblichen Orten anbringen, um auf seine Veranstaltung aufmerksam zu machen. Auch das dürfe er nicht, bekam er zur Auskunft. Nun weicht er auf den privaten Raum aus:
Dann werden sie nun halt in Vorgärten aufgestellt.
Und auch seine Wahlhelfer sind gefragt: „Die müssen jetzt bei Nacht und Nebel raus und Einladungsflyer verteilen.“ Ein beantragter Informationsstand für den 15. Februar wurde ebenso nicht genehmigt. Auf seine Veranstaltung am 19. Februar im Bürgerhaus, kann Günther Heinisch also nicht mehr öffentlich hinweisen – außer im Schaukasten des Bürgerhauses. Ob ihm das erlaubt wird? Schaun mer mal.
Anm. d. Red.: Julia Schmitt (28) ist Zeitungsvolontärin bei der Main-Post in Würzburg. Die studierte Politikwissenschaftlerin und Archäologin (Doppel-Abschluss) hospitiert im Austausch mit der Rheinneckarblog-Volontärin Lydia Dartsch im Februar bei uns.
Dokumentation der „Sachbeschädigungen“:
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