Guten Tag! 07. Oktober 2009. Die Verhandlung der Streitsache „Pfenning“ gegen „IG neinzupfenning“ vor dem Mannheimer Landgericht hat keine der beiden Seiten eindeutig „gewonnen“. Der Vorsitzende Richter Kircher war von Beginn an auf einen Vergleich aus.
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Die 2. Kammer des Mannheimer Landgerichts verhandelte am 06. Oktober 2009 den Rechtsstreit 2 O 187/09 „KMP-Holding GmbH u. a. gegen Karnasch“. Vorsitzender Richter ist Dr. Kircher, Beisitzer sind Richterin am Landgericht Gauch und Richter Lehmeyer.
Die „Antragstellerseite“, also die KMP-Holding GmbH („Pfenning“), reprĂ€sentiert durch die Marketing-Chefin PĂ©lagie Mepin, vertrat der MĂŒnchener Anwalt Dr. W. Gottwald. Die Gegenseite der MĂŒnchener Anwalt Eckhard Höffner fĂŒr seinen Mandanten Hubert Karnasch, verantwortlich fĂŒr eine Internetseite der Interessengemeinschaft Nein zu Pfenning.
Verhandelt werden soll der Antrag auf eine Einstweilige VerfĂŒgung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Kern der Auseinandersetzung: Eine Fotomontage, die ein geplantes Logistikzentrum von „Pfenning“ aus der Sicht der IG im Internet und in Wurfsendungen angeblich „unzulĂ€ssig“ darstellte – so die Behauptung von „Pfenning“.
Der Vorsitzende Richter Dr. Kircher stellt zunĂ€chst die Situation dar: „Der Streit um dieses Projekt hat die Gemeinde sehr erhitzt. Es kam zu der Bildung einer Interessengemeinschaft. Im Zuge des Meinungskampfes kam es zur Veröffentlichung der Fotomontage, ĂŒber die wir heute verhandeln. Darauf ist links die Darstellung der IG zu sehen, rechts die vorhandene Bebauung. Als GröĂenmarken kann man ferner Verkehrsschilder, Autos und eine StraĂenbeleuchtung ausmachen.“
Ist diese Darstellung geeignet, einen Betrieb zu stören?, fragt Richter Dr. Kircher
Weiter sagt der Richter: „Die Antragsteller machen nun nach ç 823 BGB einen Schaden geltend, weil die Fotomontage angeblich ein GebĂ€ude von 30-40 Metern Höhe darstellt, so hoch sei das aber tatsĂ€chlich nicht geplant. Der gröĂere Teil der Anlage sei bis zwölf Meter, der andere bis 18 Meter geplant, zusĂ€tzlich gibt es ein noch höheres VerwaltungsgebĂ€ude mit 26 Metern.“
Nach den erforderlichen prozessualen AblĂ€ufen und der Schilderung des Falls sagt der Vorsitzende Richter Dr. Kircher: „Die erste Frage ist, ob die Antragstellerin ĂŒberhaupt vertretungsberechtigt ist. Darauf wollen wir aber nicht nĂ€her eingehen, sondern erst versuchen, im Streit weiterzukommen.“
Der Richter guckt in Richtung „Pfenning“-Seite:Ă „Das erste Problem dabei ist: Handelt es sich wirklich um einen Eingriff in ihren Gewerbetrieb? Ist diese Darstellung geeignet einen Betrieb zu stören, der nur auf dem Papier besteht? Vor allem, nachdem durch eine BĂŒrgerbefragung die öffentliche Meinungsbildung bereits stattgefunden hat?“
Und weiter: „Im Kern geht es darum: Ist die bildliche Darstellung glaubhaft oder nicht. Die gegnerische Seite hat uns noch einen auf 18 Meter ausgefahrenen Kran ins Bild eingefĂŒgt, danach scheint sich das im Rahmen zu befinden.“
„Beide Seiten haben uns Materialien vorgelegt, die erklĂ€ren wollen, wie die perspektivische Darstellung wahrzunehmen ist. Wahr oder unwahr ist Frage. Auf dieser Grundlage wird die Kammer entscheiden mĂŒssen“, sagt der Richter.
Ist da noch soviel Musik drin?
„Die erste Frage an die Kontrahenten ist erstmal eine politisch-atmosphĂ€rische: Ist da noch soviel Musik drin? An die Antragstellerin: Im Grund haben Sie doch schon einen Erfolg durch das Ergebnis der BĂŒrgerbefragung verbucht. Und an die Gegnerin: HĂ€ngt an dieser Darstellung ihr Herz?“
Es Ă€uĂert sich der „Pfenning“-Vertreter: „Die Entscheidung des Gemeinderats ist noch offen. Es geht uns darum, in der Ăffentlichkeit richtig wahrgenommen zu werden. Wir möchten nicht, dass die Leute denken, dass wir da einen Riesenklotz hin bauen werden.“
Der Vorsitzende Richter sagt: „Da beiĂt sich die Katze in den Schwanz. Dieses Recht steht Ihnen nicht zu, also in der Ăffentlichkeit eine Darstellung zu erreichen, die Sie möchten.“

Kern des Streits: Stimmt die perspektivische Darstellung oder stimmt sie nicht und schÀdigt sie das GeschÀft von "Pfenning"? Screenshot der IG-Seite
Der Rechtsanwalt Höffner (IG) sagt: „Wird Ihre Planung dadurch behindert? Die öffentliche MeinungsĂ€uĂerung der IG ist nicht die, die entscheidet.“
Der Kontrahent Dr. Gottschalk sagt: „Der Gemeinderat orientiert sich an der öffentlichen Meinung der Bevölkerung. Das Bild ist geeignet, die Stimmung negativ zu beeinflussen.“
Frau Mepin sagt: „Das Bild wurde vor der BĂŒrgerbefragung veröffentlicht. Das ist kein alltĂ€gliches Projekt, sondern eine Generationenentscheidung. Wichtig fĂŒr uns ist, dass wir eine Vertrauensbasis haben. Und mit dieser Darstellung ist es schwierig, das Vertrauen zu gewinnen. Es geht nicht darum, dass man nicht unterschiedlicher Meinung sein darf, sondern nur darum, dass die Meinung mit diesem Bild beeinflusst wird.“
Richter Dr. Kircher sagt: „Das ist nachvollziehbar, dass Sie nicht wollen, dass sich etwas verfestigt, was die öffentliche Meinung zu Ihren Ungunsten verfestigt. Die Kammer hĂ€tte gerne vorher verhandelt, das ging aber terminlich nicht. Die Frage ist jetzt: Ist die Gefechtslage die gleiche? Manche Dinge erledigen sich auch durch den Lauf der Dinge. Konkret: Ist die Streitbasis nicht Schnee von gestern?“
Sind Sie bereit fĂŒr einen Vergleich?
Hubert Karnasch bringt sich ein: „Ich möchte nochmal sagen, wie das Bild betitelt ist: Ansichten zu Aussichten.“
Darauf der „Pfenning“-Anwalt: „Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung, die darf man so nicht aufstellen.“
Richter Dr. Kircher: „SchĂ€digt das Ihre GeschĂ€ft? Das kann ich nur schwer sehen. Sind Sie bereit fĂŒr einen Vergleich?“
Der Rechtsanwalt der IG: „Sie haben doch nur eine Planung. Sie ĂŒben ja noch keine GeschĂ€ftstĂ€tigkeit aus.“
Die Beisitzerin Richterin Gauch: „Also noch mal an die Gegner: HĂ€ngt Ihr Herz daran? Wenn ja, entscheiden wir so oder so, eine Zwischenlösung gibt es nicht.“
Der „Pfenning“-Anwalt Dr. Gottwald: „Wenn das Bild geĂ€ndert wird oder angepasst wird, können wir ĂŒber die Verfahrenskosten reden.“
Richter Dr. Kircher: „Das werte ich als Signal an die Gegenseite. Ist diese bereit, das Bild abzuĂ€ndern oder muss es so dargestellt bleiben?“
Die Reden gehen hin und her ĂŒber mögliche Ăânderungen, dann sagt der „Pfenning“-Anwalt: „Wenn wir uns nicht einigen können, mĂŒssen wir technische Gutachter beauftragen.“
Richter Dr. Kircher sagt: „Das machen wir ganz sicher nicht. Sondern wir waren an dem Punkt darĂŒber zu verhandeln, was den gegnerischen Seiten wichtig ist und worauf diese unbedingt bestehen.“
Der „Pfenning“-Anwalt: „Die Darstellung soll korrekt sein.“
Es folgt ein Disput am Richtertisch ĂŒber Perspektiven, Höhenangaben und die Forderung, die Fotomontage um die HĂ€lfte zu reduzieren.
Ihre Argumentation ist nicht seriös – Richter Kircher zum Pfenning-Anwalt
Richter Dr. Kircher: „Herr Anwalt. Sie haben ein Vergleichsangebot gemacht und Sie sollten nicht versuchen, scheibchenweise mehr rauszuholen.“
Die Diskussion geht erneut los.
Richter Dr. Kircher zum „Pfenning“-Anwalt: „Herr Anwalt, hören Sie auf mit den Perspektiven. Zur rechtlichen Vergleichsfindung gehört auch, sich an ein Angebot zu halten. Ihre Argumentation ist nicht seriös.“
Der „Pfenning“-Anwalt diskutiert erneut und will, dass die Gegenseite die HĂ€lfte der Kosten ĂŒbernimmt.
Richter Dr. Kircher: „Sie verkennen vollstĂ€ndig ihre prozessuale Situation. Sie wollten 50.000 Euro Streitwert fĂŒr das da.“ Der Richter macht eine wegwischende Handbewegung: „Ich sage Ihnen was. Wir machen eine Null weg und einen Euro drauf, damit dieses Gericht ĂŒberhaupt noch zustĂ€ndig ist.“
Geht es um eine Richtigstellung oder um die Höhe des Streitwerts?
Der Anwalt diskutiert wieder.
Der Richter antwortet: „Mein Eindruck war, dass Sie etwas richtig stellen wollten und es nicht ums Geld geht?“
Der „Pfenning“-Anwalt: „Uns geht es auch darum, dass das nicht in den Medien ausgeschlachtet wird. Meine BefĂŒrchtung ist, dass das in den Medien völlig falsch dargestellt wird.“
Richter Dr. Kircher: „Herr Anwalt, Sie haben behauptet, es kĂ€me Ihnen auf die Sache an. In der kann es eine Einigung geben.“ Der Richter rechnet. „Hier geht es um 2.500 Euro, die Sie tragen mĂŒssten, im Vergleich zur geplanten Investition sind das Peanuts. Im ĂĆbrigen ist Ihnen ja die öffentliche Meinung so wichtig. Die könnte auch meinen, dass Sie sich in der Verhandlung groĂzĂŒgig gezeigt haben.“
Der „Pfenning“-Anwalt: „Wichtig ist doch, dass wir sicherstellen, dass wir wieder sachlich diskutieren können.“
Richter Dr. Kircher: „Wie wĂ€re es, wenn man der Ăffentlichkeit zeigt, dass man kompromissbereit ist?“
Der „Pfenning“-Anwalt Dr. Gottwald: „Die Frage ist doch, ob die IG dann nicht behauptet: „Wir haben es dem Pfenning gezeigt!“.“
Der Richter setzt den Streitwert auf 5.500 Euro hoch: „Und das ist in Ihrem Sinne.“
Dann klÀrt er kurz ab, ob sich die Parteien vergleichen wollen und diktiert den Vergleich ins AufnahmegerÀt.
Der Vergleich:
Hubert Karnasch verpflichtet sich, fĂŒnf „Streifen“ des GebĂ€udes wegzunehmen und die Fotomontage mit der Information 12,5 Meter zu versehen sowie die bestehende Bebauung mit 10 Meter, beides in derselben SchriftgröĂe. Die Antragstellerin „Pfenning“ ĂŒbernimmt die Kosten des Verfahrens und der Anwaltschaft.
Einen schönen Tag wĂŒnscht
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