Eines der wichtigsten Argumente, mit denen Bürgermeister Kessler und die Gemeinderatsfraktionen für die Pfenning-Ansiedlung werben, sind die Arbeitsplätze.
Das Heddesheim-Blog hat bei verdi Hessen nachgefragt, welche Erfahrungen die Gewerkschaft mit dem Unternehmen gemacht hat und wie Pfenning als Arbeitgeber eingestuft wird.
Interview: Hardy Prothmann
Herr Winhold, das Unternehmen pfenning logistics liegt in ihrem Gewerkschaftsgebiet. Wie ist Ihnen das Unternehmen bekannt?
Winhold: Wir vertreten immer wieder unsere Mitglieder bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Pfenning. Zudem ist die Firma Pfenning ein Tarif-Flüchtling. Pfenning ist aus dem hessischen Tarifvertrag für die Speditions- und Logistikbranche ausgestiegen.
Was bedeutet das?
Pfenning nimmt nicht mehr an den Tarifverträgen teil, die wir alle zwei Jahre für die Branche aushandeln. Pfenning zahlt schlechter bei deutlich höherer Wochenarbeitszeit.
Woher wissen Sie das?
Mir liegen dazu einzelne Arbeitsverträge vor, aus denen ich schließe, dass dies bei Pfenning üblich ist. Die Arbeitszeit im Bereich Lager liegt den Verträgen zufolge bei 42 Stunden, unsere tarifliche Arbeitszeit aber bei 38 Stunden. Das heißt, Überstunden werden, wenn überhaupt, erst ab der 42ten Stunde bezahlt.
Was heißt, „wenn überhaupt“?
Pfenning fordert nach meinen Informationen vor allem im Lagerbereich teils massiv Überstunden ein. Über entsprechende Vergütungen habe ich keine Informationen.
Pfenning übt unzulässig Druck auf seine Mitarbeiter aus
Gibt es weitere arbeitsrechtliche Auffälligkeiten bei Pfenning?
Ja. Uns ist bekannt, dass Vorgesetzte oder Mitarbeiter der Personalabteilung ohne Anwesenheit eines Arztes beispielsweise versuchen, Mitarbeiter zu Aussagen zu bewegen, wie es um ihre Gesundheit bestellt ist und welche Gesundheitsprognose sie für sich sehen. Das ist ein absolutes Unding. Für den Mitarbeiter kann das ernste Konsequenzen haben, wenn er von sich aus eine negative Gesundheitsprognose angibt. Das ist eine böse Falle. Pfenning übt hier unzulässig Druck auf die Mitarbeiter aus, über die Gespräche werden Protokolle angefertigt.
Welche Konsequenzen sind das?
Beispielsweise eine Kündigung.
Schlechter Stil
Ist das rechtlich zulässig?
Ganz sicher nicht. Kein Arbeitnehmer kann zu solchen Aussagen gezwungen werden. Problematisch ist es, wenn ein Mitarbeiter durch geschickten Druck dazu gebracht wird. Das ist mehr als ein schlechter Stil.
Wie verhält sich ein Arbeitgeber korrekt?
Wenn der Arbeitgeber Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dem gesundheitlichen Zustand eines Mitarbeiters hat, kann er das beispielsweise arbeitsmedizinisch überprüfen lassen.
Haben Sie sich bei Pfenning über diese Zustände beschwert?
Selbstverständlich über unsere Mitglieder.
Wie war die Reaktion?
Pfenning hat nicht reagiert.
Info:
Thomas Winhold ist Gewerkschaftssekretär für Post, Spedition und Logistik bei verdi Hessen.
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