Heddesheim, 04. Februar 2014. (red/pm) Nach § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann den Bewerberinnen und Bewerbern für die Bürgermeisterwahl, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss zugelassen worden sind, Gelegenheit gegeben werden, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine solche öffentliche Vorstellung durchzuführen, und zwar am: Montag, 10. März, um 19 Uhr im Großen Saal des Bürgerhauses, Unterdorfstraße 2 Zu dieser Veranstaltung lade ich Sie sehr herzlich ein.
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