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Heddesheim, 03. November 2009. Bis zum 2. November 2009, 24:00 Uhr, lief die Bewerbungsfrist für Kandidaten um die Nachfolge von Landrat Dr. Jürgen Schütz. Bis dahin hatten sich fünf Kandidaten beworben und dabei bleibt es.
Bruno Sauerzapf, der Vorsitzende des besonderen beschließenden Ausschusses zur Landratswahl präsentierte heute, 3. November, 12:00 Uhr, im Kleinen Sitzungssaal des Heidelberger Landratsamts die Namen der Kandidaten:
- Stefan Dallinger (Verbandsdirektor der Metropolregion Rhein-Neckar, CDU, 46 Jahre)
- Alexander Eger (Bürgermeister von St. Leon-Rot, FDP, 41 Jahre)
- Rolf Geinert (Oberbürgermeister der Stadt Sinsheim, SPD, 53 Jahre)
- Dorothea Köpke aus Heidelberg (Dipl. Volkswirtin/Dipl. Übersetzerin, 57 Jahre)
- Sabine Regele aus Heidelberg (Freie Journalistin und Fotografin, Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Kehl, 51 Jahre)
Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen stellten die Kreisrätinnen und Kreisräte einstimmig die Eignung aller fünf Bewerber fest, die nun am 4. November dem Innenministerium Baden-Württemberg vorgelegt werden, wie es die Landkreisordnung vorsieht.
Gemeinsam benennen dann das Ministerium und der Ausschuss die Kandidaten zur Landratswahl, denn das Amt des Landrates beinhaltet ja sowohl staatliche als auch kommunale Aufgaben.
Aus den dann gemeinsam mit dem Innenministerium benannten Kandidaten wählt der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises am Dienstag, dem 9. Februar 2010, den neuen Landrat, der am 1. Mai 2010 die Nachfolge des in Ruhestand tretenden Dr. Schütz antreten wird. Herr Schütz tritt aus Altersgründen nicht mehr an.
Landräte müssen zum Tag der Wahl mindestens 30 Jahre alt sein und dürfen nicht älter als 63 Jahre alt sein.
Nach intensiver Diskussion beschlossen die Ausschussmitglieder einstimmig, erstmals die Landratswahl nicht im Landratsamt selbst stattfinden zu lassen, sondern in einer zentral gelegenen Kreisgemeinde, die bis dahin durch Landrat Dr. Jürgen Schütz noch festzulegen ist.
Damit, so der Wille der Kreisrätinnen und Kreisräte des Ausschusses, soll es den Kreiseinwohnern besser möglich sein, bei der Kandidatenvorstellung dabei zu sein und den Wahlakt durch den Kreistag zu verfolgen.
Die persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber soll, auch das beschloss der Ausschuss, vor dem Kreistag in alphabetischer Reihenfolge und in einer jeweils maximal 15-minütigen Rede erfolgen.
In der Landkreisordnung für Baden-Württemberg ist die Wahl des Landrats geregelt, §34:
„(4) Die Kreisverordneten wählen den Landrat in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Kreisverordneten auf sich vereinigt. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet in derselben Sitzung ein zweiter Wahlgang statt. Erhält auch hierbei kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen aller Kreisverordneten, ist in derselben Sitzung ein dritter Wahlgang durchzuführen, bei welchem der Bewerber gewählt ist, der die höchste Stimmenzahl erreicht; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
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