Dienstag, 28. März 2023

Wenn Spielräume ausgereizt sind

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Guten Tag!

Heddesheim, 01. April 2010.  Warum das heddesheimblog keine Unterlassungserklärung ab-, dafür aber Frau Görlitz einen guten Ratschlag gibt.

Von Hardy Prothmann

Die Mannheimer Morgen-Redakteurin Anja Görlitz fühlt sich durch einen Kommentar auf dem heddesheimblog diffamiert, beauftragt deshalb einen Anwalt und fordert eine Unterlassungserklärung, Streitwert: 20.000 Euro. Die Anwaltsgebühr beträgt: 1.023,16 Euro.

Es ist das gute Recht von Frau Görlitz, sich einen Anwalt zu nehmen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlt. Um festzustellen, ob dem so ist, muss sie allerdings klagen und ein Gericht entscheiden lassen, ob ihre Klage zulässig ist oder nicht. So ist das Verfahren im Rechtsstaat.

Die Meinungsfreiheit, im Grundgesetz als Artikel 5, Abs. 1 verankert, ist ein sehr hohes Gut. Sie findet ihre Grenzen bei unzulässigen Tatsachenbehauptungen und das ist gut so.

In dem vorliegenden Kommentar – der zugegebenermaßen sehr spitz formuliert ist – äußere ich meine Meinung über eine in meinen Augen mangelhafte journalistische Berichterstattung durch Frau Görlitz.

Es gab viel Kritik zu diesem Kommentar, der auch in Kollegenkreise als „übertrieben“ wahrgenommen wurde. Dieser Kritik habe ich mich gestellt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Kritik berechtigt ist.

Und zwar aus folgendem Grund: Der Kern meiner Kritik, die unkritische journalistische Haltung und die daraus resultierende Oberflächlichkeit der Berichterstattung ging durch die Aufregung über die provokante Formulierung im Text unter. Damit habe ich das eigentliche Ziel des Kommentars – die Bevölkerung wieder einmal gegenüber der unkritischen Berichterstattung im Mannheimer Morgen zu sensibilisieren – zumindest teilweise verfehlt. Eine Diffamierung war nie beabsichtigt – eine Provokation hingegen schon.

Frau Görlitz fühlt sich, laut Schreiben ihres Anwalts, durch den Kommentar nicht nur provoziert, sondern sogar „diffamiert“.

Es war und ist nicht mein Interesse, die Person Anja Görlitz zu diffamieren. Das tut auch nicht der Kommentar. Die Person Frau Görlitz ist mir egal. Nicht egal ist mir, was sie als Redakteurin des Mannheimer Morgen an Informationen veröffentlich oder nicht veröffentlicht.

Denn Journalisten nehmen eine äußerst wichtige Aufgabe in der Gesellschaft wahr: Ihre Arbeit ermöglicht es einer breiten Öffentlichkeit, sich zu informieren und sich eine Meinung zu bilden. In der Wissenschaft wird hier von einer „Wächterfunktion“ gesprochen.

Der Kommentar verwendet eine bildhafte Sprache, um die in meinen Augen unerträgliche „Nähe“ einer Journalistin zu einem politischen Beamten dazustellen. Er problematisiert ein Phänomen, über das medienintern seit langem diskutiert wird und das als feststehende Tatsache gilt: Es wird von Journalisten immer weniger recherchiert.

Daraus erfolgt meiner Meinung nach eine überwiegend unkritische Berichterstattung. Daraus folgt eine aus meiner Sicht mangelhafte Unterrichtung der Leserinnen zu einem für die Kommune Heddesheim alles überragenden Thema, der geplanten „Pfenning“-Ansiedlung.

Meinungsäußerungen müssen nicht begründet werden. Tatsächlich begründe ich aber auch in diesem Kommentar, warum ich in Bezug auf das Interview von Frau Görlitz zu dieser Meinung komme:

  • Und nun? Kein Wort von „Pfenning“ im Interview mit dem Bürgermeister der Gemeinde Heddesheim.
  • Kein Wort darüber, dass das Hallenbad ein enormer Kostenträger ist.
  • Kein Wort darüber, dass „Sterben teurer wird“.
  • Kein Wort darüber, dass die Gemeinde vergleichsweise gut dasteht und die Krise die Gemeinde trifft, aber weniger als andere.
  • Kein Wort darüber, dass im „Haushalt“ einige Posten stehen, die durchaus „eingespart“ werden könnten.
  • Kein Wort darüber, dass Frau Görlitz dafür auch die „fetten“ Unterlagen zu den „mageren Zeiten“ gelesen und verstanden haben müsste, sprich, ein wenig recherchiert hätte. (Diesen Satz hat der Anwalt übrigens nicht in seine Liste aufgenommen, Anmk. d. Red.)

Frau Görlitz hat sich nun entschlossen, vom heddesheimblog eine Unterlassungserklärung zu verlangen. Die wird sie nicht bekommen – sie kann versuchen, diese einzuklagen.

Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird das heddesheimblog natürlich ausführlich die Hintergründe darlegen und belegen, warum es zu diesen Meinungsäußerungen gekommen ist.

Das heddesheimblog ist dabei guten Mutes, vom Gericht die Zulässigkeit der Meinungsäußerung bestätigt zu bekommen. Denn nicht alleine eine Formulierung ist ausschlaggebend, sondern auch der Kontext.

Im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise entschieden, dass die Äußerung „Dummschwätzer“ eine Beleidigung darstellt, in gewissen Fällen aber zulässig ist. Ein Stadtrat hatte im Zuge einer Diskussion einen anderen Stadtrat mit dieser Bezeichnung angeblich „beleidigt“.

Das Bundesverfassungsgericht beurteilte allerdings diese Äußerung im Kontext und bestätigte damit, dass der angeblich Beleidigte „dummes Zeug geschwätzt hat“, folglich „Dummschwätzer“ in diesem Zusammenhang eine zulässige Bezeichnung war.

Wir haben uns aus oben genannten Gründen mit dem Kommentar keinen Gefallen getan.

Ob Frau Görlitz sich nun einen Gefallen tut, indem sie das Thema wieder auf die Tagesordnung bringt, muss sie selbst entscheiden.

Ebenso, ob sie gerichtlich feststellen lassen will, ob die Meinungsäußerungen nun zulässig waren oder nicht – denn was, wenn (wovon wir ausgehen) die Zulässigkeit bestätigt wird?

Ich persönlich kann Frau Görlitz versichern, dass ich weder ein persönliches noch geschäftliches Interesse habe, sie zu diffamieren. So wie ich überhaupt kein Interesse habe, irgendjemanden zu diffamieren. Die Diffamierung, also das Streuen von Gerüchten, ist nämlich das Gegenteil von Journalismus.

Mein einziges Interesse gilt einem möglichst guten Journalismus, der seine Leserinnen ernst nimmt und versucht, so umfassend wie möglich zu informieren.

Frau Görlitz wäre aus unserer Sicht besser beraten, ihr Anliegen einer Unterlassungserklärung fallen zu lassen und stattdessen die Arbeit aufzunehmen und zu zeigen, dass sie eine ernstzunehmende Journalistin ist, die umfassend und hintergründig recherchiert und informiert.

Sie kann ihre Energie aber auch in einen Prozess stecken und sich so Aufmerksamkeit verschaffen. Jeder, wie er will.

Wir sind gespannt, für welchen Weg sich Frau Görlitz entscheidet.

Ebenso gespannt sind wir, ob uns nun ihr Anwalt Braun wegen „Urheberrechtsverletztungen“ verklagen wird, weil wir aus seinem Schreiben auszugsweise zitiert haben.

Über Hardy Prothmann

Hardy Prothmann (50) ist seit 1991 freier Journalist und Chefredakteur von Rheinneckarblog.de. Er ist Gründungsmitglied von Netzwerk Recherche. Er schreibt am liebsten Porträts und Reportagen oder macht investigative Stücke.