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Heddesheim, 01. April 2010. (red) Die MM-Redakteurin Anja Görlitz hat einen Rechtsanwalt beauftragt, um gegen das heddesheimblog eine Unterlassungserklärung durchzusetzen. Das ist kein April-Scherz.
Der Artikel „Das Drama der journalistischen Prostitution“ hat eventuell ein juristisches Nachspiel. Heute erreichte die Redaktion ein achtseitiges Schreiben des Olsdorfer (Hochsauerlandkreis) Rechtsanwalts Kurt Braun.
Herr Braun ist selbstständiger Rechtsanwalt und gibt an, auch als freier Journalist tätig zu sein. Er hat sich auf Presse- und Medienrecht spezialisiert und gibt Seminare für den journalistischen Nachwuchs. Aber auch „Crash-Kurse“ für Anzeigenverkäufer. Und er sichert für Mandanten Titelrechte, beispielsweise „Saach blooß – Geheimnisse des Pfälzischen„.
Unser Text ist am 20. Februar 2010 veröffentlicht worden. Am 25. Februar 2010 unterschrieb Frau Görlitz die Prozessbevollmächtigung. Dann passierte… genau nichts – fast einen Monat lang.
Am 23. März 2010 endlich schreibt der Anwalt Braun einen Brief und fordert von uns die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 26. März 2010, 18:00 Uhr.
Die bleibt aus. Der Anwalt hat es nun plötzlich eilig. Am Samstag, den 27. März 2010 ergeht erneut ein Schreiben an uns mit einer Nachfrist bis zum 29. März 2010, 15:00 Uhr.
Der Anwalt schreibt, es gehe in unserem Kommentar nicht um eine „publizistische Auseinandersetzung mit dem Interview der MM-Redakteurin Anja Görlitz, das diese mit dem Heddesheimer Bürgermeister Michael Kessler geführt hat („Die Spielräume sind ausgereizt“), „sondern um deren (Görlitz, Anm. d. Red.) Diffamierung.“
„Die Wortwahl“ lasse für „verständige Leser/innen nur den Schluss zu“, dass es „in keiner Weise um eine sachbezogene Auseinandersetzung mit einem Ihnen missliebigen Interview“ gehe.
Weiter stellt der Anwalt fest, dass es „keiner weiteren Worte“ bedürfe – die Äußerungen im Kommentar seien „nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes“ gedeckt. Der Anwalt Braun schreibt weiter, hier sei die Grenze „zur Schmähkritik überschritten“.
„Irgendwelche Bezugspunkte, welche die von Ihnen vorgenommenen „Meinungsäußerungen“ als rechtmäßig zu stützen vermögen“ seien „nicht ansatzweise ersichtlich“. Durch den Kommentar, so der Anwalt, werde in das „allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frau Görlitz“ eingegriffen.
Folglich solle sich das heddesheimblog schriftlich verpflichten, es zu unterlassen, die nachfolgenden Passagen „Frau Görlitz im Zusammenhang mit deren beruflichen Tätigkeiten als Redakteurin der Tageszeitung „Mannheimer Morgen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen“:
Die nachfolgenden Liste darf vorerst nicht mehr veröffentlicht werden.
Als Streitwert setzt der Anwalt 20.000 Euro an. Bis zum 02. April solle die daraus entstehende Gebühr, plus Porto und Mehrwertsteuer in Höhe von 1.023,16 Euro überwiesen werden.
Am Ende seines Schreibens weist der Anwalt darauf hin, dass sein Brief „urheberrechtlich“ geschützt sei: „Eine Veröffentlichung des Inhalts – in Teil(en) oder vollständig – ist nicht zulässig.“
Frau Görlitz empfehle der Anwalt „gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen“, wenn die Fristen „erfolglos abgelaufen seien.“
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