Rhein-Neckar/Berlin, 04. März 2013. (red/pro) Am Freitag hat eine Mehrheit im Bundestag dem „Leistungschutzrecht für Presseverlage“ zugestimmt. Das Gesetz soll angeblich die „Leistungen“ von Verlagen schützen – so dürfen nur noch „einzelne Worte“ oder „kleinste Textauszüge“ von Verlagsinhalten kostenfrei angezeigt werden – alles andere muss bezahlt werden. Was „kleinste Textauszüge“ genau heißt, ist offen und muss im Zweifel vor Gericht geklärt werden. Droht eine neue Abmahnwelle – provoziert durch die Verlegerlobby? Für die grüne Medienexpertin Tabea Rößner steht jetzt schon fest: „Dieses Gesetz ist der größte Schwachsinn aller Zeiten.“ [Weiterlesen…]
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