Mittwoch, 07. Juni 2023

Vollsperrung der L631

Ladenburg/Heddesheim/Rhein-Neckar, 18. November 2014. (red/pm) Ab Mittwoch, 19. November, bis voraussichtlich Freitag, 05. Dezember, wird die L631 zwischen den Einmündungen der L631/L541/K4135 in Heddesheim und der L597 bei Ladenburg für den Verkehr in beiden Richtungen voll gesperrt. [Weiterlesen…]

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2015

Rhein-Neckar, 14. August 2014. (red/pm) Ab sofort können beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt werden. Mit dem ELR fördert das Land Baden-Württemberg die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen. [Weiterlesen…]

Pflichten für Güterhändler gesetzlich verschärft - Strafen bis 100.000 Euro möglich

Vom Immobilienmakler zum „IM Makler“

Der Immobilienverband Deutschland informiert seine Mitglieder derzeit intensiv über das Geldwäschegesetz und die damit einhergehenden Pflichten. (Quelle: ivd.net)

 

Rhein-Neckar, 13. Dezember 2012. (red/aw) Die Bundesregierung hat Ende 2011 das Geldwäschebekämpfungsrecht mit einem “Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention” verschärft. Davon betroffen sind „Güterhandler“ wie Steuerberater, Anwälte, Treuhänder und auch Immobilienmakler. Mit fragwürdigen Verpflichtungen sollen diese Berufsgruppen die Bundesregierung im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unterstützen.

Besonders die Immobilienmakler haben mit den Auflagen des Geldwäschegesetzes (GWG) zu kämpfen. Laut dem GWG sind Makler dazu verpflichtet “angemessene geschäfts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zu entwickeln, diese zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisieren”. Was soviel bedeutet wie: Der Makler soll den potenziellen Kunden bereits im ersten Kontakt „ausspionieren“.

Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. (IVD) kritisiert vor allem den frühen Zeitpunkt der Identifizierung. Nicht wenige Kunden werden von dem ungewohnten Interesse an persönlichen Informationen beim ersten Kontakt abgeschreckt.

Verweigert der Kunde die Informationen oder kommt dem Makler etwas seltsam am Verhalten des Kunden vor, etwa weil der Befragte ausweichend antwortet, dann ist er verpflichtet eine Verdachtsmeldung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Verfahren eine Vielzahl von unbescholtenen Personen auf den schwarzen Listen der Behörden landen, nur weil diese sich wie auch immer „nicht normal“ verhalten haben.

Baden-Württemberg ist bei der Durchsetzung dieser Pflicht für Immobilienmakler deutschlandweit ganz vorne. Bereits seit Februar 2011 werden Makler-Büros verstärkt überprüft, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.

Den vollständigen Bericht von unserer Autorin Alexandra Weichbrodt lesen Sie auf unserem Regionalportal Rheinneckarblog.de.

Kindertagespflege soll unterstützt und ausgebaut werden

„Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“

Heddesheim, 01. Dezember 2012. (red/ms) Die Kindertagespflege soll weiter unterstützt und ausgebaut werden. Daher entschied der Gemeinderat, eine neu eingerichtete „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ mit einem einmalig ausgezahlten Betrag von 1.500 Euro zu unterstützen. 

Ab August 2013 hat jedes Kind in Baden-Württemberg den Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Es wird kalkuliert, dass etwa ein Drittel der Kinder zwischen eins und drei von diesem Anspruch Gebrauch machen werden und somit für 34 Prozent der betroffenen Altersgruppe ein Platz zu Verfügung stehen sollte.

In Heddesheim konnte man sich für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder bislang an folgende Einrichtungen wenden: die Kinderkrippe Postillion e.V., den Katholischen Kindergarten, die private Betreungsgruppe „Mini Club“ oder an Tagesmütter.

Seit Oktober 2012 gibt es zusätzlich eine neue Option: Die sogenannte „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“, welche derzeit von zwei Tagesmüttern betrieben wird.

Hinter dem etwas sperrigen und umständlichen Ausdruck verbirgt sich folgendes Konzept: Außerhalb der Familienwohnung und den elterlichen Wohnungen der zu betreuenden Kinder, können sich mindestens zwei Tagesmütter in einem „anderen geeigneten Raum“ um fünf bis maximal neun Kinder gleichzeitig kümmern.

Für dieses Projekt war beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein Zuschuss von 1.500 Euro beantragt worden. Aufgrund höherer Herstellungskosten schießt die Gemeinde nun ebenfalls nochmals 1.500 Euro zu.

Saukopftunnel erneut außerplanmäßig gesperrt

„Never Ending Ärger“ mit dem Saukopftunnel?

Tunnel zu – Ärger groß. Das ist die einfache Formel für die 20.000 Autofahrer, die sich über verstopfte Straßen quälen müssen. Foto: Sebastian Singer

 

Weinheim/Rhein-Neckar/Bergstraße, 22. November 2012. (red/aw) Es vergeht kaum ein Monat, in dem keine neuen Nachrichten über Probleme des Saukopftunnels oder dessen neuen Fluchtstollen auf der B38 zwischen Weinheim und Birkenau bekannt werden. Seit der Eröffnung Ende 1999 ist die Fertigstellung des Tunnels eine „Never Ending Ärger-Story“. Aktuell wurde er nun wieder „spontan“ gesperrt, da es zu Hard- und Softwareproblemen kam. Für die Autofahrer ein absolutes Ärgernis. Die Sperrung kostet Zeit, Geld und Nerven. Sind denn da nur Pfuscher auf dem Bau?

Kommentar: Alexandra Weichbrodt

Jeder Autofahrer der zur morgendlichen Berufszeit aus dem vorderen hessischen Odenwald in Richtung Weinheim unterwegs ist, nutzt für gewöhnlich den Saukopftunnel. Ist ja auch so herrlich bequem: Direkte Verbindung zur Autobahn, kaum Ampeln, angemessene Tempobeschränkung. Das es sich hier hin und wieder mal staut, weil die dazustoßenden Autofahrer aus Sulzbach nicht richtig in den Verkehr eingefädelt werden, nimmt man gelassen in Kauf.

Doch, wenn der Tunnel zu ist, dann ist die Fahrt zur Arbeit alles andere als eine Freude. Denn die primäre Ausweichstrecke über die alte B38 durch Birkenau ist total überlastet. Hin und wieder würden die Autofahrer diese Zusatzstrecke, den zusätzlichen Verbrauch an Kraftstoff und vor allem den Zeitverlust vielleicht ohne Ärger hinnehmen. In letzter Zeit allerdings häufen sich die Sperrungen des Tunnels. Besonders ärgerlich sind die nicht geplanten Vollsperrungen, wie aktuell seit gestern Abend.

Wird dieser Tunnel denn niemals fertig?

Die ursprüngliche Idee hinter dem Bau des Tunnels war, dass der Verkehr nicht mehr durch die Stadt Weinheim, das sehr enge und windungsreiche Durchbruchstal der Weschnitz und durch Birkenau geführt werden muss. Prinzipiell eine tolle Idee. Die Birkenauer waren begeistert, die Mörlenbächer schnell ernüchtert. Denn das Problem hat sich nun, besonders im Feierabendverehr, in das hintere Weschnitztal nach Mörlenbach verlagert. Hier drängen die Bürger nunmehr auf eine eigene Verkehrsumgehung. Aber das ist ein anderes Thema.

Am Morgen ist der Tunnel auch für die Mörlenbächer ein wahrer Segen. Ist der Tunnel allerdings gesperrt, ist die Situation in Birkenau wieder so wie vor der Inbetriebnahme des Tunnels. Besonders bei spontanen Sperrungen reagieren die Autofahrer, beispielsweise bei Facebook, genervt:

Was ich, und 1000 andere, heute morgen erlebt und gesehen haben ist schlicht und ergreifend nicht hinnehmbar!

Solche Kommentare findet man heute zahlreich im sozialen Netz. Viele Autofahrer hatte die ungeplante Sperrung kalt erwischt.

Der Kommentator Sven S. hat auf dem Rheinneckarblog seinem Frust ebenfalls freien Lauf gelassen:

Unfassbar, offenbar sind hier echte Profis am Werk. Richtig getestet werden die technischen Änderungen also wohl erst am “lebenden” Objekt und das dann auch noch während des Berufsverkehrs. Aber nicht genug damit, die komplette Aktion wird durchgeführt während erhebliche Einschränkungen an den Ausweichstrecken bestehen, die auch ohne dies bei einer Tunnelsperrung überlastet sind, also auch massive Planungsmängel.

Und Recht hat er. Wie kann es denn sein, dass fast genau 13 Jahre nach Eröffnung immer noch eine akute Gefahr für die Nutzer des Tunnels besteht? Wer hat diesen Tunnel geplant? Amateuere? Studenten im Rahmen einer Projektarbeit?

Von Beginn an nur „ausreichend“

Die Liste der Sperrungen ist lang. Die Liste der Nachrüstungen auch. 2008 wurde der Saukopftunnel mehrere Monate gesperrt, aufgrund von Sicherheitsmängeln.  Die Kosten der Nachrüstung beliefen sich auf 11 Millionen Euro.

Mitte 2009 begann man mit den Vorbereitungen für den Bau des Rettungsstollens. Ebenfalls mehrere Monate war die Röhre wiederum dicht, da erst der Hauptunnel verstärkt werden musste, bevor im Oktober 2009 überhaupt mit dem eigentlichen Fluchtstollen-Bau begonnen werden konnte. Geplante Baukosten: 30 Millionen Euro. Fertig ist er bis heute nicht.

Wie konnte man denn überhaupt einen Tunnel in den 90er Jahren bauen, ohne an einen Fluchtstollen zu denken? Kein Wunder, dass der ADAC in einem Tunneltest 2001 dem Saukopftunnel nur ein „ausreichend“ bescheinigte.

Immer wieder kommt es auch zu technischen Störungen. So brannte es im November 2010 in einem Technikraum des Saukopftunnels. Die Folge: Tagelange Sperrung. Und auch bei der aktuellen Sperrung muss man sich fragen: Konnte keiner der Planungsherren absehen, dass die neuen Soft- und Hardware-Installationen mit dem bisherigen Betriebssystem nicht kompatibel sind? Da hat SvenS. schon vollkommen Recht, wenn er findet, dass manche Dinge erst am „lebenden“ Objekt durchgeführt werden. Wo kämen wir aber hin, wenn jeder Arzt erstmal operiert, bevor er eine Diagnose stellt und den Behandlungsplan entwirft?

20.000 verärgerte Autofahrer täglich

Eigentlich ist egal, wie und warum der Tunnel dieser Tage mal wieder gesperrt ist. Fakt ist: Über 20.000 Autofahrer müssen an Werktagen auf andere Strecken ausweichen. Ob diese denn überhaupt befahrbar sind, interessiert vom Planungsteam wohl niemanden. Denn sowohl die Zufahrt zur alten B38 in Weinheim ist durch Bauarbeiten an der B3 Bergstraße/ Ecke Friedrichstraße wegen Sanierungsarbeiten ander Fahrbahndecke eingeschränkt, als auch die Ausweichmöglichkeit über den Watzenhof in Hemsbach. Hier wird ebenfalls gebaut. Das Resultat: Die Autofahrer stehen sowohl in Weinheim als auch in Birkenau im Stau. Sie stehen und stehen und stehen.

Der Ärger dauert mindestens bis Montagfrüh – vorausgesetzt, die Brandversuche am Wochenende verlaufen nach Plan. Hoffen wir, dass da nicht ebenfalls wieder neue Probleme auftauchen. Denn ansonsten beginnt auch die nächste Woche für viele Autofahrer im Stillstand!

Probleme mit dem Betriebssystem gefährden die Sicherheit

Saukopftunnel bleibt bis Montag früh zu

Eine außerplänmäßige Sperrung des Saukopftunnels führt zu erheblichem Verkehrsaufkommen zwischen Weinheim und Birkenau. (Foto: Wikipedia/Ak84)

 

Weinheim, 22. November 2012. (red/aw) Am frühen Mittwochabend wurde der Saukopftunnel zwischen Weinheim und Birkenau außerplanmäßig gesperrt. Soft- und Hardware-Probleme konnten die Sicherheit der Autofahrer nicht mehr gewährleisten. Die Vollsperrung dauert in jedem Fall bis Montag, den 26. November, 05:00 Uhr an.

Während der Inbetriebnahme neuer Anlageteile im Haupt- und Fluchtstollen wurde die vorhandene betriebstechnische Anlage durch Software-und Hardwarekomponenten erweitert. Bei der Programmierung dieser neuen Anlagenteilen entstanden allerdings erhebliche Schwierigkeiten mit dem bestehenden Betriebssystem. Diese veranlassten das Regierungspräsidium in Karlsruhe am frühen Mittwochabend den Tunnel auf der B38 zwischen Weinheim und Birkenau sofort zu schließen. Wie das Regierungspräsidium mitteilte, sei die Sicherheit der Autofahrer nicht mehr gewährleistet und die Sperrung daher unumgänglich.

Die bereits angekündigte Vollsperrung am Wochenende vom 23.11. bis 26.11.2012, von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr, findet zudem planmäßig statt. Die Autofahrer müssen daher bis mindestens Montagmorgen, 05:00 Uhr, auf die alte B38 ausweichen.

Allerdings kann es dadurch auch im Weinheimer-Stadtbereich zu erheblichen Behinderungen kommen, da im Bereich der Bundesstraße B3 Bergstraße/ Ecke Friedrichstraße die Fahrbahndecke saniert wird. Zeitweise wird die Friedrichstraße sogar ganz gesperrt.

Die beliebte Ausweichstrecke über den Watzenhof in Hemsbach ist ebenfalls durch Bauarbeiten eingeschränkt. Die Autofahrer sollten heute und morgen in jedem Fall mehr Zeit einplanen.

Abbau von Kunstwerken in fünf Kreisverkehren werden geprüft

Tödliche Kreiselkunst?

Eine Sicherheitsüberprüfung stuft das Heddesheimer "Eingangstor" als potenziell gefährlich ein.

 

Rhein-Neckar, 10. Juli. (red/la) Die Kunstwerke auf fünf Verkehrskreiseln werden derzeit geprüft, ob sie „starre Hindernisse“ und damit verkehrsgefährdend sind. Die Gründe dafür sind eine EU-Vorschrift und die verkehrspolitische „Vision Zero“, die bis 2050 die Anzahl der Verkehrstoten in der EU auf Null senken soll.

Von Reinhard Lask

Seit November sind in Baden-Württemberg „starre Hindernisse“ in außerörtlichen Straßenkreiseln nicht mehr erlaubt. Was manch einer aktuell als fixe Idee des grünen Verkehrsministeriums fälschlicherweise verdammt, beruht auf der EU-Verordnung 2008/96/EG über „Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur“. Zu den potenziellen Abhilfemaßnahmen zählt die „Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen“. In Nordbaden werden derzeit fünf Kreisel – je einer in Ladenburg, Rauenberg, Hirschberg, Heddesheim und Laudenbach – als potenziell gefährlich eingestuft. Ob die darauf stehenden Kunstwerke auch weg müssen, steht noch nicht fest. Niemand hat bisher genau festglegt, was unter „gefährlich“ zu verstehen sein soll.

Zählt jedes Kunstwerk als feststehendes Hindernis? Das Landesverkehrsministerium gibt den Schwarzen Peter weiter. Pressesprecherin Julia Piper sagt auf Anfrage:

Die Sicherheitsaudits sollen potenzielle Gefahrenquellen herausfinden.

Die „Sicherheitsaudits“ sind Ortstermine, bei denen Vertreter von Straßenbauämtern, Polizeipräsidien und Feuerwehr die Kreisel auf gefährliche Hindernisse überprüfen. Nach welchen Kriterien diese genau vorgehen, dazu wisse das Regierungspräsidium in Karlsruhe mehr.

Doch auch hier nennt man außer „feststehendes Hindernis“ keine weiteren Kriterien. Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums sagt, sei zwar klar, dass beispielsweise ein „Hinkelstein“ in der Kreiselmitte weg müsse. Aber was wenn es nur eine Stange ist? Wie ein Kunstwerk aussehen muss, um als „strarres Hindernis“ zu gelten, weiß auch in Karlsruhe noch niemand. „Zeitnah“ sollen Herzel zufolge die Ergebnisse der Audits aus den Kreisen hereinkommen. Erst dann werde ausgewertet und entschieden:

Wir müssen die Ergebnisse der Sicherheitsaudits abwarten – und die laufen noch.

Auch Berno Müller, Pressesprecher der Rhein-Neckar-Kreis, weiß nur wenig mehr über gefährliche Kreiselkunst. Wichtig sei, wo der Kreisel sich befindet und wie die Straßen beschaffen sind, die dort einmünden. Liegt er innerorts ist er ungefährlicher, wenn er außerhalb liegt. Am Ortsrand gelegen, kann er einen außerörtlichen Charakter haben. Genauer gesagt: Wenn eine schurgerade Straße auf der Tempo 70 erlaubt ist, auf einen Kreisel innerhalb der Ortsgrenzen mündet, hat er außerörtlichen Charakter.

Nur potenziell gefährlich

Wie unfallträchtig sind jedoch Kreisel an sich? Es gibt spektakuläre Unfälle, wie den in Heitersheim (bei Freiburg) im November 2009. Damals gab es zwei Tote und drei Schwerverletzte beim Aufprall auf eine Flugzeugskulptur, die auf einer massiven Stange stand. Im Rhein-Neckar-Kreis waren Unfälle in Kreiseln bisher kein Thema, sagt Berno Müller:

Bisher hat sich auch noch niemand über Gefahren von Kreiselkunst beschwert.

Auch das Verkehrsministerium räumt ein, dass Kreisverkehr nicht als unfallträchtig gelten. Auch Martin Boll, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mannheim kennt keinen schweren Unfall an einem Kreisel im Bereich des Präsidiums. Die tatsächliche Anzahl von Verkehrstoten oder Schwerstverletzten sei aber für die Entscheidung nicht relevant, sagt Julia Piper:

Es geht um potenzielle vermeidbare Gefahrenquellen. Das Argument ‚hier ist noch nie was passiert‘, trägt bei der Kreiselprüfung nicht.

Diese Ansicht deckt sich mit dem verkehrspolitischen Ziel „Vision Zero“, die im „Weißbuch Verkehr“ der Europäischen Union festgehalten wurde. Bis zum Jahr 2050 soll die Anzahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen „Null“ betragen. Dabei ist das individuelle Verhalten von Autofahrern nicht zu berücksichtigen. Auch wenn der unverantwortlichste Raser alkoholisiert in einen Kreisel fährt, zählt allein die Frage, ob er beim Aufprall auf das darauf stehende Kunstwerk sterben könnte.

Noch ist nicht entschieden, ob überhaupt ein Kunstwerk weichen muss. Die Entscheidung liegt bei den Regierungspräsidien und hängt von den Berichten der lokalen Prüfungskommissionen ab.

Auch das abstrakte Carl-Benz-Automobil in Ladenburg gilt als bedenklich.

Der Anker in Dossenheim gilt als ungefährlich.

Auch diese Lore in Dossenheim stellt keine potenzielle Bedrohung dar.

In Hirschberg gelten zwar die Reben als Kunstwerk unbedenklich, allerdings könnte das Mauerwerk zu hoch sein.

Die Laudenbacher Frösche sind zwar ungefährlich, die Steine und das Mauerwerk hingegen lösten bereits Bedenken aus.

Vollsperrung zwischen Kreuz Heidelberg und Anschlussstelle Heidelberg/Schwetzingen

Brücken über die A5 werden ab Donnerstag abgerissen

Rhein-Neckar, 11. April 2012. (red/pm) Die beiden Brücken über die A5, die in Höhe Schwetzingen am Samstag beschädigt worden sind, werden ab Donnerstagabend abgerissen. Dafür wird die A5 in beiden Richtungen zwischen dem Kreuz Heidelberg und der Anschlussstelle Heidelberg/Schwetzingen voll gesperrt. Die Arbeiten werden vermutlich bis Freitagabend oder Samstag andauern. Der Verkehr wird umgeleitet – Pendler müssen sich auf Behinderungen einstellen.

Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:

„Der Abbruch der nach einem Unfall am Ostersamstag stark beschädigten Brücken an der Autobahn 5 bei Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) beginnt am Donnerstagabend (12.4.12), gegen 19.00 Uhr. Die Arbeiten werden größtenteils in der Nacht durchgeführt. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass auch am Freitag während des Tages noch Arbeiten durchzuführen sind. Für die Abrissarbeiten muss die Autobahn zwischen dem Kreuz Heidelberg und der Anschlussstelle Heidelberg/Schwetzingen aus Sicherheitsgründen in beiden Richtungen voll gesperrt werden.

„Der zügige Beginn der Abbrucharbeiten zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Regierungspräsidium, der Polizei und den Kommunen sehr gut funktioniert.“ Das sagte Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner heute (Mittwoch, 11.4.2012) in Karlsruhe. Bereits kurz nach dem Unfall am vergangenen Samstag seien Vertreter des Regierungspräsidiums vor Ort gewesen, um den Schaden zu begutachten und das weitere Vorgehen mit allen Beteiligten abzusprechen.

Abbruch soll vor dem Rückreiseverkehr erledigt sein

Der Regierungspräsident hofft jetzt auf einen glücklichen und zügigen Verlauf der Abrissarbeiten. Ziel sei es, noch vor dem Rückreiseverkehr zum Ende der Osterferien fertig zu werden.

Während der Sperrung wird der Verkehr großräumig umgeleitet. Der Verkehr in Richtung Süden wird vom Kreuz Weinheim über die A 659 und die A 6 bis zum Kreuz Walldorf geleitet. Auch die Fahrbeziehung vom Kreuz Heidelberg über die A 656 und die A 6 bis zum Kreuz Walldorf steht zur Verfügung.

In Gegenrichtung erfolgt ab dem Kreuz Walldorf die Umleitung über die A 6 und die A 659 bis zum Kreuz Weinheim.

Den Verkehrsteilnehmern wird nochmals empfohlen, sich während dieser Zeit nicht auf die Navigationssysteme zu verlassen, sondern die Beschilderung zu beachten.“

Polizeipräsidentin Denner: „Ich interessiere mich sehr für Menschen.“

Mannheim/Rhein-Neckar, 02. Dezember 2011. (red) Seit Juli diesen Jahres ist Caren Denner (49) Präsidentin des Mannheimer Polizeipräsidiums. Die Verwaltungsexpertin und studierte Juristin ist erst die zweite Frau in der Polizeigeschichte Baden-Württembergs auf einem solchen Führungsposten. Die Chefin von rund 1.200 Beamten und 200 Angestellten zieht im Gespräch mit uns eine erste Bilanz zum Jahresende 2011.

Caren Denner liebt Litaratur, Lyrik und die Verhaltensforschung.

Die private Caren Denner liebt Literatur, Lyrik und die Verhaltensforschung. Darin findet sie einen Ausgleich zu ihrer Arbeit. Als Polizeipräsidentin beschäftigt sie sich mit anderen Texten: Akten, Gesetze und Verwaltungsvorgänge.

Von Martin Heilmann und Hardy Prothmann

Frau Denner, wie wird man eigentlich Polizeipräsidentin? Bewirbt man sich oder wird man gefragt? [Weiterlesen…]

Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt „Pfenning“- Gleisanschluss

Heddesheim/Karlsruhe, 24. Mai 2011. (red/pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat heute per Pressemitteilung die Genehmigung eines Schnienenanschluss für das geplante Logistikzentrum der Firma Phoenix 2010 GbR öffentlich gemacht.

Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:

„Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt in seiner Zuständigkeit als Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Gleisanschlusses (Anschlussbahn) für den Neubau eines zentralen Logistikstandorts in der Gemeinde Heddesheim erlassen. Das auf Antrag der Firma Phoenix genehmigte Vorhaben erstreckt sich auf einer Länge von etwa 1,8 Kilometer.

Um was geht es?

Das antragstellende Unternehmen beabsichtigt, in Heddesheim ein Logistikzentrum mit Gleisanschluss zu errichten. Den dazu erforderlichen Bebauungsplan hat die Gemeinde im November 2010 aufgestellt, der auch eine Fläche für den Gleisanschluss vorsieht. Mit seiner Hilfe sollen in größerem Umfang Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden. Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner: „Die Maßnahme steht damit in Einklang mit den landesplanerischen Zielen, zur Vermeidung von Umweltbelastungen vorrangig den Schienengüterverkehr auch durch Erhalt und Ausbau von Gleisanschlüssen zu fördern. Die Verlagerung von Güterverkehr schützt die Umwelt“.

Die Anschlussbahn beginnt im Bereich des Bahnhofs Heddesheim/Hirschberg der DB-Strecke Frankfurt/M. – Heidelberg. Dort wird eine Anschlussweiche eingebaut. Über eine weitere Weiche läuft das Anschlussgleis (Rangiergleis) weitgehend parallel zur Autobahn A 5 etwa 400 Meter in Richtung Norden. In westlicher Richtung von der Anschlussweiche, im Bereich der geplanten Lagerhalle, liegen nebeneinander drei Gleise. Es handelt sich um das Ladegleis sowie um zwei Umfahrungsgleise. Diese Gleise verlaufen parallel zur Benzstraße und enden etwa 60 Meter vor dem Brunnenweg. Im Zuge der Maßnahme werden auch drei Bahnübergänge neu angelegt. Dadurch wird im Wesentlichen sichergestellt, dass die bestehende Radverbindung von Hirschberg nach Heddesheim nicht beeinträchtigt wird. Schließlich sind zum Ausgleich des mit dem Streckenausbau verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft auch landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.

Bisheriger Verfahrensablauf:

Das Planfeststellungsverfahren wurde vom Regierungspräsidium im September 2010 eingeleitet. Auf die Offenlage der Planunterlagen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt zwei private Einwendungen und 31 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden sowie weiteren Stellen ein. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden Anfang Dezember 2010 im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt. Aufgrund der dort vorgetragenen Einwendungen und Forderungen hat das Unternehmen die Planunterlagen überarbeitet und Änderungen vorgenommen. Im Wesentlichen wurde dabei das Entwässerungskonzept optimiert und aktuellen Standards angepasst.

Im Planfeststellungsbeschluss mussten unterschiedlichste Belange beachtet und untereinander abgewogen werden. Schwerpunkte waren dabei mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Überlastung der DB-Strecke sowie Störung und Vergrämung des Feldhamsters.

Die Planfeststellungsbehörde hat eine Reihe von Auflagen wie ein Nachtfahrverbot und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Gleisanschluss erlassen, um dem Lärmschutzinteresse ausreichend Rechnung zu tragen.

Insbesondere der Naturschutzbund befürchtet erhebliche negative Auswirkungen auf den Lebensraum des Feldhamsters. Das gesamte Plangebiet wurde im Zuge der Planungen und des Verfahrens mehrfach von Experten auf Hamstervorkommen untersucht. Aktuell genutzte Hamsterbauten konnten dabei nicht festgestellt werden. Dennoch wurden vorsorgliche Ausgleichsmaßnahmen empfohlen. Sie bestehen im Wesentlichen in der Bereitstellung und Pflege einer artgerecht ausgestalteten Ersatzfläche. Obwohl der Gleisanschluss als solcher keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die vorhandenen Arten hat, hat die Planfeststellungsbehörde diese Empfehlung im Planfeststellungsbeschluss aufgegriffen und den Beginn der Gleisbauarbeiten von einem Nachweis über die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen abhängig gemacht.“

Weiteres Vorgehen:

Der Planfeststellungsbeschluss liegt in der Zeit vom 1. Juni 2011 bis zum 15. Juni 2011 im Rathaus Heddesheim, Fritz-Kessler-Platz, Bürgerservice (Erdgeschoss) während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme aus.“

Download:
Die Planfeststellung (126 Seiten) können Sie schon heute hier downloaden.