Dienstag, 26. September 2023

Winterreifenpflicht: Ab dem 04. Dezember kostet es „ohne“ Geld

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Rhein-Neckar, 03. Dezember 2010. Ab dem 04. Dezember 2010 gilt die Winterreifenpflicht. Wer dann mit Sommerreifen erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei UnfĂ€llen oder Behinderungen infolge einer Sommerbereifung drohen 80 Euro und erhebliche EinschrĂ€nkungen der Kasko-Versicherungsleistung.

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Das Symbol "Berg mit drei Spitzen und Schneeflocke" kennzeichnet diesen Reifen als Winterreifen. Andere mĂŒssen mindestens eine M+S Kennzeichnung vorweisen.

Nach Angaben des SWR sind in Baden-WĂŒrttemberg keine speziellen Winterreifenkontrollen geplant.

Gleichwohl kontrolliert die Polizei Fahrzeuge auf korrekte Bereifung – vor allem nach UnfĂ€llen. Ab dem 04. Dezember 2010 mĂŒssen Winter- oder so genannte Allwetterreifen aufgezogen sein.

Wer noch keine Winterreifen montiert hat, sollte sich auch aus GrĂŒnden der eigenen Sicherheit schnell darum kĂŒmmern, da teils auch LieferengpĂ€sse bei verschiedenen ReifengrĂ¶ĂŸen einkalkuliert werden mĂŒssen.

Weitere Informationen hat der ADAC.

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