Donnerstag, 08. Juni 2023

Hat der Gemeinderat den Bebauungsplan verkauft?

Heddesheim als Verlierer? Pfenning als Gewinner?

Anlieger B. gegen Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim. Was wird der VGH entscheiden?

 

Mannheim/Heddesheim, 12. September 2012. (red/pro) Die Verhandlung der Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ (nördlich der Benzstraße) könnte in einem für alle Seiten überraschenden Urteil enden. Am Ende wären die Gemeinde Heddesheim zusammen mit dem Kläger die großen Verlierer und Pfenning der große Gewinner. Die spannendste Frage, die das Gericht klären muss, ist, ob die Abwägungen im Gemeinderat offen stattfinden konnten oder es einen Einfluss gegeben hat, der eine unvoreingenommene Abwägung verhindert hat.

Von Hardy Prothmann

Nachdem viele einzelne Punkte der Klageschrift bereits im Vorfeld über Korrespondenz abgearbeitet worden waren, wurden heute vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) besonders strittige Punkte verhandelt. Vor allem zu Verfahrensfehlern, Fehlern beim Lärmgutachten und die brisante Frage, ob die Abwägungsentscheidungen durch Verträge  „infiziert“ waren, sprich, eine unbelastete, offene Abwägung im Gemeinderat nicht gegeben war.

Verfahrene Fehler?

Der Anwalt des Klägers zielte bei seiner Beschwerde gegen das Verfahren zunächst auf die Offenlage. Die zweite Offenlage habe nach Einschätzung des Gerichts insgesamt den Erfordernissen genügt. Dies sei die voraussichtliche Einschätzung. Zu klären sei aber, so das Gericht, ob die privaten Anregungen in vollem Umfang mit hätten ausgelegt werden müssen oder die zusammenfassende Darstellung der Gemeinde genügte.

Zur Erinnerung: Bei der ersten Offenlage gab es 910 Anregungen, bei der zweiten immerhin noch 139. Man kann hier also ein überraschend deutliches Engagement erkennen und viele Informationen erwarten. Hier fiel der juristische Begriff der „Anstoßwirkung“. Die Offenlage soll Betroffenen durch Einsicht in die Unterlagen ermöglichen, „eigene Anregungen anzustoßen“.

Erwartungsgemäß bejahte Thomas Burmeister, der Anwalt der Gemeinde, das – der Anwalt des Klägers, Jürgen Behrendt, stellte das in Frage. Das Gericht sagte:

Die Frage wird zu klären sein, ob die vorgenommene Offenlage als Anstoßwirkung ausreicht und ob es erforderlich ist, auch private Anregungen auszulegen?

Der zweite verhandelte Komplex widmete sich dem Betriebsszenario und ob dieses „realistisch“ sei. Der „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger machte dazu Ausführungen und wurde vom Gericht befragt. Nach seiner Darstellung würden auf den Kunden BASF 100 tägliche Lkw entfallen, auf Lidl 70 und auf den Neukunden Kraft Foods 63. In Summe seien das 233 Lkw am Tag und 466 Lkw-Bewegungen (An- und Abfahrt). Auf Nachfragen bestätigte er, dass diese Zahl in Spitzenzeiten höher sein könnte, aber die Zahl von 800 Bewegungen nicht überschritten werde.

Viel Lärm um nichts?

Das Gericht ließ sich den Ablauf genau erklären, denn es ging im Anschluss um die Frage, welcher Lärm erzeugt wird, aus Lkw-Verkehr und einem möglichen Gleisanschluss, der zwar nicht realisiert sei, aber dem Betrieb zugerechnet werden müsse. Der Gutachter zeigte deutliche Schwächen in seinen Ausführungen und zwischen den Anwälten entspann sich eine Diskussion, ob die Verkehrslärmimmissionen auf den allgemeinen Verkehrsflächen als „betriebsbedingt“ hinzugerechnet werden müsse. Auch hier verneinte der Anwalt der Gemeinde, während der Klägeranwalt erhebliche Bedenken anmeldete. Vor allem Lkw, die mit Kühlaggregaten vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr einträfen, würden in den Straßen parken und für Lärm sorgen. Diese müssten dem Betrieb zugerechnet werden und fehlten im Gutachten.

Was das Gericht nicht erfragte, war die Art der Lkw, um die es in Sachen Lärm geht. Die 40-Tonner. Wie viele kleinere Fahrzeuge künftig das Gelände anfahren werden, ist überhaupt nicht erörtert. Nach aktuellen Berichten der Lebensmittelzeitung ist „Pfenning“ mit führend bei der Belieferung von Filialgeschäften. Im Verkehrslenkungsvertrag sind nur Lkw über 18 Tonnen von der Durchfahrt durch Heddesheim erfasst. Alles, was kleiner ist, kann durchbrummen.

Verkaufter Bebauungsplan?

Der spannendste Punkt der Verhandlung war die Frage, ob die Abwägungen zum Bebauungsplan frei und ohne Einfluss vorgenommen werden konnten. Nach Einschätzung des Klägeranwalts war dies nicht der Fall:

Ich glaube, dass der Gemeinderat nicht frei entscheiden konnte.

Als Begründung führte der Anwalt den Städtebaulichen Vertrag an, in dem sich Pfenning verpflichtet, vier Auszubildende aus Heddesheim einzustellen und den Firmensicht von Viernheim weg in die Gemeinde zu verlegen:

Dass die Gemeinde gerne die möglichen Gewerbesteuerzahlungen durch den Firmensitz bei sich haben will, verstehe ich absolut. Wenn ich mir aber die Wünsche des Bauherrn anschaue, die insgesamt im Bebauungsplan umgesetzt worden sind und dieser bedingende Wunsch der Gemeinde als vertragliche Regelung vor der Abwägung geschlossen worden ist, dann muss eine freie Abwägung in Zweifel gezogen werden. Dieser Vertrag hat den Bebauungsplan infiziert.

Das Gericht fragte nach, ob der Anwalt hier ein „Kopplungsgeschäft“ sehe? Dies müsse geprüft werden, sagte der Anwalt, was das Gericht aufnahm. Der Gemeindeanwalt bestritt zumindest den Teil mit den Azubis. Interessanterweise äußerte sich der „Pfenning“-Anwalt, der sonst wenig sagte:

Die Formulierungen im Städtebaulichen Vertrag sind nicht so ganz glücklich gewählt. Aber in dessen Ausgestaltung war ich nicht mit einbezogen.

Natürlich warten alle Beteiligten nun mit großer Spannung auf die Urteilsverkündung am kommenden Dienstag, 14 Uhr. Wird das Gericht die Klage zulassen und den Bebauungsplan für ungültig erklären? Die Antwort könnte lauten: Ja und Nein. Ja, es lässt die Klage zu, Nein, der Bebauungsplan ist fehlerhaft, aber nicht ungültig, wenn er „geheilt“ wird.

Vorstellbar wären ein neues Lärmgutachten und damit verbundene Auflagen für Pfenning. Daran würde sich eine neue Offenlage anschließen, was diesen angefochtenen Teil ebenfalls „mitheilen“ würde. Um die möglicherweise unsittliche  „Koppelung“ aufzuheben, könnte das Gericht entscheiden, dass diese Passi aus dem Städtebaulichen Vertrag unwirksam sind und zur Heilung herausgenommen werden müssen, um eine Entkopplung herzustellen.

Die Akten sind die Grundlage für die Entscheidung. Ist alles dokumentiert? Fehlt was?

Das wäre ein salomonisches Urteil im Sinne des Baugesetzes und angesichts der Tatsache, dass der Bau weitgehend realisiert ist. So gravierend sind die Mängel nicht, dass diese eine 100-Millionen-Euro-Investition zu Fall bringen. Dies könnte von privatwirtschaftlicher Seite drohen, falls der Deal mit Union Investment platzt (wir berichteten exklusiv).

„Pfenning“ als großer Gewinner?

Für den Kläger würde eine solche Entscheidung keine Befriedigung bringen, denn er wollte den Bau verhindern. Aber vielleicht eine Entlastung beim Lärm. Er hätte ein wenig gewonnen, aber insgesamt verloren. Für die Gemeinde Heddesheim wäre es ein Totalverlust. Weder die zugesagten Azubi-Plätze müsste Pfenning bereitstellen, noch den Firmensitz nach Heddesheim verlagern. Eventuell wäre auch der Verkehrslenkungsvertrag hinfällig. „Pfenning“ hingegen wäre der große Gewinner. Denn das Unternehmen würde aus den vertraglichen Bindungen entlassen werden, hat das Projekt realisiert und kann frei agieren.

Die Gemeinde Heddesheim als großer Verlierer?

Für Bürgermeister Michael Kessler und die Befürworter im Gemeinderat wäre das politisch der absolute Super-Gau. Schon heute ist klar, dass sich die „Pfenning“-Ja-Sager komplett verkalkuliert haben. Der Gleis-Anschluss, also „Öko-Logistik“, war zunächst das entscheidende Argument. Ob das Gleis je kommt? Wer weiß. Die Generationen-Investition des regional-verbundenen Unternehmers Karl-Martin Pfenning? Makulatur. Er hat gekauft, gebaut und das Projekt sehr lukrativ vergoldet (wir berichten über die genaue Zahl des zweistelligen Millionengewinns, sobald wir die Zahlen belegen können). Konzentration des Geschäfts in Heddesheim? Kein einziges Lager ist umgezogen. Bis zu 1.000 Arbeitsplätze? Aktuell werden 200 genannt. Vielleicht werden es 500. Viel mehr aber nicht. Beträchtliche Gewerbesteuerzahlungen? Erstens war die Geschäftsentwicklung von „Pfenning“ in den vergangenen Jahren rückläufig und zweitens ist zweifelhaft, ob Pfenning den Firmensitz tatsächlich verlagert.

Unterm Strich hat „Pfenning“ alles erreicht: Einen Spitzenstandort für billiges Geld erworben, alle Ziele der Bauplanung durchbekommen, ordentlich Gewinn gemacht. Für Heddesheim bleiben viele leere Versprechen und jede Menge Verkehr. Und falls der Firmensitz nicht umzieht, gibt es noch nicht einmal mehr die vermutlich sowieso nicht bedeutende Gewerbesteuerzahlung.

Ausblick

Soviel ist sicher: Die Zukunft von Heddesheim ist – wie auch immer – schon heute abhängig von diesem Unternehmen, dass sich bislang als absolut unzuverlässig in seinen Zusagen erwiesen hat. Die Gemeinde hat schwere Schäden erlitten, bevor das Projekt überhaupt fertig ist. Das Dorf ist weiterhin gespalten. Im Dezember will Pfenning „fertig“ sein, vielleicht kommt dann schon der Weihnachts-Spitzenverkehr, spätestens Ostern 2013. Ende 2013 und Anfang 2014 geht es dann richtig rund und dann folgen Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen. Weitere „Überraschungen“ werden folgen.

 

Anm. d. Red.: Hardy Prothmann ist verantwortlicher Journalist für das Heddesheimblog. Von Juli 2009 bis Februar 2012 war er partei- und fraktionsfreies Mitglied des Heddesheimer Gemeinderats und hat an den Entscheidungen mitgewirkt. Die über 400 Artikel zum Thema finden Sie unter der Kategorie „Pfenning.

Nochmal 139 Einwendungen zu „Pfenning“ – teils identisch

Guten Tag!

Heddesheim, 10. August 2010. In der zweiten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Pfenning“ wurden die beachtliche Zahl von 139 Einwendungen eingereicht. Die Offenlage dauerte vom 09. Juli bis 09. August 2010. Gegenüber der ersten Offenlage aber deutlich weniger, da waren es noch 910 Einwendungen.

Presseinformation der Gemeinde Heddesheim zu Einwendungen bei der erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“

„Nach dem Ende der erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zum Gewerbegebiet „Nördlich der Benzstraße“ in der Zeit vom 09. Juli bis einschließlich 09. August 2010 wurden nochmals 139 Einwendungen von 39 Personen abgegeben. Insgesamt nahmen im Bauamt etwa 10 Personen Einsicht in die Planunterlagen.

Bei den 39 Einwendern handelt es sich größtenteils um Personen, die bereits bei der ersten Offenlage Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben haben. Auch sind die Stellungnahmen teilweise identisch mit denen der ersten Offenlage. Bei den Einwendungen ging es wie bei der ersten Offenlage um die Themen Verkehr, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Lärm oder Chemie. Viele Einwendungen liegen mehrfach und in gleichem bzw. ähnlichem Wortlaut von verschiedenen Bürgern vor.

Nun werden die Einwendungen gesichtet und sorgfältig geprüft und in der kommenden Gemeinderatssitzung behandelt.“

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Grüne setzten weiter auf Transparenz – der Rest auf Ignoranz

Guten Tag!

Heddesheim, 09. Juli 2010. Wie berichtet, läuft ab heute die zweite Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“. Ebenfalls bekannt ist, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen gegen das Projekt sind. Ebenfalls ab heute sind die aktualisierten Pläne und Gutachten über deren homepage im Internet abrufbar.

Von Hardy Prothmann

Während sich die Ja-Sager-Fraktionen, die so heißen, weil diese die Grünen die Nein-Sager-Fraktion nennen, aufs Ja-Sagen beschränken, zeigt die Nein-Sager-Fraktion wieder einmal, dass sie etwas tut, um ihre Haltung zu untermauern.

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Transparenz und Information bei den Heddesheimer Grünen.

Allen BürgerInnen stellen die Grünen komfortabel und transparent die aktualisierten Pläne und Gutachten zum Download auf ihrer Internetseite zur Verfügung. BürgerInnen können sich so in Ruhe, ohne Beobachtung und außerhalb der Geschäftszeiten des Rathauses mit dem Thema beschäftigen.

Bei den Ja-Sager-Fraktionen fehlt jegliches Engagement in dieser Richtung. Zwar haben beispielsweise CDU und SPD nochmals betont, wie sehr sie sich mit den Einwendungen angeblich beschäftigt haben wollen – ein Ergebnis für die BürgerInnen ist dabei aber nicht herausgekommen.

Es gibt keine Argumentesammlung mit hinreichenden Belegen, die die angenommene Zahl der Arbeitsplätze stützt, auch fehlt jede schlüssige Argumentation zu angeblichen Gewerbesteuerzahlungen, ganz zu schweigen von auch nur im Ansatz ausreichenden Belegen, dass der „Bahnanschluss“ jemals kommen wird.

Ebenso wenig gibt es schlüssige Informationen zur Finanzierung des Projekts. Auch die Bauzeit – je länger, desto größer die Belastung für den Ort – wird nicht näher thematisiert. Pauschale Aussagen, „aus der Zahl von 110 Ladetoren könne man nicht auf die Zahl der täglich zu- und abfahrenden Lkw schließen, müssen reichen“. Der Autor dieser Aussage, Herr Dr. Doll (CDU), meint wohl, dass „Pfenning“ hier mal so ins Blaue geplant hat. Tatsächlich darf man annehmen, dass man sehr wohl auf die Zahl der „zu- und abfahrenden Lkw“ schließen kann, eine Nachfrage bei Pfenning ist den Ja-Sagern allerdings wohl zu viel Arbeit. Auch könnte man bei entsprechenden Logistik-Verbänden recherchieren – auch das zu viel Arbeit.

Bemerkenswert war die pauschale Abverurteilung der BürgerInnen und ihrer Einwendungen durch CDU, SPD und FDP – aus deren Sicht waren das alles nur Kopien der „grünen“ Argumente. Mal ganz abgesehen davon, dass die Grünen wenigstens Argumente haben, wäre ein Blick in die Unterlagen für die Parteivertreter recht interessant gewesen. Die überwiegende Mehrheit der BürgerInnen ist nicht dem „grünen Lager“ zuzuschreiben, sondern den anderen Parteien. Trotzdem haben sich diese Menschen die „grünen Argumente“ zu eigen gemacht. Einen nachdenklichen Erkenntnisprozess hat das allerdings in der „Beton-Fraktion“ nicht bewirkt.

Bei der ersten Offenlage haben sich über 240 BürgerInnen im Gegensatz viel Arbeit gemacht und insgesamt 910 Einwendungen eingereicht. Das wiederum hat der Verwaltung viel Arbeit gemacht. Die Grünen haben sich wiederum viel Arbeit gemacht. Sollte der Kreislauf so weitergehen, machen sich jetzt wieder viele BürgerInnen Arbeit, die wiederum viel Arbeit bei der Verwaltung auslöst. Erwartungsgemäß wird dort wieder sortiert und zurückgewiesen.

Das macht nichts. Es bleibt ein großartiger Erkenntnisgewinn: Die Sorgen und Einwände der BürgerInnen zählen beim Bürgermeister Kessler nichts – von ihm waren in der Sache genau 0 Prozent verbindliche Worte zu hören. Noch weniger als 0 gab es von CDU, SPD und FDP zu hören – deren Wortäußerungen klingelten in den Ohren vieler BürgerInnen eher wie eine Verhöhnung derselben.

Die einzig anerkennenswerte Leistung der Beton-Fraktion besteht aus deren konsequenter Ignoranz. Es ist zwar noch eine Zeit hin, aber die nächsten Kommunalwahlen kommen. Im Zuge der „Pfenning“-Diskussion haben CDU, SPD und FDP insgesamt vier Sitze eingebüßt. Man kann schon heute davon ausgehen, dass es bei der nächsten Wahl noch mehr werden. Vielleicht ergibt sich dann erneut eine 12:9 oder 12:11-Konstellation – nur umgekehrt.

Aktuell ist die Frage, wie viele BürgerInnen sich wieder viel Arbeit machen und Einwendungen abgeben – Informationen zu Einwänden findet man ebenfalls auf der Seite der Grünen.

Sollte es weniger Einwendungen sein als bei der ersten Offenlage, werden sich CDU, SPD und FDP gerne dem Trugschluss hingeben, dass es weniger Widerstand gegen das ungeliebte Projekt gäbe, das die Gemeine schon vor dem ersten Spatenstich schwer beschädigt hat.

Auf die Idee, dass das Verhalten der Beton-Fraktion den Glauben an ein Umdenken geraubt hat, wird die Abnick-Fraktion nicht kommen. Die werden ihrerseits ihren Glauben erst verlieren, wenn das nächste Wahlergebnis vorliegt. Das Jammern wird dann gewaltig sein.

Denn sollte das „Pfenning“-Projekt bis dahin realisiert worden sein, wird es nichts geben, womit diese für sich werben können. Es werden nur wenige Arbeitsplätze vorhanden sein, Gewerbesteuer wird nicht fließen, die BürgerInnen werden durch das enorme Bauvorhaben mitgenommen sein, ein Schienenanschluss wird fehlen und der Verkehr zugenommen haben. Dramatische Stimmeneinbrüche für die Beton-Fraktion sind vorprogrammiert.

Keine öffentliche Rolle mehr spielt seit geraumer Zeit die „IGneinzupfenning“. Die muss sich kritisch fragen lassen, ob sie überhaupt noch existiert. Ein T-Shirt mit „12:9“ zu tragen, ist nicht wirklich eine Glanzleistung. Es sind wohl juristische Verfahren geplant, hört man – ob dem so sein wird, weiß man erst, wenn es so ist.

Bis dahin hat die „IGneinzupfenning“ die großartige Chance vertan, der Bürgerbewegung einen identifizierbaren Rahmen zu geben. Man hat den Eindruck, dass die IG sich häufig mit der Arbeit der Grünen und den Recherchen des heddesheimblogs geschmückt hat. Aber ums Schmücken geht es den BürgerInnen nicht. Es geht um die Sache.

Jeglichen Glanz hat der Bürgermeister Kessler verloren. Ihm bleibt, sollte „Pfenning“ kommen, als 100-Millionen-Euro-Kessler in die Geschichte Heddesheims und der Region eingegangen zu sein und, jedenfalls ist das eine weit verbreitete Vermutung, einen lukrativen Beraterjob anzunehmen.

Noch ist das alles Spekulation – aktuell gibt es eine neue Offenlage und das Warten auf die Einwendungen.

Link: Homepage der Grünen

Anmerkung der Redaktion: Hardy Prothmann ist partei- und fraktionsfreier Gemeinderat in Heddesheim und verantwortlich für das heddesheimblog. Er stimmt aus faktischer Überzeugung gegen das „Pfenning“-Projekt, da sich kein einziger der angeblichen Vorteile durch die Ansiedlung verifizieren ließ. Im Gegenteil gibt es nach Recherchen zum Unternehmen, zum Projekt und zur politischen Behandlung aus seiner Sicht keinen einzigen positiven Grund, warum sich die Gemeinde Heddesheim auf dieses Abenteuer einlassen sollte.

Ab heute wird „Pfenning“ erneut offengelegt

Guten Tag!

Heddesheim, 09. Juli 2010. Von heute an läuft die zweite Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“). Die erneute Offenlage dauert bis einschließlich 09. August 2010. In dieser Zeit können wieder Einwendungen bei der Verwaltung abgegeben werden.

Die zweite Runde im Offenlegungsverfahren „Pfenning“ läuft ab heute. Zu den üblichen Geschäftszeiten des Rathauses können die Dokumente des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus durch Bürger und Betroffene eingesehen werden.

Wie gewohnt wird eine transparente Veröffentlichung im Internet wieder nicht angeboten.

In der Sitzung vom 24. Juni 2010 hatte Bürgermeister Michael Kessler die Öffentlichkeit informiert, dass die „Pfenning“-Gruppe einen „umfangreichen Bauantrag“ eingereicht habe.

Bislang unbekannt sind die Kosten für die zahlreichen Gutachten, die teils neu gefertigt, ergänzt oder zusätzlich eingeholt wurden. Hinzu kommen Kosten für eine Rechtsberatung und die Firma IFOK, die im vergangenen Jahr einen „Dialog moderiert“ hatte. In der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2010 bestätigte der Bürgermeister Michael Kessler auf Nachfrage, dass der ursprünglich geplante finanzielle Rahmen bereits deutlich überschritten sei.

Soweit der Redaktion bekannt, ist der Gemeinderat nicht über den Umfang der bisherigen Kosten durch den Bürgermeister informiert worden.

Zum ersten Bebauungsplanentwurf wurden 910 Einwendungen von über 240 BürgerInnen gemacht, die ganz überwiegend durch die Verwaltung zurückgewiesen wurden. Dadurch entstand ein enormer Verwaltungsaufwand.

Viele BürgerInnen hatten sich über die Internetseite von Bündnis90/Die Grünen online über den Bebauungsplanentwurf informiert, weil der Ortsverband dort die Gutachten und Pläne als PDF-Dokumente veröffentlicht hatte. Ob der Ortsverband diesen Service wiederum anbietet, ist nicht bekannt.

BürgerInnen hatten sich auch vorgefertigter Einwendungen bedient, die einzeln von der Verwaltung geprüft werden müssen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Bürgermeister Michael Kessler beklagte den enormen Aufwand. Die Fraktionsvorsitzenden Dr. Joseph Doll (CDU), Jürgen Merx (SPD) und Frank Hasselbring (FDP) qualifizierten solche Einwendungen der BürgerInnen als „Kopien“ der Grünen-Vorlagen ab. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom 08. Juli 2010 schreiben die CDU und die SPD über die Sorgfalt, mit der man die Einwendungen geprüft habe. In der Gemeinderatssitzung hingegen hatten die drei Parteivertreter eingestanden, sich auf die Zusammenfassung der Verwaltung verlassen zu haben.

Verwaltungsintern wird mit Sicherheit befürchtet, dass wiederum mit vielen Einwendungen zu rechnen ist, was den Verwaltungsbetrieb wohl enorm beeinträchtigen würde.

Da die Offenlage über die kommende Gemeinderatssitzung am 29. Juli 2010 hinausreicht, wird die nächste Verhandlung durch die Sommerpause bedingt, in der Septembersitzung stattfinden können – außer, der Bürgermeister beraumt eine Sondersitzung ein.

Sollte der Bebauungsplan im September als Satzung beschlossen werden, erhält er Rechtskraft. Danach bleibt den Gegnern des Projekts eine Klage im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens.

Ebenfalls unbekannt ist bislang, ob die Besitzer von Grundstücken, die nicht an die Investorengesellschaft „Phoenix 2010 GbR“ verkaufen wollten und deren Grundstücke im Rahmen eines Umlegungsverfahrens „umgelegt“ wurden, gegen diesen Beschluss juristisch vorgehen.

Die Gemeinde teilt mit, dass folgende Dokumente zum Bebauungsplanentwurf gehören:
Zeichnerischer Teil, mit schriftlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Ausgleichskonzept, sowie folgenden weiteren, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • Grünordnungsplan des Büros Garten- & Landschaftsplanung I. Warnecke, vom 17.06.2010,
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Diplombiologen Ralf Hemberger vom 24.05.2009
  • Ergänzung zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Rebhuhn des Diplombiologen Ralf Hemberger vom Februar 2010,
  • Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros für Naturschutz, Landschaftspflege und Faunistik Dirk Bernd vom 09.06.2010
  • Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros für Verkehrswesen Koehler, Leutwein und Partner vom August 2008,
  • ergänzende Stellungnahme zum Knotenpunkt L 541/Im Rott/BAB 5/Rampe West des Ingenieurbüros für Verkehrswesen Koehler, Leutwein und Partner vom Februar 2010,
  • Schallimmissionsprognose der Ingenieurgesellschaft Dr. Gruschka vom 20.04.2009 mit ergänzender Stellungnahme vom Juni 2010,
  • fachlicher Stellungnahme zu lufthygienischen Belangen des Ingenieurbüros Lohmeyer GmbH & Co.KG vom 12.05.2010
  • gutachtliche Stellungnahme zum Gefährdungspotenzial von Stoffen nach Nr. 9a und Nr. 9b im Anhang der Störfall-Verordnung des TÜV Rheinland (TÜV Pfalz Anlagen- und Betriebstechnik GmbH) vom 10.02 2010,
  • Baugrunduntersuchung des Ingenieurbüros Geonorm GmbH vom 16.03.2009,
  • Öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zur Verkehrslenkung vom 12.03./25.03.2010
  • Städtebauliche Verträge vom 04.02.2009 bzw. 12.03./25.03.2010,
  • Beschlussvorlage der Gemeinde Heddesheim vom Juni 2010 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Einwendungen, Teil I Prüfung der fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere zu den Themen Verkehr/Verkehrsgutachten/Erschließung, Umwelt (Lärmbelastung, Lichtbelastung, Lagerung von chemischen Stoffen/Gefahrguttransporte, Feinstaubbelastung und andere Luftschadstoffe, Luft/Klima, Landschaftsbild, Artenschutz, Kosten für Ausgleichsmaßnahmen, Freizeitwert und Erholung, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Solaranlagen),
  • Beschlussvorlage der Gemeinde Heddesheim vom Juni 2010 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Einwendungen, Teil II Eingegangene Einzeleinwendungen der Öffentlichkeit und Träger öffentliche Belange

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Neue Offenlage „Pfenning“

Guten Tag!

Heddesheim, 01. Juli 2010. Die Verwaltung hat heute die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) angekündigt.

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Neue Gutachten, überarbeiteter Bebauungsplan - ab 09. Juli 2010 wird der Bebauungsplanentwurf erneut für einen Monat offen gelegt. Bild: heddesheimblog


Der Bebauungsplanentwurf wird demzufolge vom 09. Juli bis einschließlich 09. August öffentlich ausgelegt.

Bei der ersten Offenlage wurden insgesamt 910 Einwendungen gemacht. Die erneute Offenlage wurde notwendig, da die Verwaltung einen Formfehler vermutete und den Bebauungsplan nun durch die erneute Offenlage „heilen“ möchte.

Nur ein geringer Teil der Einwendungen führte zu Änderungen im Bebauungsplan. Die meisten wurden zurückgewiesen. In der Zeit der erneuten Offenlage können wieder Einwendungen abgegeben werden, entweder direkt vor Ort oder per Post, Fax oder email.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

von Montag bis Freitag, vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag, nachmittags, von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag auch nachmittags, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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Erneute Offenlage „Pfenning“ erforderlich. Dokumentation der Sitzungsvorlage

Guten Tag!

Heddesheim, 18. Juni 2010. In Sachen „Pfenning“ wird es eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“ geben müssen. Der Grund: Formfehler. In der kommenden Gemeinderatssitzung soll der Gemeinderat auf Antrag der Verwaltung insgesamt 910 eingegangene Einwendungen in einem Rutsch durchwinken und eine erneute Offenlage beschließen.

Rund 200 Seiten umfassen die teils neuen, ergänzten, veränderten Gutachten, die zusammengefassten Stellungnahmen und weiteres Material, das am Ende mit zwei Anträgen behandelt werden soll: Die Verwaltung schlägt die Zustimmung zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit „wie in Teil 1 und 2 der Beschlussvorlage“ vor.

Danach soll der Beschluss auf eine erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs für einen weiteren Monat gefasst werden.

Die erneute Offenlage muss wegen eines „Formfehlers“ erfolgen:

„Es wurde bemängelt, dass die vorgenommenen allgemeinen Formulierungen mit dem Wortlaut „Umweltbericht mit Ausgleichskonzept“, „verschiedene Fachgutachten“ und „sonstige bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen“ den gesetztlichen Anforderungen nicht gerecht wird und somit fehlerhaft war“, heißt es in der Begründung des Antrags.

Und weiter:
„Es wird aus Gründen der Planungssicherheit unterstellt, dass hier ein formaler Fehler vorliegt.“

Darüber hinaus mussten „zusätzliche Änderungen“ und „Ergänzungen des Planentwurfs“ vorgenommen werden.

Aus diesen Gründen soll eine erneute Offenlage beschlossen werden.

Bei der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2010 werden das Planungsbüro „Sartorius“ und Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister „Änderungen am Bebauungsplanentwurf“ erläutern, schreibt die Verwaltung.

Die Sitzungsvorlage TOP 4 „Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ können Sie hier downloaden.

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Bürgernähe? Für andere Kommunen kein Problem

Guten Tag!

Heddesheim, 16. März 2010. Die Gemeinde Heddesheim legt den Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) ausschließlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme aus. Das ist rechtlich in Ordnung – doch ein Bürgerservice geht im Jahr 2010 auch anders.

Von Hardy Prothmann

Andere Kommunen – anderen Sitten. Die Grünen wünschten sich von der Gemeinde, dass diese doch die Dateien zum Bebauunsplanentwurf „Nördlich der Benzstraße“ ins Internet stellt – damit auch BürgerInnen Zugriff haben, die vielleicht zu den Öffnungszeiten nicht gut ins Rathaus kommen.

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Bürgernähe als vorbildlicher Service: Bebauungspläne im Internet bei der Stadt Freiburg. Quelle: Stadt Freiburg

Positive Beispiele

Das spart den Bürgern Zeit, Benzin oder einen Fahrschein – also Aufwand. Auch der Aufwand für das Rathaus wird vermindert, weil eventuell weniger BürgerInnen ins Rathaus kommen, wenn diese in aller Ruhe zuhause die Pläne prüfen können.

Ein schönes Beispiel ist die Internetseite der Stadt Freiburg. Auf der sehr übersichtlichen Internetseite können die BürgerInnen Bebauungspläne runterladen und finden weitere zahlreiche Informationen.

Oder die Stadt Bonn: Hier können die Bürger gegen eine Gebühr von 23 Euro Farbkopien der Bebauungspläne im Rathaus kaufen. Die Stadt macht damit kein Geld, sondern fordert als Gebühr die anfallenden Kosten für den Ausdruck ein – das ist nachvollziehbar und sehr bürgernah.

In Heddesheim gibt es für die BürgerInnen nach Informationen des heddesheimblogs einen solchen Service nicht. Ganz im Gegenteil ist es den BürgerInnen noch nicht einmal gestattet, diese Kopien selbst anzufertigen und danach zu bezahlen.

Sicherlich ist Heddesheim nicht die einzige Kommune, die nur das archaische Verfahren der Offenlage als Kopie im Zimmer einer Mitarbeiterin zulässt.

Altes System vs. modernes System.

Die Frage ist allerdings, wie sich die Gemeindeverwaltung selbst sieht und von außen wahrgenommen werden will: Als altes System, wo der Dienst nach Vorschrift läuft oder als moderne Verwaltung, deren Ziel der beste aller denkbaren Bürgerservices ist.

Bürgermeister Michael Kessler hat sich für die „traditionelle“ Methode entschieden. Wenn jemand denkt, dass dieses Vorgehen die Einsichtnahme erschweren soll, ist das nur eine Meinung. Und der Umgang mit Meinungen ist wie die Offenlage von Bebauungsplänen durch Gesetze geregelt. Für die Meinung gilt Artikel 5, Grundgesetz. Für die Offenlage § 3 Abs. 2 BauGB.

Grüne stellen Materialien und Muster für Einwände ins Netz

Guten Tag!

Heddesheim, 15. März 2010. Der Ortsverband Bündnis90/Die Grünen hat eine umfangreiche Materialsammlung zur Offenlage „Nördlich der Benzstraße“ zum geplanten „Pfenning“-Projekt ins Internet gestellt.

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Die Grünen haben eine umfangreiche Materialsammlung zur "Offenlage" ins Netz gestellt. Quelle: Ortsverband Bündnis90/Die Grünen

Auf der Internetseite des Ortsverbands Bündnis90/Die Grünen finden sich alle wesentlichen Unterlagen zum geplanten „Pfenning“-Projekt zum Download.

Darunter der Bebauungsplan: Begründung, textliche Festsetzung, zeichnerischer Teil.

Die Gutachten: Verkehr, TÜV-Chemie, Schalltechnische Untersuchung, Schallimmission, Grünordnungsplan, Baugrunduntersuchung, Artenschutz.

Weiter gibt es zahlreiche Gesetzestexte und Informationen rund um das Baurecht, die Bauleitplanung und verwandte Themen.

Außerdem bietet die Grünen Hinweise an, wie man einen Einwand schreibt und stellen dafür Muster zur Verfügung.

Die Informationsseiten sind sehr übersichtlich gehalten und einfach zu benutzen.

Am 23. März 2010 laden Bündnis90/Die Grünen, BUND und die „IG neinzupfenning“ zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Unterlagen nochmals vorgestellt werden und das Einreichen von Einwänden erläutert wird.

Alle Artikel auf dem heddesheimblog zu „Pfenning“ finden Sie hier.

Tipp der Redaktion: Da die Unterlagen aber sehr umfangreich sind, sollten Bürger, die einen Einwand formulieren möchten, sich Arbeit und Kosten teilen. Ein Ausdruck mit einem Tintenstrahldrucker kostet rund zehn Cent pro Seite. Bei rund 150-200 Seiten sind das 15-20 Euro pro kompletter Kopie der Unterlagen. Der Ausdruck mit einem Laserdrucker kostet je nach Modell zwischen drei und sieben Cent. Eine ausgedruckte Vorlage kostet als Kopie im Copy-Shop ein bis zwei Cent pro kopierter Seite. Somit lassen sich die Kosten von gut 20 Euro auf zwei bis vier Euro reduzieren.

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Informationsveranstaltung „Offenlage/Einwände Projekt Pfenning“

Guten Tag!

Heddesheim, 13. März 2010. Der Ortsverein Bündnis90/Die Grünen, der BUND und die IG neinzupfenning laden die Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung am 23. März 2010, um 19:30 Uhr, ins Bürgerhaus ein.

Ziel der Veranstaltung „Offenlage / Einwände Projekt pfenning“ ist eine umfassende Information, wie Bürgerinnen und Bürger Einwände verfassen können. „Viele Bürgerinnen und Bürger sind unsicher, ob und wie sie Einwände verfassen können“, sagt Grünen-Gemeinderat Andreas Schuster auf Anfrage des heddesheimblogs.

„Es wurden sogar Sorgen geäußert, ob man sich juristisch angreifbar macht oder vielleicht etwas zahlen müsse“, sagt Schuster: „Das ist natürlich nicht so. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ihre Einwände zu formulieren und einzubringen. Das hat für niemanden negative Folgen. Natürlich entstehen dadurch keine Kosten oder andere Folgen.“

Die Informationsveranstaltung soll praktische Hinweise geben, wie Einwände verfasst werden können. Die Veranstaltung findet am 23. März 2010, um 19:30 Uhr, im Bürgerhaus statt.

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Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“

Guten Tag!

Heddesheim, 05. März 2010. Der Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) wird vom 15. März bis einschließlich dem 16. April 2010 erfolgen.

Die Gemeinde Heddesheim hat am Donnerstag, den 04. März 2010 die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) bekannt gegeben. In der Zeit vom 15. März bis einschließlich dem 16. April 2010 wird der Entwurf mit „zeichnerischem Teil, den schriftlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht mit Ausgleichskonzept, den verschiedenen Fachgutachten und den sonstigen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen“ im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch müssen die Entwürfe der Bauleitplanung für die Dauer eines Monats zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt werden.

Während der Auslagezeit können schriftliche oder mündliche (zur Niederschrift) Stellungnahmen beim Bauamt, Zimmer 40, oder per Post abgegeben werden.

Der Fraktionssprecher der Grünen, Klaus Schuhmann, hatte im Gemeinderat vorgeschlagen, die entsprechenden Unterlagen im Internet zu veröffentlichen, damit beispielsweise auch Arbeitnehmer, die die Öffnungszeiten des Rathauses nicht wahrnehmen könnten, einen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen haben. Das Rathaus hat werktäglich von 08:00-12:00 Uhr geöffnet, dienstags auch von 13:00-16:00 Uhr und donnerstags auch von 14:00-18:00 Uhr.

Diesen Vorschlag hatte Bürgermeister Kessler zurückgewiesen, die Unterlagen würden auf dem „üblichen Weg“ veröffentlicht.

Dokumentation: Die Anzeige im Mitteilungsblatt.
Offenlage_2010

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