Rhein-Neckar, 23. September 2014. (red/pm) Um bei einem vollen Stundenplan lange fit zu bleiben, ist ein gutes FrĂĽhstĂĽck besonders wichtig. Darauf weist das FORUM Ernährung des Rhein-Neckar-Kreises hin. [Weiterlesen…]
Forum Ernährung gibt Tipps fürs Pausenbrot
Tödliches Risiko – SWR-Film kritisiert zu lasche Waffenkontrollen
Mannheim/Stuttgart/Rhein-Neckar, 23, Juli 2013. (red) Der Amoklauf in Dossenheim, das Beziehungsdrama in Eberbach, drei Tote in Sinsheim – alle Taten wurden mit legalen Schusswaffen ausgeĂĽbt. Insbesondere die GrĂĽnen kritisierten zu lasche Kontrollen, sind jetzt aber selbst am Ruder und die Kontrollen bleiben lasch. Der SWR-Autor Claus Hanischdörfer zeigt eine ĂĽberforderte Behörde, traumatisierte Opfer und stellt viele Fragen, auf die es wenn, dann oft nur unzureichende oder fassungslos machende Antworten gibt. Klar ist: Waffen sind nicht nur Sport-, sondern auch Tötungsgeräte. Bessere Kontrollen könnten mehr Schutz bieten – bis dahin bleibt ein tödliches Risiko. Filmtipp heute Abend, 20:15 Uhr, SWR-Fernsehen. [Weiterlesen…]
Frühförderwegweiser für Vorschulkinder neu aufgelegt
Rhein-Neckar, 08. Juli 2014. (red/pm) FĂĽr Eltern beginnt das Leben mit ihrem Kind auch mit Sorgen um dessen Entwicklung. Wer hilft bei der Suche nach einer beratenden Stelle? Der 1997 erstmals erschienene FrĂĽhförderwegweiser fĂĽr Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis will Eltern, Fachleuten und Interessierten die Orientierung im Bereich der frĂĽhen Hilfen erleichtern. Jetzt ist die 8. Auflage erhältlich – komplett ĂĽberarbeitet und in neuem buntem Gewand. [Weiterlesen…]
Leistungen fĂĽr Bildung und Teilhabe
Rhein-Neckar, 03. Juli 2014. (red/pm) Der Rhein-Neckar-Kreis verfolgt die Zielsetzung, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets den einkommensschwächeren Haushalten näherzubringen. Aus diesem Grund hatten das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises und das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis am vergangenen Donnerstag, 26. Juni, die Vertreter kreisangehöriger Städte und Gemeinden sowie Schulvertreter aus dem Landkreis zur Informationsveranstaltung „Leistungen fĂĽr Bildung und Teilhabe“ ins Landratsamt eingeladen. [Weiterlesen…]
Saukopftunnel ab 8. September 2013, 9 Uhr, wieder fĂĽr den Verkehr frei
Weinheim/Rhein-Neckar, 07. September 2013. (red/pm) Wie das Landratsamt aktuell mitteilt, ist der Saukopftunnel wieder ab Sonntagmorgen wieder fĂĽr den Verkehr frei befahrbar. Wegen eines Wasserschadens war der Tunnel am 04. September kurzfristig geschlossen worden, was zeitweise zu Verkehrschaos fĂĽhrte. [Weiterlesen…]
Zulassungs- und FĂĽhrerscheinstelle Weinheim umgezogen
Weinheim, 09. Juli 2013. (red/pm) Die Zulassungsbehörde und die Fahrerlaubnisbehörde sind umgezogen. Das neue Verwaltungsgebäude befindet sich in der RöntgenstraĂźe 2 in Weinheim. [Weiterlesen…]
Neu ausgestellte EU-FĂĽhrerscheine gelten nur fĂĽnfzehn Jahre
Heidelberg/Rhein-Neckar, 10. Januar 2013. (red/pm) Ab dem 19. Januar 2013 gelten neu ausgestellte EU-FĂĽhrerscheine nur noch fĂĽnfzehn Jahre, dann mĂĽssen die EU-weit einheitlichen FĂĽhrerscheine neu ausgestellt werden. Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.  Die GebĂĽhr beträgt 24 Euro. Bislang gibt es  keine Umtauschpflicht fĂĽr Alt-Dokumente, sie bleiben bis zum 19. Januar 2033 gĂĽltig.Â
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis:
„Alle ab dem 19. Januar 2013 neu ausgestellten FĂĽhrerscheine werden auf 15 Jahre befristet. Ă„hnlich wie der Personalausweis, der alle zehn Jahre beantragt werden muss, wird auch der EU-weit einheitliche FĂĽhrerschein mit dieser neuen Regelung kĂĽnftig nur noch eine begrenzte GĂĽltigkeit haben. FĂĽr die Neuausstellung nach Ablauf der 15 Jahre sind weder eine erneute FahrprĂĽfung noch ein Gesundheitstest erforderlich. Denn befristet wird lediglich das FĂĽhrerscheindokument und nicht die Fahrerlaubnis. Die Befristung der LKW- und BusfĂĽhrerscheine auf 5 Jahre bleibt hiervon unberĂĽhrt. Ă„ltere FĂĽhrerscheine in grau, rosa oder Scheckkartenformat mĂĽssen derzeit nicht umgetauscht werden. Sie bleiben bis zum 19. Januar 2033 gĂĽltig, ehe sie gegen die neue EU-Fahrerlaubnis eingetauscht werden mĂĽssen.
Biometrisches Lichtbild und ein gültiger Ausweis sind nötig
Für die Antragstellung werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild, der Führerschein sowie ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass benötigt. Die Gebühr beträgt 24 Euro.
In der EU gibt es bislang mehr als 100 unterschiedliche FĂĽhrerscheinmodelle, die durch den neuen europäischen FĂĽhrerschein ersetzt werden sollen. Die EU verspricht sich dadurch auch eine höhere Fälschungssicherheit. Der Umtausch im 15-Jahres-Rhythmus soll zudem dafĂĽr sorgen, dass jeder Autofahrer ein relativ aktuelles Passfoto auf seinem FĂĽhrerscheindokument hat.“
Weitere Informationen stehen im Internet unter:Â
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fuehrerschein-2013.html
Fragen beantwortet auch die FĂĽhrerscheinstellen im Rhein-Neckar-Kreis unter E-Mail: fahrerlaubnisse@rhein-neckar-kreis.de oder Tel. 06222 30734334.
Kippt der Lebensmittelpranger?

Das Landratsamt Rhein-Neckar informiert nach wie vor ĂĽber die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Kreis. (Quelle: Rhein-Neckar-Kreis.de)
Rhein-Neckar, 18. Dezember 2012. (red/pro/aw) Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe hat der Stadt Pforzheim untersagt, Hygienemängel in einer Gaststätte „an den Pranger zu stellen“. Das Urteil sorgt bundesweit fĂĽr Diskussionen in Landratsämtern, Gemeinden und der Lebensmittelbranche. Die Karlsruher Verwaltungsrichter können im Urteil nicht erkennen, dass die Betreiber genannt werden mĂĽssen.Â
Der „Lebensmittelpranger“ wurde zum 01. September 2012, mit einer Gesetzesänderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), eingefĂĽhrt. Und das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat prompt im Oktober zwei Betriebe in Schriesheim und Heiligkreuzsteinach auf die Prangerliste gesetzt und diese im Internet veröffentlicht. Das „Urteil“: „Ekelerregende Herstellungsverfahren“, wie das Schriesheimblog am 22. Oktober berichtete.
Auch die Stadt Pforzheim wollte einen großen Gastronomiebetrieb entsprechend anprangern. Das Verfahren läuft so: Stellen Lebensmittelkontrolleure erhebliche Mängel fest, können diese Betriebe sofort auf die Liste nehmen oder bei wiederholten Verstößen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird. Dann wird der Betrieb informiert und hat eine Woche Zeit Beschwerde einzulegen. Die Großgastronomie im Gebiet Pforzheim hatte damit Erfolg. Die Richter sehen im Gesetzestext eine Begründung für die Namensnennung in diesem Fall nicht gegeben.
„Angesichts erheblicher Zweifel…“
In einer Pressemitteilung vom 13. November 2012 begrĂĽndete das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Urteil wie folgt:
„Der Wortlaut des Gesetzes spreche dafĂĽr, dass die Behörde nur zur Herausgabe einer sogenannten Produktwarnung ermächtigt werde, also zur Information ĂĽber ein konkretes Lebensmittel, das unter VerstoĂź gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gelangt sei. Dass die Vorschrift ĂĽber ihren Wortlaut hinaus die Pflicht der Behörden begrĂĽnde, die Ă–ffentlichkeit generell ĂĽber hygienische Mängel in Betrieben zu informieren, die Lebensmittel verarbeiteten und/oder in den Verkehr brächten, lasse sich auch der amtlichen BegrĂĽndung des Gesetzes nicht entnehmen.
Angesichts der erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Veröffentlichung ĂĽberwiege das Interesse des Gaststättenbetreibers, hiervon vorläufig verschont zu bleiben. Dies gelte umso mehr, als in der Zwischenzeit die Einhaltung der Hygienevorschriften in dieser Gaststätte sichergestellt sei, eine Veröffentlichung deshalb zum Schutz der Verbraucher nicht unerlässlich sei.“
Die Stadt Pforzheim hat aufgrund der Entscheidung des VG Karlsruhe derzeit keine Bekanntmachungen über Lebensmittelkontrollen veröffentlicht. Wie das Rechtsamt der Stadt Pforzheim gegenüber Rheinneckarblog.de bestätigte, sei dagegen aber beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde eingereicht worden. Weitere Details könne man derzeit allerdings noch nicht kommunizieren, heißt es. Hierzu soll es in den nächsten Tagen weitere Informationen geben. (Anm. d. Red: Wir berichten weiter.)
Möglicherweise ist der Lebensmittelpranger bald wieder Geschichte, sollten die Gerichtshöfe den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte folgen.
Könnte der Pranger kippen?
„Ausgeschlossen ist das nicht“, sagt Pressesprecher Berno MĂĽller vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Hier sei aber noch kein edgĂĽltiger Knopf dran.
Denn Verwaltungsgerichte in Oldenburg, Regensburg und Trier hatten zuvor in Sachen Internetveröffentlichung von Kontrollergebnissen ebenfalls entschieden. Gemeinsamer Tenor: „Grundrechts- und Europarechtskonformität“ mĂĽssen eingehalten werden. Insbesondere wurde auf die „Verpflichtung zur Angabe des betroffenen Lebensmittels“ hingewiesen.
Das VG Regensburg führte aus, dass die Veröffentlichung von Verstößen nur „unter Nennung des Lebensmittels“ gerechtfertigt sei. Es müsse ersichtlich gemacht werden, welche Lebensmittel von etwaigen Verstößen betroffen sind.
Bis etwas anderes beschlossen wird, verfährt das Veterinäramt im Rhein-Neckar-Kreis wie bisher. Die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen sei nach Anweisung des Ministeriums nach wie vor legitim.
Solange wir nichts anderes hören, bleibt das so,
bestätigt der zuständige Mitarbeiter Rudi Wolf. Insgesamt fĂĽnf Betriebe wurden seit dem 01. September 2012 auf den Listen des Landratsamts angeprangert. Darunter, neben den zwei zu Beginn genannten Gastro-Betrieben, auch die Bäckerei Baskent in Leimen sowie die Metzgereien Lingenfelder in NeuluĂźheim und Köhler in AltluĂźheim. In allen fĂĽnf Fällen wurden die Mängel bereits beseitigt. Diese Information kann der Liste ebenfalls entnommen werden. Ă–ffentlich bleibt sie dennoch – in Baden-WĂĽrttemberg bis zu einem Jahr.
Ekel-Betriebe am Pranger
Rhein-Neckar/Heidelberg/Schriesheim, 22. Oktober 2012. (red) Seit September gibt es die gesetzliche Möglichkeit – jetzt hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Namen, Anschrift und Betriebsnamen zweier Gaststätten veröffentlicht, in den „ekelerregende“ Bedingungen herrschten. FĂĽr die Betriebe kann das wirtschaftliche Aus bedeuten – fĂĽr die Verbraucher bedeutet es einen Schutz.
Zukünftig droht Ekel-Betrieben neben Geldstrafen ein Pranger. Wenn die Lebensmittelüberwachung gravierende Mängel feststellt, die nach dem Bußgeldkatalog 350 Euro überschreiten, wird das öffentlich gemacht. Eine drakonische Strafe für lebensmittelverarbeitende Betriebe wie Gaststätten und Restaurants, aber ebenso für Bäcker, Metzger und eben alle, die Lebensmittel verarbeiten.
Behördlicherseits gibt es kein Pardon. So öffentlich angeprangerte Betriebe „kommen nur von der Liste runter, wenn alle Mängel behoben sind“, heiĂźt es aus dem Landratsamt. Vor kurzem wurden bereits Betriebe in Heddesheim, Ladenburg und Seckenheim kontrolliert – es gab viele Beanstandungen, aber keine, die so groĂź waren, dass es fĂĽr den Pranger reichte.
Unsere Autorin Alexandra Weichbrodt beschreibt das Verfahren und war vor Ort, um mit dem Wirt eines Restaurants in Schriesheim ĂĽber die VorwĂĽrfe gegen ihn und die „ekelerregende Herstellungs- oder Behandlungsverfahren“ in seiner KĂĽche zu sprechen. Der Wirt rechtfertigt sich mit AusflĂĽchten – und beteuert, alles sei wieder in Ordnung. Daran kann man Zweifel haben. Den Artikel können Sie auf dem Schriesheimblog.de lesen.
Gaststättenkontrollen in Seckenheim, Ladenburg und Heddesheim
Seckenheim/Ladenburg/Heddesheim, 15. Oktober 2012. (red/pol) Am Donnerstag, den 11. Oktober, in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 22.30 Uhr, führte das Polizeirevier Ladenburg gemeinsam mit der Stadt Mannheim, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sowie dem Zollamt Heidelberg, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, im Mannheimer Stadtteil Seckenheim sowie in den zum Rhein-Neckar-Kreis gehörenden Gemeinden Ladenburg und Heddesheim einen Sondereinsatz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und zur Überprüfung gaststätten-, gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Bestimmungen durch.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Mehrfach wurde festgestellt, dass bei den aufgestellten Geldspielautomaten die behördliche Zulassung fehlte oder abgelaufen war (Seckenheim, Ladenburg, Heddesheim). Ferner waren in einigen Lokalen nicht genĂĽgend Feuerlöscher vorhanden. Auch dies wird zu Nachkontrollen durch die zuständigen Behörden fĂĽhren.
Zu guter Letzt drückte eine Bedienung den Beamten noch einen gefälschten 50 €-Schein in die Hand, den ihr ein Unbekannter bereits vor ein paar Tagen beim Bezahlen „angedreht“ hatte. Der „Falsche Fuffziger“ wurde sichergestellt und dem zuständigen Fachdezernat der Kriminalpolizei zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Ladenburg
Dem zweiten Wirt wurde bereits vor geraumer Zeit die Konzession entzogen, was ihn jedoch nicht daran hinderte, sein Lokal weiterhin zu öffnen. Als Folge muss er mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Seine Gaststätte wurde sofort geschlossen. Kurz darauf wurde in einem weiteren, vor kurzem eröffneten Imbiss festgestellt, dass erhebliche bauliche Mängel vorliegen. Die Inhaberin ließ sich zur „freiwilligen“ Schließung „überreden“.
Die Beamten der Lebensmittelüberwachung konnten bei den Kontrollen eine Reihe von Hygienemängeln feststellen, die zum Teil mit Verwarnungen vor Ort, Mängelberichten bis hin zum Erlass verwaltungsrechtlicher Verfügungen zur Beseitigung der Mängel abgegolten wurden.
In einem Fall war zur weiteren Untersuchung eine Lebensmittelprobe vor Ort erforderlich. Bei der Überprüfung der Mitarbeiter besteht in einem Fall der Verdacht, dass ein Gastwirt mehrere Mitarbeiter ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hat. Sollte sich der Verdacht bei den weiteren Ermittlungen erhärten, muss der Betreiber der Gaststätte mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen (Ladenburg).
Weiterhin wird in einem Fall wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch und mehrere kleinere Verstöße gegen verschiedene Sozialvorschriften ermittelt.
Heddesheim
Bei den Überprüfungen wurden auch mehrere „Raucherlokale“ kontrolliert. Aufgrund der vorhandenen Speisekarten ergab sich der Verdacht, dass dort warme Speisen zubereitet und abgegeben werden, was jedoch nach dem Nichtraucherschutzgesetz nicht erlaubt ist. Die Betreiber wurden eindringlich auf die gesetzlichen Vorschriften hingewiesen. In einer Raucherkneipe hielt sich ein Minderjähriger auf, obwohl der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist, sodass hier ebenfalls ein Bußgeld folgen wird.
Seckenheim
Drei Gaststätten mussten nach der Kontrolle aus den unterschiedlichsten Gründen schließen: Der erste Wirt hatte zwei Gaststätten unter seinem Namen angemeldet, wollte sich aber anscheinend die Personalkosten sparen und in beiden Lokalen die Aufsicht übernehmen. Dies ist aber nach dem Gaststättenrecht nicht möglich, sodass der Mann gezwungen war, eine Lokalität zu schließen (Mannheim-Seckenheim).
In dem zehn Stunden dauernden Einsatz unter Beteiligung von fĂĽnf Beamten des Polizeireviers Ladenburg, der Polizeiposten Mannheim-Seckenheim und Heddesheim sowie sieben Beamten der o.g. Behörden wurden insgesamt 14 Gaststätten und 29 Personen ĂĽberprĂĽft. Weitere Kontrollen dieser Art werden auch zukĂĽnftig stattfinden.“
Vergiftungen fĂĽhren unweigerlich zum Tod

HĂĽbsch, aber hochgiftigt - das Jakobskreuzkraut. Quelle, Wikipedia
Heidelberg/Rhein-Neckar, 11. Juli 2012. (red/pm) Das Landratsamt warnt vor dem Jakobskreuzkraut. In den vergangenen Jahren hat sich die Pflanze in der Region ausgebreitet. Sie ist hochgiftig und kann vor allem Pferde zur Bedrohung werden. Flächen mit Jakobskreuzkraut dürfen daher auf keinen Fall beweidet werden.
Informationen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:
„Die Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts nimmt im Rhein-Neckar-Kreis wie auch in den benachbarten Landkreisen im Regierungsbezirk Karlsruhe weiterhin zu. Die Pflanzen fallen jetzt an StraĂźenrändern und noch ungemähten Wiesen durch ihre leuchtend gelben BlĂĽten, rot angefärbten Stängel und den hohen Wuchs auf. „Es handelt sich dabei um eine alte heimische Pflanze, die allerdings hoch giftig ist und vor allem bei Pferden zu Vergiftungen fĂĽhrt“, erklärt Klemens Joerger vom Landwirtschaftsamt und Naturschutz im Rhein-Neckar-Kreis.
Die Giftstoffe seien in der ganzen Pflanze und zwar sowohl in frischen Pflanzen als auch in Heu und Silage vorhanden, so Joerger weiter. Junge Pflanzen enthalten keine Bitterstoffe, so dass sie von Weidetieren gefressen werden. Diese Stoffe aus der Gruppe der Alkaloide verursachen Lebervergiftungen, wobei auch die längere Aufnahme von kleinen Mengen zu Vergiftungen führt, weil die Giftstoffe sich in der Leber anreichern. Die Symptome können erst nach Wochen oder Monaten auftreten, führen dann aber fast unweigerlich zum Tod.
Flächen mit Jakobskreuzkraut dürfen daher auf keinen Fall beweidet werden. Aufwuchs von diesen Flächen darf weder frisch noch als Heu oder Silage verfüttert werden. Auch beim Menschen sind schon einzelne Vergiftungsfälle bekannt geworden. Sie aßen das Kraut im verunreinigten Salat oder tranken einen Gesundheitstee.
Die Pflanzen werden über Samen verbreitet, die, wie beim Löwenzahn, über den Wind weitergetrieben werden und bis zu 150.000 Stück pro Pflanze betragen können. Die Hauptblütezeit des Jakobskreuzkrauts ist Juli bis August.
„Eine weitere Ausbreitung muss unbedingt verhindert werden“, so Joerger. Und jeder Tierhalter sollte seine Tiere vor der Gefahr der Vergiftung schützen. Problematisch sind hier extensiv genutzte Wiesen und Weiden, insbesondere Pferdeweiden, sowie Flächen ohne Nutzung wie Stilllegungen, Straßenränder und Böschungen, weil diese oftmals erst spät gemäht werden und dadurch zur Verbreitung beitragen.
Flächen, auf denen das Jakobskreuzkraut stark auftritt, sollten kurz vor oder während der BlĂĽte – unter Beachtung naturschutzrechtlicher Bestimmungen – gemäht oder gemulcht werden. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Samen ausgefallen und durch den Wind verbreitet, die Mutterpflanze wird jedoch so stark geschwächt, dass sie meist im Folgejahr nicht mehr austreibt.
Einzelne Pflanzen können durch Ausreißen beseitigt werden, dabei sollten unbedingt Schutzhandschuhe getragen werden. Gemähte oder ausgerissene Pflanzen müssen von Weideflächen unbedingt entfernt werden. Diese können dem Restmüll beigegeben oder, solange keine Samen vorhanden sind, kompostiert werden.
Weitere Informationen zum Jakobskreuzkraut gibt es unter www.jacobskreuzkraut.de oder beim Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter Tel. 0721/926-5173.“
Ilvesheim legt bei den Einwohnern am stärksten zu – auch bei den Kindern

Nicht nur den Kommunen, auch den Vereinen gehen die Kinder aus.
Rhein-Neckar/Heidelberg, 23. März 2012. (red/cr) Nach einer Information des Landratsamts leben immer weniger Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis. Am wenigsten Kinder und Jugendliche gibt es im Stadtkreis Heidelberg mit lediglich nur noch 13 Prozent. Wir haben uns die Zahlen fĂĽr die Kommunen im Wahlkreis 39, Weinheim, besorgt. Danach fĂĽhrt Ilvesheim beim Kinderzuwachs sehr deutlich in absoluten Zahlen – Schlusslicht ist Weinheim.
Der Wahlkreis Weinheim umfasst die Gemeinden Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim, Edingen-Neckarhausen und Hirschberg.
Die Einwohnerzahl des Wahlkreises Weinheim ist, nach Unterlagen des Statistischen Landesamts Baden-WĂĽrttemberg in den Jahren 2007 bis 2010 um 1.737 Einwohner gestiegen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren hingegen ist um 105 Personen zurĂĽckgegangen.
Von den zehn Gemeinden im Wahlkreis können lediglich vier einen Zuwachs verbuchen – sowohl bei der Gesamteinwohnerzahl, als auch bei Kindern und Jugendlichen. Vier Gemeinden haben eine wachsende Einwohnerzahl, aber immer weniger Kinder. In sechs Gemeinden leben weniger Kinder als noch vor ein paar Jahren. In Laudenbach und Weinheim ist sowohl die Einwohnerzahl, als auch die Zahl der Kinder rĂĽckläufig.
Entwicklung der Gemeinden von 2007 bis 2010 im Ăśberblick:
Gemeinde | Kinder | Gesamt |
01. Ilvesheim | 236 | 703 |
02. Dossenheim | 107 | 499 |
03. Hirschberg | 52 | 134 |
04. Edingen-Neckarhausen | 19 | 252 |
05. Heddesheim | -64 | 65 |
06. Hemsbach | -54 | 60 |
07. Schriesheim | -34 | 53 |
08. Ladenburg | -24 | 40 |
09. Laudenbach | -72 | -59 |
10. Weinheim | -271 | -10 |
Alle Gemeinden befinden sich im Wettbewerb um junge Familien – so sind in den vergangenen Jahren einige Neubaugebiete entstanden, die neue Einwohner anlocken sollen. Allerdings sind Kinder fĂĽr die Gemeinden durch ZuschĂĽsse zu Betreuungskosten auch ein Kostenfaktor. Insgesamt geht man aber bei den Gemeinden davon aus, dass man ZuzĂĽge braucht, um durch Steuereinahmen die Gemeindekasse aufzubessern.
Auch die Vereine brauchen Nachwuchs und haben durch die Entwicklung teils groĂźe Probleme, ausreichend Nachwuchs zu finden.
Saukopftunnel vom 12.-16. März gesperrt
Weinheim/Rhein-Neckar, 12. März 2012. (red/pm) Aktualisiert. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis teilte vergangene Woche mit, dass der Saukopftunnel vom 12. März bis 16. März 2012 wegen Reinigungs- und Wartungsarbeiten voll gesperrt wird. Tatsächlich ist das der Fall, aber jeweils nur von 18:oo Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens, wie das Landratsamt auf Nachfrage mitteilte.
Der Tunnel wird also heute, Montag, 12. März 2012, ab 18:00 Uhr bis Dienstagmorgen um 06:00 Uhr gesperrt. Das geht die Woche so weiter bis Freitag, 16. März 2012. Der Tunnel ist dann ab 06:00 Uhr wieder frei.
Anm. d. Red: Wir informieren am Donnerstag, 15. März 2012 am Nachmittag nach, ob der Zeitplan eingehalten werden kann.
UrsprĂĽnglicher Artikel:
Weinheim, 07. März 2012. (red/pm) Wie das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, ist der Saukopftunnel vom 12. März bis 16. März 2012 wegen Reinigungs- und Wartungsarbeiten voll gesperrt.
Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:
„Wie das StraĂźenbauamt im Rhein-Neckar-Kreis aktuell mitteilt, ist der Saukopftunnel an der BundesstraĂźe B38 – Weinheim-Birkenau wegen Reinigungs- und Wartungsarbeiten von Montag, 12. März 2012 bis Freitag, 16. März 2012 fĂĽr den Verkehr voll gesperrt.
Die Umleitung ĂĽber die LandesstraĂźe L3408 – sogenannte „alte B 38“, ist ausgeschildert. Die Bevölkerung wird um Verständnis gebeten.“
Landesprogramm STÄRKE
Heidelberg/Rhein-Neckar, 28. Januar 2012. (red/pm) Babymassagen, PEKiP-Kurse, ADHS-Elternkurse und mehr bietet das Landesprogramm „STĂ„RKE“. Das Landratsamt Rhein-Neckar informiert ĂĽber die 260 Kurse im FrĂĽhjar/Sommer 2012.
Information des Rhein-Neckar-Kreises:
„In seiner neuesten Ăśbersicht kann das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises auf 260 Kurse verweisen, die im Rahmen des Landesprogramms STĂ„RKE im FrĂĽhjahr/Sommer 2012 angeboten werden.
„Im Vergleich zu den Angeboten im letzten Jahr sind es 100 Kurse mehr, auf die Familien im Kreis zurückgreifen können“, sagt Roland Schulz, der Leiter des Kreisjugendamts. Es sind vor allem die PEKiP-Kurse, die von jungen Eltern nachgefragt und daher auch von den Volkshochschulen und anderen Trägern vermehrt angeboten werden.
Von den rund 200 Kursen, die ĂĽber Gutscheine belegt werden können, sind mittlerweile fast die Hälfte PEKiP – Kurse.
Was sind eigentlich PEKIP-Kurse?
Zu einem PEKiP-Kurs treffen sich 6 – 8 Eltern mit möglichst gleichaltrigen Babys einmal pro Woche fĂĽr ca. 90 Minuten in einem gut aufgeheizten Raum. Die Eltern spielen mit ihren unbekleideten Babys auf den ausgelegten Matten.
Die Kleinen nehmen im Kurs erstmals Kontakt zu anderen Babys auf. Sie regen sich gegenseitig zur Erforschung der Umwelt an. Auch die Erwachsenen kommen miteinander in Kontakt. Sie tauschen Erfahrungen ĂĽber ihre neue Rolle als Eltern aus, sprechen miteinander ĂĽber die Kinder oder die Organisation des Alltags.
Die Gruppenleiterin gibt Eltern und Babys Anregungen. Dabei geht sie individuell auf jedes Kind ein und versucht den Eltern klar zu machen, dass jedes Kind seinen eigenen Rhythmus hat.
Sie weist auch auf einfache alltägliche Gegenstände und Materialien hin, mit denen Babys gerne spielen. Mit ihrer langjährigen Erfahrung kann sie Eltern u. U. auch auf Probleme der Kinder aufmerksam machen.
Insgesamt lernen die Eltern, feinfĂĽhliger mit ihrem Baby umzugehen und sie erfahren in der Gruppe den Austausch mit anderen Eltern.
Babymassage und weitere Angebote
Neben PEKiP werden Babymassagekurse von den jungen Eltern vermehrt in Anspruch genommen.
Nachgefragt werden auch die verschiedenen Eltern-Kind-Gruppen bzw. Spiel-Treffs für Eltern und Babys. Jeweils montags gibt es an der Sinsheimer GRN-Klinik im Rahmen der Elternschule einen gut besuchten Babytreff, an dem Eltern ihren STÄRKE-Gutschein einlösen können.
STÄRKE, Teil 2
Aber nicht nur junge Familien mit Neugeborenen sind Adressaten von STÄRKE. Auch Familien mit älteren Kindern können unter Umständen von den Angeboten des Landesprogramms profitieren.
Im Rahmen von „STÄRKE, Teil 2“ dürfen Eltern in besonderen Lebenssituationen kostenlos ADHS – Elterntrainings oder Elternkurse des Deutsche Kinderschutzbundes besuchen.
Für junge Mütter bietet das Diakonische Werk in Weinheim und Schwetzingen zum Teil fortlaufende Gruppen an, in denen sie Hilfe und Unterstützung erfahren. Die Teilnahme an einer Elternschule soll dazu beitragen, dass die Kompetenzen der Eltern gestärkt werden.
Eine Ăśbersicht der Angebote zum FrĂĽhjahr/Sommer 2012 gibt es im Internet unter www.rhein-neckar-kreis.de (Ăśber den Button „STĂ„RKE“)“
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