Mittwoch, 22. März 2023

Landrat Dallinger in die Pflicht genommen

Es reicht! Offene Dienstaufsichtbeschwerde

Landrat Dallinger ist gefragt, einen selbstherrlichen Bürgermeister in die Schranken zu weisen. Wie wird er sich verhalten? Foto: MRN

Heddesheim/Rhein-Neckar, 24. August 2012. (red) Bürgermeister Michael Kessler („Ich bin die Gemeinde“) ist nicht bereit, sich öffentlich zu Fragen über aktuelle Entwicklungen bei der höchst umstrittenden Logistikansiedlung „Pfenning“ zu äußern. Zumindest gegenüber unserer Redaktion. Das ist unzumutbar. „Pfenning“ wurde vor allem durch Kessler als Zukunftssicherung der Gemeinde angepriesen – übrig bleibt ein Spekulationsobjekt. Wir haben nun Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen selbstherrlichen Autokraten eingelegt. Herr Kessler muss lernen, dass auch er dem Gesetz verpflichtet ist – egal, wie schwer ihm das fällt.

Von Hardy Prothmann

Was ist der Grund, warum ein Bürgermeister Michael Kessler nicht bereit ist, Fragen zu beantworten? Arroganz oder Angst? Beides sind keine grundlegende Begründungen, um Presseanfragen nicht zu beantworten.

Seit vier Wochen warten wir auf Antwort zu Fragen infolge unseres investigativen  Exklusivberichts, dass „Pfenning“ an eine Fondsgesellschaft verkauft wird. Wir haben noch nicht einmal eine „Eingangsbestätigung“ erhalten.

Heddesheimer Bürgermeister als Feind der Pressefreiheit

Bürgermeister Michael Kessler beweist sich wieder einmal als Feind der Pressefreiheit. Als beharrlicher Ignorant demokratischer Prozesse.

Der Heddesheimer Bürgermeister Michael Kessler: Steht immer für „Presseanfragen“ bereit, solange die „Werbebotschaft“ klar ist. Antworten auf kritische Fragen verweigert er. Quelle: RNF

Gegenüber dem Mannheimer Morgen hat er in dieser Zeit mehrmals „Chancen genutzt“ sich positiv darzustellen, ob selbst oder über Mitarbeiter der Verwaltung. Willfährige Schreiberlinge beim Mannheimer Morgen stehen jederzeit zur Verfügung. Die Zeitung veröffentlicht, was man den Mitarbeitern in den Block diktiert. Kritische Fragen? Fehlanzeige.

Das System Kessler ist eine insgesamt bedrohliche Entwicklung, die keinesfalls Schule machen darf. Es ist Zeit, dass übergeordnete Behörden Herrn Kessler Schranken aufweisen. Sofern diese Behörden dazu fähig und willens sind.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Wir haben erneut Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den autokratischen Heddesheimer Bürgermeister Kessler eingelegt und holen damit auch das Landratsamt öffentlich „ins Boot“. Es wird spannend sein, ob Landrat Dallinger die Kesslersche Machtpolitik bestätigt oder in die Schranken weist.

Man darf vermuten, dass Landrat Dallinger (CDU) den Bürgermeister Kessler in die Schranken weist – aber es kann genauso gut sein, dass Kessler einen Freibrief bescheinigt bekommt. Die Causa „Pfenning“ entwickelt sich langsam über den Ort und die Region hinaus zu einem landespolitisch relevanten Thema: Muss die arrogante Macht süddeutscher Bürgermeister beschränkt werden, um Schaden von der Demokratie abzuhalten? Und welche verantwortliche Rolle spielen Landräte dabei? Keine? Wofür braucht man das Konstrukt des Landratsamts eigentlich noch? Oder ist es als übergeordnetes Rechtsaufsichtamt wichtiger denn je? Kommt es der Rechtsaufsicht im Sinne der Öffentlichkeit nach oder nur im Sinne der Bürgermeister? Landrat Dallinger ist aktuell gefragt, Positionen zu beziehen.

Einzigartige Causa Kessler?

Wir dokumentieren unser Schreiben an den Landrat – gerne zur Kenntnis und Verwendung in anderen Gemeinden, wo ebenfalls selbstherrliche Bürgermeister denken, dass sie machen können, was sie wollen.

Gleichzeitig zeigen wir unser Bedauern an, dass wir soweit gehen müssen. Wir berichten mittlerweile aus allen zehn Gemeinden des Landtagswahlkreises Weinheim, aus den Großstädten Mannheim und Heidelberg und anderen Gemeinden in Südhessen und der Pfalz. Die Causa „Kessler“ ist fast einzigartig. Ist sie das? Wir freuen uns über Anregungen.

Dokumentation unserer Dienstaufsichtsbeschwerde:

„Sehr geehrter Herr Landrat Dallinger,

leider müssen wir erneut eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Heddesheimer Bürgermeister Michael Kessler einreichen. Bislang hatten wir uns an das Kommunalrechtsamt gewendet. Leider entstand dabei überwiegend den Eindruck, dass die Behörde nicht im Ansatz gewillt war, das Presserecht ernst zu nehmen und Dienstverfehlungen des Bürgermeisteres Kesslers zu rügen, sondern stetig bemüht war, abzuwiegeln oder zu ignorieren.

Der frühere Leiter, Herr Dr. Hoffmann, bezweifelte (mit aller gebotenen Arroganz) gar, dass wir überhaupt unter das Pressegesetz fallen. Wir haben dem Fachmann, Juristen und stellvertretenden Landrat und erstem Beamten im Kreis dann ein höchstrichterliches Urteil zukommen lassen, um ihm bei seiner beruflichen Weiterbildung zu helfen.
http://www.heddesheimblog.de/23/kommunalrechtsamt-bestatigt-heddesheimblog-erlass/19041.html

Sie haben den ironischen Unterton richtig erkannt und der ist damit begründet, dass wir eine ordentliche Amtsführung des Kommunalrechtsamts damals bezweifeln mussten, aktuell nicht einschätzen können, ob das Kommunalrechtsamt eher die Interessen der Öffentlichkeit oder die von Bürgermeistern vertritt und deswegen wenden wir uns konsequenterweise an Sie als Leiter des Landratsamts und den untergeordneten Ämtern.

Wir haben die unten dokumentierten Fragen am 24. Juli 2012 per email an BM Kessler übermittelt und bis heute keine Antwort erhalten. Noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Zeugen können allerdings bestätigen, dass Herr Kessler den Inhalt kennt, denn ich hatte ihn bei der Juli-GR-Sitzung (26.7.12) gefragt, wann mit Antworten zu rechnen sei. Seine Äußerung: Er hätte bislang besseres zu tun gehabt, als sich damit zu beschäftigen.

Unsere Fragen betreffen eine außerordentlich wichtige öffentliche Angelegenheit – nicht nur für die Gemeinde Heddesheim, sondern ebenfalls für umliegende Gemeinden und insgesamt Nordbaden. Die Verletzung der Dienstpflicht von Herrn Bürgermeister Kessler zur Auskunft gegenüber der Presse ist nicht hinnehmbar. Vor allem nicht vor dem Hintergrund, dass BM Kessler für einige im Vergleich vollständig unbedeutende Auskünfte immer und gerne gegenüber dem Mannheimer Morgen zur Verfügung stand und steht. Es gibt weiterhin keinen einzigen Hinweis, warum es dem BM bis heute, also einen Monat nach der Anfrage nicht möglich war, unsere Fragen zu beantworten. Eine Entschuldigung wegen „Urlaubs“ ist sicher nicht zu halten.

Ich hatte Ihren Stellvertreter, Herrn Bauer, bereits im Juni angesprochen und gebeten, mit Herrn Kessler „informell“ zu sprechen, um dessen insgesamt „grundsätzliche“ pflichtverletzende Verweigerungshaltung aufzugeben. Herr Bauer sagte sein Bemühen um ein klärendes Gespräch zu. Ob dieses stattgefunden hat, ist mir nicht bekannt.

Sehr wohl kann ich an der aktuellen Berichterstattung anderer Medien erkennen, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Gleichbehandlung gibt. In fast wöchentlichem Turnus sind beispielsweise im MM Berichte zu lesen, bei denen irgendein Mitarbeiter der Gemeinde irgendwelche Maßnahmen vor Ort erklärt. Wie kann das sein? Ist der MM so investigativ unterwegs, dass er immer zur rechten Zeit am Ort ist? Oder könnte es sein, dass viele Informationen einseitig und gesetzeswidrig an dieses willfährige Gefälligkeitsmedium von Seiten der Gemeinde aus übermittelt werden?
Interessant ist, dass ein freier Mitarbeiter des MM wohl ständig im Rathaus ein und ausgeht und es einen Ukas des BM gibt, mit Mitarbeitern des Heddesheimblog nicht reden zu dürfen. Wir leben im Jahr 2012. In Deutschland. Und nicht irgendwo in Russland.

Ab und an bekommen wir auch eine Einladung zu Terminen. Die besetzen wir nicht immer – müssen wir auch nicht. Aber die Gemeinde Heddesheim und der BM Kessler sind verpflichtet, uns einzuladen und zu informieren, wenn sie auch andere Medien einladen und informieren. Eine Erklärung, der MM hätte etwas erfahren und nachgefragt, wäre billig und beschämend und zugleich Beweis, dass es „Maulwürfe“ in der Verwaltung gibt. Wir berichten gerne über dieses mögliche Dilemma.

Tatsächlich wollen wir nur unsere Arbeit im Sinne des berechtigten Interesses der Öffentlichkeit und gemäß des Landespressegesetzes machen. Eine freie Presse ist nicht verpflichtet, unterwürfige Terminberichterstattung zu „erledigen“, sondern kann sich grundgesetzlich garantiert aus allgemein zugänglichen Quellen unterrichten und ebenfalls grundgesetzlich garantiert frei berichten. Wenn aber „Seilschaften“ Teile der Presse unter windigen Erklärungen ausgrenzen, ist die Demokratie in Gefahr. Das ist kein pathetischer Satz, sondern Merkmal der Zustände in allen undemokratischen Ländern dieser Welt. Sie als Landrat und damit Chef der Rechtsaufsichtsbehörde sind insbesondere gefragt, nicht nur Einhaltung, der „nötigsten“ gesetzlichen Bestimmungen zu fordern, sondern hervorragend den grundgesetzlichen Geist zu verteidigen.

Wir fordern Sie daher auf, Herrn Kessler seine seit 2009 fortwährenden Dienstpflichtverletzungen nach den gebotenen Rechtsumständen aufzuzeigen und dafür zu sorgen, dass sich diese unhaltbaren Zustände ändern.

Selbstverständlich berichten wir sehr gerne über Ihr Engagement, eine möglichst transparente Berichterstattung zu ermöglichen und mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. Wir berichten aber auch selbstverständlich darüber, wenn Sie dies nicht im gebotenen Maße unterstützen wollten, was wir uns auf Grund unserer sehr positiven Erfahrungen mit dem Landratsamt überhaupt nicht vorstellen können.

Zur Unterstützung unseres Anliegens sind wir auch bereit zu klagen. Dafür werden wir einen erfolgreichsten Presseanwälte mandatieren, der als Presserechtsexperte grundlegende Urteile erwirken konnte. Ob wir die Klage gegen die Gemeinde oder das Landratsamt richten werden, hängt natürlich auch von Ihrer Antwort und der Tätigkeit des Kommunalrechtsamts ab.

Sehr geehrter Herr Dallinger, bislang haben wir journalistisch mit Ihnen sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich habe mich persönlich davon überzeugen können, dass Sie als Landrat eine über die Fraktionen hinweg geachtete Arbeit verrichten und gehe ganz sicher davon aus, dass Sie meine Einschätzung als verantwortlicher Redaktionsleiter teilen, dass das Verhalten von Herrn BM Kessler nicht hinnehmbar ist.

In diesem Sinne bin ich Ihnen als aufrechtem Demokraten sehr verbunden, wenn Sie alles in Ihrer Macht mögliche tun, um diesen unhaltbaren Zumutungen Einhalt zu gebieten und eine Verbesserung der Zustände herbeizuführen.

Ich bedanke mich vorab für Ihre Mühen – die sicherlich gegeben sein werden – und hoffe, dass sich die Situation ohne unnötige juristische Auseinandersetzungen beheben lässt.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen oder dem Kommunalrechtsamt urlaubsbedingt ab dem 3. September gerne zur Verfügung – per email auch vorher.

Sollte die Dienstaufsichtsbeschwerde förmliche Mängel haben, bitten wir um Amtshilfe und Rückfragen, damit wir diese ordentlich im Sinne der Öffentlichkeit wirksam stellen können.

Mit allerbesten Grüßen

Hardy Prothmann
Chefredakteur Heddesheimblog.de

Dokumentation unserer Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kessler,

nach unseren Informationen steht ein 100-Millionen-Euro schwerer Immobiliendeal in Heddesheim bevor.

Die Union Investment Real Estate GmbH will das „Pfenning“-Logistikzentrum übernehmen.

Wir haben dazu Fragen:

Seit wann ist Ihnen der geplante Verkauf bekannt?

Wann wurde der Gemeinerat über die Verkaufsverhandlungen unterrichtet?

Seit wann wissen Sie, dass es sich um ein Immobiliengeschäft handelt und Pfenning nicht vorhatte, selbst Besitzer zu bleiben?

Sind Sie über die Entwicklung überrascht?

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Gemeinde?

Was wird aus den bis zu 1.000 Arbeitsplätzen, der erheblichen Gewerbesteuerzahlung und dem Verkehrslenkungsvertrag?

Ist Ihnen jemand aus dem Gemeinderat oder der lokalen Geschäftswelt bekannt, der aus dem Geschäft profitiert?

Sehen Sie persönliche Konsequenzen für sich durch den Immobiliendeal?

Es ist zwar noch ein wenig hin, aber: Planen Sie erneut für den Bürgermeisterposten zu kandidieren?

Über eine zeitnahe Beantwortung wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hardy Prothmann
Chefredakteur Heddesheimblog.de“

Betreff: Presseeinladungen und Berichterstattung

Guten Tag!

Heddesheim, 08. August 2009. Nachdem einige Leser nachgefragt haben, wie genau das mit der Pflicht zu den Presseeinladungen zu verstehen ist, erläutert das heddesheimblog gerne die Hintergründe.


Grundsätzlich muss man erst einmal zwischen privat und öffentlich unterscheiden.

Fast jedes Unternehmen und jede öffentliche Stelle hat heutzutage einen „Pressesprecher“. Eigentlich müssten die „Medien“-Sprecher heißen, da nicht nur mit der Presse, sondern auch mit Radio, Fernsehen, Internetredaktionen „gesprochen“ wird.

Private Personen oder Firmen sind überwiegend nicht gesetzlich verpflichtet, der Presse Auskunft zu erteilen oder die Presse zu informieren – gleichwohl wird das von der Öffentlichkeit erwartet.

Eine Ausnahme gilt beispielsweise für börsennotierte Unternehmen, die wichtige Meldungen, die sich auf den Aktienkurs auswirken können, als „Adhoc“-Nachricht den Medien zur Verfügung stellen müssen. Und zwar nicht jeder Redaktion in Deutschland, aber allen, die diese Informationen verlangen.

Amtliche Stellen sind zur Auskunft gegenüber den Medien verpflichtet

Amtliche Stellen, also Behörden, Ämter, öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind nach den Inhalten des jeweiligen Landespressegesetzes zur Auskunft gegenüber den Medien verpflichtet.

Dazu gibt es unterschiedliche Organisationsformen. Viele öffentliche Instituten beschäftigen einen Pressesprecher oder Öffentlichkeitsarbeiter. Oft wird auch ein Angesteller oder Beamter zusätzlich mit dieser Aufgabe betraut. Er oder sie soll die Arbeit mit der Presse organisieren. Ansonsten ist grundsätzlich der Behördenleiter der Ansprechpartner für die Presse.

Welche Presse regelmäßig informiert wird, hängt von der Bedeutung der öffentlichen Einrichtung ab. Der Bundestag beispielsweise informiert werktäglich hunderte von Redaktionen. Andere Ämter und Behörden haben vielleicht nie oder nur sehr selten mit den Medien zu tun.

Landespressegesetze regeln die Gleichbehandlung der Medien

Sobald eine öffentliche Stelle aber von sich aus die Medien informiert, können zum Beispiel in Baden-Württemberg andere Medien verlangen, dass sie „gleichbehandelt“ werden, also zur selben Zeit diesselbe Information oder Einladung wie andere Medien erhalten. Das regelt §4 Landespressegesetz. Der Sinn des Gesetzes ist einfach zu verstehen: Dadurch soll verhindert werden, dass nur Redaktionen mit Informationen und Terminen beliefert werden, die dem Absender „passen“, die also vermutlich unkritisch über ihn berichten.

Eine Redaktion, die diese Gleichbehandlung nicht verlangt hat, kann sich auch nicht über eine fehlende Information beschweren. Besteht aber eine Redaktion auf dieser Gleichbehandlung, muss die öffentliche Stelle diese Redaktion informieren. Tut sie es nicht, verstößt sie gegen dieses Gesetz.

Dieser Auskunftsanspruch ist beispielsweise auf dem Presseausweis dokumentiert, den journalistische Berufsverbände ausstellen dürfen und der auf einer Einigung der Landesinnenministerkonferenz beruht.

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Die Rückseite des Presseausweises mit der Erklärung der Landesinnenministerkonferenz. Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern. Um zum Text zurückzukehren, klicken Sie den Zurück-Button. Bild: hblog

Da Firmen untereinander konkurrieren, aber ebenso auch Ämter und Behörden, sind normalerweise alle darauf bedacht, einen guten Kontakt zu den Medien zu finden und zu halten. Denn über die Medien erfährt die Öffentlichkeit von deren Aufgaben, der Arbeit und den Erfolgen. Nur, wer in den Medien „stattfindet“, den „gibt“ es auch. Eine hohe Medienresonanz heißt meistens eine hohe Bedeutung.

Bei kritischen Nachrichten wird oft „gemauert“

Immer dann, wenn allerdings kritische Nachrichten drohen, wird es problematisch: Professionelle „Medienarbeiter“ versuchen durch einen weiterhin guten Kontakt zu den Medien den „Schaden zu begrenzen“. Andere mauern. Wieder andere drohen mit dem Entzug von Anzeigen (der Haupterlösquelle der Medien) oder dem Ausschluss von Pressekonferenzen oder der Verweigerung von Informationen.

Solche Reaktionen rächen sich meist. Ein Beispiel aus der jüngsten Zeit war die Deutsche Bahn AG, die für einen Anzeigenboykott „böse Prügel“ bezog. Die Öffentlichkeit reagiert meist sehr ungehalten darauf, wenn sie von Informationen abgeschnitten wird. Und auch die Medien selbst, die sich mit der Konkurrenz solidarisch erklären.

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog