Donnerstag, 23. März 2023

Null Toleranz für weibliche Genitalverstümmelung

Rhein-Neckar, 05. Februar 2014. (red/pm) Kreisvorstandsmitglied der Grünen,  Heidi Besas, wurde in den Vorstand des Europäischen Netzwerkes gegen FGM gewählt. [Weiterlesen…]

Mann greift Partnerin erneut an

Polizeieinsatz nach Beziehungsstreit

polizei_feature11Heddesheim, 14. August 2013. (red/pol) Vergangene Dienstagnacht griff ein 54-Jähriger seine 57-jährige Lebensgefährtin an. Bereits vergangenen Donnerstag wurde die Polizei zu diesem Paar gerufen, weil der alkoholisierte Mann seine Frau schlug. [Weiterlesen…]

Schläge in Gesicht und Bauch

Mann geht auf Ehefrau los

Heddesheim, 07. August 2013. (red/pol) In der Nacht zum Mittwoch schlug ein 54-jähriger Heddesheimer seine Ehefrau. Der Geschädigten gelang die Flucht vor ihrem alkoholisierten Ehemann. Nun ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung. [Weiterlesen…]

Heddesheimer Kriminalstatistik für 2012 vorgestellt

Kfz-Sachbeschädigungen sorgen für einen erheblichen Straftaten-Anstieg

Heddesheim, 18. Mai 2013. (red/aw) Die Gesamtzahl der angezeigten Straftaten ist in Heddesheim 2012 gegenüber dem Vorjahr von 330 auf 473 gestiegen. Dies weist die jüngste Kriminalstatistik aus, die Polizeihauptkommissar und Leiter des Polizeipostens Heddesheim, Reinhold Dionysius, gestern Abend dem Gemeinderat vorstellte. Einen Hauptgrund für den Anstieg der Straftaten in Heddesheim liegt in der enormen Zunahme von Kfz-Sachbeschädigungen.  [Weiterlesen…]

Tumultartige Zustände nach Verkehrsunfall

Streit löst Großaufgebot der Polizei aus

Heddesheim, 26. April 2013. (red/pol) Eigentlich wurden die Beamten des Polizeireviers Ladenburg am Donnerstagabend „nur“ wegen eines Verkehrsunfalls auf das Gelände einer Tankstelle in Heddesheim gerufen. Während der Unfallaufnahme gerieten die Beteiligten dann jedoch derart in Streit, dass ein ganzes Großaufgebot der Mannheimer Polizei anrücken musste. [Weiterlesen…]

Polizeichef Hartmannsgruber präsentierte Kriminalstatistik 2012

Litauische Tätergruppe wurde geschnappt

Heddesheim/Ladenburg, 24. April 2013. (red/sap) Der Ladenburger Polizeichef Frank Hartmannsgruber stellte gestern die Krimnalstatistik 2012 für Ladenburg, Heddesheim, Ilvesheim und Edingen-Neckarhausen vor. Insgesamt zeigte er sich zufrieden, aber es gab auch „Ausreißer“ in den Zahlen. Eine Litauische Tätergruppe konnte geschnappt werden. Die Ladenburger Polizei ist gut vorbereitet auf die Mainacht. [Weiterlesen…]

Ex-Freund bedroht Frau und greift sie an

Auf Ex-Freundin losgegangen

Heddesheim/Weinheim, 20. Februar 2013. (red/pol) Die Trennung von seiner Freundin hat ein 42-jähriger Weinheimer offensichtlich noch nicht ganz verwunden. Am Montag wartete der betrunkene Weinheimer vor der Wohnung der Frau in Heddesheim und griff sie an.

Information des Polizeipräsidiums Mannheim:

„In der Nacht zum Montag, gegen 01:00 Uhr, wartete der Mann vor der Wohnung des neuen Freundes der Frau in Heddesheim. Als die 49-Jährige in Begleitung des 40-jährigen Mannes auf die Straße trat, ging sie ihr Ex tätlich an und bedrohte sie. Bei der körperlichen Auseinandersetzung zog sich die Geschädigte beim Sturz auf die Straße eine Kopfverletzung zu.

Die hinzugerufene Polizeistreife des Ladenburger Polizeireviers fand bei dem aggressiven Ex-Freund nicht nur ein Springmesser, die Beamten stellten zudem fest, dass der Nordbadener mit fast 1,4 Promille nicht unerheblich betrunken war. Gegen ihn ermittelt nun der Polizeiposten Heddesheim wegen des Verdachts der Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.“

200 Einsätze an Halloween

Einsatzgeschehen in der Halloween-Nacht

Mannheim/Rhein-Neckar, 01. November 2012. (red/pol) Insgesamt wurden im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim ca. 200 Einsätze koordiniert.

Information des Polizeipräsidiums Mannheim:

„Über 50 Einsätze hatten einen Halloween-Bezug. In diesem Zusammenhang wurden 20mal Eier werfende Jugendliche, neun Körperverletzungen und 27 Ruhestörungen gemeldet.

Die durch die Polizeireviere Mannheim-Sandhofen und Ladenburg verstärkt durchgeführten Sonderkontrollen zeigte starke präventive Wirkung, so dass es in diesen Revierbereichen nicht zu Vorfällen wie in der Vorjahresnacht kam.“

Versuchter Todschlag und gefährliche Körperverletzung

Messerstecher-Prozess: Zwei Jahre auf Bewährung

Im Messerstecher-Prozess befindet das Gericht auf zwei Jahre Bewährung.

Schriesheim/Heddesheim/Mannheim, 25. April 2012. (red/cr) Zwei Jahre Haft auf Bewährung – so lautet das Urteil für einen lebensgefährlichen Messerstich, den ein Heddesheimer einem Schriesheimer „verpasst“ hat. Der Täter muss harte Bewährungsauflagen erfüllen.

Von Christian Ruser

Die Familie des Angeklagten hat sich im Sitzungssaal 2 eingefunden. Wie jedes Mal sind sie als moralische Unterstützung für den Angeklakten Patrick N. gekommen. Heute ist mit der Urteilsverkündung zu rechnen.

Patrick N. hatte einen anderen Menschen, Evren D., mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt. Und dessen Tod in Kauf genommen.

Als Richterin Krenz mit den Beisitzerinnen und Schöffen erscheint, erheben sich alle im Saal. Patrick N. ist kurz vorher von einem Justizvollzugsbeamten in den Saal gebracht worden. Anders als an denVerhandlungstagen zuvor trägt er heute keine Handschellen.

Richterin Krenz schließt die Beweisaufnahme und gibt das Wort an Staatsanwalt Dresel. Dieser versucht in seinem Plädoyer den Tathergang nochmals zu rekonstruieren. Wie er hervorhebt, ist die Faktenlage äußerst schwierig. Viele Zeugen haben angegeben nichts zu wissen und die meisten Beteiligten nicht zu kennen.

Sicher ist nur, dass es zwei Gruppen gab. Die Heddesheimer und die Schriesheimer. Dabei waren nicht alle Mitglieder der Gruppen aus den jeweiligen Ortschaften. Auch gesichert ist, dass der Zeuge Björn M. den Zeugen Dani J. angerufen hat.

„Hilfstruppen“ und Bewährungsauflagen

Dieser organisierte eine „Hilfstruppe“ auf dem Hof der Strahlenberggrundschule. Auch die Stichverletzung des Geschädigten Evren D. ist Fakt. Die Täterschaft hatte Patrick N. eingeräumt. So muss darüber befunden werden, ob es sich um einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung handelt.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass die Auseinandersetzung von beiden Gruppen erwünscht und provoziert war. Ohne nachzudenken hatte Patrick N. zugestochen, nahm also den Tod von Evren D. in Kauf.

Dresel plädiert für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden können, hält er für schuld- und tatangemessen.

Für eine Bewährung fordert er aber strenge Auflagen. Bis zu 1.000 Sozialstunden, ein Anti-Aggressionstraining, Bemühung um einen Arbeitsplatz, ein Besuchsverbot von Volksfesten, Drogentherapie und ein sechsmonatiges Alkoholverbot.

Verteidiger Dr. Neumann hat dem im Grunde nichts hinzuzufügen. Er hebt aber hervor, dass Patrick N. nur einmal zugestochen habe, obwohl er die Möglichkeit zu mehreren Stichen gehabt hatte. Hieraus leitet er ab, dass keine Tötungsabsicht bestand. Der Angeklagte schließt sich den Ausführungen seines Anwalts an.

Strafe auf Bewährung, aber mit Auflagen

Nach 45 Minuten Beratungszeit verkündet das Gericht das Urteil. Richterin Krenz folgt den Forderungen des Staatsanwalts und verurteilt Patrick N. zu zwei Jahren auf Bewährung und 3.000 Euro Schmerzensgeld. Mit dieser Bewährung sind strenge Auflagen verbunden.

Bis August hat er 200 Sozialstunden im Bauhof Heddesheim abzuleisten. Auch hat er sich um eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle zu kümmern und diese Bemühungen bei seinem Bewährungshelfer nachzuweisen.

Sechs Mal im Jahr hat er auf eigene Kosten ein Drogenscreening durchzuführen und die Ergebnisse zu melden. Außerdem muss er eine Drogentherapie beginnen. Auch soll er sich einem Anti-Aggressionstraining unterziehen.

Gewalt als „Event“

Wegen der Reifeverzögerung wird ihm ein Verbot auferlegt, Volksfeste zu besuchen. Zudem darf er außerhalb des Elternhauses keine Messer führen und zwischen Mitternacht und sechs Uhr darf er nicht ohne elterliche Begleitung unterwegs sein.

Den Vorfall in Schriesheim beschreibt Richterin Krenz mit „Gewalt als Event“. Dieses Phänomen kennt man aus der Fußballszene. ist aber in keinem Fall zu tolerieren.

In Schriesheim wusste keiner, „warum“ man sich schlug. Doch die Kosten solches sinnfreien Tuns zahlt die Allgemeinheit.

Es stimmt sie nachdenklich, dass die überwiegend jungen Zeugen oft die Frechheit besessen hatten, das Gericht zu belügen.

Glückliches Wiedersehen

Als Patrick N. den Gerichtssaal verlässt, wird er von seiner Familie umringt. Sie sind glücklich, ihn wieder in die Arme schließen zu können.

Es ist wichtig, dass man ihn erst mal wieder hat. Acht Monate sind schon eine lange Zeit. Das zerreißt einem das Herz.

Schwester Jessica hat ihren Bruder sichtlich vermisst. Das Urteil hält sie für gerechtfertigt und glaubt, dass die Untersuchungshaft ihrem Bruder eine gute Lehre war. Auch der Rest der Familie möchte in Zukunft Patricks Entwicklung wieder intensiver unterstützen.

Staatsanwalt Dresel betont, dass die Aussetzung der Strafe auf Bewährung nicht als „kleiner Freispruch“ gewertet werden darf. Dies zeige sich deutlich an den strengen Bewährungsauflagen.

Prozess gegen Heddesheimer beginnt Montag

Verdacht des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung

Heddesheim/Mannheim, 10. Februar 2012. Vor dem Landgericht Mannheim wird am Montag die Anklage gegen einen Heddesheimer wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung verhandelt. Der Mann hatte eine Arbeitskollegin mit einem Messer so schwer verletzt, dass diese nur wegen „glücklicher“ Umstände mit dem Leben davongekommen ist.

Das Verfahren wird vor der Strafkammer 1 – Schwurgericht unter dem Aktenzeichen 1 Ks 200 Js 14723/11 verhandelt. Angeklagt ist der Heddesheimer Stefan H., geb. 1982. Er wird von den Mannheimer Anwälten Lindberg und Slania verteidigt. Vertreterin der Nebenklägerin ist Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

Der Prozess beginnt am Montag, 13. Februar 2012, 09.00 Uhr. Fortsetzungstermine sind am 14., 15., 24. und 29. Februar 2012, jeweils 09.00 Uhr, geplant.

Das Landgericht Mannheim informiert über den Prozess:

„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 07.06.2011 kurz nach Mitternacht seine ehemalige Arbeitskollegin, die sich auf seine Bitte hin bereit erklärt hatte, ihn mit ihrem Pkw mit zu nehmen und an seiner Wohnung abzusetzen, unvermittelt nach der Ankunft in der Nähe der Wohnung noch im Pkw sitzend mit einem Messer angegriffen und ihr mit Tötungsvorsatz eine 10cm lange Schnittverletzung an der linken Halsseite zugefügt.

Es sei nur glücklichen Umständen zu verdanken gewesen, dass die Verletzung nicht tödlich verlaufen sei. Die weiteren Stiche des Angeklagten habe die Nebenklägerin abwehren können, wobei sie jedoch zahlreiche Schnittverletzungen davongetragen habe.

Schließlich habe der Angeklagte aufgrund der Hilferufe der Nebenklägerin von ihr abgelassen und sei geflohen. Die Tat soll sich im nordöstlichen Teil des Landgerichtsbezirks ereignet haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Vorfall am Waidsee - Vorwurf der "gefährlichen Körperverletzung"

Ehefrau von Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an

Weinheim/Heddesheim/Mannheim, 22. November 2011. (red/korrigiert) Anfang August war der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mit seiner Frau Juliana Ströbele-Gregor im Weinheimer Waidsee schwimmen. Dort, wo schwimmen eigentlich nicht erlaubt ist. Jugendmitglieder eines Anglervereins schossen „Futterkugeln“ ins Wasser – eine davon traf Frau Ströbele-Gregor am Kopf. Hans-Christian Ströbeles Ehefrau zeigte den Jungen in Begleitung ihres Mannes daraufhin wegen „gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffe“ an.

Hans-Christian Ströbele. Seine Ehefrau zeigte einen 13-jährigen Jungen wegen angeblich "gefährlicher Körperverletzung" an. Bild: Wikipedia/Codeispoetry, CC BY-SA 3.0

Anmerkung der Redaktion: Hans-Christian Ströbele hat uns durch den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg am 25. November, 09:25 Uhr, wegen „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ abmahnen lassen. Wir sollen es bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterlassen, den Satz „Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an“ zu wiederholen. Wir sollen Herrn Ströbele die Anwaltskosten von 775,64 Euro erstatten. Die Verpflichtung sollen wir bis heute, 25. November, 18:00 Uhr, abgeben

Wir versuchen zur Zeit, unseren Rechtsanwalt zu erreichen, was Freitagnachmittag nicht einfach ist. Nach den Gesprächen mit unseren Quellen, darunter die Staatsanwaltschaft Mannheim, hatten wir keinen Grund zum Zweifel an unserer Überschrift. Tatsächlich hat uns die Staatsanwaltschaft zunächst unsere Frage, ob es zutreffe, dass Herr Ströbele eine Anzeige erstattet hat, bestätigt. Auf unsere heutige Nachfrage und Prüfung der Akte wurde konkretisiert, dass Herrn Ströbeles Ehefrau Strafanzeige und Strafantrag im Beisein ihres Mannes gestellt hat. Deshalb haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder einer Kostenübernahme diesen Satz umgehend korrigiert.

Wir hatten auch Herrn Ströbele am 22. November (!) schriftlich um Antwort zur Sachlage gebeten – sofern Herr Ströbele geantwortet hätte, hätten wir natürlich sofort eine Korrektur vorgenommen. Tatsächlich verbittet sich Herr Ströbele laut anwaltlichem Schreiben jeglichen Kontakt von uns zu ihm – wir sollen nur über seinen Anwalt mit ihm kommunizieren und nahezu 800 Euro bezahlen. Der Anwalt hat uns darüber hinaus auch „jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung“ der Abmahnung verboten. Wir nutzen die Abmahnung in keinster Weise publizistisch, informieren aber unsere Leserinnen und Leser über diese skandalöse Reaktion.

Herr Ströbele ist als Anwalt erfahren genug, um zu wissen, dass uns bei Einschaltung eines eigenen Anwalts die doppelten Kosten entstehen. 1.550 Euro für die Korrektur, dass nicht er persönlich, sondern seine Ehefrau in seinem Beisein die Anzeige gegen das Kind vorgenommen hat, erscheint uns weniger geeignet, „Persönlichkeitsrechte“ zu schützen, als vielmehr eine freie Berichterstattung abstrafen zu wollen.

Wie gesagt: Herr Ströbele hat unsere Daten gehabt, hätte jederzeit eine Korrektur senden können oder das heute scheinbar in Vergessenheit geratene Mittel der „Gegendarstellung“ nutzen können.

Sofern Sie uns unterstützen möchten, bitten wir um eine Spende, denn wir rechnen wegen des Rufs von Anwalt Eisenberg mit einem Verfahren und Kosten von bis zu 5.000 Euro in erster Instanz, sofern die Sache vor Gericht geht. Und mit einer Verdoppelung, sollte eine zweite Instanz nötig sein. Wir werden die eingegangenen Spenden ausschließlich für die Rechtskosten verwenden.

Wir werden fortlaufend über die Höhe der eingegangenen Spenden berichten. Die Namen der Spender behandeln wir anonym, auf Wunsch nennen wir sie auch. Geld, das nicht für dieses Verfahren benötigt wird, werden wir dem Verein „Journalisten helfen Journalisten“ spenden, die vor allem Journalisten in Krisenregionen unterstützen. Dort wird selten abgemahnt, dafür vorzugsweise gefoltert und geschossen, um Berichterstatter (mund)tot zu machen.

Bankverbindung: Hardy Prothmann, comdirect Konto: 218213700, BLZ: 20041133

Aktueller Spendenstand (01. Dezember, 12:00 Uhr)  paypal/Konto: 2034,90 Euro (74 Spenden zwischen 1,00 und 300,00 Euro). Vielen Dank!
Sascha Pallenberg (Taiwan) hat sich bereit erklärt, die Abmahngebühren von 775 Euro zu übernehmen, falls wir diese zahlen müssen.

—————————————————–
Die Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigte auf unsere Anfrage die Anzeige. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden eingestellt, da der Junge mit 13 Jahren erstens strafunmündig ist und die Ermittlungen der Polizei keinen Vorsatz ergaben. Am 03. August waren Herr Ströbele und seine Frau im See schwimmen, allerdings nicht im erlaubten Bereich des kostenpflichtigen Strandbads, sondern als „Schwarzschwimmer“.
Treffer am Kopf
Vier minderjährige Jungs eines Angelvereins verbrachten hier einen Teil ihrer Sommerferien und schossen im südlichen Teil des Waidsees Futterkugeln (Boilies) mit einer Futterschleuder ins Wasser, um Fische anzulocken. Versehentlich, so die Jungen, wurde dabei Frau Ströbele am Kopf getroffen.
Der Jugendwart bestätigte uns gegenüber den Vorgang und sagte: „Der Vorwurf eines absichtlichen Treffers ist absurd. Man kann überhaupt nicht genau mit solch einer Schleuder ein Ziel treffen. Und die Jungs sind sehr verantwortungsbewusst. Sie haben die Frau im Wasser nicht gesehen. Die hatte an dieser Stelle auch nichts zu suchen, weil hier schwimmen nicht erlaubt ist.“Im Anschluss entwendete Herr Ströbele nach den Schilderungen der beteiligten Personen sehr zornig dem Jungen die Futterschleuder, schrie die Kinder an und „konfiszierte“ die Schleuder. Er soll mit einer Anzeige gedroht haben, obwohl sich die Jungs und zwei erwachsene Angler um Deeskalation bemüht haben und die Jungen sich entschuldigt haben sollen. Die Anzeige durch seine Frau in seinem Beisein erfolgte nach unseren Informationen einen Tag später bei der Weinheimer Polizei.
Außer Rand und Band
Der aufgebrachte Ströbele ließ sich nach Angaben der Beteiligten am „Tatort“ nicht beruhigen. Auf den Hinweis, dass die Frau sich außerhalb des Schwimmbereichs im Wasser aufgehalten habe, soll den Mann noch zorniger gemacht haben. Das täte nichts zur Sache. „Der Mann war außer Rand und Band und völlig uneinsichtig“, so ein Zeuge.Man habe den Eheleuten Ströbele ein „erzieherisches“ Gespräch mit den Jungs angeboten, was diese aber nicht annehmen wollten.

Die Polizei Weinheim hatte den Vorgang aufgenommen, die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim bearbeitet, da der „tatverdächtige“ Junge in Heddesheim wohnt und damit im Zuständigkeitsbereich der Mannheimer Staatsanwaltschaft fällt. Weil kein Vorsatz erkennbar war und der Junge mit 13 Jahren strafunmündig ist, wurde das Verfahren eingestellt.

Anmerkung der Redaktion:
Herrn Ströbele haben wir nicht erreichen können und eine Anfrage per email gestellt. Sollte er sich äußern, werden wir den Artikel aktualisieren. (Hat sich erledigt, in der Zwischenzeit hat Herr Ströbele „Kontakt mit uns aufgenommen“.) 🙁

Heddesheimer verletzt Mannheimerin mit Messer – Tathergang und Motiv noch unklar


Heddesheim/Mannheim, 10. Juni 2011. (red) In der Nacht vom 08. Mai 2011 soll gegen 01:00 Uhr ein 29-jähriger Heddesheimer in einem Auto eine 32-jährige Frau aus Mannheim mit einem Messer massiv am Oberkörper/Hals verletzt haben.

Nach Auskunft der Polizei sind Tathergang und Motiv noch unklar. Nach unseren Informationen soll der Mann die Frau bedrängt haben, die dies nicht wollte. Daraufhin soll dieser die Frau mit einem Messer bedroht und am Oberkörper/Hals verletzt haben. Der Angriff soll im Bereich der Ahorn-/Zedernstraße stattgefunden haben.

Das uns zugetragene Gerücht, der Mann habe der Frau die Kehle durchgeschnitten und diese liege nun im Koma, ist nicht zutreffend. Zeugen beobachteten den Vorfall und alarmierten Polizei und Rettungskräfte. Die Frau wurde in eine Heidelberger Klinik gebracht, die sie nach zwei Tagen wieder verlassen konnte, wie die Polizei uns mitteilte.

Der mutmaßliche 29-jährige Täter sitzt in Untersuchungshaft. Die Polizei ermittelt noch. Die Anklage wird vermutlich zumindest auf schwere Körperverletzung lauten.

Ein offizielle Mitteilung der Polizei gibt es in diesem Fall noch nicht.

Das heddesheimblog

Fahrzeug als Waffe benutzt

Guten Tag!

Heddesheim, 13. März 2010. Gesten Nachmittag hat ein 19-jähriger Heddesheimer einen 21-jährigen Mann in der Straßenheimer Straße offensichtlich gezielt angefahren. Die Motive sind noch unklar – am Montag wird voraussichtlich die Staatsanwaltschaft die Ermittlung aufnehmen.

Von Hardy Prothmann

Die Meldung klingt unglaublich – der Vorfall aber ist wahr: „Gegen 14.45 Uhr fuhr ein männlicher Fahrzeugführer in Heddesheim mit einem BMW auf einen am rechten Fahrbahnrand stehenden 21-Jährigen zu. Nachdem der BMW stark beschleunigt hatte, wurde der 21-Jährige frontal erfasst.“

Der Vorfall ereignete sich in der Straßenheimer Straße, wie das heddesheimblog herausfinden konnte. Der angefahrene Mann wurde über die Motorhaube und die Frontscheibe geschleudert und erlitt „Beinverletzungen“. Wie stark die Verletzungen sind, konnten wir bislang nicht in Erfahrung bringen.

Zeugen notierten sich das Kennzeichen, die Polizei „traf den 19-jährigen Fahrzeugführer an seiner Wohnanschrift an“, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.

Das Motiv liege nach ersten Ermittlungen des Polizeireviers Ladenburg in „privaten Streitigkeiten“.

Soviel ist sicher: Es wird mindestens eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr geben. Eventuell wird daraus sogar ein versuchtes Tötungsdelikt.