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Heddesheim, 21. Dezember 2010. Eine Privatperson hat am 03. Dezember 2010 beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) gestellt. Der Kampf um das geplante Logistikzentrum geht damit in eine entscheidende Phase.
Von Hardy Prothmann
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte heute auf Nachfrage, dass am 03. Dezember 2010 durch eine Privatperson ein Normenkontrollantrag gegen die geplante „Pfenning“-Ansiedlung eingereicht worden ist.
Die Viernheimer Unternehmensgruppe „Pfenning“ hat darüber bereits Kenntnis, weswegen man mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass auch die Gemeinde Heddesheim darüber Kenntnis hat, denn der Normenkontrollantrag richtet sich nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“.
Intransparente Informationspolitik des Bürgermeisters Kessler.
Wie gewohnt, ist die Informationspolitik des Bürgermeisters Michael Kessler, vollkommen intransparent. Während das Unternehmen „Pfenning“ bereits Kenntnis hat, ist die Heddesheimer Öffentlichkeit bis heute nicht durch die Gemeinde informiert worden, dass zur geplanten „Pfenning“-Ansiedlung ein Verfahren anhängig ist.
Nach unseren Informationen ist das „IG neinzupfenning“-Mitglied Rolf Breitwieser der Kläger. Die beauftragte Kanzlei ist „Schlatter Rechtsanwälte“ in Heidelberg. Dort bearbeitet Jürgen Behrendt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, den Fall.
Der VGH fordert nun die Unterlagen von der Gemeinde an und überstellt diese an die klagende Anwaltskanzlei. Dabei wird üblicherweise eine Frist festgesetzt, bis wann der VGH eine Begründung des Normenkontrollantrags vorliegen haben will.
Fachanwalt Behrendt betreut Normenkontrollantrag.
Nach Eingang der Begründung wird die Gemeinde Heddesheim zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ebenfalls mit Frist. Danach werden der Antrag und die Stellungnahme geprüft. Schließlich wird es vermutlich zu einer mündlichen Verhandlung kommen.
Anwalt Behrendt hatte dieses Jahr in Ladenburg für Furore gesorgt, weil er erfolgreich gegen einen dortigen Bebauungsplan geklagt hat. Der „Plan“ wurde dann „geheilt“, erneut offen gelegt und zur Zeit ist eine weitere Klage anhängig. Die Kosten für die Gemeinde liegen für das verhältnismäßig kleine Baugebiet „Quartier“ bei mehreren zehntausend Euro.
Der „Pfenning“-Bebauungsplan behält bis zu einer Entscheidung seine Gültigkeit – die Bauarbeiten könnten also wie von „Pfenning“ angekündigt, im Frühjahr 2011 beginnen. Außer, es wird eine einstweilige Anordnung von Seiten der Kläger (wie in Ladenburg geschehen) beantragt. Dies könnte zu einem Baustopp führen.
Die Entscheidung zum Normenkontrollantrag wird voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr dauern.
Pfenning verliert Großkunden Henkel.
Unterdessen ist bestätigt, dass Pfenning den Großkunden Henkel verloren hat. Pfenning wurde bislang von Henkel per Schiene im Viernheimer Lager beliefert. Von Viernheim aus wurden die Waschmittel dann per Lkw weitertransportiert.
Ab Januar 2011 ist diese Kundenbeziehung nicht mehr vorhanden, sie ist durch Henkel gekündigt worden. Nach Auskunft des Unternehmens Henkel sind keine künftigen Geschäftsbeziehungen geplant.
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