Samstag, 03. Juni 2023

EU Förderprogramm “Europa für Bürgerinnen und Bürger” von Kürzungen bedroht

Vereintes Europa: Fördermittel schwer gemacht

Europa ist näher als viele Menschen in der Region denken. Tatsächlich wird hier umgesetzt, was dort beschlossen wird. Bild: Sébastien Podvin CC BY-SA 2.0

Ein Europa, in dem sich die verschiedenen Kulturen und Menschen näher kommen, wäre schön. Die Umsetzung solcher Begegnungen kosten allerdings Geld. Das ohnehin schon knappe Budget für solche Projekte soll nun auch noch gekürzt werden. Bild: Sébastien Podvin CC BY-SA 2.0

 

Rhein-Neckar, 08. Juni 2013. (red/aw) Die Vorstellung eines vereinten Europas, ohne kulturelle Grenzen und Vorurteile, wird vielleicht noch lange Wunschvorstellung bleiben. Denn die Förderung eines solchen interkulturellen Dialogs soll ab 2014 um 23 Prozent gekürzt werden. Aus dem ohnehin nicht übergroßen Topf von 215 Millionen Euro, bleiben nach aktuellen Vorstellungen im Haushaltsplan der EU-Kommission nur noch knapp 165 Millionen Euro übrig. Die Aussicht auf eine Förderung von transnationalen Projekten sinkt für Kommunen damit erheblich. Und das obwohl der Aufwand zum Erhalt solcher Fördermittel so riesig ist, dass viele Gemeinden und Städte gar nicht erst einen Antrag stellen. [Weiterlesen…]

Umstellung der Straßenbeleuchtung: Außerplanmäßige Ausgaben von rund 35.000 Euro, weitere 400.000 sollen investiert werden

LED-Technik: Mehr Ausgaben als veranschlagt, Ersparnis im Stromverbrauch enorm

Heddesheim, 18. April 2013. (red/aw) Bereits im September des vergangenen Jahres stimmte der Gemeinderat der Umstellung von 255 Straßenlaternen auf LED-Technik zu. Nun musste er zusätzliche Ausgaben in Höhe von rund 35.000 Euro bewilligen, damit diese auch vollständig erfolgen kann. Die außerplanmäßigen Kosten entstanden u.a. durch anfallende Zusatzkosten, weil beispielsweise Stromverteiler aufgrund von Verschleiß ausgetauscht werden mussten. [Weiterlesen…]

Umbau des Tennenplatzes soll 473.000 Euro kosten

Land fördert Kunstrasenplatz mit 104.000 Euro

Heddesheim, 31. Mai 2012. (red/pm) Das Land bezuschusst in diesem Jahr 83 kommunale Sportstättenprojekte – eines davon in Heddesheim. Für den Umbau des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz stehen 104.000 Euro Fördergelder zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport dienen.

Wie die Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer gestern per Pressemitteilung kundtat, habe man sich mit den kommunalen Landesverbänden und den Sportverbänden verständigt und wichtige Projekte zum Ausbau der Sportstätteninfrastruktur im Land identifiziert.

Der Sport leistet einen großen und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft, er integriert, vermittelt Werte wie Toleranz, Fairness und Teamgeist und er dient der Gesundheitsprävention. Daher brauchen wir eine gute Sportstätteninfrastruktur.

Die Landesförderung von 14,2 Millionen Euro werde kommunale Investitionen im Gesamtumfang von rund 115 Millionen Euro auslösen. Somit profitiere auch die Wirtschaft, sagte Warminski-Leitheußer.

Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse werden vorrangig für vielseitig nutzbare Hallen und Anlagen bewilligt, die sowohl dem Sportunterricht als auch dem Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Landeszuschuss beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. In der diesjährigen Förderrunde konnte mehr als die Hälfte der 150 beantragten Vorhaben berücksichtigt werden.

Die Gemeinde Heddesheim hatte 2011 beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag zur Sanierung/Umbau eines Tennenplatzes gestellt. Laut Antrag betragen die Gesamtausgaben 473.000 Euro. Der vorgesehene Landeszuschuss beträgt 104.000 Euro.

Die Höhe des Zuschusses ist in den kommunalen Sportförderungsrichtlinien geregelt. Die Zuschüsse betragen in der Regel 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nach den Landesrichtlinien sind die zuwendungsfähigen Ausgaben und die danach maßgeblichen Zuwendungen pauschaliert (für bestimmte Vorhaben werden pauschale Ausgaben zugrunde gelegt, daraus errechnet sich dann die 30 Prozent-Förderung des Landes, Details sind im Anhang der Richtlinien dargestellt). Ausnahmen sind möglich (gekürzter oder erhöhter Pauschalbetrag). Bei Sanierungen werden die zuwendungsfähigen Ausgaben auf 70 Prozent der für entsprechende Neubaumaßnahmen geltenden Pauschalbeträge begrenzt. Nach den Zielsetzungen der Förderrichtlinien sollen vielseitig nutzbare Einrichtungen für den Schul- und Vereinssport („Kombiprojekte“) bezuschusst werden. Dies ist bei den Förderentscheidungen zu berücksichtigen.

Nach Freigabe des Landesförderprogramms auf der Basis der Vorschläge der Regierungspräsidien durch das Kultusministerium erhalten die ausgewählten Kommunen eine Förderbescheid durch das jeweils zuständige Regierungspräsidium. In diesem Bescheid wird geregelt, in welchem Zeitraum die Mittel abgerufen werden können. Grundsätzlich ist ein Mittelabruf nur dann möglich, wenn die Fördermittel innerhalb von zwei Monaten für Zahlungen benötigt werden.