Samstag, 23. September 2023

Bauausschuss stimmte nötigen Maßnahmen zu

Bäckerei Görtz zieht in ehemalige Schlecker-Filiale

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Nach langem Leerstand zieht die Bäckerei-Kette Görtz in den ehemaligen Schlecker.

 Heddesheim, 10. Oktober 2013. (red/ld) In seiner Sitzung am vergangenen Dienstag stimmte der Bauausschuss unter anderem über den Einzug einer Bäckerei-Filiale Görtz in die ehemalige Schlecker-Filiale ab. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Bau einer Lagerhalle für den Obsthof in Muckensturm und die Aufstockung eines Hauses in der Lessingstraße. [Weiterlesen…]

Gemeinderat stimmt Bebauungsplanentwurf "Mitten im Feld" zu

Erschließung noch in diesem Jahr

Noch in diesem Jahr sollen die Arbeiten im Neubaugebiet "Mitten im Feld" beginnen. Foto: Gemeinde Heddesheim

Noch in diesem Jahr sollen die Arbeiten im Neubaugebiet „Mitten im Feld“ beginnen. Foto: Gemeinde Heddesheim

 

Heddesheim, 17. Juli 2013. (red/ld) Mit 14 Stimmen für und 4 Stimmen gegen den Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Mitten im Feld“ hat der Gemeinderat gestern dem Entwurf zugestimmt. Als nächsten Schritt wird er – gemeinsam mit den ergänzenden Gutachten – im Rathaus offengelegt. Sollte es keine Einwände geben, die eine Änderung nötig machen, sollen bereits im August die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden, um in der Sitzung im September vergeben werden zu können. Noch in diesem Jahr will die Verwaltung mit den Arbeiten beginnen.

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Gemeinderat stellt Bebauungsplanverfahren und Veränderungssperre ein

Gebiet Schul- und Unterdorfstraße: Planung und Sperre eingestellt

Heddesheim, 16. Mai 2013. (red/aw) Die Vorhaben der Gemeinde Heddesheim, dass Gebiet zwischen Schul- und Unterdorfstraße mit einem Bebauungsplan sowie einer Veränderungssperre zu versehen, ist eingestellt. Nach Analysen der konkreten Entwicklungsmöglichkeiten wurde sowohl das Bebauungsplanverfahren als auch die in diesem Zusammenhang ausgesprochene Veränderungssperre aufgehoben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und dem Erlass der Veränderungssperre verfolgte die Gemeinde das Ziel, das zentral im Ortskern gelegene Areal einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. [Weiterlesen…]

Gemeinderatsmehrheit winkt erwartungsgemäß Bebauungsplan durch

Nächstes Logistiklager geht in die Offenlage

Bebauungsplan für Getränkegroßlager beschlossen.

Heddesheim, 01. Dezember 2012. (red/ms) Der Bebauungsplan „Unteres Bäumelgewann“ ist beschlossene Sache, „Nördlich der Benzstraße“ endgültig fertiggestellt. Die Michael Gärtner GmbH wird den entstandenen Schotterweg asphaltieren.

„Unteres Bäumelgewann“

Bereits am 28. Juli 2011 stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Unteres Bäumelgewann“. Einiger Bedenken und grüner Gegenstimmen zum Trotz, ist der Bebauungsplan „Unteres Bäumelgewann“ nun als Satzung beschlossen worden und wird öffentlich bekannt gemacht. Die Edeka will hier für Tochterfirma Kempf ein Getränkegroßlager erstellen.

„Nördlich der Benzstraße“

Da der Bebauunsgplan „Nördlich der Benzstraße“ inzwischen gänzlich umgesetzt wurde, stellte die Verwaltung den Antrag, die endgültige Herstellung anzuerkennen. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte dafür, lediglich die Grünen dagegen.

Außerdem wurde mit dem gleichen Abstimmungsergebnis, der Auftrag, den Schotterweg, der bei den Bauarbeiten des Projekts „Nördlich der Benzstraße entstanden ist, zu asphaltieren an die Firma Michael Gärtner GmbH vergeben. Die Firma konnte sich mit dem günstigsten Angebot ( 54.223,86 Euro) gegen neun Konkurrenten durchsetzen. Der Gemeinderat hatte zuvor am 20. September 2012 das maximale Budget auf 60.000 Euro angesetzt.

"Pfenning" ist zementiert

Prozess verloren – Hoffnung ebenfalls

Heddesheim, 18. September 2012. (red/pro) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über die Klage des Anwohners B. gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ ist gefällt: Das Gericht spricht dem Bebauunsplan in allen Klagepunkten eine „ausreichende“ Form zu. Was bedeutet das?

Kommentar: Hardy Prohtmann

Der Anwohner B. hat seinen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim verloren. Das Gericht sah keinen der Klagepunkte als so relevant an, dass es diesen folgen wollte.

Der Bebauungsplan wiederum ist mit der Werk der „Pfenning“-Gegner – so paradox das sein mag. Über 900 Einwendungen hat es gegeben und schier endlose Debatten und Forderungen, die das Projekt zu erfüllen habe.

Die aufmerksame Kritik der Bürgerinnen und Bürger, der beteiligten Betroffenen, der Gegner im Gemeinderat und auch unsere Berichte sind in den Plan eingeflossen und haben ihn zumindest was die aktuelle Klage angeht, unangreifbar gemacht.

Als wollte „Pfenning“ zusätzlich alle Gegner verhöhnen, wirbt das Unternehmen damit, eine „grüne“ Immobilie gebaut zu haben. Das Transportunternehmen bringt Unmengen an Verkehr in den Ort, belastet die Umwelt mit Abgasen und Feinstaub und stellt sich nach außen als „öko“ dar. Die Dreistigkeit ist man von „Pfenning“ schon gewohnt. Wie ernst es dem Unternehmen mit „Umweltschutz“ ist, erkennt man an der Gleis-Lüge. Umweltschutzfragen sind für „Pfenning“ nur Kostenfragen. Sonst nichts.

Ob das Unternehmen künftig tatsächlich jährlich vier Auszubildende aus Heddesheim anstellt? Bei „Eignung“ möglicherweise. Möglicherweise aber auch nicht. Ob der Firmensitz nach Heddesheim kommt? Möglicherweise, möglicherweise aber auch nicht.

„Pfenning“ hat immer behauptet „die Ware kommt aus der Ferne und geht in die Ferne“. Möglicherweise ist das so – tatsächlich eher nicht. Das BASF-Lager auf dem Gelände wird nicht aus der Ferne beliefert und ob das große Kraft-Foods-Lager nicht ein regionales Verteillager ist, darf man vermuten. In den nächsten Wochen und Monaten wird man sehen, wie sich der Verkehr entwickelt und den Ort belastet.

Ob der Verkehrslenkungsvertrag verfängt, darf man ebenfalls bezweifeln. Keine Lkw über 18 Tonnen durch den Ort ist darin geregelt. Und auch die Kooperation mit anderen Logistikern wie Kraftverkehr Nagel in Ladenburg dürfte noch viele Überraschungen mit sich bringen.

Die Gegner des Projekts dürften aktuell jede Hoffnung verloren haben, dass der Klotz irgendwelche Einschränkungen erfährt. Egal, was „Pfenning“ tut, egal, welche Zusagen „Pfenning“ nicht einhält, Bürgermeister Michael Kessler hat für alles Verständnis. Und er plant mit der Edeka-Erweiterung schon den nächsten Verkehr für den Ort.

Das grundsätzliche Übel aber ist die gesetzliche Regelung über den Negativ-Katalog, dass gegen „Aufstellungsbeschlüsse“ kein Bürgerentscheid möglich ist. Auch die Grünen hatten dem Aufstellungsbeschluss Anfang 2009 zugestimmt – wegen des Gleis-Versprechens. Die im Herbst 2009 durchgeführte Bürgerbefragung war manipulativ. Ein Bürgerentscheid hätte keine drei Fragen zugelassen, sondern eine Ja/Nein-Antwort auf eine Frage verlangt.

Die grün-rote Landesregierung muss gefordert werden, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend zu verändern, dass ein Bürgerentscheid auch gegen Aufstellungsbeschlüsse möglich ist, sonst kann man den Betonköpfen in den Gemeinden nicht aufhalten. Diese Hoffnung bleibt – ob sie Realität wird ist fraglich.

VGH beurteilt Bebauungsplan als "ausreichend"

Normenkontrollantrag gegen Heddesheimer Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ gescheitert

Heddesheim, 18. September 2012. (red/pm) Die Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ wurde vom 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs per Urteil negativ beschieden. Der Bebauungsplan ist wirksam. Im Heddesheimer Rathaus dürften heute die Korken knallen.

Information des Verwaltungsgerichtshofs:

„Mit heute verkündetem Urteil hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entschieden, dass der Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ der Gemeinde Heddesheim (Antragsgegnerin) wirksam ist, und den Normenkontroll­antrag eines Anliegers abgewiesen. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Logistikzentrum.

Zur Begründung hat der Senat im Wesentli­chen ausgeführt, der Gemeinde sei weder ein beachtlicher Verfahrensfehler unterlaufen, noch sei der Plan materiell-rechtlich zu beanstanden. Die Ausle­gung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans mit Begründung und umweltbezogenen Stellungnahmen und dessen Bekanntmachung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die Gemeinde habe die Auswirkungen des Logistikzentrums hinrei­chend ermittelt und zutreffend bewertet. Die Schallimmissi­onsprognose habe gerade für den zu erwartenden LKW-Verkehr Zahlen zugrundegelegt, die auf der sicheren Seite lägen. Auch der zu erwartende Lärm des geplanten Anschlussgleises sei hinreichend berücksichtigt worden. Die bestehenden Gewerbebetriebe südlich der Benzstraße würden weder im Bestand noch in ihrer Entwicklung über das bereits heute zulässige Maß hin­aus einschränkt. Auch am betriebsbezogenen Wohnhaus des An­tragstellers in diesem Gewerbegebiet entstehe durch das Logistikzentrum keine unzumutbare Lärmbelastung. Die Ermittlungen der Antragsgegnerin zum Natur- und Artenschutz seien ebenfalls ausreichend gewesen. Sie hätten ergeben, dass keine Feldhamster im Einwirkungsbereich des Plangebiets vorkämen.

Die Gemeinde habe durch die städtebaulichen Verträge mit dem jetzigen Betreiber des Logistikzentrums und den mit ihm verbundenen und zum Verfahren beigeladenen Gesellschaften, die Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet seien, ihr Planungsrecht nicht gleichsam verkauft und sich unzulässige Gegenleistungen versprechen lassen. Die Verträge enthielten keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Be­bauungsplans oder zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens. Die Gemeinde habe eine Haftung für den Fall, dass es nicht zu der vom Betreiber gewünschten Planung komme, vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zusagen des Betreibers, insbesondere zur Verlegung seines Firmensitzes für mindestens 15 Jahre nach Heddesheim und zum bevorzugten Angebot von mindestens vier Ausbildungsplätzen für Einwohner der Ge­meinde, seien allein für den Fall des Inkrafttretens des Bebauungsplans erteilt worden. Gleiches gelte für die zugesagte Zahlung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde außerhalb des Plangebiets. Der Inhalt der Zusagen diene der Umsetzung legitimer städtebaulicher Ziele. Das Baugesetzbuch sehe ausdrücklich den Abschluss städtebaulicher Verträge über Folgekosten sowie zur Förderung und Sicherung der Ziele der Bauleitplanung vor. Zu diesen gehörten auch die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Dass der Bebauungsplan gegenüber dem Flä­chennutzungsplan eine zusätzliche Fläche von 2,8 ha als Gewerbefläche in Anspruch nehme, begründe keinen beachtlichen Fehler. Denn dadurch werde die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städte­bauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt.

Die schriftliche Begründung des Urteils wird den Beteiligten in den nächsten Wochen zugestellt.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden (Az.: 3 S 2708/10).“

Pfenning: Der Klotz belastet die Gemeinde

Der Fluch des Gröbaz-Wahns

Lastet wie ein böser Geist auf der Gemeinde: Der Klotz.

 

Heddesheim, 13. September 2012. (red) „Pfenning“ hat vieles falsch gemacht und wird doch gewinnen. Die Firma und ihr Mentor Michael Kessler haben den Ort gespalten und es gibt kein Entrinnen. Der Bürgermeister Michael Kessler wollte gerne der 100-Millionen-Euro-Kessler werden. Er wollte der „größte Bürgermeister aller Zeiten“ werden. Jetzt ist er es und statt Freude lastet eine Art Fluch auf ihm.

Kommentar: Hardy Prothmann

Wer wirklich nachfragt, statt nur schön redet, weiß eigentlich schon seit über drei Jahren, dass „Pfenning“ ein Fehler war. Jeder, der sich wirklich interessiert, weiß, dass all das Gerede von Arbeitsplätzen und Gewerbesteuer nur dummes Zeugs ist.

Jeder, der die Entwicklung des Heilsbringers „Pfenning“ verfolgt hat, weiß, dass Heddesheim eine gut situierte Gemeinde ist und der aktuelle Bürgermeister Michael Kessler im Verbund mit willfährigen Gemeinderäten höher fliegen wollte, als Ikarus es je vor seinem Absturz konnte.

Nichts stimmt mehr. All die Versprechungen sind überwiegend Makulatur.

Michael Kessler klammerte sich gestern an den Stuhl im Gerichtssaal. Stocksteif der Rücken. Ernst die Miene. Er weiß, worum es geht. Seine Reputation. Seinen Traum vom GröBaZ. Der Bebauungsplan, Grundlage für eine 100-Millionen-Euro-Investition wird verhandelt. Und ob er alles richtig gemacht hat. Und alles vor Gericht standhält. Doch es gibt Zweifel.

Egal, wie das Gericht in Sachen Baurecht entscheidet. Der Bürgermeister Michael Kessler hat so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Sein Kalkül war einfach: Ich hole eine „bedeutende“ Investition in den Ort und alle werden das anerkennen, wenn nicht sogar lieben.

Was sollte er auch sonst tun? Sein Vater, der Fritz, ist eine Legende. Der Fritz hat Heddesheim wie kein anderer gestaltet. Ein nicht einfacher Mensch. Ähnlich der Sohn. Dem fehlten allerdings bis heute Referenzobjekte wie Hallenband, Badesee oder andere markante Gebäude. All das, was der Vater vorgelegt hat, verwaltet er heute nur vom Fritz-Kessler-Platz aus. Da kam „Pfenning“ recht für den „Mischel“.

Schon während der Planung merkte man aber, dass der „Mischel“ Probleme hat. Seine Ausfälligkeiten im Gemeinderat, seine Unbeherrschtheit, seinen Rückzug, mit den Bürgern und Bürger-Initiativen im Gespräch zu sein. Größe, oder der Versuch, diese zu erreichen, machten ihn auf seinem Weg zum GröBaZ zunehmend einsam.

Gott sein Dank gibt es aus Sicht des Bürgermeisters den Mannheimer Morgen. Hier ist man willfährig entschlossen, über all die Wohltaten des GröBaZ zu berichten. Und das wird schamlos erledigt. Beim MM ist der Bürgermeister das, was er sein will. Der Macher, der Chef, der Gestalter. Kritische Anmerkungen muss er hier nie fürchten. Ganz im Gegenteil transportiert das Medium sein „Verständnis“ für „Pfenning“ – kein Gleisanschluß? Verständnis. Verkauf an einen Immobilienfonds. Verständnis.

Während die Zeitung – und teils andere Medien –  das Märchen-Helden-Epos weiterstrickt, werden Bande zerschnitten. Die Gemeinde Hirschberg ist stinksauer auf Heddesheim. Die Stadt Ladenburg wird es sein, wenn sie erfährt, dass „Pfenning“ auch Ladenburg vereinnahmt.

Überall um Heddesheim herum reden die Menschen darüber, wie sich die Gemeinde hat über den Tisch ziehen lassen. Nur die Hardliner-Ja-Sager-Fraktion hört das nicht, will das nicht hören. Will nicht verstehen, dass der Klotz nicht akzeptiert wird. Schon gar nicht, wenn mit der Zeit klar wird, dass insgesamt alle Versprechungen nicht eintreffen, dafür aber die Befürchtungen. Und auch dieser Satz von „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger vor Gericht wird sie nicht nachdenklich machen: „Nur auf einen Kunden zu setzen, wäre ein zu großes Risiko.“

Wenn der VGH am Dienstag seine Entscheidung zur Klage bekannt gibt – besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Klage abgewiesen wird. Die Abnicker-Fraktion und der GröBaZ würden das bejubeln – aber was hätten sie wirklich gewonnen?

Nur die Bestätigung, dass der Bebauungsplan in dieser Art nicht angefochten werden konnte. Paradoxerweise weil gerade die Gegner durch ihre umfangreiche Kritik alle Schwachstellen im Vorfeld aufgedeckt hatten – und davon gab es jede Menge – und diese Lücken dann durch die Verwaltung geschlossen werden konnten. Der Arbeit der Gegner ist es also überwiegend „zu verdanken“, dass der Bebauungsplan überwiegend „wasserdicht“ ist, nicht etwa der eines unabhängigen und aktiven Gemeinderats.

Es wurden alle Register gezogen – das Spin-Doctor-Unternehmen Ifok sollte die öffentliche Meinung beeinflussen, eine Bürgerumfrage suggestiv missbraucht, die etablierten Medien haben sich vor den Karren spannen lassen, denn es gibt gemeinsame wirtschaftliche Interessen. (Sehr hübsch übrigens, dass der Artikel zur gestrigen Verhandlung vor dem VGH über einer halbseitigen Lidl-Anzeige steht. Lidl ist sowohl Kunde von Pfenning als auch vom Mannheimer Morgen.)

Jetzt steht noch die Edeka-Erweiterung an. Der Größenwahn in Heddesheim kennt keine Grenzen. Zur Erinnerung: Pfenning hat sich weitere 15 Hektar gesichert, um das Logistikzentrum erweitern zu können. Der Klotz, so wie er jetzt da steht, könnte also durchaus noch wachsen. Und sollte Michael Kessler in Heddesheim 2014 wiedergewählt werden, kann man getrost davon ausgehen, dass er auch noch diese Fläche zubetonieren lassen wird.

Hat der Gemeinderat den Bebauungsplan verkauft?

Heddesheim als Verlierer? Pfenning als Gewinner?

Anlieger B. gegen Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim. Was wird der VGH entscheiden?

 

Mannheim/Heddesheim, 12. September 2012. (red/pro) Die Verhandlung der Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ (nördlich der Benzstraße) könnte in einem für alle Seiten überraschenden Urteil enden. Am Ende wären die Gemeinde Heddesheim zusammen mit dem Kläger die großen Verlierer und Pfenning der große Gewinner. Die spannendste Frage, die das Gericht klären muss, ist, ob die Abwägungen im Gemeinderat offen stattfinden konnten oder es einen Einfluss gegeben hat, der eine unvoreingenommene Abwägung verhindert hat.

Von Hardy Prothmann

Nachdem viele einzelne Punkte der Klageschrift bereits im Vorfeld über Korrespondenz abgearbeitet worden waren, wurden heute vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) besonders strittige Punkte verhandelt. Vor allem zu Verfahrensfehlern, Fehlern beim Lärmgutachten und die brisante Frage, ob die Abwägungsentscheidungen durch Verträge  „infiziert“ waren, sprich, eine unbelastete, offene Abwägung im Gemeinderat nicht gegeben war.

Verfahrene Fehler?

Der Anwalt des Klägers zielte bei seiner Beschwerde gegen das Verfahren zunächst auf die Offenlage. Die zweite Offenlage habe nach Einschätzung des Gerichts insgesamt den Erfordernissen genügt. Dies sei die voraussichtliche Einschätzung. Zu klären sei aber, so das Gericht, ob die privaten Anregungen in vollem Umfang mit hätten ausgelegt werden müssen oder die zusammenfassende Darstellung der Gemeinde genügte.

Zur Erinnerung: Bei der ersten Offenlage gab es 910 Anregungen, bei der zweiten immerhin noch 139. Man kann hier also ein überraschend deutliches Engagement erkennen und viele Informationen erwarten. Hier fiel der juristische Begriff der „Anstoßwirkung“. Die Offenlage soll Betroffenen durch Einsicht in die Unterlagen ermöglichen, „eigene Anregungen anzustoßen“.

Erwartungsgemäß bejahte Thomas Burmeister, der Anwalt der Gemeinde, das – der Anwalt des Klägers, Jürgen Behrendt, stellte das in Frage. Das Gericht sagte:

Die Frage wird zu klären sein, ob die vorgenommene Offenlage als Anstoßwirkung ausreicht und ob es erforderlich ist, auch private Anregungen auszulegen?

Der zweite verhandelte Komplex widmete sich dem Betriebsszenario und ob dieses „realistisch“ sei. Der „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger machte dazu Ausführungen und wurde vom Gericht befragt. Nach seiner Darstellung würden auf den Kunden BASF 100 tägliche Lkw entfallen, auf Lidl 70 und auf den Neukunden Kraft Foods 63. In Summe seien das 233 Lkw am Tag und 466 Lkw-Bewegungen (An- und Abfahrt). Auf Nachfragen bestätigte er, dass diese Zahl in Spitzenzeiten höher sein könnte, aber die Zahl von 800 Bewegungen nicht überschritten werde.

Viel Lärm um nichts?

Das Gericht ließ sich den Ablauf genau erklären, denn es ging im Anschluss um die Frage, welcher Lärm erzeugt wird, aus Lkw-Verkehr und einem möglichen Gleisanschluss, der zwar nicht realisiert sei, aber dem Betrieb zugerechnet werden müsse. Der Gutachter zeigte deutliche Schwächen in seinen Ausführungen und zwischen den Anwälten entspann sich eine Diskussion, ob die Verkehrslärmimmissionen auf den allgemeinen Verkehrsflächen als „betriebsbedingt“ hinzugerechnet werden müsse. Auch hier verneinte der Anwalt der Gemeinde, während der Klägeranwalt erhebliche Bedenken anmeldete. Vor allem Lkw, die mit Kühlaggregaten vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr einträfen, würden in den Straßen parken und für Lärm sorgen. Diese müssten dem Betrieb zugerechnet werden und fehlten im Gutachten.

Was das Gericht nicht erfragte, war die Art der Lkw, um die es in Sachen Lärm geht. Die 40-Tonner. Wie viele kleinere Fahrzeuge künftig das Gelände anfahren werden, ist überhaupt nicht erörtert. Nach aktuellen Berichten der Lebensmittelzeitung ist „Pfenning“ mit führend bei der Belieferung von Filialgeschäften. Im Verkehrslenkungsvertrag sind nur Lkw über 18 Tonnen von der Durchfahrt durch Heddesheim erfasst. Alles, was kleiner ist, kann durchbrummen.

Verkaufter Bebauungsplan?

Der spannendste Punkt der Verhandlung war die Frage, ob die Abwägungen zum Bebauungsplan frei und ohne Einfluss vorgenommen werden konnten. Nach Einschätzung des Klägeranwalts war dies nicht der Fall:

Ich glaube, dass der Gemeinderat nicht frei entscheiden konnte.

Als Begründung führte der Anwalt den Städtebaulichen Vertrag an, in dem sich Pfenning verpflichtet, vier Auszubildende aus Heddesheim einzustellen und den Firmensicht von Viernheim weg in die Gemeinde zu verlegen:

Dass die Gemeinde gerne die möglichen Gewerbesteuerzahlungen durch den Firmensitz bei sich haben will, verstehe ich absolut. Wenn ich mir aber die Wünsche des Bauherrn anschaue, die insgesamt im Bebauungsplan umgesetzt worden sind und dieser bedingende Wunsch der Gemeinde als vertragliche Regelung vor der Abwägung geschlossen worden ist, dann muss eine freie Abwägung in Zweifel gezogen werden. Dieser Vertrag hat den Bebauungsplan infiziert.

Das Gericht fragte nach, ob der Anwalt hier ein „Kopplungsgeschäft“ sehe? Dies müsse geprüft werden, sagte der Anwalt, was das Gericht aufnahm. Der Gemeindeanwalt bestritt zumindest den Teil mit den Azubis. Interessanterweise äußerte sich der „Pfenning“-Anwalt, der sonst wenig sagte:

Die Formulierungen im Städtebaulichen Vertrag sind nicht so ganz glücklich gewählt. Aber in dessen Ausgestaltung war ich nicht mit einbezogen.

Natürlich warten alle Beteiligten nun mit großer Spannung auf die Urteilsverkündung am kommenden Dienstag, 14 Uhr. Wird das Gericht die Klage zulassen und den Bebauungsplan für ungültig erklären? Die Antwort könnte lauten: Ja und Nein. Ja, es lässt die Klage zu, Nein, der Bebauungsplan ist fehlerhaft, aber nicht ungültig, wenn er „geheilt“ wird.

Vorstellbar wären ein neues Lärmgutachten und damit verbundene Auflagen für Pfenning. Daran würde sich eine neue Offenlage anschließen, was diesen angefochtenen Teil ebenfalls „mitheilen“ würde. Um die möglicherweise unsittliche  „Koppelung“ aufzuheben, könnte das Gericht entscheiden, dass diese Passi aus dem Städtebaulichen Vertrag unwirksam sind und zur Heilung herausgenommen werden müssen, um eine Entkopplung herzustellen.

Die Akten sind die Grundlage für die Entscheidung. Ist alles dokumentiert? Fehlt was?

Das wäre ein salomonisches Urteil im Sinne des Baugesetzes und angesichts der Tatsache, dass der Bau weitgehend realisiert ist. So gravierend sind die Mängel nicht, dass diese eine 100-Millionen-Euro-Investition zu Fall bringen. Dies könnte von privatwirtschaftlicher Seite drohen, falls der Deal mit Union Investment platzt (wir berichteten exklusiv).

„Pfenning“ als großer Gewinner?

Für den Kläger würde eine solche Entscheidung keine Befriedigung bringen, denn er wollte den Bau verhindern. Aber vielleicht eine Entlastung beim Lärm. Er hätte ein wenig gewonnen, aber insgesamt verloren. Für die Gemeinde Heddesheim wäre es ein Totalverlust. Weder die zugesagten Azubi-Plätze müsste Pfenning bereitstellen, noch den Firmensitz nach Heddesheim verlagern. Eventuell wäre auch der Verkehrslenkungsvertrag hinfällig. „Pfenning“ hingegen wäre der große Gewinner. Denn das Unternehmen würde aus den vertraglichen Bindungen entlassen werden, hat das Projekt realisiert und kann frei agieren.

Die Gemeinde Heddesheim als großer Verlierer?

Für Bürgermeister Michael Kessler und die Befürworter im Gemeinderat wäre das politisch der absolute Super-Gau. Schon heute ist klar, dass sich die „Pfenning“-Ja-Sager komplett verkalkuliert haben. Der Gleis-Anschluss, also „Öko-Logistik“, war zunächst das entscheidende Argument. Ob das Gleis je kommt? Wer weiß. Die Generationen-Investition des regional-verbundenen Unternehmers Karl-Martin Pfenning? Makulatur. Er hat gekauft, gebaut und das Projekt sehr lukrativ vergoldet (wir berichten über die genaue Zahl des zweistelligen Millionengewinns, sobald wir die Zahlen belegen können). Konzentration des Geschäfts in Heddesheim? Kein einziges Lager ist umgezogen. Bis zu 1.000 Arbeitsplätze? Aktuell werden 200 genannt. Vielleicht werden es 500. Viel mehr aber nicht. Beträchtliche Gewerbesteuerzahlungen? Erstens war die Geschäftsentwicklung von „Pfenning“ in den vergangenen Jahren rückläufig und zweitens ist zweifelhaft, ob Pfenning den Firmensitz tatsächlich verlagert.

Unterm Strich hat „Pfenning“ alles erreicht: Einen Spitzenstandort für billiges Geld erworben, alle Ziele der Bauplanung durchbekommen, ordentlich Gewinn gemacht. Für Heddesheim bleiben viele leere Versprechen und jede Menge Verkehr. Und falls der Firmensitz nicht umzieht, gibt es noch nicht einmal mehr die vermutlich sowieso nicht bedeutende Gewerbesteuerzahlung.

Ausblick

Soviel ist sicher: Die Zukunft von Heddesheim ist – wie auch immer – schon heute abhängig von diesem Unternehmen, dass sich bislang als absolut unzuverlässig in seinen Zusagen erwiesen hat. Die Gemeinde hat schwere Schäden erlitten, bevor das Projekt überhaupt fertig ist. Das Dorf ist weiterhin gespalten. Im Dezember will Pfenning „fertig“ sein, vielleicht kommt dann schon der Weihnachts-Spitzenverkehr, spätestens Ostern 2013. Ende 2013 und Anfang 2014 geht es dann richtig rund und dann folgen Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen. Weitere „Überraschungen“ werden folgen.

 

Anm. d. Red.: Hardy Prothmann ist verantwortlicher Journalist für das Heddesheimblog. Von Juli 2009 bis Februar 2012 war er partei- und fraktionsfreies Mitglied des Heddesheimer Gemeinderats und hat an den Entscheidungen mitgewirkt. Die über 400 Artikel zum Thema finden Sie unter der Kategorie „Pfenning.

Klage gegen Bebauungsplan "Pfenning" verhandelt

VGH: Entscheidung am Dienstag

Mannheim/Heddesheim, 12. September 2012. (red) Heute hat der Verwaltungsgerichshof (VGH) in Mannheim über die Klage des Anliegers B. gegen den Bebauungsplan „Pfenning“ der Gemeinde Heddesheim verhandelt. Die fünf Richter gingen über die nach einem umfassenden Schriftverkehr im Vorfeld bereits behandelten Punkten auf die Bemängelung von Verfahrensfehlern, Schall und das Zustandekommen von Verträgen ein.

Die Verhandlung dauerte am Nachmittag knapp drei Stunden. Der Kläger B., Anwohner des „Pfenning“-Geländes war mit seinem Anwalt anwesend, zudem Bürgermeister Michael Kessler mit dem Anwalt der Gemeinde sowie den Hauptamts- und Bauleitern. Außerdem war der „Pfenning“-Geschäftsführer Uwe Nitzinger mit einem Anwalt als Beisitzer vertreten.

Das Gericht ließ sich die strittigen Punkte aus Sicht der Kläger darstellen und forderte die beklagte Partei zu Stellungnahmen auf. Außerdem wurden der Schall-Gutachter sowie der „Pfenning“-Geschäftsführer befragt.

Nach der Verhandlung kündigte das Gericht eine Entscheidung für den kommenden Dienstag, 14 Uhr an.

Wir berichten am Donnerstag ausführlich.

Verwaltungsgerichtshof verhandelt Klage gegen Bebauungsplans "Nördlich der Benzstraße"

Gerichtsverhandlung „Pfenning“

Heddesheim/Mannheim, 12. September 2012. (red/pm) Heute wird die Klage des Anwohners B. gegen die Gemeinde Heddesheim wegen Ungültigkeit des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstraße“ verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich.

Information des VGH:

„Aktenzeichen: 3 S 2708/10

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Der Normenkontrollantrag richtet sich gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim „Nördlich der Benzstraße“, mit dem neben dem Grundstück des Antragstellers auf einem Gebiet von 20,8 ha die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Logistikzentrums geschaffen werden sollen.“

Am 27. Juni verhandelt der VGH Mannheim die Klage gegen den Bebauungsplan "Pfenning"

Neues von der Baustelle – Folge 12: Gerichtstermin

Heddesheim/Mannheim, 01. Juni 2012. (red/pm) Die Klage eines Anwohners gegen den „Pfenning“-Bebauuungsplan „Nördlich der Benzstraße“ wird am 27. Juni vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) verhandelt.

Information des VGH:
B. gegen Gemeinde Heddesheim wegen Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nördlich der Benzstraße“, Aktenzeichen: 3 S 2708/10.

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III. Datum: 27.06.2012, Uhrzeit: 10:00

Streitgegenstand: Der Normenkontrollantrag richtet sich gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Heddesheim „Nördlich der Benzstraße“, mit dem neben dem Grundstück des Antragstellers auf einem Gebiet von 20,8 ha die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Logistikzentrums geschaffen werden sollen.“

Der Kläger war vor kurzem mit einem Eilantrag auf Baustopp gescheitert. Dieser wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Der VGH verhandelt nun die Klage in der Hauptsache. Welche Argumente der Kläger vorbringt, ist bis heute nicht bekannt, da sowohl die Gemeinde Heddesheim als auch der Kläger bislang zur Sache schweigen.

Der Anwalt des Klägers, Jürgen Behrendt von der Heidelberger Kanzlei Schlatter, hatte bereits in Ladenburg einen Bebauungsplan zunächst erfoglreich beklagt, bis nach mehrmaligen Nachbesserungen eine letzte Klage keinen Erfolg mehr hatte.

Es dürfte also spannend werden, was der ausgewiesene Baurechtsexperte vorbringen wird. Denkbar sind Einwände gegen das Verkehrsgutachten, denn ein von der Gemeinde Heddesheim beauftragter Gutachter hatte die Verkehrssituatio als noch gut eingeschätzt. Derselbe Gutachter hatte zehn Jahre zuvor die Verkehrssituation als nur noch befriedigend eingeschätzt. Auch der „Verkehrslenkungsvertrag“ könnte angefochten werden.

Ebenfalls denkbar sind Einwände gegen das Lärmschutzgutachten oder die Beeinträchtigung der bestehenden Betriebe. Dies war die Argumentation in Ladenburg – ein dortiges Wohnbaugebiet würde die Entwicklungsfähigkeit von bestehenden Betrieben zunichte machen. Der VGH war dem gefolgt und die Stadt Ladenburg musste deutlich nachbessern und auf die Kläger zugehen, um den Bebauungsplan „zu heilen“.

Die „Pfenning“-Baustelle ist schon weit fortgeschritten. Sollten Einwände Erfolg haben, müssten die Arbeiten voraussichtlich ruhen, was die Kosten empfindlich in die Höhe treibt. Sollten die Einwände gar gravierend sein, ist auch eine komplette Einstellung denkbar. Das wäre nicht nur ein Desaster für „Pfenning“, sondern auch für die Gemeinde Heddesheim, die Millionen aus der Ansiedlung bereits ausgegeben oder verplant hat.

Selbstredend ist auch denkbar, dass die Einwände keinen Erfolg haben. Es wird sicherlich spannend werden.

„Pfenning“-Satzung in Kraft – Baubeginn erst im Frühjahr?

Guten Tag!

Heddesheim, 23. November 2010. Am Donnerstag, den 18. November 2010, hat die Gemeinde Heddesheim die Veröffentlichung des Bebauungsplans „Nördlich der Benzstraße“ bekannt gegeben. Am Freitag, den 19. November 2010, ist der Beaubaungsplan damit in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan „Pfenning“ ist damit offiziell gültig und kann im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Bauamt eingesehen werden. Ab Freitag kann gegen den Bebauungsplan innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung auch juristisch vorgegangen werden, was Mitglieder der „IG neinzupfenning“ angekündigt hatten. Ob bereits eine Klage eingereicht wurde, ist noch nicht bekannt. Auch die Gemeinde Hirschberg prüft eine Normenkontrollklage, da unter anderem der Verkehrslenkungsvertrag zwischen „Pfenning“ und der Gemeinde Heddesheim aus Sicht Hirschbergs zu deren Lasten abgeschlossen wurde.

Nach Informationen der Unternehmensgruppe „Pfenning“ sollen die Grundstücke noch vor Weihnachten 2010 erworben werden. Bislang gibt es nur einen notariellen Vorvertrag, mit dem sich „Pfenning“ ein Kaufrecht gesichert hatte, das an einen gültigen Bebauungsplan gekoppelt ist.

Die Gemeinde Heddesheim hat wegen eines verkaufsunwilligen Eigentümers einen „Umlegungsausschuss“ eingerichtet, um an das Grundstück zu kommen. Ergebnisse aus diesem Ausschuss sind nicht bekannt. Gemäß des unten stehenden Bildes ist die betreffende Fläche immer noch ausgespart.

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Darstellung des geplanten Logistikzentrums. Bild: "Pfenning"

Käufer ist allerdings nicht die Unternehmensgruppe, sondern eine GbR (Gesellschafts des Bürgerlichen Rechts) „Phonix 2010“, die aus den Personen Johann Georg Adler und Karl-Martin Pfenning besteht. Diese müssen für den Erwerb des rund 200.000 Quadratmeter großen Gründstücks rund zwölf Millionen Euro aufbringen.

Eine GbR ist nicht bilanzierungspflichtig, so dass öffentlich nicht ersichtlich wird, wer tatsächlich in das Grundstück investiert, also Unternehmen, Banken oder private Investoren. Die Eigner des künftigen Logistikzentrums bleiben somit vorerst unbekannt. „Pfenning“ wird neben anderen nur Mieter werden.

Gerüchten zufolge soll eine Klage erst nach dem Erwerb der Grundstücke erfolgen, was den Druck auf die Investoren durch das Prozessrisiko erheblich steigern würde.

Mit einem Baubeginn ist nach Informationen der Redaktion nicht vor Ende des Jahres zu rechnen.

Dokumentation: Pressemitteilung von „Pfenning“

„Viernheim, den 16. November 2010 – Noch vor Weihnachten erfolgt die Einleitung der Kaufvertragsabwicklung für die benötigten Grundstücke; damit steht der Umsetzung des im Gewerbegebiet „Nördlich der Benzstraße“ geplanten Logistikzentrums der Pfenning-Gruppe in Heddesheim nichts mehr im Wege. Mit Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ tritt dieser formell in Kraft. Danach erfolgt zunächst die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Wasser- und Abwasserbeiträge an die Gemeinde. Damit findet das im Februar 2009 eingeleitete Planungsverfahren seinen ordnungsgemäßen Abschluss.

Bis 2013 entstehen in Heddesheim auf einer ca. 200.000 m² umfassenden Gesamtfläche, die für die Logistikabwicklung über einen eigenen Gleisanschluss an das Netz der Deutschen Bahn verfügen soll, hochmoderne Lagerhallen, die unter Berücksichtigung neuester ökologischer Erkenntnisse konzipiert wurden. Das Gelände bietet der Pfenning-Gruppe die nötigen Kapazitäten für eine Zusammenführung mehrerer Lagerstandorte in der Region und eröffnet außerdem die Möglichkeit zur Geschäftserweiterung. Damit ist die Grundlage für ein langfristig planbares weiteres Wachstum geschaffen.
Heddesheim wird neuer Firmensitz der Unternehmensgruppe.

Aufgrund der zu erwartenden Witterungsbedingungen im Winter und des planerischen Vorlaufs kann frühestens im Frühjahr 2011 mit Baumaßnahmen begonnen werden. Bei allen hierzu notwendigen Maßnahmen wird das Unternehmen wie bereits bisher eine enge Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung vornehmen und in geeigneter Weise die Bürgerinnen und Bürger informieren. Einfluss auf konkrete Termine zu Baumaßnahmen haben natürlich auch die laufenden Kundenverhandlungen sowie die Restlaufzeiten bestehender Mietverträge.

Die Pfenning-Gruppe freut sich, dass alle verfahrensmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes nun geschaffen sind. Auf diesen Moment hat man lange hingearbeitet. Die gute Vorbereitung, an der viele Menschen mitgewirkt haben, hat sich in vollem Umfang bewährt. Auch während der Bauphase und nach dem Einzug setzt das Unternehmen auf einen offenen und konstruktiven Dialog und auf gute Nachbarschaft.“

Neue Offenlage „Pfenning“

Guten Tag!

Heddesheim, 01. Juli 2010. Die Verwaltung hat heute die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“) angekündigt.

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Neue Gutachten, überarbeiteter Bebauungsplan - ab 09. Juli 2010 wird der Bebauungsplanentwurf erneut für einen Monat offen gelegt. Bild: heddesheimblog


Der Bebauungsplanentwurf wird demzufolge vom 09. Juli bis einschließlich 09. August öffentlich ausgelegt.

Bei der ersten Offenlage wurden insgesamt 910 Einwendungen gemacht. Die erneute Offenlage wurde notwendig, da die Verwaltung einen Formfehler vermutete und den Bebauungsplan nun durch die erneute Offenlage „heilen“ möchte.

Nur ein geringer Teil der Einwendungen führte zu Änderungen im Bebauungsplan. Die meisten wurden zurückgewiesen. In der Zeit der erneuten Offenlage können wieder Einwendungen abgegeben werden, entweder direkt vor Ort oder per Post, Fax oder email.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

von Montag bis Freitag, vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag, nachmittags, von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag auch nachmittags, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Dokumentation: Anfrage und Reaktion

Guten Tag!

Heddesheim, 23. April 2010. Wir dokumentieren unsere Recherchefragen an die Gemeinde und die Antworten, die die Gemeinde geschickt hat.

Dokumentation:

Am Donnerstag, den 15. April 2010, hat die Redaktion des heddesheimblogs eine email an die Gemeinde gesandt. Wir wollten gerne wissen:

„Mit Frist 12:00 Uhr, 16. April 2010 läuft die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“ ab.

Wir würden gerne wissen, wie viele Einwände eingegangen sind.
Nach Möglichkeit unterteilt in private und Träger öffentlicher Belange.
Ebenso interessiert uns eine grobe Einteilung nach Themengebieten, also beispielsweise Verkehr, Umwelt usw.

Wir fragen explizit nicht nach dem Inhalt, sondern nach den Zahlen und der ungefähren Thematisierung.

Außerdem würden wir gerne wissen, bis wann die Verwaltung damit rechnet, die Einwände in den Plan eingearbeitet zu haben.“

Wir haben die email bewusst so abgesendet, dass immerhin der Freitag noch für eine Antwort möglich wäre. Tatsächlich kam diese auch, am Freitag, den 16. April 2010, um 11:36 Uhr:

„…wir werden in der kommenden Woche eine Pressemitteilung zur Anzahl der Einwände veröffentlichen, die Ihnen dann ebenfalls auf dem üblichen Weg zugeht.“

Am Donnerstag, den 22. April 2010 verschickte die Gemeinde Heddesheim folgende Pressemitteilung:

„Presseinformation zu Einwendungen im Bebauungsplanverfahren Gewerbegebiet „Nördlich der Benzstraße“

Heddesheim, 22.04.2010. Nach dem Ende der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zum Gewerbegebiet „Nördlich der Benzstraße“ in der Zeit vom 15. März bis 16. April 2010 zog man im Rathaus eine erste Bilanz der eingegangenen Einwendungen. Insgesamt nahmen im Bauamt etwa 30 Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Planunterlagen.

Bis zum Ende der Offenlage haben ca. 240 verschiedene Personen Einwendungen abgegeben. Bei den rund 240 verschiedenen Personen handelt es sich um ca. 160 Haushalte bzw. um ca. 130 verschiedene Anschriften. Aus diesem Personenkreis wurden insgesamt 910 Einwendungen bei der Verwaltung abgegeben.

Bei den Einwendungen ging es vor allem um das Thema Verkehr, aber auch um die Themen Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen oder Chemie. Viele Einwendungen liegen mehrfach und in gleichem bzw. ähnlichem Wortlaut von verschiedenen Bürgern vor.

Derzeit werden die Einwendungen gesichtet und sorgfältig geprüft. Eine Aussage zum Zeitpunkt der Behandlung im Gemeinderat ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.“

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910 Einwendungen zum „Pfenning“-Projekt

Guten Tag!

Heddesheim, 23. April 2010. (red/pöl) Insgesamt wurden 910 Einwendungen zum geplanten „Pfenning“-Projekt bei der Gemeindeverwaltung abgegeben. Die Pläne waren vom 15. März bis 16. April 2010 im Rathaus ausgelegt worden. Bürgermeister Kessler informiert Gemeinderat über den Inhalt Pressemitteilung.

Die Gemeinde Heddesheim informierte heute um 16:47 Uhr per Pressemitteilung über die Einwendungen zum Bebauungsplanentwurf „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“).

Insgesamt wurden nach Angaben der Gemeinde 910 Einwendungen abgegeben, so die „erste Bilanz“ im Rathaus.

Die Einwendungen stammten von rund „240 verschiedenen Personen“ – aber nur rund 160 Haushalten. Dieser wiederum seien rund 130 Wohnadressen zuzuordnen.

Rund 30 Bürgerinnen und Bürger hätten Einsicht vor Ort genommen.

Die Einwendungen hätten Verkehr, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen oder Chemie zum Inhalt. „Viele“ der Einwendungen lägen mehrfach oder mit „ähnlichem Wortlaut“ vor.

Zurzeit würden die Schreiben gesichtet und „sorgfältig geprüft“.

Eine Aussage zu einem Zeitpunkt der „Behandlung im Gemeinderat“ sei „zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich“.

Bürgermeister Michael Kessler informierte über den Inhalt der Presseerklärung in der Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, den 22. April 2010.

Dokumentation:

„Presseinformation zu Einwendungen im Bebauungsplanverfahren Gewerbegebiet „Nördlich der Benzstraße“

Heddesheim, 22.04.2010. Nach dem Ende der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zum Gewerbegebiet „Nördlich der Benzstraße“ in der Zeit vom 15. März bis 16. April 2010 zog man im Rathaus eine erste Bilanz der eingegangenen Einwendungen. Insgesamt nahmen im Bauamt etwa 30 Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Planunterlagen.

Bis zum Ende der Offenlage haben ca. 240 verschiedene Personen Einwendungen abgegeben. Bei den rund 240 verschiedenen Personen handelt es sich um ca. 160 Haushalte bzw. um ca. 130 verschiedene Anschriften. Aus diesem Personenkreis wurden insgesamt 910 Einwendungen bei der Verwaltung abgegeben.

Bei den Einwendungen ging es vor allem um das Thema Verkehr, aber auch um die Themen Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen oder Chemie. Viele Einwendungen liegen mehrfach und in gleichem bzw. ähnlichem Wortlaut von verschiedenen Bürgern vor.

Derzeit werden die Einwendungen gesichtet und sorgfältig geprüft. Eine Aussage zum Zeitpunkt der Behandlung im Gemeinderat ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.“

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Der „übliche“ Weg: Zahl der Einwände per Pressemitteilung

Guten Tag!

Heddesheim, 20. April 2010. (red) Die Gemeinde Heddesheim will in dieser Woche die Zahl der Einwände gegen den „Pfenning“-Bebauungsplanentwurf per Pressemitteilung bekannt geben.

Die Gemeinde Heddesheim hat der Redaktion auf Anfrage mitgeteilt, dass die Zahl der Einwände veröffentlicht werden wird. Diese erhielte man auf dem „üblichen Weg“.

Wir hatten auf dem „üblichen Weg“, über die email-Adresse „gemeinde@heddesheim.de“ folgende Fragen gestellt:

  • Wir würden gerne wissen, wie viele Einwände eingegangen sind.
  • Nach Möglichkeit unterteilt in private und Träger öffentlicher Belange.
  • Ebenso interessiert uns eine grobe Einteilung nach Themengebieten, also beispielsweise Verkehr, Umwelt usw.
  • Wir fragen explizit nicht nach dem Inhalt, sondern nach den Zahlen und der ungefähren Thematisierung.
  • Außerdem würden wir gerne wissen, bis wann die Verwaltung damit rechnet, die Einwände in den Plan eingearbeitet zu haben.

Besten Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Redaktion heddesheimblog“

Einen schönen Tag wünscht
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Informationsveranstaltung „Offenlage/Einwände Projekt Pfenning“

Guten Tag!

Heddesheim, 13. März 2010. Der Ortsverein Bündnis90/Die Grünen, der BUND und die IG neinzupfenning laden die Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung am 23. März 2010, um 19:30 Uhr, ins Bürgerhaus ein.

Ziel der Veranstaltung „Offenlage / Einwände Projekt pfenning“ ist eine umfassende Information, wie Bürgerinnen und Bürger Einwände verfassen können. „Viele Bürgerinnen und Bürger sind unsicher, ob und wie sie Einwände verfassen können“, sagt Grünen-Gemeinderat Andreas Schuster auf Anfrage des heddesheimblogs.

„Es wurden sogar Sorgen geäußert, ob man sich juristisch angreifbar macht oder vielleicht etwas zahlen müsse“, sagt Schuster: „Das ist natürlich nicht so. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ihre Einwände zu formulieren und einzubringen. Das hat für niemanden negative Folgen. Natürlich entstehen dadurch keine Kosten oder andere Folgen.“

Die Informationsveranstaltung soll praktische Hinweise geben, wie Einwände verfasst werden können. Die Veranstaltung findet am 23. März 2010, um 19:30 Uhr, im Bürgerhaus statt.

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„Kein Anschluss ohne Gleis“ – Entgleisungen vorprogrammiert

Guten Tag!

Heddesheim, 25. Februar 2010. Der Heddesheimer Gemeinderat hat heute ein Mammutprogramm vor sich: 12 Tagesordnungspunkte. Finanzen-Werkrealschule-Pfenning. Das alles sind entscheidende Themen, die an einem Abend verhandelt werden sollen – ein Politikum an sich.
Der politischste ist der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Die Fraktion fordert, „Pfenning“ erst dann zu beschließen, wenn ein genehmigter Gleisanschluss vorliegt. Die Frage ist, ob CDU, SPD und FDP einen politischen Spagat hinlegen oder zu ihrem Wort stehen.

Von Hardy Prothmann

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat einen Antrag zur Beschlussfassung eingereicht. Danach soll der Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“, der ebenfalls zum Beschluss in dieser Sitzung ansteht, erst dann zur Abstimmung kommen, wenn eine Genehmigung des „Eisenbahn Bundesamtes für den Gleisanschluss der Firma Pfenning“ vorliegt.

Bei diesem Antrag handelt es sich nicht einfach um einen Antrag. Dieser Antrag ist ein absolutes Politikum.

Der Gleisanschluss entscheidet über Anspruch und Wirklichkeit.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hatte Anfang 2009 mit „Bauchschmerzen“ einer Ansiedlung der Unternehmensgruppe „Pfenning“ zunächst zugestimmt – Transport über die Schiene statt die Straße klang wie Kamillentee für die grüne Seele.

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"Ohne Gleisanschluss kein Pfenning". CDU. Bild: local4u

Die Informationen flossen spärlich. Als klar wurde, dass der überwiegende Teil des Verkehrs über die Straße abgewickelt werden wird und eine enorme Belastung für das ohnehin schon durch Verkehr enorm belastete Heddesheim „die Zukunft“ sein würde, haben die Grünen die „Bürgerfrage“ gestellt.

Die Abstimmung ging Fifty-fifty aus. 40 Bürger mehr stimmten bei der Befragung für eine Ansiedlung des Großlogistikers Pfenning.

Die „Grünen“ fordern nun ein „Schmerzmittel“ für ihre damalige nicht-grüne Entscheidung.

CDU, SPD und FDP werden beim Wort genommen.

Sie nehmen CDU, SPD und FDP beim Wort. Die können sich in der heutigen Sitzung entscheiden, ob sie es verdrehen oder ob es gilt.

Die CDU schrieb am 23. April 2009 im Mitteilungsblatt:
„Die Ansiedlung Pfenning erfolgt nur mit Bundesbahnanschluss, dreimal tägliche Anlieferung ist per Bahn geplant. Dies ist in unserem Gewerbegebiet neu.
Umweltaspekte sprechen bei vereinfachter Annahme für Pfenning. Ohne Gleisanschluss gibt es keine Ansiedlung Pfenning.“

Die SPD schrieb am 23. April 2009 im Mitteilungsblatt:
„Selbstverständlich hat die SPD Gemeinderatsfraktion hierzu kritische Fragen gestellt und sie wird die Firma Pfenning an ihren Aussagen messen.“

Die FDP schrieb am 29.09.2009:
„Die unserseits geforderten Voraussetzungen bezüglich Verkehr und Umwelt müssen allerdings erfüllt werden.“

Städtebaulicher Vertrag. Variante Nummer wieviel?

Der Mannheimer Morgen (MM) berichtete am 23. Februar 2010 scheinbar exklusiv: Bahn sichert Anschluss zu.

Das heddesheimblog berichtete bereits Mitte Juni 2009 tatsächlich exklusiv: „Pfenning beantragte bereits im Dezember 2008 Bahnanschluss

Was heißt das? Während der MM so tut, als hätte er eine exklusive Nachricht, die auch tatsächlich eintrifft („sichert zu“), haben wir Monate früher bereits recherchiert, dass es eine Anfrage gab. Zu „Sicherung und Realisierung“ haben wir keine Aussage getroffen – denn dazu hatten wir nur die Information, dass das „lange dauern kann“.

In einem nach dem Antrag der Grünen und nach dem Antrag des „Bebauungsplans Nördlich der Benzstraße“ ebenfalls gestellten Antrag „Abschluss eines ergänzenden städtebaulichen Vertrags im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Pfenning-Gruppe“ soll darüber entschieden werden, dass der „Vorhabenträger“ (Pfenning) „innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Bebauungsplans (…) und Erteilung einer Baugenehmigung einen Antrag auf Planfeststellung bzw. Plangenehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen hat.“

Übersetzt heißt das: Erst nach dem Prozess der Bauleitplanung, also irgendwann gegen Mitte bis Ende des Jahres 2010 wird die Unternehmensgruppe „Pfenning“ einen Antrag für den Gleisanschluss stellen. Auch der wird wieder über Monate bearbeitet werden.

Sollte dieser angenommen werden, geht es wieder durch alle Instanzen der Bürokratie. Sollten diese alle „erfolgreich“ genommen werden, schreiben wir das Jahr 2013, 2014, 2015. Sollte dann der Gleisbau beginnen können wird es vielleicht 2014, 2015, 2016. Die Realisierung des „ohne Gleis kein Pfenning“ (CDU) wird dann in der Folgezeit eventuell zu erwarten sein.

Die Gemeinderatssitzung vom 25. Februar 2010 wird ein schwerer Gang für die CDU, die SPD und die FDP.

Denn der Antrag der „Grünen“ nimmt die Fraktionsvorsitzenden und deren Mitglieder beim Wort.

Weichenstellung: Anschluss oder Abstellgleis?

Entgleisungen sind vorprogrammiert – denn die Fraktionsvorsitzenden Herr Doll, Herr Merx und Herr Hasselbring müssen sich an ihren Aussagen messen lassen.

Öffentlich – ohne Chance, im Hinterzimmer zu „rangieren“.

Man darf gespannt sein, welches „gedrechselte“ Argument vorgebracht wird, um vom Abstellgleis der eigenen Illusion wegzukommen.

„Pfenning“ hat Heddesheim längst übernommen. Die Logistik überlagert die Logik.

Außer die Logik heißt: „Wir stehen dazu – das Gleis wird kommen. Irgendwann.“

„Pfenning“ hat im Herbst 2008 bereits bei der Bahn „angefragt“. Im Februar 2010 sagt „Pfenning“ auf Nachfrage des MM, der Anschluss sei „zugesichert worden“. 16 Monate später ist noch kein Antrag gestellt.

Ein „ergänzender städtebaulicher Vertrag“ soll regeln, dass ein Jahr nach dem Beschluss des Bebauungsplans ein Antrag auf einen Gleisanschluss gestellt werden soll. Das wären dann ungefähr drei Jahre nach der ersten Anfrage von „Pfenning“ in Sachen Gleis.

Vielleicht sagen Herr Merx, Herr Doll oder Herr Hasselbring zur Bestätigung ihres „Wortes“ dann noch: „Irgendwann kommt der Anschluss. Darauf kommt es doch an. Ganz sicher. Das haben wir schon immer gefordert und dazu stehen wir.“

Die heutige Gemeinderatssitzung wird zur Stunde der Wahrheit oder der Lüge. Auf welches Gleis sich wer wie rangiert, werden die Heddesheimer Bürger öffentlich miterleben können.

Und natürlich auf dem heddesheimblog!