Heddesheim, 02. April 2012. (red/jt) Der Bauausschuss der Gemeine Heddesheim entschied bei seiner Sitzung am Montag über zwei Bauvoranfragen sowie einen Bauantrag. Geprüft wurden der geplante Bau einer Gerätehalle sowie eines Flachdachanbaus. Zudem wurde über den Bauantrag über den Neubau einer Maschinenhalle entschieden.
Im Lärchenweg 2 soll das Wohnhaus um einen Flachdachanbau erweitert werden. Der Antragsteller einer Bauvoranfrage lies die Zulässigkeit dieser Wohnhauserweiterung durch die Gemeinde prüfen. Geplant hat er einen Flachdachanbau zwischen der Doppelhaushälfte und der Doppelgarage.
Die Besitzer der angrenzenden Grundstücke hatten der Erweiterung bereits schriftlich zugestimmt. Die geplante Erweiterung liegt jedoch vollständig ausserhalb des gültigen Bebauungsplan „Gänswasen“ von 1967. Da es bereits früher zu Abweichungen des Bebauungsplans gekommen war, diese jedoch nicht den hier vorliegenden Umfang aufwiesen, wurde der Sachverhalt in der Sitzung genauer erörtert.
Bereits in den Jahren 1968/69 kam es zu sogenannten „Befreiungen“ vom Bebauungsplan im Ulmenweg 3 und 4. Dort wurde der Bebauungsplan um jeweils drei Meter überschritten.
Eine Überschreitung des Bebauunsplans um fünf Meter, wie bei der Bauvoranfrage vorgesehen hielt die Verwaltung für „viel zu viel“. Bürgermeister Michael Kessler sagte, „das Zugeständnis wäre schon groß“. Kessler weiter:
So eine Entscheidung hat auch immer Auswirkungen auf andere. Da muss man mit Fingerspitzengefühl rangehen.
Zudem sei es wichtig, keinen „Präzedenzfall zu schaffen“.
Um dem Antragssteller entgegenzukommen, hatte die Verwaltung eine Alternative mit einer Überschreitung von 3,5 Meter vorbereitet. Dieser Alternative wurde seitens des Bauausschuss einstimmig zugestimmt.
Neubau einer Maschinenhalle und eines Unterstandes
Ein 66 auf 6 Meter großer Unterstand sowie eine 12,30 auf 8,40 Meter große Maschinenhalle werden auf dem Flurstück 6439 am Brunnenweg 8 errichtet. Durch auslaufende Mietverträge und wirtschaftliche Zwänge muss der dort ansässige Landwirt seinen zweiten Betriebsstandort im ehemaligen Musthof der Firma Freudenberg aufgeben.

Gemäß dem Bauantrag soll an den rot gekennzeichneten Flächen neu gebaut werden. Bild: Gemeinde Heddesheim
Um seine landwirtschaftlichen Maschinen auch weiterhin unterbringen zu können, ist der Neubau erforderlich. Die geplanten Neubauten sollen südlich entlang bereits bestehender Hallen errichtet werden.
Unter der Auflage, dass entlang der südlichen Gebäudeseite eine bereits bestehende Heckenbepflanzung dauerhaft unterhalten wird, stimmte der Bauausschuss dem Antrag einstimmig zu. Begründet wurde die Zustimmung damit, dass das Vorhaben einem sogenannten „priviligierten Betrieb“ dient und somit gemäß §35 Abs. 1 BauGB zuässig sei.

Hinter diesen bereits bestehenden Hallen soll gebaut werden.
Bauvoranfrage der Familie Glock aus Muckensturm
Um die Zukunftsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs der Familie Glock zu sichern, wird der Neubau einer Gerätehalle notwendig. Eine bisher als Gerätehalle genutzte Tabakscheune soll zu diesem Zweck abgerissen werden. An der selben Stelle soll dann eine neue Gerätehalle mit Wohnung im Obergeschoss entstehen.
Laut Verwaltung sei die Scheune „nicht erhaltungswürdig“, zudem sei sie „teuer und aufwändig im Unterhalt“.
Der geplante Neubau entspricht in seinen Ausmaßen annähernd der alten Scheune. Zudem begrüße man das Vorhaben, um die Zukunft der bereits seit Generationen bestehenden Betrieb sicherzustellen.
Fraglich sei laut Bürgermeister Kessler lediglich, ob das Unternehmen durch das Landratsamt als „priviligierter Betrieb“ anerkannt würde.
Der Bauvoranfrage stimmte der Bauausschuss einstimmig zu.
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