Dienstag, 26. September 2023

Aus dem Bauausschuss:

Bauantrag für Maschinenhalle, zwei weitere Bauvoranfragen

Heddesheim, 02. April 2012. (red/jt) Der Bauausschuss der Gemeine Heddesheim entschied bei seiner Sitzung am Montag über zwei Bauvoranfragen sowie einen Bauantrag. Geprüft wurden der geplante Bau einer Gerätehalle sowie eines Flachdachanbaus. Zudem wurde über den Bauantrag über den Neubau einer Maschinenhalle entschieden.

Im Lärchenweg 2 soll das Wohnhaus um einen Flachdachanbau erweitert werden. Der Antragsteller einer Bauvoranfrage lies die Zulässigkeit dieser Wohnhauserweiterung durch die Gemeinde prüfen. Geplant hat er einen Flachdachanbau zwischen der Doppelhaushälfte und der Doppelgarage.

Die Besitzer der angrenzenden Grundstücke hatten der Erweiterung bereits schriftlich zugestimmt. Die geplante Erweiterung liegt jedoch vollständig ausserhalb des gültigen Bebauungsplan „Gänswasen“ von 1967. Da es bereits früher zu Abweichungen des Bebauungsplans gekommen war, diese jedoch nicht den hier vorliegenden Umfang aufwiesen, wurde der Sachverhalt in der Sitzung genauer erörtert.

Bereits in den Jahren 1968/69 kam es zu sogenannten „Befreiungen“ vom Bebauungsplan im Ulmenweg 3 und 4. Dort wurde der Bebauungsplan um jeweils drei Meter überschritten.

Eine Überschreitung des Bebauunsplans um fünf Meter, wie bei der Bauvoranfrage vorgesehen hielt die Verwaltung für „viel zu viel“. Bürgermeister Michael Kessler sagte, „das Zugeständnis wäre schon groß“. Kessler weiter:

So eine Entscheidung hat auch immer Auswirkungen auf andere. Da muss man mit Fingerspitzengefühl rangehen.

Zudem sei es wichtig, keinen „Präzedenzfall zu schaffen“.

Um dem Antragssteller entgegenzukommen, hatte die Verwaltung eine Alternative mit einer Überschreitung von 3,5 Meter vorbereitet. Dieser Alternative wurde seitens des Bauausschuss einstimmig zugestimmt.

Neubau einer Maschinenhalle und eines Unterstandes

Ein 66 auf 6 Meter großer Unterstand sowie eine 12,30 auf 8,40 Meter große Maschinenhalle werden auf dem Flurstück 6439 am Brunnenweg 8 errichtet. Durch auslaufende Mietverträge und wirtschaftliche Zwänge muss der dort ansässige Landwirt seinen zweiten Betriebsstandort im ehemaligen Musthof der Firma Freudenberg aufgeben.

Gemäß dem Bauantrag soll an den rot gekennzeichneten Flächen neu gebaut werden. Bild: Gemeinde Heddesheim

Um seine landwirtschaftlichen Maschinen auch weiterhin unterbringen zu können, ist der Neubau erforderlich. Die geplanten Neubauten sollen südlich entlang bereits bestehender Hallen errichtet werden.

Unter der Auflage, dass entlang der südlichen Gebäudeseite eine bereits bestehende Heckenbepflanzung dauerhaft unterhalten wird, stimmte der Bauausschuss dem Antrag einstimmig zu. Begründet wurde die Zustimmung damit, dass das Vorhaben einem sogenannten „priviligierten Betrieb“ dient und somit gemäß §35 Abs. 1 BauGB zuässig sei.

Hinter diesen bereits bestehenden Hallen soll gebaut werden.

Bauvoranfrage der Familie Glock aus Muckensturm

Um die Zukunftsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs der Familie Glock zu sichern, wird der Neubau einer Gerätehalle notwendig. Eine bisher als Gerätehalle genutzte Tabakscheune soll zu diesem Zweck abgerissen werden. An der selben Stelle soll dann eine neue Gerätehalle mit Wohnung im Obergeschoss entstehen.

Laut Verwaltung sei die Scheune „nicht erhaltungswürdig“, zudem sei sie „teuer und aufwändig im Unterhalt“.

Der geplante Neubau entspricht in seinen Ausmaßen annähernd der alten Scheune. Zudem begrüße man das Vorhaben, um die Zukunft der bereits seit Generationen bestehenden Betrieb sicherzustellen.

Fraglich sei laut Bürgermeister Kessler lediglich, ob das Unternehmen durch das Landratsamt als „priviligierter Betrieb“ anerkannt würde.

Der Bauvoranfrage stimmte der Bauausschuss einstimmig zu.

Ab heute wird „Pfenning“ erneut offengelegt

Guten Tag!

Heddesheim, 09. Juli 2010. Von heute an läuft die zweite Offenlage des Bebauungsplanentwurfs „Nördlich der Benzstraße“ („Pfenning“). Die erneute Offenlage dauert bis einschließlich 09. August 2010. In dieser Zeit können wieder Einwendungen bei der Verwaltung abgegeben werden.

Die zweite Runde im Offenlegungsverfahren „Pfenning“ läuft ab heute. Zu den üblichen Geschäftszeiten des Rathauses können die Dokumente des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus durch Bürger und Betroffene eingesehen werden.

Wie gewohnt wird eine transparente Veröffentlichung im Internet wieder nicht angeboten.

In der Sitzung vom 24. Juni 2010 hatte Bürgermeister Michael Kessler die Öffentlichkeit informiert, dass die „Pfenning“-Gruppe einen „umfangreichen Bauantrag“ eingereicht habe.

Bislang unbekannt sind die Kosten für die zahlreichen Gutachten, die teils neu gefertigt, ergänzt oder zusätzlich eingeholt wurden. Hinzu kommen Kosten für eine Rechtsberatung und die Firma IFOK, die im vergangenen Jahr einen „Dialog moderiert“ hatte. In der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2010 bestätigte der Bürgermeister Michael Kessler auf Nachfrage, dass der ursprünglich geplante finanzielle Rahmen bereits deutlich überschritten sei.

Soweit der Redaktion bekannt, ist der Gemeinderat nicht über den Umfang der bisherigen Kosten durch den Bürgermeister informiert worden.

Zum ersten Bebauungsplanentwurf wurden 910 Einwendungen von über 240 BürgerInnen gemacht, die ganz überwiegend durch die Verwaltung zurückgewiesen wurden. Dadurch entstand ein enormer Verwaltungsaufwand.

Viele BürgerInnen hatten sich über die Internetseite von Bündnis90/Die Grünen online über den Bebauungsplanentwurf informiert, weil der Ortsverband dort die Gutachten und Pläne als PDF-Dokumente veröffentlicht hatte. Ob der Ortsverband diesen Service wiederum anbietet, ist nicht bekannt.

BürgerInnen hatten sich auch vorgefertigter Einwendungen bedient, die einzeln von der Verwaltung geprüft werden müssen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Bürgermeister Michael Kessler beklagte den enormen Aufwand. Die Fraktionsvorsitzenden Dr. Joseph Doll (CDU), Jürgen Merx (SPD) und Frank Hasselbring (FDP) qualifizierten solche Einwendungen der BürgerInnen als „Kopien“ der Grünen-Vorlagen ab. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom 08. Juli 2010 schreiben die CDU und die SPD über die Sorgfalt, mit der man die Einwendungen geprüft habe. In der Gemeinderatssitzung hingegen hatten die drei Parteivertreter eingestanden, sich auf die Zusammenfassung der Verwaltung verlassen zu haben.

Verwaltungsintern wird mit Sicherheit befürchtet, dass wiederum mit vielen Einwendungen zu rechnen ist, was den Verwaltungsbetrieb wohl enorm beeinträchtigen würde.

Da die Offenlage über die kommende Gemeinderatssitzung am 29. Juli 2010 hinausreicht, wird die nächste Verhandlung durch die Sommerpause bedingt, in der Septembersitzung stattfinden können – außer, der Bürgermeister beraumt eine Sondersitzung ein.

Sollte der Bebauungsplan im September als Satzung beschlossen werden, erhält er Rechtskraft. Danach bleibt den Gegnern des Projekts eine Klage im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens.

Ebenfalls unbekannt ist bislang, ob die Besitzer von Grundstücken, die nicht an die Investorengesellschaft „Phoenix 2010 GbR“ verkaufen wollten und deren Grundstücke im Rahmen eines Umlegungsverfahrens „umgelegt“ wurden, gegen diesen Beschluss juristisch vorgehen.

Die Gemeinde teilt mit, dass folgende Dokumente zum Bebauungsplanentwurf gehören:
Zeichnerischer Teil, mit schriftlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Ausgleichskonzept, sowie folgenden weiteren, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

  • Grünordnungsplan des Büros Garten- & Landschaftsplanung I. Warnecke, vom 17.06.2010,
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Diplombiologen Ralf Hemberger vom 24.05.2009
  • Ergänzung zum artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Rebhuhn des Diplombiologen Ralf Hemberger vom Februar 2010,
  • Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros für Naturschutz, Landschaftspflege und Faunistik Dirk Bernd vom 09.06.2010
  • Verkehrsgutachten des Ingenieurbüros für Verkehrswesen Koehler, Leutwein und Partner vom August 2008,
  • ergänzende Stellungnahme zum Knotenpunkt L 541/Im Rott/BAB 5/Rampe West des Ingenieurbüros für Verkehrswesen Koehler, Leutwein und Partner vom Februar 2010,
  • Schallimmissionsprognose der Ingenieurgesellschaft Dr. Gruschka vom 20.04.2009 mit ergänzender Stellungnahme vom Juni 2010,
  • fachlicher Stellungnahme zu lufthygienischen Belangen des Ingenieurbüros Lohmeyer GmbH & Co.KG vom 12.05.2010
  • gutachtliche Stellungnahme zum Gefährdungspotenzial von Stoffen nach Nr. 9a und Nr. 9b im Anhang der Störfall-Verordnung des TÜV Rheinland (TÜV Pfalz Anlagen- und Betriebstechnik GmbH) vom 10.02 2010,
  • Baugrunduntersuchung des Ingenieurbüros Geonorm GmbH vom 16.03.2009,
  • Öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zur Verkehrslenkung vom 12.03./25.03.2010
  • Städtebauliche Verträge vom 04.02.2009 bzw. 12.03./25.03.2010,
  • Beschlussvorlage der Gemeinde Heddesheim vom Juni 2010 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Einwendungen, Teil I Prüfung der fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere zu den Themen Verkehr/Verkehrsgutachten/Erschließung, Umwelt (Lärmbelastung, Lichtbelastung, Lagerung von chemischen Stoffen/Gefahrguttransporte, Feinstaubbelastung und andere Luftschadstoffe, Luft/Klima, Landschaftsbild, Artenschutz, Kosten für Ausgleichsmaßnahmen, Freizeitwert und Erholung, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Solaranlagen),
  • Beschlussvorlage der Gemeinde Heddesheim vom Juni 2010 zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Einwendungen, Teil II Eingegangene Einzeleinwendungen der Öffentlichkeit und Träger öffentliche Belange

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog