Rhein-Neckar, 08. Oktober 2014. (red/ld) Mindestens 40 SchĂŒler braucht eine Schule pro Jahrgang, um als Gemeinschaftsschule zugelassen zu werden – also 2 mal 20. Diese Zahlen mĂŒssen sie langfristig nachweisen. Wer darunter liegt, hat keinen Anspruch auf die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule, hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim aktuell entschieden. Auch ĂŒber die Karl-Drais-Schule wird erst im Winter entschieden. Ob sie kommt, ist noch offen. [Weiterlesen…]
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