Dienstag, 26. September 2023

Rund 9.000 Euro Sachschaden

Bei Verkehrsunfall verletzt

Heddesheim/Viernheim/Rhein-Neckar, 11. Januar 2013. (red/pol) Am Mittwochabend mißachtete ein  28-jähriger Viernheimer die Vorfahrt eines 41-jährigen Ludwigshafeners  an der Kreuzung Schaafeckstraße / Werderstraße / Mannheimer Straße und stieß mit diesem zusammen. Der Ludwigshafener  wurde in ein Heidelberger Krankenhaus verbracht. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden, auf den Viernheimer kommt eine Anzeige zu.

Information der Polizei Mannheim:

„Ein verletzter Fahrzeuglenker und rund 9.000 Euro Sachschaden waren die Folge eines Verkehrsunfalls am Mittwochabend gegen 22.20 Uhr in Heddesheim. Ein 28 Jahre alter Viernheimer fuhr mit seinem Pkw Audi auf der Schaafeckstraße in Richtung Ladenburger Straße. An der Kreuzung Schaafeckstraße / Werderstraße / Mannheimer Straße beachtete der 38-jährige nicht die durch Verkehrszeichen geregelte Vorfahrt eines 41 Jahre alten Ludwigshafeners, der mit seinem Pkw Opel auf der Werderstraße in Richtung Mannheimer Straße unterwegs war. Beide Fahrzeuge stießen im Kreuzungsbereich zusammen.

Die Folge davon war, dass beide Pkw abgeschleppt werden mussten und der Ludwigshafener zur stationären Versorgung in ein Heidelberger Krankenhaus verbracht werden musste. Die Freiwillige Feuerwehr Heddesheim, ein Rettungswagen und ein Notarzt waren vor Ort eingesetzt. Auf den 28-jährigen Viernheimer kommt eine Anzeige zu.“

Polizei stoppt 19-jährigen Mann

Ohne Fahrerlaubnis betrunken Auto gefahren

Heddesheim, 20. Oktober 2012. (red/pm) Im Rahmen einer Kontrolle stellte die Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag bei einem 19 Jahre alten Pkw-Fahrer fest, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem war er alkoholisiert .

Information des Polizeipräsidiums Mannheim:

„Ohne Fahrerlaubnis unterwegs war in der Nacht von Freitag auf Samstag ein 19 Jahre alter Pkw Fahrer in Heddesheim. Gegenüber den kontrollierenden Polizeibeamten des Polizeireviers Ladenburg erklärte er gerade im Begriff zu sein den Führerschein zu erwerben. Allerdings dürfte sich die Aushändigung des Führerscheins aus „amtlichen“ Gründen noch etwas verzögern. Die Beamten stellten fest, dass er bei seiner Fahrt alkoholisiert war. Sie behielten seinen Fahrzeugschlüssel ein und werden die Führerscheinstelle informieren. Zudem wird gegen ihn eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr vorgelegt werden.“

Winterreifenpflicht: Ab dem 04. Dezember kostet es „ohne“ Geld

Guten Tag

Rhein-Neckar, 03. Dezember 2010. Ab dem 04. Dezember 2010 gilt die Winterreifenpflicht. Wer dann mit Sommerreifen erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Unfällen oder Behinderungen infolge einer Sommerbereifung drohen 80 Euro und erhebliche Einschränkungen der Kasko-Versicherungsleistung.

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Das Symbol "Berg mit drei Spitzen und Schneeflocke" kennzeichnet diesen Reifen als Winterreifen. Andere müssen mindestens eine M+S Kennzeichnung vorweisen.

Nach Angaben des SWR sind in Baden-Württemberg keine speziellen Winterreifenkontrollen geplant.

Gleichwohl kontrolliert die Polizei Fahrzeuge auf korrekte Bereifung – vor allem nach Unfällen. Ab dem 04. Dezember 2010 müssen Winter- oder so genannte Allwetterreifen aufgezogen sein.

Wer noch keine Winterreifen montiert hat, sollte sich auch aus Gründen der eigenen Sicherheit schnell darum kümmern, da teils auch Lieferengpässe bei verschiedenen Reifengrößen einkalkuliert werden müssen.

Weitere Informationen hat der ADAC.

Einen schönen Tag wünscht
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Freie Sicht statt Guckloch fahren

Guten Tag!

Heddesheim, 29. Dezember 2009. Wer kennt sie nicht? Die meist morgendlich vereisten Autoscheiben sind ein Ärgernis. Und hat man draußen das Eis entfernt und sitzt im Auto, beschlagen plötzlich die Scheiben von innen oder vereisen sogar. Ideal ist eine Standheizung fürs Auto – doch wer hat die schon. Es gibt auch einfache Hilfsmittel, um mit klarer Sicht durch den Winter zu kommen.

„Viele Leute denken nicht daran, die Lüftung immer mindestens auf 1 laufen zu lassen“, sagt der Heddesheimer Kfz-Meister Ralf Kimmel. „Außerdem sollten die Fußmatten trocken sein. Wenn sich hier Feuchtigkeit sammelt, kondensiert diese und führt zu beschlagenen oder sogar vereisten Scheiben. Auch der Innenraumfilter sollte regelmäßig gewechselt werden.“

Bei vereisten Scheiben rät Ralf Kimmel vom Eiskratzen ab – zumindest auf der Windschutzscheibe und auf der Heckscheibe: „Gerade bei Schmuddelwetter sammelt sich auf den Scheiben viel Dreck. Wer eine verdreckte Scheibe frei kratzt, verschmirgelt sich unter Umständen das Glas. Durch so eine Scheibe ist bei jedem Wetter keine gute Sicht mehr möglich.“ Kimmel empfiehlt deshalb den Einsatz von Enteisersprays.

Gar keine gute Idee ist heißes oder lauwarmes Wasser: Der Temperaturschock kann zum Bruch der Scheiben führen. Und der „enteisende“ Effekt ist nur von kurzer Dauer. Das Wasser kühlt binnen Sekunden ab und friert ebenfalls wieder an.

Auf keinen Fall sollten die Scheiben mit Materialien abgedeckt werden, die Feuchtigkeit speichern können, also Zeitungspapier oder Decken. Denn die frieren sich an der Scheibe fest: „Ich empfehle eine spezielle Abdeckplane oder falls die nicht zur Hand ist, einen großen Plastikmüllbeutel“, sagt Kimmel. Auf jeden Fall sollten die Scheibenwischer keinen Kontakt zur Scheibe haben, denn sie werden mit ziemlicher Sicherheit dort „anfrieren“.

Die Scheibenwischer sollten, falls angefroren, auf keinen Fall mit Gewalt gelöst werden, denn das beschädigt die feine Gummilippe: Nicht mehr einwandfreie Scheibenwischer verschlieren die Scheibe, statt sie zu wischen. Bei Zusätzen zum Wischwasser sollte man darauf achten, fertige Mischungen zu kaufen oder das Mischungsverhältnis so zu wählen, dass ein Frostschutz bis mindestens -20° Celsius gegeben ist.

Wer nur mit einem „Guckloch“ fährt, riskiert eine Strafe von zehn Euro. Noch schlimmer: Kommt es zum Unfall, kann der Kaskoschutz entfallen. Außerdem fährt es sich mit guter Sicht einfach entspannter.

Checkliste

  1. Alle Scheiben, die Beleuchtungseinrichtungen (Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter) müssen von Schnee und Eis befreit werden, auch die Nummernschilder. Motto: Sehen und gesehen werden.
  2. Falls Sie keine Garage haben, decken Sie die Front- und Heckscheibe mit einer speziellen Plane ab und verwenden Sie Enteisersprays. Die Scheibenwischer sollten keinen Kontakt zur Scheibe haben.
  3. Fürs „grobe“ Freimachen des Fahrzeugs sollte ein Handbesen im Auto mitgeführt werden. Im Auto sollte ein sauberes Fensterleder oder ein Tuch vorhanden sein, um beschlagene Scheiben wischen zu können.
  4. Achten Sie auf einen guten Zustand der Wischerblätter – im Zweifel sollten diese erneuert werden. Ein Anzeichen dafür ist, dass trotz häufigem Einsatz von Wischwasser die Schlieren bleiben. Achten Sie auf ausreichend „Wischwasser“, das mindestens einen Frostschutz bis -20° Celsius hat.
  5. Reinigen Sie eisfreie Scheiben häufig. Am besten in der Garage oder tagsüber. Auch die Wischerblätter immer von Schmutz befreien. Am besten sind Fensterputzmittel und ein Tuch geeignet. Gerade bei Schmuddelwetter kann eine tägliche Reinigung sinnvoll sein.
  6. Vermeiden Sie Feuchtigkeit im Auto. Vor dem Einsteigen sollten Sie die Schuhe so gut es geht vom Schnee befreien. Nehmen Sie ein zweites Paar Schuhe mit und wechseln Sie die feuchten Schuhe vor Fahrtantritt gegen die trockenen. Sind die Fußmatten feucht geworden, sollten diese in der Wohnung getrocknet werden.
  7. Wechseln Sie nach dem Freimachen des Autos die Kleidung. Denn sicher haben Sie geschwitzt und steigen dann „dampfend“ ins Fahrzeug. Die Folge: Sofort beschlagen die Scheiben von innen. Lassen Sie die Türen nicht offen stehen, denn sonst zieht die Feuchtigkeit ins Auto.
  8. Wählen Sie die stärkste Stufe des Gebläses und die Einstellung auf die Frontscheibe. Das Gebläse sollte immer mindestens auf der Stufe 1 laufen. Wichtig: Wer eine Klimaanlage hat, sollte diese immer laufen lassen, weil diese sonst früher verschleißt und ein teurer Austausch notwendig wird.
  9. Halten Sie ausreichend Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen. Erstens ist das sicherer und zweitens bekommt Ihr Fahrzeug nicht so viel Dreck ab.
  10. Fahren Sie eine Tankstelle oder einen Parkplatz an und reinigen Sie die Scheibe, wenn sich beispielsweise bei Tauwetter viel Schmutz auf der Scheibe gesammelt hat. Fensterputzmittel und eine Küchenrolle sollten immer mit im Auto dabei sein.

Nachtrag 13:25 Uhr: Gerade erreicht die Redaktion der Polizeibericht von heute. Wir zitieren:

„Verkehrsunfall wegen vereister Scheibe
Ein in der Mannheimer Schwetzingerstadt wohnender 38 Jahre alter Fahrer eines Pkw Alfa Romeo enteiste gestern Abend um 23.30 Uhr vor seinem Fahrtantritt die Frontscheibe seines Fahrzeuges und fuhr dann los in Richtung Mannheim-Innenstadt.Während der Fahrt auf der Otto-Beck-Straße vereiste die Frontscheibe dann von innen aufgrund hoher Feuchtigkeit, so dass der 38-jährige nichts mehr sehen konnte.
Er bremste seinen Pkw daraufhin ab, streifte dabei aber einen Baum, dessen Wurzeln hoben das Fahrzeug an und landete danach auf dem Dach des Alfa Romeos. Der 38 Jahre alte Mannheimer blieb dabei unverletzt, sein nicht mehr fahrbereiter Pkw musste abgeschleppt werden.“

Einen schönen Tag wünscht
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„Tödliche Geschosse“: Schlecht gesicherte Weihnachtsbäume

Guten Tag!

Heddesheim, 15. Dezember 2009. Der ADAC hat den Transport von Weihnachtsbäumen getestet und kommt zu dem Fazit: Schlecht gesicherte Weihnachtsbäume können im Extremfall zum tödlichen Geschoss werden. Zumindest drohen wie bei jeder schlecht gesicherten Ladung ein Bußgeld bis zu 50 Euro und Punkte in Flensburg.

Das Verfahren ist bekannt. Der ADAC „denkt“ sich eine typische Situation aus und prüft, was bei einer Extremsituation daraus werden kann. Aktuell hat sich der ADAC mit dem Transport von Weihnachtsbäumen beschäftigt.

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Nur mal eben den Baum holen? Quelle: ADAC

Das Ergebnis: Mal eben schnell mit einfachen Spanngurten auf dem Dachträger befestigte Weihnachtsbäume hält im Fall eines „Crashs“ oder einer Vollbremsung nichts mehr. Mit bis zu 750 kg-Gewichtskraft entwickeln die Bäume Kräfte, die kein elastischer Spanngurt mehr hält.

Nur mit festen Spanngurten gut nach vorne und zur Seite gesicherte Bäume kamen in dem Test durch. Sicherer ist der Transport im Innenraum, dort ebenfalls gut mit geeigneten Spanngurten verzurrt. Doch wer will schon das Harz und die Nadeln im Auto haben?

Wichtig: Der Transport im Innenraum oder auf dem Dach darf dem Fahrer nicht die Sicht versperren. Auf dem Autodach muss das abgesägte Ende des Stammes nach vorne zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht abreißen kann. Ragt der Baum über einen Meter über das Heck hinaus, muss er am Ende mit einem roten Tuch gekennzeichnet sein, bei Dunkelheit ist eine rote Leuchte zu verwenden. Maximal darf eine Ladung nur 1,5 Meter über das Fahrzeugheck hinausragen.

Das Magazin Stern TV hat einen Film dazu gedreht: In einer Szene ist eine Vollbremsung zu sehen, der Baum schießt vom Dach auf ein Auto zu. Was, wenn da ein Fußgänger oder Radfahrer stehen würde?

Der ADAC rät, auch bei „kurzen“ Strecken auf eine angemessene Sicherung zu achten. Angemessen heißt: Die Ladung darf sich auch im „Extremfall“ nicht „verselbstständigen.“

Einen schönen Tag wünscht
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Winterreifen bieten Sicherheit

Guten Tag!

Heddesheim, 01. Dezember 2009. Winterreifen sind kein Luxus – sondern absolut notwendig, um sicher durch den Winter zu kommen. Bei Temperaturen unter 7° Celsius verlieren Sommerreifen mehr und mehr „Griffigkeit“ und Bremswege verlängern sich enorm – egal, ob in den Bergen oder auf dem flachen Land. Wichtig ist auch die Qualität der Reifen – Billigware fährt nicht gut.

Die richtige Zeit für den Reifenwechsel ist der Oktober – meist werden hier täglich bereits Werte von unter 7° Celius gemessen. Zeit für Winterreifen, den nur die bieten bei kühlen Temperaturen eine gute Haftung. Wegen der milden Temperaturen haben aber weniger Autofahrer gewechselt als erwartet, wie das heddesheimblog auf Nachfrage in Kfz-Betrieben erfahren hat.

Erster schwerer „Winterunfall“ am 14. Oktober

Dabei kam es am 14. Oktober 2009 kurz nach 8:00 Uhr morgens in der Region zum ersten schweren Glatteisunfall. Ein von Wieblingen nach Plankstadt fahrender Pkw geriet auf der Brücke über die BAB 656 wegen Glatteis ins Schleudern und prallte frontal auf einen entgegenkommenden Pkw. Ein diesem Auto nachfolgender Rollerfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und rutschte unter die Unfallautos. Drei Personen wurden schwer verletzt, berichtete die Heidelberger Polizei.

Gerade nachts oder in den frühen Morgenstunden ist es deutlich zu kalt für Sommerreifen. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe empfiehlt deshalb: „Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern – sollten Autofahrer auf Winterreifen wechseln, und das selbst dann, wenn man nicht in einer ausgewiesenen Schneeregion wohnt“, sagt Ulrich Köster, Pressesprecher des Verbands. „Der Grund ist einfach: die Fahreigenschaften von Sommerreifen verschlechtern sich nicht erst bei Schnee und Eis. Schon bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen, sowohl Straßenhaftung als auch Kurvenstabilität nehmen ab und der Bremsweg verlängert sich erheblich. Deshalb sind Winterreifen ab Oktober die sichere Wahl.“

Funktionstests zeigen, dass der Bremsweg mit 100 km/h auf nasser Fahrbahn mit Winterreifen eine knappe Autolänge kürzer ist als mit Sommerreifen. Noch stärker macht sich der Unterschied zwischen Winter- und Sommerreifen auf schneebedeckter Fahrbahn mit 50 km/h bemerkbar: Der Bremsweg mit Sommerreifen beträgt 62 Meter, der mit Winterreifen 31 Meter.

Tests beweisen die Überlegenheit von Winterreifen bei kalten Temperaturen.

Für den Bremsweg ist neben der Reifenart auch deren Qualität maßgeblich. Reifentests haben gezeigt, dass „billig teuer zum Stehen kommt“. Die Bremswege mit Billigreifen, speziell auf nasser Fahrbahn, sind im Gegensatz zu denen mit Premiumreifen deutlich länger. Tests der Dekra zeigten zum Beispiel, dass bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h ein Fahrzeug mit Premium-Winterreifen nach 39 Metern zum Stehen kommt, während der Bremsweg mit Billig-Importware 52 Meter beträgt.

Was viele Autofahrer immer noch nicht wissen: Auch der Gesetzgeber verlangt eine dem Wetter angepasste Bereifung. 2008/2009 wurden über 500 Bußgelder verhängt, die Verwarnungen der Polizei nicht mitgerechnet. Autofahrer, die die Umrüstung verpassen, riskieren 20 Euro Bußgeld. Kommt eine Behinderung des Straßenverkehrs hinzu, kann sich die Strafe sogar auf 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg erhöhen.

Unterm Strich ist die Anschaffung von Winterreifen erstmal eine Investition – tatsächlich verlängern sie aber das Leben der Sommerreifen, die während der kalten Jahreszeit am besten lichtgeschützt im Keller oder der Garage gelagert werden sollten.

Aufgrund ihrer besonderen Gesamtkonstruktion und speziellen Gummimischung bieten Winterreifen nicht nur auf Eis und Schnee, sondern auch schon in den nasskalten Herbstmonaten ein wichtiges Sicherheitsplus. Die Gummimischung bleibt durch die verwendeten Materialien auch bei niedrigen Temperaturen flexibel und kann deshalb besser in den Asphalt „greifen“.
Für den Einsatz im Winter werden drei verschiedene Reifen-Arten angeboten, mit denen man rechtlich auf der sicheren Seite sei:

  • echte Winterreifen mit klar erkennbaren Lamellen (feine, meist zickzackförmige Einschnitte) in der Lauffläche bis in die „Reifenschulter“
  • M+S-Reifen für Matsch und Schnee, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen (einschließlich von Lamellen über die gesamte Laufflächenbreite bis in die Schulter) gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist
  • Ganzjahresreifen in Verbindung mit dem M+S-Kennzeichen. Sie sind für Sommer- und Wintereinsatz konzipiert, und die Lamellen befinden sich beispielsweise nur im mittleren Bereich der Lauffläche.

Doch egal welche Reifenart, die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern darf nicht unterschritten werden. Um aber im Schnee und auf Eis ganz sicher zu fahren, sollten Reifen über mindestens vier Millimeter Profiltiefe verfügen.

Autofahrer sollten ihren Versicherungsschutz nicht riskieren!

Wie steht es mit dem Versicherungsschutz, wenn es in Herbst und Winter „knallt“ und man trotzdem mit Sommerreifen unterwegs ist? Den Schaden des Unfallopfers bezahlt zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung, auch dann, wenn nicht jahreszeitgemäße Reifen aufgezogen waren. Sie kann jedoch unter Umständen die Kosten vom Verursacher ganz oder zum Teil zurückfordern.

Die Ersatzpflicht gilt jedoch nicht unbedingt für den Schaden am eigenen Auto: Bei der Vollkaskoversicherung könnte im Extremfall bei einem Unfall grobe Fahrlässigkeit entgegengehalten werden. Zum Beispiel dann, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen ins Hochgebirge fährt.

Wenn also der Vollkaskoschaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, muss die Versicherung nicht zahlen. Und Achtung: Vielleicht noch wichtiger als die geeignete Bereifung dürfte allerdings im Schadensfall der Nachweis sein, dass man seine Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst hat.

Drastische Geldstrafen im Ausland

Falsche Bereifung erhöht das Unfallrisiko und kostet unter Umständen enorme Bußgelder. Wer zur kalten Jahreszeit mit Sommerreifen ins Ausland fährt, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch drastische Geldstrafen.

Österreich: keine generelle Vorschrift

In Österreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei schneebedeckten und vereisten Straßen oder bei Schneematsch sind aber Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, sofern sie mit dem Kürzel „M + S“ versehen sind. Die Winterreifen müssen zudem über vier Millimeter Profiltiefe verfügen. Gültig sind diese Regeln jeweils vom 1. November bis zum 15. April. Ist ein Straßenabschnitt mit einem Durchfahrverbot gekennzeichnet, das „Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ ausnimmt, ist das Weiterfahren nur mit Winterreifen oder Schneeketten erlaubt. Blaue Verkehrsschilder, die einen Reifen mit Schneeketten zeigen, verpflichten zur Fahrt mit eben solchen.

Schweiz: Hohe Strafen und Mithaftung bei Unfall

Keine Kompromisse beim Thema Winterreifen kennt die Schweiz. Wer ohne geeignete Reifen den Verkehr blockiert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer mit Sommerreifen bei Schnee in einen Unfall gerät, wird erheblich in Mithaftung genommen.

Italien: Ausnahme Aosta-Tal

Weiter südlich in Italien besteht im Aosta-Tal eine generelle Pflicht zum Winterreifen, und zwar jeweils vom 15. Oktober bis zum 15. April.
Ansonsten behalten es sich die Italiener vor, Schneeketten und Winterreifen auf bestimmten Strecken zeitweise vorzuschreiben.

Frankreich: kurzfristige Anordnungen

Die Franzosen ordnen auf manchen Streckenabschnitten im Gebirge je nach Situation kurzfristig Schneeketten an. Wichtig: Diese müssen an der Antriebsachse angebracht sein.

Das 1×1 der Reifen-Kennzeichnung

Da es für die Eigenschaften von Winterreifen keine klaren Definitionen gibt, behilft man sich oft mit zwei Merkmalen: dem Kürzel M+S und dem Schneeflocken-Symbol.

  • M+S: steht für Matsch und Schnee. Auch Ganzjahresreifen tragen dieses Kürzel. Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung sind im Prinzip Winterreifen mit Sommereignung. Sie sind auf nassen und glatten Fahrbahnen besser als Sommerreifen, zeigen oftmals Schwächen auf Schnee und garantieren somit keine optimalen Wintereigenschaften.
  • Geländewagen-Fahrer müssen vorsichtig sein: Werksseitig tragen fast alle Reifen die M+S-Markierung! Ob das aber auch so ist, sollten Sie anhand der Merkmale prüfen (siehe oben)
  • Schneeflocken-Symbol: eine kleine Schneeflocke, umrahmt von einem gezack-ten Berg (Three Peak Mountain Symbol). In den USA gibt es seit 1999 ein standardisiertes Testverfahren mit Traktionstest für Winterreifen. Ein Reifen, der dieser Prüfung standhält, darf das Schneeflocken-Symbol tragen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in Zukunft verhält, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung im Winter zu einem Unfall kommt. Da sowohl M+S-Reifen als auch das Schneeflocken-Symbol anerkannte Gütesiegel sind, lässt sich zumindest vermuten, dass man mit derart gekennzeichneten Reifen auf der sicheren Seite ist.
  • DOT-Nummer: Die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer verrät das Produktionsdatum der Reifen. Steht hier hinter „DOT“ und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine 1408, bedeutet dies, dass der Reifen in der 14. Kalenderwoche des Jahres 2008 gefertigt wurde. Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurückliegt! Das heißt im Umkehrschluss, dass ein ungebrauchter Reifen – sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt – bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.

Link:
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Pro-Winterreifen

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Jeder Zehnte ist ein Blender – Lichttest 09

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Aktion-Lichttest: Mehr als ein Drittel der deutschen Fahrzeuge fährt mit mangelhaftem Licht. Bild: ZDK/promotor

Guten Tag!

Heddesheim, 24. November 2009. In Deutschland fahren rund 15 Millionen Fahrzeuge mit Mängeln an der Beleuchtungsanlage – hat der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) errechnet. Vor allem im Frontbereich gibt es die meisten Mängel.

Die Bilanz des Licht-Tests 2009 fällt ernüchternd aus: Bei der Verkehrssicherheitsaktion in diesem Herbst ist die Mängelquote mit 37,1 Prozent erneut gestiegen (2008: 36 Prozent). Der ZDK hat die Zahlen auf den Pkw-Bestand hochgerechnet: Rund 15 Millionen Fahrzeuge sind demnach mit Mängeln an der Beleuchtungsanlage unterwegs.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Aktion stand die richtige Einstellung der Scheinwerfer. In den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen wurden im Oktober nicht nur die Lichtanlagen der Fahrzeuge kostenlos überprüft – die Autofahrer wurden auch über den Zusammenhang zwischen Scheinwerfereinstellung und mitgeführter Last informiert. Die Bilanz: Hochgerechnet sind rund vier Millionen Blender auf deutschen Straßen (10,2 Prozent) unterwegs.

Die meisten Mängel finden sich im Frontbereich.

Den ersten Platz in der Mängelstatistik des ZDK nimmt die Beleuchtung im Frontbereich ein. 15,4 Prozent der Fahrzeuge waren „einäugig“ unterwegs, bei 7,9 Prozent der Fahrzeuge funktionierte kein Scheinwerfer richtig. Die rückwärtige Beleuchtung schnitt im Vergleich zum Frontbereich besser ab. Dennoch ist die Mängelquote mit 9,5 Prozent im Hinblick auf die Verkehrssicherheit weiterhin zu hoch.

Fast jedes fünfte Auto kam mit einem defekten Bremslicht zur Aktion. Der ZDK sieht die Ursache der hohen Mängelquote beim offensichtlich angesetzten Rotstift bei Service und Wartung ebenso wie in dem vergleichsweise alten Fahrzeugbestand. Die Kfz-Betriebe haben nach Angaben des Verbands hier eine Serviceleistung im Bereich von mehreren Millionen Euro erbracht.

Auch im Oktober 2010 will der Verband wieder Deutschlands größte Beleuchtungsaktion fortsetzen. Vor allem in der dunklen Jahreszeit sollten Autofahrer auf eine funktionierende Lichtanlage achten.

Der Licht-Test wird vom Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe und der Verkehrswacht sowie Sponsoren organisiert. Der bisherige Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hatte auch in diesem Jahr wieder die Schirmherrschaft übernommen.

Folgende acht Beleuchtungspunke am Fahrzeug werden in Bezug auf Funktion und Einstellung in den Prüfstellen kontrolliert und eingestellt:

  1. Fern- und Abblendlicht
  2. Nebel-, Such- und andere erlaubte Zusatzscheinwerfer
  3. Begrenzungs- und Parkleuchten
  4. Bremslichter
  5. Schlusslichter
  6. Warnblinkanlage
  7. Fahrtrichtungsanzeiger
  8. Nebelschlussleuchte

Link: Lichttest

Tipp:
In Heddesheim bieten unter anderem folgende Betriebe für ihre Kunden den Lichttest weiterhin kostenfrei an:
Arnold + Grüterich
Rolf Breitwieser
Ralf Kimmel GmbH

Einen schönen Tag wünscht
Das heddesheimblog

Quelle: Mit Material von ZDK

„Billig ist nicht automatisch gut.“

Guten Tag!

Heddesheim, 17. November 2009. Autoversicherer stehen in einem harten Wettbewerb – da freut sich der Kunde. Wer seinen Vertrag überprüft und ein besseres Angebot findet, kann noch bis zum 30. November 2009 kündigen und unter Umständen mehrere hundert Euro sparen – hat Finanztest in einer Untersuchung herausgefunden. Das heddesheimblog hat einen der für die Studie verantwortlichen Finanztest-Redakteure interviewt.

Interview: Hardy Prothmann

Herr Sittig, ist Versicherungstreue eine gute Eigenschaft?
Michael Sittig: „Bei KFZ-Versicherungen eher nicht. Durch den starken Wettbewerb der Versicherer lohnt es sich für viele Versicherungsnehmer, wenn schon nicht jedes Jahr, so doch alle zwei, drei Jahre die Konditionen zu prüfen.“

Das ist aber extrem lästig.
Sittig: „Es kann sich aber auch extrem lohnen – nach unseren Untersuchungen sind Einsparungen von bis zu 1000 Euro möglich, natürlich nur in einzelnen Fällen. Insgesamt dürften aber die meisten Versicherten im Bereich einiger hundert Euro im Jahr sparen können. Wenn Sie sich selbst die Arbeit nicht machen wollen, können Sie uns beauftragen. Für 16 Euro ermitteln wir für Sie einen günstigen Autoversicherer. Ein einfacher Weg ist auch die Anfrage bei einem Versicherungsvertreter.“

Muss ich als Versicherungsnehmer Nachteile befürchten, wenn ich jedes Jahr die Versicherung wechsle?
Sittig: „Prinzipiell nein. Wenn Sie aber mehr als ein Fahrzeug versichert haben und vielleicht für das zweite Fahrzeug „Sonderkonditionen“ erhalten, werden Sie diese bei einem Wechsel wahrscheinlich verlieren. Sie sollten also genau prüfen, ob Sie sich beim Wechsel mit allen Fahrzeugen besser stellen.“

„Es kommt immer auf die Details an.“

Ist aber ein Billigtarif auch ein guter Tarif?
Sittig: „Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht versichern wollen, können Sie sich überwiegend am Preis orientieren. Die Leistungsunterschiede zwischen den Haftpflichtversicherungen sind eher gering. Wenn Sie Teil- oder Vollkasko haben wollen, lohnt sich ein Vergleich, da ist billig nicht automatisch gut. Ein Beispiel: Je nach Versicherung bekommen Sie bei einem Totalschaden Ihres Fahrzeugs durch die Vollkasko nur einen anteiligen oder den vollen Fahrzeugwert erstattet und das von 0-24 Monaten.“

Heißt, ich „schrotte“ mein Auto nach 23 Monaten und bekomme das Geld, was es gekostet hat?
Sittig: „Sofern Sie eine Kaskoversicherung mit einer 24-monatigen so genannten Neuwertentschädigung abgeschlossen haben ja. Beinhaltet Ihre Autoversicherung eine Neuwertentschädigung nur für die ersten 18 Monate nach Zulassung eines Neuwagens, erhalten Sie nur noch den Wiederbeschaffungswert des Autos zum Zeitpunkt des Unfalls. Dieser ist schon kurz nach der Zulassung eines neuen Wagens unterhalb des Kaufpreises. Mit der Neuwertentschädigung sichern Sie sich im Falle eines Totalschadens gegen diesen Wertverlust ab.

„Die Werkstattbindung bietet ein hohes Sparpotenzial – gefällt aber nicht jedem.“

Viele Versicherungen bieten auch eine „Werkstattbindung“ an, durch die die Tarife günstiger werden. Lohnt sich das?
Sittig: „Dadurch lassen sich bis zu 20 Prozent einsparen. Aber: Sie haben dann keinen Einfluss auf die Auswahl der Werkstatt. Die Versicherung schreibt Ihnen die Werkstatt vor. Viele Fahrer von teureren Autos wollen aber ihre Fahrzeuge beim Hersteller warten und reparieren lassen. Andere vertrauen ihrem „Schrauber“ um die Ecke. Man muss sich entscheiden, was wichtiger ist.“

Mir wäre mein „Schrauber“ wichtiger.
Sittig: „Das muss jeder anhand seiner Versicherungsbedingungen prüfen. Jemand der sein Fahrzeug für 100 Euro versichert, weil er 20 Jahre unfallfrei fährt, würde also 20 Euro sparen und müsste die Freiheit der Wahl der Werkstatt aufgeben. Das lohnt sich eher nicht. Jemand der 1000 Euro zahlt und 200 Euro einsparen kann und vielleicht noch in der Ausbildung oder Student ist, überlegt sich das sicher sehr genau.“

Welche weiteren Einschränkungen gibt es bei den „billigen Tarifen“, auf die man achten sollte?
Sittig: „Wir haben in unserer Untersuchung „sieben Modellfälle“ untersucht. Da finden Sie schon eine erste Orientierung. Darüber hinaus kommt es aber aufs Detail an. Ist Ihr Fahrzeug zum Beispiel sehr wertvoll, sagen wir mal 100.000 Euro, gibt es einige Versicherungen, die solche Autos gar nicht versichern. Andere bieten eine Leistung bei „Marderbiss“, andere nicht.“

„Eine Teilkasko ist für „normale“Autos oft sinnvoll.“

Nochmal zur Kasko: Sind Teil- und/oder Vollkasko sinnvoll?
Sittig: „Wieder kommt es auf die Umstände an. Ist Ihr Fahrzeug nur noch 1000 Euro wert lohnt sich eine Vollkasko eher nicht. Auch eine Teilkasko sollte man überdenken. Ist es aber noch 4-6000 Euro oder mehr Wert, müssen Sie wissen, ob Sie das Geld haben, sich im Falle eines Totalschadens ein neues Auto kaufen zu können. Wenn das knapp wäre, sollten Sie eine Vollkasko ins Auge fassen. Klar kostet die Leistung mehr – aber Sie haben auch mehr Schutz. Für „normale“ Autos ist eine Teilkasko allein wegen Glasschäden durch Steinschlag oft sinnvoll.

Bleibt die Frage zur Höhe der Selbstbeteiligung? Sollte man die höchste Stufe wählen, damit man den niedrigsten Beitrag bekommt?
Sittig: „Nein. Wir empfehlen 150 Euro bei der Teil- und 300 Euro Selbstbeteiligung bei der Vollkasko.“

Was wenn der Versicherte jetzt über all das im Ansatz nachgedacht hat und sich sagt: Das ist mir zuviel Stress. Gibt es auch die ganz einfache Sparmöglichkeit?
Sittig: „Die gibt es. Wer seine Versicherung nicht wechseln will, sollte trotzdem jedes Jahr bei der eigenen Versicherung nachfragen, ob die Konditionen nicht günstiger geworden sind. Da der Preiskampf immer bessere Angebote erzwingt, kann man durch denselben Vertrag bessere Konditionen erhalten, die von den meisten Versicherungen aber nur auf Nachfrage und nicht automatisch geboten werden.

Ihr ganz besonderer Tipp?
Sittig: „Da habe ich zwei. Erstens können Fahranfänger sehr viel sparen, wenn Sie bereits mit 17 Jahren „betreut“ gefahren sind. Die Versicherungen honorieren das, weil sie davon ausgehen, dass diese jungen Fahrer kein so großes Risiko für einen Schadensfall mehr darstellen. Zweitens: Viele Versicherte denken, dass der Stichtag für den Versicherungswechsel der 30. November ist. Das stimmt grundsätzlich, aber Sie können auch später wechseln. Beispiel: Sie erhalten am 29. November Ihre Beitragsrechnung, die eine Preiserhöhung enthält. Jetzt haben Sie ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Sie können also noch nach dem 30. Dezember ihre Versicherung kündigen und wechseln, in diesem Fall bis zum 29. Dezember.“

Info:

sw_logo_kl_blauMichael Sittig (Ass. jur.) ist Redakteur bei Finanztest, Bereich Publikationen
In Finanztest 11/2009 ist ein umfangreicher KFZ-Versicherungstest erschienen: Finanztest hat 151 Tarife von 79 Autoversicherern ausgewertet und geprüft. Für sieben Modellfälle, von der jungen Familie im Toyota Avensis bis zum Vielfahrer mit dem Audi A6, haben die Tester die jeweils zehn günstigsten Tarife im Test herausgesucht. Bei test.de kann der Test gegen eine Gebühr von 1,50 Euro herunter geladen werden.

Link: Test Autoversicherungen

Tipp der Redaktion:

  • Bequem: Rufen Sie Ihren Versicherungsagenten an und fragen Sie nach günstigeren Konditionen
  • Aktiv: Nutzen Sie Vergleichsrechner im Internet
  • Bequem: Finanztest bietet für 16 Euro eine Analyse an
  • Aktiv: Studieren Sie die Finanztest-Ergebnisse, um das beste Angebot zu finden