Mittwoch, 07. Juni 2023

"Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen"

Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook

Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon länger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. Für ein Foto in Briefmarkengröße sollen an Schadensersatz und Rechtsgebühren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.

Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit für Schlagzeilen sorgt.

Das Foto ist lustig, die Tiere sind süß, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „übersehenes“ Häkchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere Realität. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich Anwälte und Rechteinhaber hierzulande über Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.

Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten

Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groß beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hängt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.

Nach Einschätzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:

Die öffentliche Zugänglichmachung ist immer ein Verstoß, wenn einem dafür die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die „Teilen“-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lädt er das nach. Wer das so bestätigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.

Für ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten Geldbeträge zulässig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestätigt werden.

Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen Verstoß behauptet

Bis hierhin kostet „der Spaß“ die Forderung sowie das Honorar und die Gerichtsgebühr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere Gerichtsgebühren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas Glück kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drücken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.

Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklärt Rechtsanwalt Schwenke:

Der Kläger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die Anwaltsgebühren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster müssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau überlegen, ob Sie nicht besser ein Häkchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug Anwälte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives Abmahngeschäft betreiben.

Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: Für die Anwälte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – außer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschäftigt ein paar billige Kräfte, die die Rechtsverstöße dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.

Die „Motivation“ für eine Klage ist egal

Das klingt absurd? Das ist die Realität. Die Rechteinhaber werden natürlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes Geschäftsmodell“ ins Feld führen, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.

Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder für die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiß man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der Rechtsverstoß begangen. Punkt.

Außer, dies wurde ausdrücklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Teilen ausdrücklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade große Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwürdig.

Keine Klage heißt nicht kein Rechtsverstoß

Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus müssen Sie nichts befürchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nämlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen Rechtsverstoß (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das künftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:

Hier würde ich die Gefahr eher als gering einschätzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wägen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern würde ich bei professionellen und großen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.

Wie bereits genannt: Es hängt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber täglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:

Die sind theoretisch auch überwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, außer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hält und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rät zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke

 

Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen

Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:

Geschützte Fotos zu teilen war schon immer ein Rechtsverstoß, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und Anwälte Geld verdienen wollen.

Der Fachanwalt Schwenke bestätigt unsere Einschätzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:

Natürlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dürfte manchmal fragwürdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die große Bildbestände aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten – rechtlich ist es einwandfrei zulässig und kann ein lukratives Geschäft bedeuten.

Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen

Und natürlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wäre ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.

Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhängig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklärt:

Bei youtube und anderen großen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein – er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. Außer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen – dadurch fertigt man „Foto“-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.

Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleißig alles teilen, was ihnen gefällt?

Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.

Betroffen sind alle, die teilen

Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, Verbände und so weiter. Die Überlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Öffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhängig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.

Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer täglichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir müssen wie alle immer wieder dazulernen.

Für unsere Leserinnen und Leser werden wir für das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nächsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrücklich die Verwendung von Vorschaubildern für den privaten Gebrauch erlaubt.

Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht

Tatsächlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur Erläuterung: Wir verwenden häufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise über Pressestellen zur Verfügung gestellt bekommen, sei es über die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer über die Nutzungsrechte verfügt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestätigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.

In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erläutert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heißt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsächlich für jedes Foto prüfen müssten. Der Verwaltungsaufwand wäre gigantisch. Wir müssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.

Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir führen müssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte für Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur Verfügung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafür abgemahnt worden. Streitwert für jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.

Die Gefahr lauert überall

Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich überwiegend zutreffend ist, dass von großen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr großen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur Verfügung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulässig ist, müssen wir nun vor Gericht klären. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, äußern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.

Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert überall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen für die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprüft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? Dürfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen Rechtsverstoß, der abmahnfähig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hätten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.

Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das für ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und Nutzungsrechtsverstoß vor.

Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wäre das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafür eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen würde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, müssen ihre Inhalte schützen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.

Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:

Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoß zu begehen.

Außer, man lässt die Finger von Facebook und anderen Diensten.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsächlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhängig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu überziehen.

Links:

Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook

hr: Vorsicht bei Facebook-Vorschaubildern

http://rechtsanwalt-schwenke.de

RA Schwenke zum Abmahnfall

Praxistipps von RA Schwenke

Hinweis: Wir werden in Zukunft immer wieder darauf aufmerksam machen, welche Leistung wir Ihnen anbieten. Die Zitate von Rechtsanwalt Schwenke entstammen einem Interview für das lokaljournalistische Netzwerk istlokal.de. Für dieses Interview wurden inklusive Vorrecherche, Gespräch und Produktion rund fünf Stunden Arbeit aufgewendet. Für diesen Text wurden inklusive Recherche rund acht Stunden Arbeit aufgewendet. Wir bieten unseren Leser/innen diese Leistung kostenfrei an. Wenn Sie unsere Arbeit mit einer freiwilligen Zahlung unterstützen wollen, weil Sie diese unterstützen wollen oder selbst Nutzen daraus gezogen haben, sind wir dafür sehr dankbar. Ebenso, wenn Sie uns bei den Kosten für den Rechtsstreit unterstützen wollen. Schreiben Sie uns bitte eine email an redaktion (at) rheinneckarblog.de, wir teilen Ihnen dann gerne unsere Bankverbindung mit. Eine Spendenquittung können wir nicht ausstellen.

Wie aus dem Heddesheimblog ein Netzwerk geworden ist

Mit einer Recherche hat alles angefangen…

Das war das "erste" Heddesheimblog - als Unterseite von blogger.de

 

Heddesheim/Rhein-Neckar, 07. Mai 2012. (red) Vor drei Jahren ist das Heddesheimblog.de gestartet. Zunächst als privates Blog, auf dem der Journalist Hardy Prothmann als Bürger seine Gedanken und Recherchen wegen einer umstrittenen Logistik-Ansiedlung veröffentlicht hat. Das Heddesheimblog hat sich in der Branche schnell einen Namen gemacht – als Zukunftsmodell für einen modernen Lokaljournalismus. Mittlerweile ist daraus ein Blog-Netzwerk geworden – nicht nur in Nordbaden.

Von Hardy Prothmann

Im Frühjahr 2009 war aus Sicht des Mannheimer Morgens die Welt mehr als in Ordnung. Das Viernheimer Logistik-Unternehmen „Pfenning“ plante eine angebliche 100-Millionen-Euro-Investition in dem beschaulichen Dorf. Bis zu 1.000 Arbeitsplätze, Gewerbesteuer in Hülle und Fülle, ein glücklicher Bürgermeister – die (bis dato nicht gefährdete) Zukunft des Dorfes ist gerettet. So die Botschaft der Zeitung.

Schlechter Zeitungsjournalismus als Anlass

Mir ist selten eine so unkritische Hofberichterstattung untergekommen. Kritische Fragen? Recherchen? Nichts davon war bei dieser Jubelberichterstattung zu erkennen, geschweige denn zu erahnen.

Auch die ARD ist bereits auf das Heddesheimblog aufmerksam geworden. (Klick auf das Bild führt zum Artikel)

Weil ich als Bürger in Heddesheim selbst vom starken Verkehrsaufkommen betroffen war, fing ich an, ein wenig zu recherchieren. Als erstes im Archiv des Mannheimer Morgens – so wie eigentlich ein Redakteur der Zeitung eine Recherche beginnen sollte. Und ich wurde fündig: Rund drei Dutzend Artikel gab das Online-Archiv her. Alle negativ über dieses „Familienunternehmen Pfenning“, das ohne jeden Bezug zu den kritischen Berichten als „Heilsbringer“ für Heddesheim gefeiert wurde.

Wohin mit meinen Recherchen? Dem Mannheimer Morgen als „Thema“ anbieten? Sicher nicht. Ich habe meine Texte zunächst bei blogger.de (siehe Foto oben) eingestellt. Der erste Text erschien am 28. Aprl 2009: „Alles gut oder alles schlecht mit Pfenning in Heddesheim?“ Und ist nach wie vor sehr lesenswert.

Großes Interesse – wachsende Zugriffszahlen

Die Zugriffszahlen gingen binnen weniger Tagen so schnell nach oben, dass die Seite oft nicht erreichbar war. Ich mietete deswegen eigenen Speicherplatz und veröffentlichte auch andere lokale Nachrichten.

Auch das fand Interesse und Anklag und nach wenigen Wochen reifte die Idee, ob es nicht möglich wäre, eine eigene Lokalzeitung im Internet zu gründen. Ich hatte schon von ähnlichen Projekten gehört, aber das waren oft nur „Versuche“.

Ich versuchte mit. Die erste Erfahrung war: „Mein“ Journalismus war in der nordbadischen Provinz eine Zumutung. Es enstanden schnell zwei Lager: Die einen jubelten, die anderen kotzten. Auch, weil ich kurz nach dem Start vom Heddesheimblog in den Heddesheimer Gemeinderat gewählt worden war – diese Funktion habe ich nach einem Umzug nach Mannheim aufgeben müssen.

Auch wir sind Gegenstand von Berichterstattung - gut 300 Berichte wurden über das Konzept und die Macher vom Heddesheimblog bereits verfasst.

Kritische Nachfragen? Meinungsstarke Kommentare? Investigative Recherchen? Das war man im Verbreitungsgebiet der Monopolzeitung Mannheimer Morgen nicht gewohnt. Die Zugriffszahlen stiegen rasant und auch bundesweit wurde das Heddesheimblog in der Journalistenbranche ein Begriff. „Was macht der Prothmann da?“, wurde gefragt. Ist das ein Ego-Projekt eines beißwütigen Journalisten oder vielleicht ein Zukunftsprojekt für einen neuen Lokaljournalismus?

Zahlreiche Branchenberichte

Ende 2009 wählte mich eine Jury in der Kategorie „Regionales“ auf Platz 3 unter die 100 Journalisten des Jahres 2009. Seit dem Start des Heddesheimblogs wurde ich als Redner, Seminarleiter oder Podiumsteilnehmer engagiert. Bei der Initiative Tageszeitung, dem Deutschen Journalistenverband, dem Bayerichen Journalistenverband, auf Kongresse, an Hochschulen, zu Unternehmer-Workshops.

Mittlerweile gibt es Dutzende von journalisten Studien- und Masterarbeiten, die das Heddesheimblog und andere lokale Internetmedien zum Thema gemacht haben und rund 300 Presse-Veröffentlichungen mit Bezug auf diese Form von Lokaljournalismus. Spiegel Online, FAZ, Süddeutsche, taz, Welt, ARD, NDR, Tagesspiegel, Berliner Zeitung – die Liste der „bekannten“ Medien, die über den Journalismus in der Provinz geschrieben haben, ist lang. Auch bei den Nachdenkseiten oder fefes Blog ist das Heddesheimblog Thema.

Oder das Prinzip. Das Heddesheimblog ist längst über den Ort hinausgegangen. Ende 2009 kam das Hirschbergblog.de dazu, Anfang 2010 das Ladenburgblog.de, Ende 2010 das Weinheimblog.de, Anfang 2011 das Rheinneckarblog.de, das Viernheimblog.de und seit Anfang 2012 sechs weitere Gemeinden des Wahlkreises Weinheim.

Netzwerk weitet sich aus: istlokal

Mit dem Unternehmer Peter Posztos habe ich im Herbst 2011 die Firma Istlokal Medienservie UG gegründet, weil wir unsere Erfahrungen auch anderne zur Verfügung stellen wollen. Peter Posztos macht die Tegernseer Stimme, ebenfalls eine lokale Zeitung im Internet. Seit Anfang 2012 vermarkten wir unser Produkt Istlokal OS und haben schnell neue Partner gefunden – beispielsweise in Bretten, Schweinfurt oder Weiterstadt.

Darüber hinaus gibt es ein Netzwerk von weiteren lokal arbeitenden Journalisten, wie Stefan Aigner in Regensburg oder Hubert Denk in Passau. Auch Philipp Schwörbel in Berlin hat mit seinen Prenzlauer Berg Nachrichten schon viel Aufmerksamkeit erlangt.

Immer mehr Lokaljournalisten gründen Blogs und nutzen beispielsweise wie wir die Istlokal OS-Software.

 

Uns alle vereint, dass wir guten, seriösen und vor allem kritischen Journalismus anbieten wollen. Einen Journalismus, der sich traut, Fragen zu stellen und nicht nur vorgefertigte Informationen zu erhalten. Keine Wohlfühl-Schwurbelei, sondern eine für die Demokratie herausragende Aufgabe zu erfüllen. Meinungen durch Informationen zu ermöglichen. Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes ist die Geschäftsgrundlage.

Um diese Arbeit zu finanzieren, setzen wir auf Werbeeinnahmen – wie eh und je bei den Medien. Wir erzeugen Aufmerksamkeit und verkaufen diese. Das ist ein seriöses Geschäft.

Kleines, engagiertes Team

Zur Zeit arbeitet ein festes Team von sieben Mitarbeitern für die „Rheinneckarblogs“ – dazu weitere freie Journalisten, Kolumnisten und freundschaftlich verbundene Kollegen. Im Vergleich zur Personalausstattung der anderen Medien im Berichtsgebiet sind wir sehr klein aufgestellt – im Vergleich mit anderen setzen wir aber immer wieder Themen, die Thema sind.

Im Herbst 2011 beispielsweise mit der Fischfutter-Affäre. Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian-Ströbele hatte uns für einen Bericht abgemahnt. Sämtliche Berliner Zeitungen berichteten über den Skandal, viele weitere Zeitungen und auch der NDR. Insgesamt wurde unser Bericht innerhalb weniger Tage gut 140.000 Mal aufgerufen, anfangs stürzte gar der Server wegen der massiven Zugriffe ab.

Zuletzt mahnte uns der Grünen-Bundespolitiker Hans-Christian Ströbele ab - und zog die juristische Attacke wieder zurück. Quelle: Die Welt

 

Die lokalen Zeitungen Mannheimer Morgen, Weinheimer Nachrichten und Rhein-Neckar-Zeitung hielten sich „zurück“, denn aus deren Sicht gibt es uns nicht. Die Fischfutter-Affäre mitten im Berichtsgebiet? Kein Thema für die „unabhängigen“ Printjournalisten.

Aus unserer Sicht gibt es die Zeitungen – und vor allem viel schlechten Journalismus. Was wir immer wieder thematisieren, wenn deren geschönte und klientelabhängige „Berichterstattung“ skandalös wird. So werden umgeschriebene Pressemitteilungen als eigene Berichte ausgegeben oder noch schlimmer – Themen häufig gar nicht berichtet, wenn sie den Zeitungen nicht „passen“. Und das betrifft beim besten Willen nicht nur uns. Was nicht berichtet wird, ist auch nicht passiert.

Juristische Attacken

Für mich persönlich hat diese Arbeit auch viele Nachteile gebracht. Seit nunmehr 21 Jahren arbeite ich als Journalist, 18 Jahre ohne jegliche juristische Streitigkeiten. In den vergangenen drei Jahren habe ich 11 Abmahnungen erhalten. Einmal habe ich eine Einstweilige Verfügung wegen widriger Umstände „akzeptiert“, einen Vergleich geschlossen, 9 Mal konnte ich die Abmahnung abwehren. Unterm Strich haben diese Prozesse gut 20.000 Euro gekostet, weil man nicht wollte, das publik wird, was öffentlich sein sollte. Und diese Prozesse kosten auch viele Nerven.

Sehr erfreulich ist der Kontakt zu den Leserinnen und Lesern. Viele unserer Artikel entstehen, weil wir Hinweise bekommen. Beobachtungen, Gedanken, Erfahrungen von Menschen, die sich Anteil haben und nehmen an unserer Gesellschaft und nicht gleichgültig sind. Diesen möchte ich stellvertretend für das Team danken.

Ebenfalls erfreulich ist die Zusammenarbeit mit vielen Behörden, die die Meinungsfreiheit hoch achten. Explizit möchte ich die sehr gute Zusammenarbeit mit der Polizei loben und in weiten Teilen auch mit den Feuerwehren. In unserem Berichtsgebiet sind zwei Namen erwähnenswert, Bürgermeister Manuel Just in Hirschberg und Bürgermeister Rainer Ziegler in Ladenburg, die sich kommunikativ sehr hervortun. Auch Bürgermeister Lorenz in Dossenheim möchte ich gerne als neuen Kontakt erwähnen, der uns beim Antrittsbesuch sehr freundlich empfangen hat. In den anderen Orten beginnen wir die Arbeit erst und die Kontakte stehen noch bevor.

Den Heddesheimer Bürgermeister Micheal Kessler muss ich leider nach wie vor als ausgewiesenen Feind der Pressefreiheit besonders hervorheben. Sein Amtsverständnis kommt in diesem Bericht sehr eindeutig zur Sprache: „Ich bin die Gemeinde.“

Unabhängige Berichterstattung

Wie unabhängig wir tatsächlich arbeiten, erkennt jeder, der unsere Berichterstattung verfolgt. Wir kritisieren „Grüne“ ebenso wie „Schwarze“, scheuen uns nicht vor „Rot“ oder „Geld“ oder „Orange“.  Aber auch hier bieten wir Meinungen an: Ganz verallgemeinernd stellen wir fest, dass die CDU, die SPD und die FDP in der Region unserer Berichterstattung nicht wohlgesonnen sind.

Explizit die Ladenburger und Weinheimer CDU möchten wir lobend ausnehmen – nicht weil diese mit unser Berichterstattung „zufrieden“ sind, sondern weil sie gesprächsbereit sind. In Hirschberg explizit die Freien Wähler und in Weinheim explizit Herrn Carsten Labudda (Die Linke) und Weinheim Plus. Die genannten Personen und Parteien suchen den Ausstausch und die Kritik – was gut ist. Explizit muss auch der Grüne Landtagsabgeordnete Uli Sckerl erwähnt werden – trotz konträrer Meinungen haben er und seine Mannschaft sich immer korrekt auf unsere journalistischen Anfragen hin verhalten.

Mit Recherchen zum Logistik-Zentrum "Pfenning" hat das Heddesheimblog angefangen - unsere Berichte konnten den Bau des Klotzes nicht verhindern, aber zur Aufklärung beitragen. "Das hab ich nicht gewusst", kann keiner mehr sagen.

 

Unentschieden ist noch das Verhältnis zum Landratsamt. Nachdem wir dem stellvertretenden Landrat (Jurist) erst unter Verweis auf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil klar machen konnten, dass wir „Presse“ sind, gibt es mittlerweile mit Stefan Dallinger (CDU) einen neuen, sehr kommunikativen (und fraktionsübergreifend gelobten) Landrat, der sich aber unser Ansicht nach noch ein wenig scheut, aktiv über unsere Blogs mehr in Kontakt mit der Bevölkerung zu treten. Wir werden herausfinden, wie es wirklich ist.

Der Kontakt zum Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz basiert auf einer gemeinsamen Vergangenheit – als freier Mitarbeiter für den Mannheimer Morgen habe ich den damaligen Stadtrat als sehr engagierte Persönlichkeit kennengelernt und ihn vor seiner Wahl zum OB porträtiert. Zuletzt hat sich dessen Engagement bei der Gegendemo zum NPD-Aufmarsch bestätigt (Hierzu unsere Reportage auf dem Rheinneckarblog: „Warten auf den rechten Pöbel„). Zu seinem Kollegen Würzner in Heidelberg besteht noch kein persönlicher Kontakt, aber das wird sich ändern.

Vernetzter Journalismus vor Ort

Die miteinander vernetztenden Ortsblogs haben ein Konzept: Wir veröffentlichen Nachrichten, die für die Menschen vor Ort wichtig sind. Und wir zeigen auf, wie die Gemeinden miteinander vernetzt sind – auf vielfältige Weise. Ob zu Verkehrs- oder Umweltschutzthemen, gemeinsamen Verbänden und Verträgen – unsere Gemeinden im Berichtsgebiet sind vielfältig verbunden, ebenso die Leserinnen und Leser.

Vielleicht vermisst man die ein oder andere Nachricht – da bitten wir um Nachsicht. Unsere Redaktion arbeitet sehr engagiert und wir müssen manchmal den Mut zur Lücke haben, weil wir (noch) nicht jeden Termin besetzen können.

Sicher ist es auch Zeit, sich auf wesentliche Dinge zu konzentrieren. Überbordende Berichte in den Zeitungen über Vereinsfeste haben Bedürfnisse geweckt, die fraglich sind. Was ist die Nachricht? „Fürs leibliche Wohl wurde gesorgt?“ Meinetwegen: Der Satz erzählt die gesamte Geschichte. Es gab zu Essen und zu Trinken. Und wenn das nicht reicht, ruft man auch höhrere Instanzen dazu: „Der Wettergott war den Gästen gnädig, der kühle Gerstensaft floß in Strömen und die Luft war erfüllt vom Duft leckerer Bratwürste“.

Gegen die Bratwurst-Berichterstattung

Das ist fettigster Bratwurst-„Journalismus“ und hat mit Journalismus nichts zu tun. Ganz klar ist es wichtig und richtig über Feste zu berichten. Wir machen das auch – bei Vereinsfesten oft nur mit kurzen Texten (Ein Fest hat stattgefunden), dafür aber mit vielen Fotos. Die erzählen die Geschichte besser als zusammengeschwurbelte Nonsens-„Berichte“.

Sie, liebe Leserinnen und Leser, können aktiv daran teilhaben, das „Produkt“ Journalismus zu bewerten. Bringen Sie sich ein – schreiben Sie uns und anderen, was gefällt und was nicht. Journalismus muss man nicht hinnehmen, man kann seit dem Internet daran teilhaben. Sie können Kommentare schreiben und viel einfacher als früher die Redaktion direkt erreichen, sich mit Hinweisen, Vorschlägen und Kritik einbringen. Jedenfalls bei uns.

Wir freuen uns über die Beliebtheit unserer Montagskolumnen, der ausgewählten Tipps & Termine und der regen Teilnahme über Kommentare auf den Blogs oder bei unseren Facebook-Seiten.

Herzlichen Dank an die Leser und Kunden

Nach drei Jahren Heddesheimblog & Co, möchte ich Ihnen sehr herzlich genau dafür danken. Für Unterstützung und Kritik – beides gab es zuhauf.

Hardy Prothmann ist seit 21 Jahren als Journalist tätig und seit drei Jahren als "Blogger".

Für die Zukunft wünsche ich mir noch mehr kritische Anteilnahme, weil wir alle gemeinsam mit unserem Interesse für etwas einstehen, was ein absolutes Privileg ist: Freiheit, vor allem Meinungsfreiheit. Ohne diese ist Demokratie nicht möglich. Da ich viel im Ausland gelebt habe und auch von dort berichtet, weiß ich unser freiheitliche Grundordnung uneres Heimatlandes sehr zu schätzen.

Deswegen freue ich mich mit Ihnen und dem Team, wenn Sie uns weiter gewogen bleiben, uns mit Interesse und Informationen unterstützen. Den anderen „Heddesheimblogs“, egal, ob am Tegernsee, im Prenzlauer Berg, in Regensburg, in Weiterstadt oder Bretten oder Schweinfurt oder in vielen anderen Orten wünschen wir viel Erfolg, immer den richtigen journalistischen Riecher und einen erfolgreichen Aufbau ihrer Angebote.

In diesem Sinne möchte ich mich bei allen Mitwirkenden bedanken, selbstverständlich sehr besonders bei meiner Frau und der Familie, für das Engagement, das Verständnis, das Interesse und die aktive Teilnahme.

Im ersten Interview zum „Heddesheimblog“ hat mich der Kollege Thomas Mrazek gefragt, warum ich das mache, was meine Motivation ist?

Meine Antwort: Ich habe den Spaß meines Lebens.

Das gilt bis heute.

Herzlichst Ihr

Hardy Prothmann

Spenden zur „Fischfutter-Affäre“: 2.284,90 Euro. Herzlichen Dank!

Heddesheim/World Wide Web, 03. Dezember 2011. Die so genannte „Fischfutter-Affäre“ ist vermutlich vorbei. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele hat unsere Unterlassungserklärung akzeptiert und mitgeteilt, für ihn sei „die Sache erledigt“. Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen, die sich solidarisch erklärt haben und mitgeholfen haben, den Vorgang öffentlich zu machen. Und insbesondere bei allen Spenderinnen und Spendern, die Geld überwiesen haben, um eine finanzielle und juristische Auseinandersetzung bestehen zu können.

Von Hardy Prothmann

Ich bin „froh“, dass dieses „Drama“ vorbei ist. Es war keine „Posse“, auch wenn viele Medien das so bezeichnet haben. Eine „Posse“ hat was lustiges. Mindestens 3.-5.000 Euro mögliche Kosten für ein erstes juristisches Verfahren sind nicht „lustig“, sondern ein Haufen Geld. Und ein Haufen Belastung.

Abmahnung, Schriftwechsel, Gerichtstermin kosten Zeit, Nerven, Energie und – Geld. Und wofür? Für eine „Affäre“, die erst eine geworden ist, weil jemand jemand anderem zeigen wollte, „wo der Hammer hängt“?

Das ging gründlich schief. Und das ist gut so.

„Die Sache ist erledigt.“

Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) hat gestern meinen Berliner Anwalt Dominic Blim per Fax-Nachricht informiert, dass er die abgegebene „Unterlassungserklärung“ akzeptiert und „die Sache erledigt ist“.

Darin habe ich erklärt, dass ich nicht mehr behaupten werde, Herr Ströbele habe einen 13-jährigen Heddesheimer Jungen angezeigt. Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist, dass die Ehefrau von Herrn Ströbele den Jungen im Beisein von Herrn Ströbele angezeigt hat.

Um mich juristisch und damit auch finanziell verteidigen zu können, habe ich um Spenden gebeten. 93 Spendenbeiträge sind eingegangen, zwischen 1 und 300 Euro. Insgesamt wurden 2.219,58 Euro überwiesen (Stand: 03. Dezember 2011).

Ich bedanke mich sehr herzlich bei jedem Spender – sicher haben alle nach ihren Möglichkeiten gespendet. Darüber hinaus habe ich sehr viele emails erhalten, teils auch mit der „Entschuldigung“, dass man keine Mittel habe, aber im Geiste zur Seite steht. Auch diese Spenden bedeuten sehr viel.

„Für die Pressefreiheit.“

Nämlich Aufmerksamkeit, Solidarität und Unterstützung. „Nicht unterkriegen lassen“, „weiter so“, „bleiben Sie aufrecht“, „das darf nicht sein“, „meine Unterstützung haben Sie“, „für die Pressefreiheit“ – sind nur eine Auswahl von Botschaften , die mitgesendet worden sind. Leute: Ich seid großartig und ich bin sehr dankbar für diese Botschaften. Und reichlich baff, weil sogar aus den USA und Großbritannien gespendet worden ist – das Internet machts möglich.

Mein Anwalt wird sich nun vergewissern, dass keine Forderungen von der Gegenseite mehr gestellt werden und dann seine Leistung abrechnen. Das wird angemessen ausfallen und natürlich nochmals transparent dokumentiert. Wie angekündigt wird der Restbetrag an „Journalisten helfen Journalisten“ gespendet. Das Geld wird dort eine gute Verwendung finden, denn in vielen Ländern dieser Welt werden Journalisten nicht mit Abmahnungen, sondern mit Folter und Tod bedroht.

Die Bedrohung bleibt.

Ich bin überhaupt nicht „froh“, dass es dieses „Drama“ oder diese „Posse“ überhaupt gegeben hat. Das Abmahnunwesen ist nicht nur ärgerlich – es bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit, auch hier, in Deutschland.

Nach Rücksprache mit Kollegen soll deshalb ein Verein gegründet werden, der freien Journalisten und Blog-Journalisten hilft, die durch Abmahnverfahren finanziell und juristisch bedroht werden. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass man aus Angst vor existenzbedrohenden Verfahren nicht mehr kritisch berichtet. Das wäre fatal.

Meine Kollegen und ich bitten um Aufmerksamkeit für diesen Verein, der in den kommenden Monaten gegründet werden soll und nur eine einzige Aufgabe hat: Journalisten juristisch zu beraten, zu verteidigen und Öffentlichkeit herzustellen. Informationen finden Sie dazu hier.

Mit allerbesten Grüßen

Ihr/Euer

Hardy Prothmann

Liste der Spender/innen:
Stefan Aigner, Sven Anders, Ulrich Auffermann, Dirk Basting, Simone Boley-Zoch, Pirmin Braun, Harald Dähne, Frank Eichfelder, Klaus Erletz, Rüdiger Fiebig, Christian Frölich, Andre Gall, Kai Gärtner, Michael Götze, Jürgen Günther, Herbert Hengmith, Maren Jonasdofsky, Stephan Jung, Martin Keidel, Michael Klems, Patrick Kloth, Thomas Knüwer, Martin Lesser, Frank Lorenz, Stephan Noller, Dr. Thomas Ott, Andreas Paulin, Klaus Petrat, Hannes Schleeh, Alexander Schlesinger, Veronika, Florian Felix Weyh

Anmerkung:
Die Spenderinnen und Spender, die an paypal überwiesen haben, wurden per email angefragt, ob sie mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden sind. Ein Teil hat dem zugestimmt, ein Teil wollte anonym bleiben. Von einem Teil fehlen noch Antworten. Die Spenderinnen und Spender, die auf das Bankkonto überwiesen haben, konnten wir nicht per email anfragen. Sofern wir jemanden „übersehen“ haben, bitten wir um kurze Nachricht zur Aufnahme in die Spender-Liste – ebenso diejenigen, die eine Überweisung auf das Bankkonto vorgenommen haben und genannt werden wollen.

Dokumentation: Das Medienmagazin Zapp (NDR) berichtet über die „Fischfutter-Affäre“ Ströbele vs. Heddesheimblog

Rhein-Neckar/Berlin/Hamburg, 01. Dezember 2011. Das Medienmagazin „Zapp“ des Norddeutschen Rundfunks hat gestern in seiner Sendung unter dem Titel „Scharfe Geschütze: Ströbele vs. Heddesheimblog“ über unsere Berichterstattung, die Abmahnung durch den Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele und die Folgen berichet.

Die vollständigen Interviews finden Sie auf Seite von Zapp.

Das Abmahnunwesen ist eine nachhaltige Bedrohung der Pressefreiheit

Offener Brief an Herrn Ströbele und andere Abmahner

Heddesheim/Berlin, 01. Dezember 2011. Die so genannte Fischfutter-Affäre hat weite Kreise gezogen. Die Aufmerksamkeit war und ist hoch, dutzende Zeitungen und auch das Fernsehen haben berichtet. Hinter dem Einzelfall „Ströbele vs. Heddesheimblog“ steckt allerdings ein Prinzip – und das verdient Aufmerksamkeit. Ein offener Brief an MdB Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) und andere Abmahner. [Weiterlesen…]

„Fischfutter-Affäre“ bei ZAPP (NDR) im Fernsehen

Heddesheim/Berlin, 30. November 2011. Das Medienmagazin ZAPP vom Norddeutschen Rundfunk zeigt um 23:20 Uhr einen Beitrag über die „Fischfutter-Affäre“. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) hatte den Journalisten Hardy Prothmann (verantwortlich für das Heddesheimblog.de) vom Berliner „Promi“-Anwalt Johannes Eisenberg wegen einer fehlerhaften Überschrift abmahnen lassen. Streitwert: 10.000 Euro. Daraufhin solidarsierten sich deutschlandweit Leser und Netznutzer mit dem Heddesheimblog und spendeten bereits über 1.800 Euro an Hardy Prothmann, damit dieser sich finanziell in einem juristischen Verfahren wehren kann.

Sendungsinformation:

Scharfe Geschütze – Ströbele gegen Heddesheim-Blog

Eine Geschichte über Verhältnismäßigkeit. Akteure: Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele mit Gattin und ein Blogger. Handlung: Streit um Pressefreiheit. Resultat: Medien-Posse.

Wer die Sendung verpasst hat, kann sie später online „nachschauen„.

Dokumentation: Reaktionen auf die Fischfutter-Affäre Ströbele

Weinheim/Heddesheim/Berlin, 27. November 2011. Die Abmahnung einer unserer Schlagzeilen durch das Anwaltsbüro des Berliner Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) hat zu einer Welle der Empörung geführt. Wir dokumentieren eine Auswahl dieser Reaktionen auf den Vorgang.

Wir hatten über einen Vorfall am Weinheimer Waidsee berichtet. Der Artikel erschien am Dienstag, den 22. November 2011. Bis zum Vormittag des 24. November 2011 war er rund 1.800 Mal aufgerufen worden.

Um 09:25 Uhr wurden wir per Fax abgemahnt. Gegen 14:00 Uhr korrigierten wir die Überschrift und erweiterten den Artikel um die Information der Abmahnung.

Bis zum späten Samstagabend wurde unser Artikel rund 55.000 Mal aufgerufen, 235 Kommentare wurden veröffentlicht (rund 50 gelöscht), rund 3.700 Facebook-Nutzer haben den Artikel „geliket“, über Twitter gab es über lange Zeit weit über 200 Tweets pro Stunde. Mit anderen Worten – der Text und das Thema hat deutschlandweit eine enorme Aufmerksamkeit erlangt.

Mindestens zwei Mal hat unser Server den vielen Zugriffen nicht Stand gehalten – teils versuchten über 3.000 Leser gleichzeitig auf den Artikel zuzugreifen. Nur der Umzug auf einen Hochleistungsserver und ein engagierter Support unseres Providers Domain-Factory machten eine Erreichbarkeit des Artikels möglich.

Die „Bild-Zeitung“ machte Ströbele zum „Verlierer des Tages„, die Welt schrieb unter der Schlagzeile: „Ströbele, seine Frau und die Affäre Fischfutterkugel„, der bekannte Strafverteidiger Udo Vetter fragte: „Ströbele mahnt ab: Was ist eine Anzeige?„, der Berliner Tagesspiegel schrieb: „Ströbele geht juristisch gegen Blogger vor„, auf Facebook verlinkte uns die Seite „Gegen die Jagd auf Karl-Theodor zu Guttenberg“ mit 334.000 Fans (was zunächst zu einem Absturz unseres Servers führte), dutzende Blogs und News-Seiten nahmen das Thema auf, verbreiteten es weiter und zogen wiederum Interesse und Kommentare auf sich.

Wir dokumentieren eine Übersicht über Onlinezeitungen und Blogs, die die Nachricht über die „Futtermittel-Affäre“ des Berliner Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Bündnis90/Die Grünen) verbreiteten und kommentierten (Stand: 28. November 2011). Die Auflistung ist alphabetisch geordnet.

Recherche: Martin Heilmann (Tegernseer Stimme, zur Zeit als Gast-Redakteur in unserer Redaktion.)

  • aristo.excusado.net | http:// /comments.php?y=11&m=11&entry=entry111125-000131 | „Erstaunlich, wie kleinkariert mancher Zeitgenosse sein kann.“ Schilderung des Tathergang am Waidsee
  • Berliner Morgenpost | http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article1839007/Stroebele-und-das-Fischfutter.html | Prozess: Ströbele und das Fischfutter
  • blog.esowatch.com/ | http://blog.esowatch.com/?p=5391 | Wer für einen friedlichen Dialog mit den Taliban eintritt, selbst aber nicht mit 13-jährigen Jungs reden kann, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt – der Kaiser ist nackt
  • blog.fefe.de/ | http://blog.fefe.de/?ts=b02e3206 | Lieber Herr Ströbele, wenn Sie das hier lesen: ziehen Sie ganz schnell den Eisenberg zurück und entschuldigen Sie sich bei dem Blog
  • blog.rekursivparadoxon.eu | http://blog.rekursivparadoxon.eu/2011/11/26/strobele-geht-baden/ | Wenn der Hans-Christian Ströbele (Grüne) das gemacht hätte, was man bei einem Jungendstreich so macht, nämlich herzlich darüber lachen und sich an die eigenen Jugendstreiche erinnern
  • bz-berlin.de | http://www.bz-berlin.de/archiv/meine-frau-hatte-eine-woche-kopfschmerzen-article1328763.html | „Meine Frau hatte eine Woche Kopfschmerzen“
  • tagesspiegel.de | http://www.tagesspiegel.de/berlin/stroebele-geht-juristisch-gegen-blogger-vor/5890128.html | Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne) geht juristisch gegen einen Blog vor, der seiner Ansicht nach unzulässige und falsche Informationen über ihn und seine Frau verbreitet hat.
  • tagesspiegel.de | http://www.tagesspiegel.de/meinung/lesermeinung/stroebele-es-war-ein-unerfreuliches-urlaubserlebnis/5895494.html | Leserbrief/Leserkommentar von Herrn Ströbele persönlich
  • tobiasgillen.de | http://www.tobiasgillen.de/?p=4178 | Ströbele würde vielleicht gut daran tun, einen Gang zurück zu rudern und mal ein wenig das Feuer aus der Angelegenheit zu nehmen. Die Reaktionen in der Blogosphäre und auf Twitter deuten auf viel Gegenwind.
  • welt.de | http://www.welt.de/politik/deutschland/article13737206/Stroebele-seine-Frau-und-die-Affaere-Fischfutterkugel.html | Was geschah wirklich am Weinheimer Waldsee mit Christian Ströbele und seiner Frau?
  • welt.de | http://www.welt.de/politik/deutschland/article13739330/Fischfutter-Affaere-Stroebele-legt-auf-Facebook-nach.html | Ströbele rechtfertigt sich in der „Fischfutter-Affäre“: Seine Frau sei mit einem „Plastikgeschoss“ attackiert worden, der Ärger also verständlich.
  • Westdeutsche Zeitung | http://www.wz-newsline.de/home/panorama/kopf-des-tages/hans-christian-stroebele-contra-heddesheimblog-der-fischfutter-fall-1.830506 | Ströbele contra Heddesheimblog: Der Fischfutterfall
  • zukunftskinder.org | http://www.zukunftskinder.org/?p=16479 | „Ein Mann in Herrn Ströbels Position muss einfach die Contenance wahren!“ Artikel weißt auf Unterlassungsklage gegen Heddesheimblog hin und dass Frau Ströbele Anzeige erstattete.

Wenn Sie weitere Vorschläge für diese Dokumentation haben, können Sie uns diese gerne per email: redaktion [at] heddesheimblog.de zusenden.

Vorfall am Waidsee - Vorwurf der "gefährlichen Körperverletzung"

Ehefrau von Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an

Weinheim/Heddesheim/Mannheim, 22. November 2011. (red/korrigiert) Anfang August war der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele mit seiner Frau Juliana Ströbele-Gregor im Weinheimer Waidsee schwimmen. Dort, wo schwimmen eigentlich nicht erlaubt ist. Jugendmitglieder eines Anglervereins schossen „Futterkugeln“ ins Wasser – eine davon traf Frau Ströbele-Gregor am Kopf. Hans-Christian Ströbeles Ehefrau zeigte den Jungen in Begleitung ihres Mannes daraufhin wegen „gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffe“ an.

Hans-Christian Ströbele. Seine Ehefrau zeigte einen 13-jährigen Jungen wegen angeblich "gefährlicher Körperverletzung" an. Bild: Wikipedia/Codeispoetry, CC BY-SA 3.0

Anmerkung der Redaktion: Hans-Christian Ströbele hat uns durch den Berliner Anwalt Johannes Eisenberg am 25. November, 09:25 Uhr, wegen „Verletzung der Persönlichkeitsrechte“ abmahnen lassen. Wir sollen es bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro unterlassen, den Satz „Bundestagsmitglied Christian Ströbele (Grüne) zeigte 13-jährigen Heddesheimer an“ zu wiederholen. Wir sollen Herrn Ströbele die Anwaltskosten von 775,64 Euro erstatten. Die Verpflichtung sollen wir bis heute, 25. November, 18:00 Uhr, abgeben

Wir versuchen zur Zeit, unseren Rechtsanwalt zu erreichen, was Freitagnachmittag nicht einfach ist. Nach den Gesprächen mit unseren Quellen, darunter die Staatsanwaltschaft Mannheim, hatten wir keinen Grund zum Zweifel an unserer Überschrift. Tatsächlich hat uns die Staatsanwaltschaft zunächst unsere Frage, ob es zutreffe, dass Herr Ströbele eine Anzeige erstattet hat, bestätigt. Auf unsere heutige Nachfrage und Prüfung der Akte wurde konkretisiert, dass Herrn Ströbeles Ehefrau Strafanzeige und Strafantrag im Beisein ihres Mannes gestellt hat. Deshalb haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder einer Kostenübernahme diesen Satz umgehend korrigiert.

Wir hatten auch Herrn Ströbele am 22. November (!) schriftlich um Antwort zur Sachlage gebeten – sofern Herr Ströbele geantwortet hätte, hätten wir natürlich sofort eine Korrektur vorgenommen. Tatsächlich verbittet sich Herr Ströbele laut anwaltlichem Schreiben jeglichen Kontakt von uns zu ihm – wir sollen nur über seinen Anwalt mit ihm kommunizieren und nahezu 800 Euro bezahlen. Der Anwalt hat uns darüber hinaus auch „jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung“ der Abmahnung verboten. Wir nutzen die Abmahnung in keinster Weise publizistisch, informieren aber unsere Leserinnen und Leser über diese skandalöse Reaktion.

Herr Ströbele ist als Anwalt erfahren genug, um zu wissen, dass uns bei Einschaltung eines eigenen Anwalts die doppelten Kosten entstehen. 1.550 Euro für die Korrektur, dass nicht er persönlich, sondern seine Ehefrau in seinem Beisein die Anzeige gegen das Kind vorgenommen hat, erscheint uns weniger geeignet, „Persönlichkeitsrechte“ zu schützen, als vielmehr eine freie Berichterstattung abstrafen zu wollen.

Wie gesagt: Herr Ströbele hat unsere Daten gehabt, hätte jederzeit eine Korrektur senden können oder das heute scheinbar in Vergessenheit geratene Mittel der „Gegendarstellung“ nutzen können.

Sofern Sie uns unterstützen möchten, bitten wir um eine Spende, denn wir rechnen wegen des Rufs von Anwalt Eisenberg mit einem Verfahren und Kosten von bis zu 5.000 Euro in erster Instanz, sofern die Sache vor Gericht geht. Und mit einer Verdoppelung, sollte eine zweite Instanz nötig sein. Wir werden die eingegangenen Spenden ausschließlich für die Rechtskosten verwenden.

Wir werden fortlaufend über die Höhe der eingegangenen Spenden berichten. Die Namen der Spender behandeln wir anonym, auf Wunsch nennen wir sie auch. Geld, das nicht für dieses Verfahren benötigt wird, werden wir dem Verein „Journalisten helfen Journalisten“ spenden, die vor allem Journalisten in Krisenregionen unterstützen. Dort wird selten abgemahnt, dafür vorzugsweise gefoltert und geschossen, um Berichterstatter (mund)tot zu machen.

Bankverbindung: Hardy Prothmann, comdirect Konto: 218213700, BLZ: 20041133

Aktueller Spendenstand (01. Dezember, 12:00 Uhr)  paypal/Konto: 2034,90 Euro (74 Spenden zwischen 1,00 und 300,00 Euro). Vielen Dank!
Sascha Pallenberg (Taiwan) hat sich bereit erklärt, die Abmahngebühren von 775 Euro zu übernehmen, falls wir diese zahlen müssen.

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Die Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigte auf unsere Anfrage die Anzeige. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden eingestellt, da der Junge mit 13 Jahren erstens strafunmündig ist und die Ermittlungen der Polizei keinen Vorsatz ergaben. Am 03. August waren Herr Ströbele und seine Frau im See schwimmen, allerdings nicht im erlaubten Bereich des kostenpflichtigen Strandbads, sondern als „Schwarzschwimmer“.
Treffer am Kopf
Vier minderjährige Jungs eines Angelvereins verbrachten hier einen Teil ihrer Sommerferien und schossen im südlichen Teil des Waidsees Futterkugeln (Boilies) mit einer Futterschleuder ins Wasser, um Fische anzulocken. Versehentlich, so die Jungen, wurde dabei Frau Ströbele am Kopf getroffen.
Der Jugendwart bestätigte uns gegenüber den Vorgang und sagte: „Der Vorwurf eines absichtlichen Treffers ist absurd. Man kann überhaupt nicht genau mit solch einer Schleuder ein Ziel treffen. Und die Jungs sind sehr verantwortungsbewusst. Sie haben die Frau im Wasser nicht gesehen. Die hatte an dieser Stelle auch nichts zu suchen, weil hier schwimmen nicht erlaubt ist.“Im Anschluss entwendete Herr Ströbele nach den Schilderungen der beteiligten Personen sehr zornig dem Jungen die Futterschleuder, schrie die Kinder an und „konfiszierte“ die Schleuder. Er soll mit einer Anzeige gedroht haben, obwohl sich die Jungs und zwei erwachsene Angler um Deeskalation bemüht haben und die Jungen sich entschuldigt haben sollen. Die Anzeige durch seine Frau in seinem Beisein erfolgte nach unseren Informationen einen Tag später bei der Weinheimer Polizei.
Außer Rand und Band
Der aufgebrachte Ströbele ließ sich nach Angaben der Beteiligten am „Tatort“ nicht beruhigen. Auf den Hinweis, dass die Frau sich außerhalb des Schwimmbereichs im Wasser aufgehalten habe, soll den Mann noch zorniger gemacht haben. Das täte nichts zur Sache. „Der Mann war außer Rand und Band und völlig uneinsichtig“, so ein Zeuge.Man habe den Eheleuten Ströbele ein „erzieherisches“ Gespräch mit den Jungs angeboten, was diese aber nicht annehmen wollten.

Die Polizei Weinheim hatte den Vorgang aufgenommen, die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim bearbeitet, da der „tatverdächtige“ Junge in Heddesheim wohnt und damit im Zuständigkeitsbereich der Mannheimer Staatsanwaltschaft fällt. Weil kein Vorsatz erkennbar war und der Junge mit 13 Jahren strafunmündig ist, wurde das Verfahren eingestellt.

Anmerkung der Redaktion:
Herrn Ströbele haben wir nicht erreichen können und eine Anfrage per email gestellt. Sollte er sich äußern, werden wir den Artikel aktualisieren. (Hat sich erledigt, in der Zwischenzeit hat Herr Ströbele „Kontakt mit uns aufgenommen“.) 🙁

Peta zieht Abmahnung zurück


Guten Tag!

Ladenburg, 12. April 2011. (red) Die selbsternannte Tierrechtsorganisation Peta hat die von uns geforderte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ heute zurückgezogen.

Von Hardy Prothmann

Irgendjemand bei Peta hatte genug Verstand, um zu erkennen, dass die gegenüber uns ausgesprochene Abmahnung und die Aufforderung, eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ bei einem „Streitwert von 10.000 Euro“ zu unterzeichnen, sagen wir mal, „ein wenig übertrieben war“.

Am Nachmittag haben wir ein Fax erhalten, dass uns mitteilt, die Abmahnung sei „als erledigt zu betrachten“, weil wir wie gefordert einen Link auf einen externen Artikel gelöscht haben.

Ob sich Peta mit der aggressiven Vorgehensweise einen Gefallen getan hat? Das werden unsere Leserinnen und Leser selbst entscheiden. Bei vielen, die uns angerufen und per email ihre Solidarität versichert haben, ist ein negativer Eindruck entstanden.

Wir hatten im Zusammenhang mit einem toten Kaninchen und einer „Belohnung zur Aufklärung eines Verbrechens“ über Peta und die durchaus zweifelhaften Methoden berichtet. Darin hatten wir auf eine Themenseite der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung verlinkt, die in mehreren Artikeln sehr kritisch über Peta berichtet hatte.

Offensichtlich gab es zu dieser Berichterstattung einen Gerichtsprozess und zwei Sätze mit einer mutmaßlich nichtzutreffenden Tatsachenbehauptung mussten entfernt werden. Man kann also davon ausgehen, dass der Rest der Tatsachenbehauptungen deshalb zutreffend ist, sonst wäre Peta auch dagegen vorgegangen.

Was die HAZ berichtet hatte, finden Sie hier:

Organisation Peta geht immer militanter gegen missliebige „Tiernutzer“ vor
Peta: Vorrang für Hunde und Heuschrecken

„Terror im Namen der Tiere“: Peta verlangt Unterlassungserklärung – Streitwert 10.000 Euro


Guten Tag!

Ladenburg, 12. April 2011. (red) Geht es absurder? Die selbsternannte „Tierschutzorganisation“ verlangt von unserer Redaktion eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ mit einem Streitwert von 10.000 Euro. Unser „Verbrechen“: Wir haben einen Link auf eine allgemein zugängliche Seite im Internet gesetzt. Als Dokumentation der Berichterstattung einer großen norddeutschen Tageszeitung. Keine unserer eigenen Aussagen wurde angegriffen – nur der Hinweis auf „zwei“ von sehr vielen Sätzen hinter dem Link auf die Berichte in einer Zeitung. Wer nun denkt, dass der „Terror im Namen der Tiere“ eine gute Überschrift war, bildet sich eine eigene Meinung.

Von Hardy Prothmann

Unser Artikel über die selbsternannte Tierschutzorganisation „Peta“ hat möglicherweise juristische Folgen.

Der Streitwert wird von der Gegenseite auf 10.000 Euro festgelegt. Unterzeichnet von einem „Dr. Haferbeck“.

Wir haben in einem Artikel über „Peta“ exakt diesen Satz geschrieben: „Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) schrieb 2009 auf einer Themenseite über „Terror im Namen der Tiere.“

Auf diese „Themenseite“ haben wir einen Link gesetzt (auf „Terror im Namen der Tiere“). Als „Beleg“ für die Aussage, dass die HAZ diese Themenseite veröffentlicht hat. Diese Themenseite ist bei einem Internetdienst als Kopie gespeichert und für jeden Internetnutzer auffindbar, der als Suchbegriff in Google: „Terror im Namen der Tiere“ eingibt ( wir haben keinen Einfluss darauf, auf welchen Treffer die Leserinnen und Leser klicken…).

Aggressive Reaktion.

Unser Artikel wurde am 08. April 2011, um 11:33 Uhr, veröffentlicht.

Am 08. April 2011, ging um 17:03 Uhr per Fax die dreiseitige Abmahnung bei uns ein, die über das Wochenende bis Montag, den 11. April 2011, 12 Uhr die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung“ bei einem Streitwert von 10.000 einfordert, weil wir uns angeblich einen „Inhalt zu eigen“ gemacht haben sollen.

Klick öffnet die Abmahnung.

 

Wir stellen fest, dass wir uns weder einen Inhalt zu eigen gemacht haben noch eine Tatsachenbehauptung aufgestellt haben, bis auf die Aussage, dass die HAZ eine Themenseite veröffentlicht hat.

Und wir sind als Redaktion extrem irritiert darüber, dass eine „Tierschutzorganisation“, die sich angeblich für etwas gutes einsetzt, in dieser aggressiven Art und Weise reagiert.

Terror im Namen der Tiere.

Leider haben wir den Eindruck, dass der von der HAZ für die Themenseite gewählte Titel „Terror im Namen der Tiere“ nicht ohne Bedeutung ist.

Wir haben nach Kenntnisnahme der „Abmahnung“, die im übrigen jeden, der einfach nur einen Link gesetzt hätte, nach dem Motto: „Guck mal, hier steht was“, den Link sofort entfernt. Nicht, weil wir überzeugt sind, dass mir das müssen, sondern nur, weil wir keinen unnötigen juristischen Streit suchen.

Streit sucht offensichtlich Peta. Die Kampagnenmanagerin Nadja Kutscher hat sich Namen und Telefonnummer der Redaktion im Telefongespräch notiert. Ein Anruf mit einem Hinweis auf den „problematischen“ Link und die rechtlichen Hintergründe hätte genügt, um den Link durch uns entfernen zu lassen.

Leider bleibt der Eindruck, dass eine solch „verbindliche Einigung“ nicht im Interesse von Peta ist. Leider verfestigt sich der Eindruck, dass es in der Sache um den „Terror im Namen der Tiere“ geht. Einem Terror, der eine saubere journalistische Arbeit und die Äußerungen von grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit missachtet.

Ein Link – mehr nicht.

Im vorliegenden Fall haben wir uns aus allgemein zugänglichen Quellen – so steht es im Grundgesetz – informiert. Und es war keinerlei inhaltliche Aussage mit der Verlinkung verbunden, sondern nur eine Dokumentation auf eine veröffentlichte Quelle.

Für den Autoren und für die Redaktion war zu keiner Zeit ersichtlich, dass eine solche Verlinkung „strafbewehrt“ sein könnte.

Peta hat zu keinem Zeitpunkt eine „gütliche Einigung“ angestrebt, sondern sofort zum „rechtsstaatlich zulässigen“, aber tatsächlich aus unserer Sicht eher „einschüchternden Mittel“ der Prozessandrohung gegriffen.

Ob Peta nun den „Terror“ weitertreibt und klagt, weil wir die (absichtlich zu kurz gesetzte) Frist in der absurden Sache nicht einhalten konnten oder Ruhe gibt?

Wofür steht Peta? Hauptsache radikal?

Wer weiß? Peta hat einen radikalen Ruf und fühlt sich vielleicht gezwungen, diesen zu „rechtfertigen“.

Wir stehen zu unserer eigenen Berichterstattung und werden diese verteidigen. Denn wir sind überzeugt davon, dass diese „Abmahnung“ in keinster Weise irgendetwas mit „Tierschutz“ zu tun hat, sondern ausschließlich darauf ausgerichtet ist, die Meinungsfreiheit gezielt und gewollt zu beschädigen.

Und solchen „terroristischen“ Zielen, egal wer sie vertritt, werden unsere Leserinnen und Leser entgegentreten.

Von Peta erwarten wir ein Schreiben, dass die Abmahnungsforderung nach der Löschung des Links offiziell zurückzieht und vielleicht auch eine Entschuldigung beinhaltet und die Einsicht, dass man gerne für die „gute Sache“ kämpfen darf, aber dabei, bitte schön, „gut“ sein sollte.

Alles andere wäre unerträglich.

Links:

Dokumentation der Abmahnung.
Organisation Peta geht immer militanter gegen missliebige „Tiernutzer“ vor
Peta: Vorrang für Hunde und Heuschrecken

Interview: Rechtsanwalt Udo Vetter zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag


Guten Tag!

Heddesheim, 04. Dezember 2010. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sorgt für Aufregung. Mit seinen fünf Buchstaben („JMStV“) hält er die gesamte Blogosphäre seit einigen Tagen in Atem. Dabei betrifft der Staatsvertrag ab 01.01.2011 alle Telemedien. Im ungünstigsten Fall also auch ihre Homepage. Was der JMStV überhaupt ist und was er für Sie bedeuten kann, haben wir im Interview mit Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht geklärt.

Von Christian Mühlbauer und Hardy Prothmann

cartajmstv

Felix Neumann meint bei Carta: Klagen statt Sperren!

Auf einschlägigen Seiten ist der JMStV bereits seit mehreren Monaten ein wichtiges Thema. Immer wieder Flammen Zensur-Vorwürfe auf. Mit diesem vermeintlich neuen Gesetz wolle man das Internet kontrollieren. Fakt ist: Der JMStV ist nicht neu. Er wird ab dem 01.01.2011 lediglich in aktualisierter Form in Kraft treten. Vorausgesetzt alle fehlenden Bundesländer unterzeichnen ihn noch.

Wie der Name schon sagt, geht es um den Schutz der Jugendlichen gegenüber Medien – oder vielleicht auch umgekehrt. Der Jurist Udo Vetter kann die Hysterie um den JMStV nicht teilen. Am 01. Dezember 2010 verdeutlichte er das auch in seinem Weblog. Der Beitrag „Blogger können leidlich gelassen bleiben“ war mehr oder weniger eine Reaktion auf die Ankündigung diverser Blogger, ihre Angebote ab dem 01.01.2011 einzustellen. So beispielsweise das „VZLog„.

Die Einschätzungen des Juristen zum JMStV sorgten binnen kürzester Zeit für wahre Massen an weiteren Blogeinträgen. Zustimmende, wie auch ablehnende Beiträge sprudelten förmlich hervor. Das Pottblog zeigte sich angriffsfreudig: Rechtsanwalt Vetter würde sich irren.

Das juristische Blog „Telemedicus“ beschäftigte sich mit der Frage, ob das „Nachrichtenprivileg“ des JMStV auch für Blogs gelten würde. Der Jurist Thomas Stadler betonte, dass sein Blog online bleiben werde – auch ohne Alterskennzeichnung. Der Rechtsprofessor Dr. Thomas Hoeren bittet gar darum, dass man den Unsinn namens JMStV lassen solle.

Wir haben Rechtsanwalt Vetter kontaktiert, um mehr Details zu erfahren. Ist der JMStV nur Humbug oder tatsächlich eine ernste Gefahr für alle Betreiber einer Webseite?

Miserables Wischwaschi

Herr Vetter, es gibt Aufregung um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Warum?


Udo Vetter: „Das Problem ist die grundsätzlich schlechte, weitgehend unverständliche Formulierung des Gesetzes. Die Schwammigkeit löst zu recht Befürchtungen aus. Selbst einer der Verfasser, Staatssekretär Martin Stadelmaier, äußert sich zum Text heute so, dass man fast annehmen kann, er versteht ihn selbst nicht mehr.

Was heißt „schlechte Formulierung“?

Vetter: „Salopp ausgedrückt, Bürokratendeutsch und Wischiwaschi von der ersten bis zur letzten Zeile. Selbst Juristen diskutieren nun sehr kontrovers, was da wie genau geregelt ist. Letztlich erzeugen die miserablen Formulierungen Unsicherheit und damit Aufregung und auch Angst.“

„Glaube nicht an Abmahnwelle.“

Innerhalb der Bloggerszene wird Ihr Beitrag dazu kritisiert, denn Sie geben sich „entspannt“.

Das pottblog teilt die Einschätzung von Rechtsanwalt Vetter nicht

Das pottblog teilt die Einschätzung von Rechtsanwalt Vetter nicht

Vetter: „Bin ich auch. Ich glaube weder, dass es eine große Abmahnwelle geben wird, noch glaube ich, dass die strikten Regelungen durchgesetzt werden können. Was ich aber dringend richtig verstanden wissen will: Ich unterstützte dieses Gesetz nicht. Ich halte es für überflüssig, weil es nichts für den Jugendschutz bringt. Das bestätigen auch namhafte Medienpädagogen.“

Die Politik scheint Ihnen für diese Einschätzung geradezu dankbar zu sein, wie man hört.

Vetter: „Ich habe verwundert festgestellt, wie man mich vereinnahmt. Dass mit dem Gesetz nicht das Internet untergehen wird, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass wir die Regelung brauchen. Im Gegenteil: Der Entwurf ist weltfremd und er verbessert nicht den Jugendschutz.“

„Vermeintliche Sachzwänge und Eitelkeiten.“

Irgendwie aber doch erstaunlich, welche „Auswirkungen“ der JMStV so hat.

Vetter: „Erstaunlich finde ich die Haltung der SPD und der Grünen, die in NRW von Sachzwängen sprechen und deswegen bereits sind, ein anerkannt schlechtes Gesetz durchzuboxen, „bloß weil es schon so weit fortgeschritten“ ist. Und in anderen Ländern, wo zum Beispiel die SPD in der Opposition ist, lehnt diese das Gesetz als untauglich ab. Hier regiert nicht mehr der Verstand, sondern vermeintliche Sachzwänge und Eitelkeiten.“

Lassen Sie uns doch mal über das Ziel des Gesetzes reden. Ist es nicht nötig, die Jugend zu schützen?

Vetter: „Sicher ist das ein hehrer Anspruch. Nur wird mit diesem Gesetz kein einziger Jugendlicher besser geschützt werden. Der JMStV ist ein organisatorisches Monster, dass nur einen Zweck erfüllt: Es ist ein „Schaut-her-wir-tun-was“-Gesetz.“

Trotzdem befürchten viele Blogger Abmahnungen und Probleme.

Vetter: „Die kann es im Einzelfall geben, das muss man abwarten. Tatsächlich glaube ich nicht daran. Gerichte müssten erst einmal davon ausgehen, dass eventuelle Verstöße gegen den JMStV wettbewerbsrechtlich relevant sind. Das ist längst nicht ausgemacht.“

Was ist mit redaktionell-journalistischen Blogs?

Vetter: „Die sind privilegiert. Das heißt, wer eine an die Allgemeinheit gerichtete, periodische, politische und gesellschaftliche Berichterstattung anbietet, fällt unter die „Lex Bildzeitung“, die hier eingearbeitet worden ist.“

„Lex Bildzeitung.“

Lex Bildzeitung? Erklären Sie das doch genauer.

Vetter: „Na, wenn das Gesetz ernst gemeint wäre, müssten bild.de und andere Boulevardmedien am 1. Januar 2011 ihr mit einer Altersfreigabe 16 oder vielleicht sogar 18 Jahren versehen. Nacktfotos und Ratgeber á la „10 Tipps für tollen Sado-Maso-Sex“ sind nach den Maßstäben des JMStV „desorientierend“ und beeinträchtigen die Entwicklung junger Menschen.“

Und Sie meinen, der Axel-Springer-Verlag…

Rechtsanwalt Udo Vetter

Rechtsanwalt Udo Vetter

Vetter: „… hat ein Wörtchen mitgeredet? Das ist möglich. Die Boulevardpresse will ihre freizügigen Inhalte weiter anbieten. Sex sells, das gilt insbesondere für sie. Aber ebenso für die Softporno-Portale. Diese müssen zwar eine Altersklassifizierung durchführen, dafür dürfen sie aber künftig ihre Angebote auch tagsüber „senden“.“

„Der gesunde Menschenverstand wird’s richten.“


Nochmal: Nicht alle Blogger sehen das so entspannt wie Sie. Was tun?

Vetter: „Der Jurist sagt jetzt, das hängt vom Einzelfall ab. Meine persönliche Einschätzung ist: Der gesunde Menschenverstand wird’s richten. Wer mit Google-Anzeigen die Serverkosten reinholen will, betreibt noch lange kein „Gewerbe“ und kann deshalb von jedermann abgemahnt werden. Abmahnfalle Nr. 1 wäre ohnehin der fehlende Jugendschutzbeauftragte. Den kann man aber nun wirklich einfach ins Impressum aufnehmen, denn einen Qualifikationsnachweis muss der Beauftragte nicht erbringen.“

Und sonst?

Vetter: „Verweise ich auf die Impressumspflicht und die Welle, die darum gemacht wurde. Soweit mir bekannt ist, ist nicht viel passiert. Auch die erste Fassung des JMStV, die ja bereits viele ähnliche Regelungen wie etwa die „Sendezeiten“ verbindlich anordnet, hätte eigentlich schon viel Potenzial für „Abmahnungen“ haben müssen, wenn man alles sehr eng sind. Tatsächlich ist nicht viel passiert.“

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Zur Person:
Udo Vetter ist Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Unter „Lawblog“ schreibt er über die verschiedensten Themen. Meist sind diese juristischer Natur oder aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung. Einer seiner bekanntesten Vorträge ist „Sie haben das Recht zu Schweigen„.