Heddesheim, 21. MĂ€rz 2014. (red) Das Kurpfalz-Radio (SWR4) hat kurz vor der BĂŒrgermeisterwahl die Nachricht verbreitet, dass Pfenning 110 neue Lkw angeschafft habe. In der Nachricht wird erwĂ€hnt, dass das Unternehmen in die Kritik geraten sei, der BĂŒrgermeister Michael Kessler aber die Ansiedlung „stets verteidigt“ habe. [Weiterlesen…]
SWR verbreitet ungeprĂŒft Pressemitteilung im Wahlkampf
Manipulierte Ăffentlichkeit
Heddesheim, 08. MĂ€rz 2014. (red) Was die Zeitung berichtet, ist die Wahrheit. Ist das so? Das glauben wirklich nur noch sehr naive Menschen.
Informationen, die nicht berichtet werden, sind oft entscheidender. Denn was nicht öffentlich wird, das hat auch nicht stattgefunden.
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Was Herr Kessler nicht ĂŒber „Pfenning“ wissen möchte

Der erhobene Zeigefinger ist sein Markenzeichen: Was BĂŒrgermeister Michael Kessler nicht passt, „kann er so nicht stehen lassen“, muss er „richtigstellen“ oder „muss dazu etwas sagen“. Was sagt er zum gröĂten Ansiedlungsunfall aller Zeiten?
Heddesheim, 07. MĂ€rz 2014. (red) Der noch amtierende BĂŒrgermeister Michael Kessler wollte mit „Pfenning“ sein Meisterwerk abliefern. Doch das ist grĂŒndlich schief gegangen. Beim MM-Forum am Donnerstag bekrĂ€ftige er nochmals die „richtige Entscheidung“, das Logistikunternehmen nach Heddesheim zu holen. Fast alle BefĂŒrchtungen der Kritiker sind eingetroffen. Und eines der wichtigsten Argumente, „bis zu 1.000 ArbeitsplĂ€tze“ hat sich in Luft aufgelöst. Wenn am 16. MĂ€rz ein neuer BĂŒrgermeister gewĂ€hlt wird, sollten die BĂŒrger genau nachrechnen, was versprochen worden ist – und was davon gehalten wurde. [Weiterlesen…]
Schluss mit zweifelhaften Gaspreiserhöhungen

Ihre Gasrechnung wird immer teurer? Im Falle von rechtswidrigen Preiserhöhungen können Sie sich Ihr Geld zurückholen. (Foto: CC-BY-SA-2.0, via Wikimedia Commons)
Rhein-Neckar, 19. September 2013. (red/aw) Nach dem juristischen Erfolg der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Bundesgerichtshof steht fest: RWE und andere Gasversorger müssen Hunderttausenden von Kunden auf unzulässige Preiserhöhungen entfallende Beträge zurückzahlen – zum Teil über viele Jahre hinweg. Ein Test unter dreißig Anbietern zeigt, dass die Transparenz in dieser Branche aber immer noch nicht ausreichend ist. Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest hat für bereits Geschädigte Tipps veröffentlicht, wie Sie sich Ihr Geld zurückholen können. [Weiterlesen…]
Alle Preise im Blick: Ab sofort immer billig Tanken?

Ab sofort alle Preise im Blick: Per App, PC oder NavigationsgerĂ€t die gĂŒnstigste Tankstellen finden. (Foto: ADAC)
Rhein-Neckar, 18. September 2013. (red/aw) Vor knapp einer Woche ging die Markttransparenzstelle fĂŒr Kraftstoffe mit vier Verbraucher-Informationsdiensten online. Das Ziel: Mehr Transparenz. Verbraucher können ab sofort also die Preise zwischen den Tankstellen in ganz Deutschland vergleichen und gezielt die preisgĂŒnstigsten Anbieter auswĂ€hlen. Auch in der Metropolregion Rhein-Neckar. [Weiterlesen…]
Wir bitten um Ihre Mithilfe
Rhein-Neckar, 10. April 2013. (red/cm) Was wĂ€re Deutschland ohne Forschung, was Baden-WĂŒrttemberg? Forschung und Entwicklung, Innovation und Experimentierfreude machen das „Made in Germany“ aus. Das gilt nicht nur fĂŒr IndustriegĂŒter, sondern auch fĂŒr intellektuelle Leistungen. Unser Mitarbeiter Christian MĂŒhlbauer studiert an der Fachhochschule Ansbach „Ressortjournalismus“. FĂŒr seine Bachelorarbeit bietet er unsere Leserinnen und Leser um Mithilfe. Mit einem Fragebogen untersucht er verschiedene Aspekte der Nutzung von so genannten „hyperlokalen Angeboten“, als journalistische Angebote, die kleinteilig im Lokalen vor Ort gemacht werden. [Weiterlesen…]
Neue Betrugsmasche im Namen der GEZ
Rhein-Neckar/GieĂen, 28. MĂ€rz 2013. (red/aw) Die hessische Polizei warnt vor gefĂ€lschten Schreiben im Namen der ehemaligen GebĂŒhreneinzugszentrale (GEZ). In der Hauswurfsendung werden die EmpfĂ€nger aufgefordert, den quartalsmĂ€Ăig fĂ€lligen Beitrag zu ĂŒberweisen. Sollten Sie dieser Tage Post vom neuen ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice erhalten, schauen Sie besser genauer hin! Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hinweise zu den Verteilern. [Weiterlesen…]
Helfen – ja, aber mit dem Smartphone?

Unser Testsieger: Die Erste-Hilfe-App des Samariterbund Ăsterreich
Rhein-Neckar, 01. MĂ€rz 2013. (red/jkr) Ob Verkehrsunfall, verschluckte Erdnuss oder Herzinfarkt – urplötzlich muss man Ersthelfer sein. Und dann? 73 Prozent der Menschen haben Angst, etwas falsch zu machen. Nicht unberechtigt, denn nur 3,5 Prozent der Befragten konnten die richtige Reihenfolge der zu treffenden MaĂnahmen an einem Unfallort nennen. Können Erste-Hilfe-Apps im Notfall helfen? Wir haben einige unter die Lupe genommen.
Von Johanna Katharina Reichel
Wer hat nicht schon einmal auf der Autobahn im Stau gestanden, weil ein Unfall passiert ist? Wer hat nicht schon einmal im Freundes- oder Bekanntenkreis von einem Herzinfarkt gehört? Wer hat nicht als Kind irgendetwas angestellt, was ihn oder sie in Gefahr brachte?
Jedem von uns kann frĂŒher oder spĂ€ter in eine Situation kommen, in der wir als Ersthelfer gefragt sind. Doch liegt bei rund 40 Prozent der Erste-Hilfe-Kurs schon ĂŒber zehn Jahre zurĂŒck. Das ergab eine Studie des Samariterbunds Ăsterreich. Viele Rettungsorganisationen haben daher so genannte âErste-Hilfe-Appsâ rausgebracht, die den Laien zur Ersthilfe ermutigen sollen. [Weiterlesen…]
Kurve am Golfplatz kein Verkehrsunfallschwerpunkt

Schwerer Motorradunfall in Höhe des Golfplatzes.
Heddesheim, 29. Janaur 2013. (red/pro/local4u) Eine Leserin hat uns daran erinnert, dass wir uns nochmals zum Motorradunfall auf der L631 in der Kurve Höhe Golfplatz erkundigen wollten. Was war die Unfallursache? Das hatten wir in den Wochen danach zwei Mal nachgefragt, damals stand die Untersuchung noch aus. Mittlerweile gibt es ein Ergebnis.
Aus Sicht der Polizei lĂ€sst sich eine ĂŒberhöhte Geschwindigkeit nicht als unfallursĂ€chlich verantwortlich machen. Bedeutet: Das wird nicht ausgeschlossen, sondern kann nur nicht eindeutig nachgewiesen werden. Fest steht: Es lag kein Rollsplitt aus dem Banquette auf der StraĂe. Die Polizei geht von einem „Fahrfehler“ aus, da der Motorradfahrer „FĂŒhrerscheinneuling“ war.
Wir haben ebenfalls nachgefragt, ob sich der Streckenabschnitt aus Sicht der Polizei als Unfallschwerpunkt darstellt. Bislang ist dem nicht so. 2010 hat die Polizei keinen Unfall erfasst, 2011 insgesamt vier UnfĂ€lle, 2012 aber insgesamt zwölf UnfĂ€lle. Ăberwiegend sind zu hohe Geschwindigkeiten oder Vorfahrtsverletzungen verantwortlich fĂŒr die UnfĂ€lle.
Von hessischer Seite aus waren drei UnfÀlle zu verzeichnen. Das sind UnfÀlle, die von der Polizei aufgenommen worden sind. UnfÀlle, bei denen sich Beteiligte untereinander einigen, erfasst die Polizeistatistik nicht.
RundfunkgebĂŒhren-Wucher fĂŒr StĂ€dte und Gemeinden in der Metropolregion
Rhein-Neckar, 25. Januar 2013. (red/aw) Auch Kommunen fordern jetzt Nachbesserungen beim neuen Rundfunkbeitrag. Seit dem 1. Januar 2013 werden die GebĂŒhren einer Gemeinde oder Stadt nicht lĂ€nger anhand der GerĂ€teanzahl berechnet, sondern nach der Anzahl ihrer Dienststellen und BetriebsstĂ€tten, unter BerĂŒcksichtigung der dort BeschĂ€ftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge. Eine Berechnungsgrundlage die fĂŒr viele Kommunen zu Kostensteigerungen fĂŒhrt. Die Stadt Mannheim rechnet mit einem zusĂ€tzlichen Mehraufwand von 3.000 Euro pro Monat. StĂ€dte- und Gemeinde-VerbĂ€nde haben sich eingeschaltet.
Von Alexandra Weichbrodt
Aufreger Rundfunkbeitrag: Neben der ânormalenâ Bevölkerung, kritisieren jetzt auch die Gemeinden und StĂ€dte des Landes die neue RundfunkgebĂŒhr der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Seit der Reform muss jeder zahlen, ob er die Sender nutzt oder nicht. WĂ€hrend aber in Privathaushalten pro Wohnung ein Beitrag anfĂ€llt, mĂŒssen die Kommunen ihre BeitrĂ€ge jetzt nach Anzahl ihrer Dienststellen und BetriebsstĂ€tten unter BerĂŒcksichtigung der dort BeschĂ€ftigten und nach der Anzahl ihrer Kraftfahrzeuge berechnen und bezahlen.
Eine Gemeinde oder Stadt, die viele BetriebstĂ€tten wie BĂŒrgerbĂŒros und StandesĂ€mter oder einen groĂen Fuhrpark unterhĂ€lt, muss also ab diesem Jahr mit Mehrausgaben rechnen. Das befĂŒrchten auch der Deutschen StĂ€dte- und Gemeindebund (DSTGB) sowie der Deutsche StĂ€dtetag: Die Reform der bisherigen RundfunkgebĂŒhr fĂŒhre zu einer âdeutlichen Mehrbelastungâ, heiĂt es in einer gemeinsamen Mitteilung. FĂŒr die Mehrausgaben muss der BĂŒrger als Steuerzahler erneut herhalten.
Gegenwehr garantiert
Da bleibt es nicht aus, dass die Kommunen sich wehren. DafĂŒr einsetzen werden sich auch der DSTGB und der Deutsche StĂ€dtetag. Angesichts eines möglichen Kostenanstiegs von bis zu 400 Prozent, fordern die VerbĂ€nde, das Thema erneut in der Rundfunkkommission und der MinisterprĂ€sidentenkonferenz zu behandeln, um eine gerechtere Lösung zu finden.
Ihrer Ansicht nach benachteiligen die Neuregelungen besonders die bĂŒrgernahen Kommunen: Je dezentraler eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung organisiert ist, desto mehr BetriebsstĂ€tten und Dienststellen habe sie. Und daran bemesse sich ja nun die neue GebĂŒhr. Die Folgen: Drastische Kostensteigerungen.
Eine Bewertungsgrundlage, die auch viele Gemeinde- und Stadtkassen in der Metropolregion zukĂŒnftig mehr belasten wird. So bestĂ€tigt uns der Ladenburger BĂŒrgermeister Rainer Ziegler, dass die RundfunkgebĂŒhr fĂŒr die Gemeinde Ladenburg bisher bei etwa 2.000 Euro im Monat lag, in Zukunft aber deutlich teurer erwartet wird.
Man habe derzeit hinsichtlich der Höhe jedoch noch KlĂ€rungsbedarf mit der GebĂŒhreneinzugsbehörde und warte auf Antwort auf die gestellten Anfragen. Die Gemeinde stehe auĂerdem mit den kommunalen LandesverbĂ€nden DSTGB und dem Deutschen StĂ€dtetag in Verbindung.
Ăber MaĂnahmen werden wir gegebenenfalls nach Beendigung der noch laufenden Verhandlungen und nach Abstimmung mit den VerbĂ€nden nachdenken,
so BĂŒrgermeister Ziegler.
Ăhnlich die Erwartungen in der Gemeinde Hirschberg. Hier erwartet die Gemeindeverwaltung eine Erhöhung von 1.655 Euro auf 1.940 Euro monatlich. Eine Steigerung von 17 Prozent mehr fĂŒr den Rundfunkbeitrag.
Beitrag der Stadt Mannheim verdoppelt sich
Hart trifft es auch die Stadt Mannheim. Der bisherige Betrag von 2.700 Euro monatlicher GebĂŒhr, wird nach SchĂ€tzungen der Stadtverwaltung um 3.000 Euro zusĂ€tzlich ansteigen, also 5.700 Euro im Monat, was einer Steigerung von rund 210 Prozent entspricht. Sicher sei man noch nicht, der erste GebĂŒhrenbescheid noch auf sich warten lasse. Einsparungsmöglichkeiten sieht die Stadt allerdings keine:
Organisationseinheiten, welche dem gleichen Zweck dienen, können sofern diese sich in einen GebĂ€ude befinden, zu einer BetriebsstĂ€tte zusammengefasst werden. So könnten z.B. GebĂŒhren gespart werden. Diese und viele andere Einsparmöglichkeiten hat die Stadt Mannheim ausgeschöpft.
Auch die Stadt Mannheim steht in engem Kontakt mit dem StĂ€dtetag Baden-WĂŒrttemberg, der in der Angelegenheit bereits aktiv geworden ist.
Besser weg kommt da die Stadtkasse im hessischen Viernheim. Mit einer bisherigen vierteljĂ€hrlichen RundfunkgebĂŒhr von 315,24 Euro ist die Stadt relativ gĂŒnstig dabei. In Zukunft werden es aber wohl trotzdem ĂŒber 400 Euro Mehrkosten im Jahr, dank einer neu berechneten RundfunkgebĂŒhr von geschĂ€tzten 419,45 Euro pro Quartal.
Weniger GebĂŒhren bleiben die Ausnahme
In Heddesheim hat man schon Gewissheit. Die Gemeinde hat bereits die erste Rundfunkbeitragsrechnung erhalten und kommt gĂŒnstiger weg als vor der Reform:
In der Abrechnung wurde deutlich, dass der monatliche Beitrag fĂŒr die Gemeinde im Vergleich zum alten Modell leicht gesunken ist.
Da wird Heddesheim aber wohl eine Ausnahme sein. Obwohl die Gemeinde mit rund 11.5000 Einwohner so groĂ ist wie die benachbarte Stadt Ladenburg, unterscheiden sich die RundfunkgebĂŒhren erheblich. Grund dafĂŒr ist die Anzahl der BetriebsstĂ€tten. Dazu gehören auch Bildungseinrichtungen, wie Schulen oder KindergĂ€rten.
So muss Heddesheim mit insgesamt nur drei Schulen einen deutlich kleineren Beitrag leisten, als Ladenburg mit neun Schulen. AntrĂ€ge auf einer Befreiung solcher Bildungs- und Jugendeinrichtungen werden derzeit vielerorts noch geprĂŒft und lassen ein endgĂŒltiges Ergebniss offen.
Definition „BetriebsstĂ€tte“ gibt Anlass zur Diskussion
In Sachen BetriebsstĂ€tten-Definition gibt es ohnhin noch erheblichen KlĂ€rungsbedarf. Viele der Gemeinden, befinden sich auch deshalb noch in Verhandlungen mit der GebĂŒhreneinzugszentrale. Nach Auffassung dieser ist beispielsweise die Volkshochschule (VHS) eine eigene BetriebsstĂ€tte, viele Kommunen sehen das allerdings anders, insbesondere wenn diese im Rathaus untergebracht ist.
Der Vater des neuen Modells, Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof, lobt seine Idee im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung trotzdem:
Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulĂ€ssiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt. Wir haben das Ziel erreicht, einen einfachen, plausiblen Beitrag fĂŒr alle BĂŒrger zu schaffen.
Wie sich dieses Finanzierungssystem aber fĂŒr Kommunen oder auch Unternehmen auswirkt, wurde wohl nicht ausreichend ausgewertet. Denn neben den StĂ€dten und Gemeinden nutzen auch die Unternehmer in Deutschland den Stimmungsschwung.
Grund dafĂŒr sind ebenfalls horrende Neuberechnungen des Rundfunkbeitrags. So soll die Drogeriekette dm etwa 270 Prozent mehr GebĂŒhren zahlen als noch 2012. Der EinzehlhĂ€ndler Rewe fĂŒrchtet gar eine Steigerung um 500 Prozent. Die Drogeriekette Rossmann droht aufgrund der Kostenexplosion sogar mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Schwetzingen und Heidelberg haben noch keinen Ăberblick
Es wird sich zeigen, ob die Rundfunkkommission gemeinsam mit der MinisterprĂ€sidentenkonferenz noch einmal eine Nachjustierung der GebĂŒhrenberechnung fĂŒr StĂ€dte und Gemeinden vornehmen. Fest steht, es wird einige Kommunen geben, die mit einem deutlichen Loch in ihrer Haushaltskasse aus der GebĂŒhrenreform herausgehen.
Einige StĂ€dte in der Metropolregion lassen die womöglich „teure Ăberraschung“ der RundfunkgebĂŒhrenreform aber auch einfach auf sich zu kommen. Manche haben sich noch nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt, so auch die Stadt Schwetzingen. Hier warte man mit Prognosen bis der erste GebĂŒhrenbescheid eintrifft. Die Berechnungsgrundlage sei derzeit einfach noch zu unklar, um Zahlen zu nennen. In Ludwigshafen weiĂ man nichts genaues, weil die frĂŒhere GEZ-GebĂŒhr dezentral aus den Budgets der Verwaltungsbereiche gezahlt worden ist.
Ăhnlich ist es in Heidelberg. Das Problem hier: Es fehlt der Ăberblick. Die BetriebsstĂ€ttten hatten bisher eigenstĂ€ndig mit der GebĂŒhrenzentrale abgerechnet.
Derzeit hat aber noch niemand bei der Stadtverwaltung alle Einzelposten zusammengestellt, um zu errechnen wie hoch der neue Gesamtbetrag ausfallen könnte,
erklĂ€rte Dr. Bert-Olaf Rieck vom Amt fĂŒr Ăffentlichkeitsarbeit der Stadt Heidelberg.
Wann „teilen“ richtig teuer werden kann – Abmahnfalle Facebook
Rhein-Neckar, 12. Januar 2013. (red) Seit Anfang Januar ist eingetreten, was in juristischen Fachkreisen schon lĂ€nger erwartet worden ist: Ein Nutzer, der auf Facebook ein Foto geteilt hat, wurde abgemahnt. FĂŒr ein Foto in BriefmarkengröĂe sollen an Schadensersatz und RechtsgebĂŒhren insgesamt 1.750 Euro zusammenkommen. Merke: Was einfach und eigentlich eine wichtige Funktion bei Facebook und anderen sozialen Diensten ist, das Teilen von Inhalten, kann schnell zur Kostenfalle werden. Vielen fehlt das Unrechtsbewusstsein – das bewahrt im konkreten Fall aber nicht vor enormen Kosten.
Vorbemerkung: Dieser Artikel ist sehr lang, denn das Thema ist komplex. Sie sollten ihn aber dringend lesen, wenn Sie soziale Dienste wie Facebook nutzen oder nutzen wollen. Und wir berichten nicht nur „theoretisch“, sondern ganz praktisch. Denn auch wir sind in einem Rechtsstreit von der Problematik betroffen, die gerade bundesweit fĂŒr Schlagzeilen sorgt.
Das Foto ist lustig, die Tiere sind sĂŒĂ, der Spruch ist klasse, die Nachricht ist wichtig oder interessant – warum auch immer Facebook-Nutzer Inhalte teilen: Sie sollten sehr sorgsam mit der Teilen-Funktion umgehen, denn schon wenige Klicks oder ein „ĂŒbersehenes“ HĂ€kchen können tausende Euro Kosten nach sich ziehen. Das ist kein Scherz und auch kein Alarmismus, sondern bittere RealitĂ€t. Die besonders rigiden Urheberrechte der deuschen Gesetzgebung machen es möglich, dass sich AnwĂ€lte und Rechteinhaber hierzulande ĂŒber Abmahnungen eine goldene Nase verdienen können.
Durch die Teilen-Funktion drohen horrende Kosten
Es kommt nicht wesentlich darauf an, wie groĂ beispielsweise ein geteiltes Foto ist: Wenn die Gegenseite „bösartig“ vorgeht und die rechtlichen Regelungen „brutalstmöglich“ umsetzt, drohen horrende Kosten. Das hĂ€ngt vom Einzelfall ab, von der Zahl der Fotos, ob man diese öffentlich oder nur privat teilt beispielsweise oder ob man gewerblich auf Facebook aktiv ist.
Nach EinschÀtzung des Berliner Rechtsantwalts Thomas Schwenke, kann man sich auch nur schlecht herausreden, wenn man sich ahnungslos gibt: Sobald ein Bild auf Facebook durch die Vorschaufunktion gepostet worden ist, geht man ein Rechtsrisiko ein:
Die öffentliche ZugĂ€nglichmachung ist immer ein VerstoĂ, wenn einem dafĂŒr die Rechte fehlen. Das Problem dabei: Die Menschen haben sich daran gewöhnt, Links zu kopieren oder Artikel zu teilen. Lange Zeit ist nichts passiert, es fehlt das Unrechtsbewusstsein. Technisch geht es um die âTeilenâ-Funktion oder das Posten von Links: Der Crawler sucht nach einem Foto, sofern er eins findet, lĂ€dt er das nach. Wer das so bestĂ€tigt und verwendet, begeht, je nach Rechtelage eine Nutzungsrechtsverletzung.
FĂŒr ein einzelnes Foto können mehrere hundert Euro gefordert werden. Dazu Schadensersatzforderungen, AnwaltsgebĂŒhren und Gerichtskosten. Ob die Abmahnung und die geforderten GeldbetrĂ€ge zulĂ€ssig sind, ist erstmal egal. Die Forderung wird erhoben und mit groĂer Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht bestĂ€tigt werden.
Klagen kann, wer die Rechte besitzt und einen VerstoĂ behauptet
Bis hierhin kostet „der SpaĂ“ die Forderung sowie das Honorar und die GerichtsgebĂŒhr. Will man sich zur Wehr setzen, kommen die eigenen Anwaltskosten und weitere GerichtsgebĂŒhren hinzu – wer vor Gericht verliert, zahlt alles. Mit etwas GlĂŒck kann man sich vergleichen oder die „Forderung“ drĂŒcken – unterm Strich wird man auf jeden Fall mit erheblichen Kosten zu rechnen haben.
Die Voraussetzung und den Abmahnprozess erklÀrt Rechtsanwalt Schwenke:
Der KlĂ€ger muss die entsprechenden Rechte haben. Und: Es macht einen Unterschied, ob sie privat posten oder gewerblich. Wer privat postet, kann zwar abgemahnt werden, aber da sind die AnwaltsgebĂŒhren auf 100 Euro gedeckelt. Hinzu kommt aber der Schadensersatz. Gewerbliche Poster mĂŒssen sich auf saftige Schadensersatzforderungen und entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten einstellen.

So sieht es aus, wenn Sie bei Facebook eine Informaton teilen wollen. Bevor Sie posten, sollten Sie genau ĂŒberlegen, ob Sie nicht besser ein HĂ€kchen bei „Kein Miniaturbild“ setzen. Wenn doch, haben Sie sich das Foto „zu eigen“ gemacht. Wenn Ihr Facebook-Account auch noch öffentlich ist, kann das eine Abmahnung zur Folge haben.
Nicht durch uns – aber es gibt genug AnwĂ€lte und Rechteinhaber, die hier ein lukratives AbmahngeschĂ€ft betreiben.
Die gedeckelten Kosten bei Abmahnungen von Rechtsverletzungen durch „Privatleute“ bieten einen gewissen Schutz: FĂŒr die AnwĂ€lte ist ein solches Verfahren nicht lukrativ – auĂer, sie machen eine Massenabmahnung daraus und verschicken Standardbriefe, in denen nur die Adressen ausgetauscht werden. Man beschĂ€ftigt ein paar billige KrĂ€fte, die die RechtsverstöĂe dokumentieren, die Adressen raussuchen und dann rollt die Abmahnwelle. Man kennt das von den Abmahnwellen beim File-Sharing. Wenn nur ein Bruchteil zahlt, klingelt es auf dem Anwaltskonto und dem des „Mandanten“. Das können zum Beispiel Firmen sein, die Fotosammlungen aufkaufen und damit Rechteinhaber werden. Möglicherweise haben die gar kein Interesse, die Fotos zu verkaufen, sondern warten wie die Spinnen im Netz auf ihre Opfer.
Die „Motivation“ fĂŒr eine Klage ist egal
Das klingt absurd? Das ist die RealitĂ€t. Die Rechteinhaber werden natĂŒrlich niemals als Motiv „Gewinnmaximierung durch ein auf Abmahnungen basierendes GeschĂ€ftsmodell“ ins Feld fĂŒhren, sondern sich als Opfer von Rechtsverletzern darstellen. Und selbst wenn es „Aasgeier“ sind: Die Gesetzgebung gibt ihnen das Recht, die Nutzungsrechtsverletzung zu verfolgen.
Die entscheidende Frage ist also, was man Teilen darf: Ohne Risiko darf man nur Fotos teilen, die „rechtefrei“ sind oder fĂŒr die man die Erlaubnis zum Teilen hat. Das Problem: Woher bekommt man die Erlaubnis und woher weiĂ man, was rechtefrei ist und was nicht? Im Alltag ist das kaum zu entscheiden. Fast alle Facebook-Nutzer teilen beispielsweise Artikel von Medien, weil sie ihre Kontakte auf diese Informationen hinweisen wollen. Wird ein Vorschaubild mitgepostet, ist der RechtsverstoĂ begangen. Punkt.
AuĂer, dies wurde ausdrĂŒcklich erlaubt. Mal ehrlich? Wann haben Sie vor dem Posten auf der Seite eines Anbieters recherchiert, ob im Impressum oder den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen das Teilen ausdrĂŒcklich erlaubt ist oder nicht? Tatsache ist: Wenn Sie das recherchieren, werden Sie feststellen, dass die allermeisten Anbieter – auch und gerade groĂe Portale – die Rechtsinhaberschaft eindeutig feststellen. Somit ist jedes Posten von Fotos erstmal rechtlich fragwĂŒrdig.
Keine Klage heiĂt nicht kein RechtsverstoĂ
Das trifft zum Beispiel auch zu, wenn Sie unsere Artikel teilen und automatisch erzeugte Vorschaubilder mitposten. Oder wenn Sie Artikel von Zeitungen oder anderen Medien mit Vorschaubild teilen. Von unserer Seite aus mĂŒssen Sie nichts befĂŒrchten, wir werden private Nutzer garantiert nicht abmahnen, denn aus unserer Sicht bewerten wir den Nutzen – nĂ€mlich das Verbreiten unserer Informationen – höher als einen RechtsverstoĂ (zur Sicherheit unserer Leser/innen werden wir das kĂŒnftig regeln). Doch wie sieht das bei anderen aus, beispielsweise Zeit Online oder dem SWR? Rechtsanwalt Schwenke:
Hier wĂŒrde ich die Gefahr eher als gering einschĂ€tzen. Der Tatbestand ist gegeben, aber die Anbieter wĂ€gen zwischen Schaden und Nutzen ab. Der Nutzen des Teilens wird sicher höher bewertet, insofern wĂŒrde ich bei professionellen und groĂen Anbietern eher kein Problem sehen. Bei Agenturen, Foto-Stock-Anbietern, Fotografen und kleineren Anbietern wird es riskant.
Wie bereits genannt: Es hÀngt vom Einzelfall ab. Davon gibt es aber tÀglich Millionen, beispielsweise durch das Teilen von lustigen Fotos, Tierbildern und so weiter. Rechtsanwalt Schwenke:
Die sind theoretisch auch ĂŒberwiegend betroffen, sofern es alleinige Nutzungsrechte gibt. Wenn Sie Ihren Freundeskreis aber geschlossen halten und nicht-öffentlich posten, ist die Gefahr geringer, auĂer unter Ihren Freunden ist der, der die Rechte hĂ€lt und Sie verklagt.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke rÀt zur Vorsicht: Im Zweifel besser keine Fotos teilen. Foto: RA Schwenke
Sobald öffentlich geteilt wird, steigt die Gefahr von Abmahnungen
Merke: Wer viele Freunde sammelt, die er nicht kennt, erhöht in dieser Hinsicht das Risiko. Wer sich jetzt fragt, wieso das, was man seit langer Zeit macht und was ja alle machen, plötzlich ein Rechtsrisiko sein soll, bekommt die Antwort:
GeschĂŒtzte Fotos zu teilen war schon immer ein RechtsverstoĂ, nur jetzt gab es erst jetzt die erste Abmahnung, die ist durchgegangen und ab sofort muss man damit rechnen, dass hier Agenturen und AnwĂ€lte Geld verdienen wollen.
Der Fachanwalt Schwenke bestÀtigt unsere EinschÀtzung, dass es weniger um Rechtewahrung, als um Kohle machen geht:
NatĂŒrlich wird der Schutz behauptet werden. Ob das allerdings das wahre Motiv ist, dĂŒrfte manchmal fragwĂŒrdig sein. Man hört, dass es Agenturen gibt, die groĂe BildbestĂ€nde aufkaufen und eng mit Kanzleien zusammenarbeiten. Mittlerweile gibt es Software, die auch Fotos identifizieren kann und dann scannen solche Firmen Postings, bis sie Treffer haben. Das kann man als verwerflich betrachten â rechtlich ist es einwandfrei zulĂ€ssig und kann ein lukratives GeschĂ€ft bedeuten.
Es könnte auch kostenfrei zugehen – darauf sollte man nicht hoffen
Und natĂŒrlich muss der Rechteinhaber nicht abmahnen und er muss auch keine Rechnung stellen, eine Aufforderung zur Löschung wĂ€re ein erster kostenfreier Schritt. So verhalten wir uns beispielsweise, wenn wir mit der Veröffentlichung von Inhalten, die uns gehören, auf anderen Internetseiten nicht einverstanden sind.
Es gibt aber auch Inhalte, die man vermeintlich problemlos teilen kann. Youtube-Videos beispielsweise. Aber leider droht auch hier die Abmahnfalle – wieder abhĂ€ngig vom Einzelfall, wie Thomas Schwenke erklĂ€rt:
Bei youtube und anderen groĂen Portalen dieser Art willigt der Einsteller ins Sharen ein â er kann also keine Nutzungsrechtsverletzungen geltend machen. AuĂer, er hat Inhalte eingestellt, an denen er keine Reche besitzt, dann kann der Rechteinhaber gegen den Einsteller und gegen alle, die teilen vorgehen. Auch hier sollte man also vorsichtig sein, was man teilt. Nicht erlaubt sind Screenshots aus Filmen â dadurch fertigt man âFotoâ-Kopien an. Sofern man die öffentlich macht, ist das eine Nutzungsrechtsverletzung, selbst wenn der Screenshot denselben Inhalt hat wie ein automatisch generiertes Vorschaubild.
Und wie sieht es mit Eltern aus, deren Teenager einen Facebook-Account haben und fleiĂig alles teilen, was ihnen gefĂ€llt?
Die Eltern haften meist nicht, wenn diese ihre Kinder auf den sorgsamen Umgang hingewiesen haben. Hier ist meist der Umfang von Nutzungsrechtsverletzungen und die Art und Weise entscheidend. Ausgeschlossen ist eine Haftbarkeit aber nicht.
Betroffen sind alle, die teilen
Die potenzielle Gefahr betrifft also alle die am meisten, die nicht-privat auf Facebook posten: Gewerbetreibende, Freiberufler, Firmen, Dienstleister, Vereine, Behörden, VerbĂ€nde und so weiter. Die Ăberlegung, man betreibe ja nur ein kleines Angebot oder verdiene damit nur wenig oder biete als Verein einen Service an, bietet keinen Schutz. Sobald man Ăffentlichkeit herstellt, kann man in der Falle sitzen. Und zwar unabhĂ€ngig von Facebook, auch andere soziale Dienste wie Google+ sind betroffen, also jeder Dienst, der Vorschaubilder erzeugt.
Das betrifft uns auch selbst: Wir haben aktuell einen Rechtsstreit, der in Teilen auch Facebook-Vorschaubilder betrifft. Und ganz ehrlich? Das Problem war uns vorher nicht bekannt. Der Umgang mit Rechten gehört zwar zu unserer tĂ€glichen Arbeit und wir achten sehr verantwortlich auf ein einwandfreies Verhalten – aber auch wir mĂŒssen wie alle immer wieder dazulernen.
FĂŒr unsere Leserinnen und Leser werden wir fĂŒr das Teilen unserer Inhalte Rechtssicherheit schaffen – soweit wir das können. In den nĂ€chsten Tagen werden wir einen Passus in unsere Nutzungsbedingungen aufnehmen, der ausdrĂŒcklich die Verwendung von Vorschaubildern fĂŒr den privaten Gebrauch erlaubt.
Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht
TatsĂ€chlich können wir Ihnen ehrlicherweise damit keinen einhundertprozentigen Schutz vor Rechtsverfolgungen bieten, wenn Sie unsere Informationen teilen. Zur ErlĂ€uterung: Wir verwenden hĂ€ufig fremdes Bildmaterial, das wir beispielsweise ĂŒber Pressestellen zur VerfĂŒgung gestellt bekommen, sei es ĂŒber die Gemeindeverwaltungen, das Landratsamt, Ministerien, die Polizei, Hilfsdienste, Feuerwehren, Parteien, Veranstaltungsunternehmen, Theater, Schulen, Vereine oder andere Anbieter, ob „öffentlich“ oder „privatrechtlich“. Wir gehen dabei davon aus, dass der jeweilige Zulieferer ĂŒber die Nutzungsrechte verfĂŒgt und diese an uns weitergibt. Zur Absicherung fragen wir beim ersten Kontakt nach, ob das pauschal so zutrifft und bekommen das entsprechend bestĂ€tigt. Bei Pressestellen setzen wir das voraus.
In der Praxis kann es aber zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn jemand behauptet, die Nutzungsrechte zu haben. Absurd? Nein, Tatsache und derselbe Fall, den Rechtsanwalt Schwenke am Beispiel von Youtube oben im Text erlĂ€utert hat. Und die Tatsache, dass es der Presse und anderen Medien erlaubt worden ist, heiĂt noch lange nicht, dass Sie als privater oder gewerblicher Nutzer ebenfalls „Veröffentlichungsrechte“ haben. Wir wiederum könnten umgehend den Betrieb einstellen, wenn wir dies tatsĂ€chlich fĂŒr jedes Foto prĂŒfen mĂŒssten. Der Verwaltungsaufwand wĂ€re gigantisch. Wir mĂŒssen uns also selbst verlassen und können die Gefahr nicht ausschalten.
Genau das ist auch zum Teil Gegenstand eines aktuellen Rechtsstreits, den wir fĂŒhren mĂŒssen: Eine Person behauptet, die alleinigen Nutzungsrechte fĂŒr Fotos zu haben, die von der Pressestelle eines Unternehmens öffentlich als „Presseinformation“ zur VerfĂŒgung gestellt worden sind und bis heute als „Presseinformation“ downloadbar sind. Wir haben diese Fotos benutzt und sind dafĂŒr abgemahnt worden. Streitwert fĂŒr jedes der drei Fotos: 3.000 Euro, also in Summe 9.000 Euro.
Die Gefahr lauert ĂŒberall
Und obwohl der Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Schwenke vermutlich ĂŒberwiegend zutreffend ist, dass von groĂen Anbietern eher keine Gefahr droht: In unserem Fall hat die Pressestelle einer Firma eines sehr groĂen Medienkonzerns hier in der Region diese Fotos zur VerfĂŒgung gestellt und die abgebildete Person hat uns wegen der Nutzung abgemahnt. Ob das zulĂ€ssig ist, mĂŒssen wir nun vor Gericht klĂ€ren. Bei vollem Prozesskostenrisiko in Höhe von mehreren tausend Euro. Da dies zur Zeit ein schwebendes Verfahren ist, Ă€uĂern wir uns aktuell nicht, werden Sie aber informieren, wenn der Prozess abgeschlossen ist.
Um es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, noch einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Die Gefahr lauert ĂŒberall. Beispielsweise bei Ihrem Verein. Der hat ganz korrekt einen Bilderdienst abonniert und bezahlt diesen fĂŒr die Nutzung von Fotos. Oder kauft Fotos von einem Sportfotografen zur Verwendung auf der eigenen Website. Soweit ist alles korrekt. Der Verein hat die Nutzungsrechte erworben. Was aber steht im „Kleingedruckten“? Hat der Vorstand das geprĂŒft oder verlassen Sie sich darauf, „dass das alles schon in Ordnung ist“? DĂŒrfen Vereinsmitglieder oder andere Personen die Vereinsmeldungen inklusive Vorschaufoto „teilen“? Das kann sein, das kann aber auch nicht sein. Und wenn diese Rechte nicht genehmigt worden sind, begeht jeder, der ein Vorschaubild oder ein anderes teilt, einen potenziellen RechtsverstoĂ, der abmahnfĂ€hig ist. Wenn Sie dann behaupten, Sie hĂ€tten das nicht gewusst, hilft Ihnen das im Zweifel erstmal nichts.
Ein anderes aktuelles Beispiel: In den vergangenen Wochen ist das Foto eines vermissten Jugendlichen aus Mannheim in Facebook geteilt worden. Der Junge wurde mittlerweile tot aufgefunden. Mit dem Tod verfallen die Persönlichkeitsrechte nicht und die Nutzungsrechte erst nach dem Tod des Urhebers, also der Person, die das Foto gemacht hat. Sie halten das fĂŒr ein makabres Beispiel? Das interessiert die Gerichtsbarkeit nicht: Wer dieses Foto verwendet hat, könnte das Persönlichkeitsrecht der Person verletzt haben. Und ganz sicher liegt ein Urheber- und NutzungsrechtsverstoĂ vor.
Und wenn Sie sich bereits mit der Problematik befasst haben und denken: Google darf doch auch Vorschaubilder anzeigen, dann liegen Sie richtig, aber die Schlussfolgerung, Ihnen wĂ€re das auch erlaubt, ist falsch. Suchmaschinen verwenden dafĂŒr eine technische Funktion ohne die eine Suchmaschine wenig Sinn machen wĂŒrde. Rechteinhaber, die das nicht wollen, mĂŒssen ihre Inhalte schĂŒtzen und können durch technische Einstellungen eine automatisierte Erfassung verhindern. Sie als „Teiler“ von Inhalten sind aber kein Automat, sondern eine willentlich handelnde Person.
Thomas Schwenke bringt die aktuelle Rechtssituation auf den Punkt:
Es ist fast unmöglich, keinen Rechtsverstoà zu begehen.
AuĂer, man lĂ€sst die Finger von Facebook und anderen Diensten.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, dringend Abhilfe zu schaffen. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an. Teilen Sie unseren Artikel und helfen Sie, das Thema bekannt zu machen. Es betrifft tatsĂ€chlich jeden, der Informationen im Internet teilt – abhĂ€ngig vom Einzelfall. Und warnen Sie andere vor Rechteinhabern, die darauf aus sind, andere mit teuren Abmahnungen zu ĂŒberziehen.
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Zeit online: Abmahnung wegen eines Bildchens auf Facebook
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Ernstfall geprobt – und jetzt?

Der Rauch wurde aus dem Tunnel geblasen – das LĂŒftungssystem saugte ihn wieder an. Ist das im Sinne des Erfinders?
Weinheim/Rhein-Neckar, 21. Dezember 2012. (red/aw) Vor fast genau einem Monat wurde es heiĂ im Saukopftunnel. Um die FunktionstĂŒchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen und der RettungsstollenlĂŒftung im Brandfall zu prĂŒfen, wurde der Ernstfall geprobt. Die Brandversuche wurden durch das Institut fĂŒr IndustrieĂ€rodynamik aus Aachen (IFI) durchgefĂŒhrt. Das RegierungsprĂ€sidium Kalrsruhe hat bisher keine Ergebnisse der PrĂŒfung veröffentlicht. Ein nicht ganz einwandfreier Rauchabzug vor Ort lieĂ aber auf ein Problem mit der LĂŒftungsanlage schlieĂen. Der Pressestelle vom RegierungsprĂ€sidium ist davon allerdings nichts bekannt.
Fotos: Ralph Urbach
Text: Alexandra Weichbrodt
Es qualmte, dampfte und rauchte: Die Brandversuche im Saukopftunnel am 24. November 2012 boten beeindruckende Bilder. Doch welche Erkenntnisse gewonnen wurden, ist bisher nicht bekannt. Im Vorfeld hieĂ es von Seiten des RegierungsprĂ€siduiums, dass der Test dazu diene, den Saukopftunnel auch kĂŒnftig den aktuellen Sicherheitsvorschriftne anzupassen.
Die Feuwerwehr und weitere EinsatzkrĂ€fte sowie Betriebspersonal sollten mit dieser Ăbung auf die Gegebenheiten wĂ€hrend eines Brandes vorbereitet werden, um in Zukunft bestmöglich auf diese Situation reagieren zu können.
DurchgefĂŒhrt wurden vier Brandeversuche an zwei Stellen des 2715 Meter langen Tunnels. Hitze und Rauch wurde mitttels regelbaren Propangasbrennern und Rauchmaschinen, die ungiftiges medizinisches WeiĂöl verdampften, erzeugt. Diese lösten die Brandmelder im Tunnel aus und simulierten den Ernstfall. Durch die BrandrauchentlĂŒftung sollte der – bei diesem Test ungiftige – Rauch aus dem Tunnel abgesaugt und hinaus gefĂŒhrt werden. Allerdings saugten die LĂŒftungsschĂ€chte den ausgetretenen Rauch direkt wieder an und fĂŒhrten ihn als vermeintliche „Frischluft“ wieder dem Tunnel zu.
Ein Test ohne Ergebnisse?
Ein Problem, dass im Ernstfall katastrophale Folgen hĂ€tte. Unser Fotograf vor Ort wurde Zeuge des ungeschickten LĂŒftungssystems. Doch bei den Verantwortlichen ist das Problem entweder nicht wahrgenommen worden oder aber es wurde nicht kommunziert. Denn der Pressestelle des RegierungsprĂ€sidiums war bis heute nicht bekannt, dass bei den Brandversuchen technische Probleme aufgetreten wĂ€ren.
Vielleicht will man die gewonnen Erkenntnisse derzeit auch einfach nicht teilen, da der Saukopfttunnel in der Vergangenheit schon fĂŒr viele schlechte Nachrichten sorgte. Vermehrte Vollsperrungen in den letzten Monaten strapazierten die Nerven der Autofahrer sehr. Es ist nahezu ein „Never-Ending-Ărger“ mit dem Saukopftunnel. (Anm. d. Red.: Wir berichteten.)
SicherheitsnachrĂŒstungen in Höhe von 37 Millionen Euro
Aber Sicherheit muss sein. Denn TunnelunfĂ€lle haben in der Vergangenheit immer wieder zahlreiche Opfer gefordert. Seit den 90er Jahren wurden die Sicherheitsvorschriften daher massiv verschĂ€rft. Der Saukopftunnel musste bereits im Jahr 2008 ein vom Bund verordnetes NachrĂŒstungsprogramm durchfĂŒhren, um die Sicherheitsstandards zu erfĂŒllen. So wurde u.a. das gesamte LĂŒftungssystem konzeptionell erneutert und Brandklassen in der Zwischndecke installiert. Diese sollten sich im Brandfall öffnen und den Rauch gezielt absaugen. Kosten hierfĂŒr: ca. 11.6 Millionen Euro.
Weitere Verbesserungen der Sicherheitsvorkehrungen folgten. Seit 2009 wird ein Fluchstollen gebaut. FĂŒr den kompletten Fluchtstollen werden voraussichtlich Kosten in einer GröĂenordnung von rund 26 Millionen Euro fĂ€llig, von denen allein 23 Millionen Euro fĂŒr den Rohbau angefallen sind. Die Kosten fĂŒr die betriebstechnische Einrichtung werden sich dann noch einmal auf etwa 3 Millionen Euro belaufen.
Die Gesamtkosten der NachrĂŒstungen des Hauptstollen sowie der Bau des Fluchtstollen liegen also bei etwa 37 Millionen Euro. Sicherheit ist teuer. Daher bleibt zu hoffen, dass diese dann auch zuverlĂ€ssig gewĂ€hrleistet ist.

Ein Fahrzeugbrand wurde bei dem Test der Sicherheitseinschrichtungen Ende November simuliert.
Weitere Bilder der Brandversuche im Saukopftunnel finden Sie in einer Bildergalerie auf weinheimblog.de.
Vom Immobilienmakler zum „IM Makler“

Der Immobilienverband Deutschland informiert seine Mitglieder derzeit intensiv ĂŒber das GeldwĂ€schegesetz und die damit einhergehenden Pflichten. (Quelle: ivd.net)
Rhein-Neckar, 13. Dezember 2012. (red/aw) Die Bundesregierung hat Ende 2011 das GeldwĂ€schebekĂ€mpfungsrecht mit einem âGesetz zur Optimierung der GeldwĂ€scheprĂ€ventionâ verschĂ€rft. Davon betroffen sind „GĂŒterhandler“ wie Steuerberater, AnwĂ€lte, TreuhĂ€nder und auch Immobilienmakler. Mit fragwĂŒrdigen Verpflichtungen sollen diese Berufsgruppen die Bundesregierung im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und GeldwĂ€sche unterstĂŒtzen.
Besonders die Immobilienmakler haben mit den Auflagen des GeldwĂ€schegesetzes (GWG) zu kĂ€mpfen. Laut dem GWG sind Makler dazu verpflichtet âangemessene geschĂ€fts- und kundenbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen zu entwickeln, diese zu dokumentieren und fortlaufend zu aktualisierenâ. Was soviel bedeutet wie: Der Makler soll den potenziellen Kunden bereits im ersten Kontakt „ausspionieren“.
Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 Euro BuĂgeld bestraft werden kann. Der Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und SachverstĂ€ndigen e.V. (IVD) kritisiert vor allem den frĂŒhen Zeitpunkt der Identifizierung. Nicht wenige Kunden werden von dem ungewohnten Interesse an persönlichen Informationen beim ersten Kontakt abgeschreckt.
Verweigert der Kunde die Informationen oder kommt dem Makler etwas seltsam am Verhalten des Kunden vor, etwa weil der Befragte ausweichend antwortet, dann ist er verpflichtet eine Verdachtsmeldung bei der zustĂ€ndigen Behörde abzugeben. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Verfahren eine Vielzahl von unbescholtenen Personen auf den schwarzen Listen der Behörden landen, nur weil diese sich wie auch immer „nicht normal“ verhalten haben.
Baden-WĂŒrttemberg ist bei der Durchsetzung dieser Pflicht fĂŒr Immobilienmakler deutschlandweit ganz vorne. Bereits seit Februar 2011 werden Makler-BĂŒros verstĂ€rkt ĂŒberprĂŒft, um zu gewĂ€hrleisten, dass sie ihrer Nachweispflicht nachkommen.
Den vollstÀndigen Bericht von unserer Autorin Alexandra Weichbrodt lesen Sie auf unserem Regionalportal Rheinneckarblog.de.
Wem gehört das Erdöl?

Stehen in Nordbaden bald solche schweren BohrtĂŒrme? Quelle: Wikipedia, Markus Stahmann, CC BY-SA 3.0
Rhein-Neckar, 02. August 2012. (red/la) Ab September sucht die Firma Rhein Petroleum in Nordbaden nach Erdöl. Doch was passiert, wenn sie Erfolg hat? Wem gehören die BodenschĂ€tze? Dem Staat oder dem GrundstĂŒcksbesitzer? MĂŒssen bald HĂ€user den BohrtĂŒrmen weichen? Wir haben nachgefragt – und können schon mal Entwarnung geben.
Von Reinhard Lask
Wer unter seinem Haus Erdöl findet und glaubt, nun ĂlmillionĂ€r zu werden, hat sich zu frĂŒh gefreut. Denn Erdöl gehört in Deutschland zu den bergfreien Rohstoffen: Sie gehören erstmal niemandem. Wer es fördern möchte, muss dafĂŒr eine Konzession von dem zustĂ€ndigen Bergamt beantragen. Das kann im Prinzip jeder tun, der die Voraussetzung fĂŒr die Förderung erfĂŒllt.
Im Falle von Rhein Petroleum hĂ€tte das Unternehmen Vorrang. „Wer das Recht erworben hat auf einem festgelegten Claim nach Erdöl zu suchen, hat auch das Vorrecht die Förderkonzession zu erhalten“, sagt Holger Schick, Bergdirektor im RegierungsprĂ€sidium Freiburg.
Wenn also Rhein Petroleum im September auf Ăl stöĂt, kann ihm kein Konkurrent die Förderung wegnehmen. Damit das Unternehmen fördern kann, muss es noch ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. „Wenn das scheitern wĂŒrde, wĂ€re das Erdöl wieder bergfrei“, erklĂ€rt Schick. Die Messdaten, die Rhein Petroleum dabei sammelt, muss das Unternehmen an das Landesamt fĂŒr Geologie, Rohstoffe und Bergbau weitergeben. Diese Daten darf das Amt jedoch nur fĂŒr interne Studien verwenden, also nicht an andere verkaufen. Auch Studien, die von privaten Auftraggebern bezahlt werden, sind nicht erlaubt.
Das Land verdient an jedem Tropfen Ăl mit
Wenn Rhein Petroleum die Förderkonzession erhĂ€lt und die Vermarktung anlĂ€uft, verdient das Land an jedem verkauften Liter Erdöl mit. Laut Bergbaugesetz betrĂ€gt „die Förderabgabe grundsĂ€tzlich zehn Prozent des Marktwertes, der fĂŒr in Deutschland gewonnene BodenschĂ€tze dieser Art im Jahr durchschnittlich erzielt wird.“
Diesen Satz kann das Bundesland anpassen. „Aktuell betrĂ€gt die Förderabgabe in Baden-WĂŒrttemberg fĂŒr Erdöl null Prozent“, sagt Schick. Allerdings wird im Land seit rund 20 Jahren kein Erdöl mehr gefördert. „Anfang der 1990er Jahre hat sich die Förderung immer weniger gelohnt und bald sind die letzten eingestellt worden.“ Die aktuelle grĂŒn-rote Landesregierung will jedoch den Förderzins demnĂ€chst wieder einfĂŒhren.
GroĂe Gewinne wird das jedoch nicht geben: „Bis zur Abschaffung der Abgabe betrugen die Einnahmen einige 100.000 D-Mark.“ Die Fördermengen Baden-WĂŒrttemberg waren stets sehr gering. Ganz anderes sieht das in Niedersachsen aus. Hier betrug der Fördersatz fĂŒr Erdöl im Jahr 2011 ganze 18 Prozent, fĂŒr Erdgas sogar 36 Prozent. Noch 2009 verdiente das Land Niedersachsen bis zu einer Milliarde Euro an der Förderung dieser beiden Rohstoffe.
Rein rechtlich könnte der Staat die bergfreien BodenschĂ€tze auch in Eigenregie fördern. „Heute geben die Förderrechte immer an Privatunternehmen“, sagt Schick. FĂŒr die wird Ălförderung auf dem deutschen Festlandsockel auch bei kleineren Mengen immer rentabler. „Je knapper das Erdöl wird, desto mehr lohnt es sich auch in tieferen Stockwerken nachzuforschen“, erklĂ€rt Schick.
Keine Enteignung bei Erdölförderung
Kann jedoch ein GrundstĂŒcksbesitzer enteignet werden, wenn Rhein Petroleum Erdöl darunter findet? „Bei Erdöl ist das kaum vorstellbar“, sagt Schick. âDie heutigen Fördertechniken sind heute so gut, dass dies nicht mehr notwendig ist.“ Man bohrt einfach von der Seite. Rein rechtlich sind ZwangsmaĂnahmen noch möglich. Allerdings nur, wenn man das GrundstĂŒck „zu betrieblichen Zwecken braucht“. Das muss nicht nur eine Bohrung sein, sondern kann auch die Zwangsverpflichtung umfassen, dort notwendige Leitung zu verlegen oder Wege zu bauen und zu nutzen.
„FĂŒr eine völlige Enteignung mĂŒsste schon ein massives öffentliches Interesse gegeben sein“, sagt Schick. Bekannte FĂ€lle sind die Umsiedlungen ganzer Dörfer in Nordrhein-Westfalen zur Braunkohleförderung. Doch wegen ein wenig Erdöl wĂŒrde Schick zufolge niemand seinen Grund und Boden verĂ€uĂern mĂŒssen. „Dazu sind die Fördermengen einfach zu klein, die rechtlichen HĂŒrden zu hoch und der volkswirtschaftliche Nutzen beziehungsweise das Interesse aller Beteiligten einfach zu gering“, erklĂ€rt Schick.
Ilvesheim legt bei den Einwohnern am stĂ€rksten zu – auch bei den Kindern

Nicht nur den Kommunen, auch den Vereinen gehen die Kinder aus.
Rhein-Neckar/Heidelberg, 23. MĂ€rz 2012. (red/cr) Nach einer Information des Landratsamts leben immer weniger Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Rhein-Neckar-Kreis. Am wenigsten Kinder und Jugendliche gibt es im Stadtkreis Heidelberg mit lediglich nur noch 13 Prozent. Wir haben uns die Zahlen fĂŒr die Kommunen im Wahlkreis 39, Weinheim, besorgt. Danach fĂŒhrt Ilvesheim beim Kinderzuwachs sehr deutlich in absoluten Zahlen – Schlusslicht ist Weinheim.
Der Wahlkreis Weinheim umfasst die Gemeinden Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim, Edingen-Neckarhausen und Hirschberg.
Die Einwohnerzahl des Wahlkreises Weinheim ist, nach Unterlagen des Statistischen Landesamts Baden-WĂŒrttemberg in den Jahren 2007 bis 2010 um 1.737 Einwohner gestiegen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren hingegen ist um 105 Personen zurĂŒckgegangen.
Von den zehn Gemeinden im Wahlkreis können lediglich vier einen Zuwachs verbuchen – sowohl bei der Gesamteinwohnerzahl, als auch bei Kindern und Jugendlichen. Vier Gemeinden haben eine wachsende Einwohnerzahl, aber immer weniger Kinder. In sechs Gemeinden leben weniger Kinder als noch vor ein paar Jahren. In Laudenbach und Weinheim ist sowohl die Einwohnerzahl, als auch die Zahl der Kinder rĂŒcklĂ€ufig.
Entwicklung der Gemeinden von 2007 bis 2010 im Ăberblick:
Gemeinde | Kinder | Gesamt |
01. Ilvesheim | 236 | 703 |
02. Dossenheim | 107 | 499 |
03. Hirschberg | 52 | 134 |
04. Edingen-Neckarhausen | 19 | 252 |
05. Heddesheim | -64 | 65 |
06. Hemsbach | -54 | 60 |
07. Schriesheim | -34 | 53 |
08. Ladenburg | -24 | 40 |
09. Laudenbach | -72 | -59 |
10. Weinheim | -271 | -10 |
Alle Gemeinden befinden sich im Wettbewerb um junge Familien – so sind in den vergangenen Jahren einige Neubaugebiete entstanden, die neue Einwohner anlocken sollen. Allerdings sind Kinder fĂŒr die Gemeinden durch ZuschĂŒsse zu Betreuungskosten auch ein Kostenfaktor. Insgesamt geht man aber bei den Gemeinden davon aus, dass man ZuzĂŒge braucht, um durch Steuereinahmen die Gemeindekasse aufzubessern.
Auch die Vereine brauchen Nachwuchs und haben durch die Entwicklung teils groĂe Probleme, ausreichend Nachwuchs zu finden.
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