Donnerstag, 08. Juni 2023

Wehe dem, der seine Meinung äußert

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Guten Tag!

Kommentar: Hardy Prothmann

„Pfenning“ hat die juristische Keule rausgeholt – nicht zum ersten Mal.

Wer wegen einer Meinungsäußerung eines Kritikers vor Gericht zieht und den Streitwert für eine Fotomontage eines Industriebaus auf 50.000 Euro beziffert und ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, fordert, fühlt sich nicht ungerecht behandelt, sondern will Angst und Schrecken verbreiten.

Die Botschaft ist eindeutig: Jeder, absolut jeder, der es wagt, Kritik zu äußern, kann zukünftig damit rechnen, in entsprechender Höhe (Steigerungen eingeschlossen) von „Pfenning“ verklagt zu werden: der einfache Bürger, der Leserbriefschreiber, der Lokalpolitiker, Gewerbetreibende und Unternehmer, Journalisten und auch die Gemeinde Heddesheim.

Ab jetzt gilt: Wehe dem, der seine Meinung äußert.

Sollte der Antrag durchkommen, wird der Vorgang die beklagte Person mindestens 7.500 Euro kosten, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Sollte der Antrag nicht durchkommen, dürften die selbst zu tragenden Anwaltskosten zwischen 1.500 bis 3.000 Euro liegen, die der Beklagte tragen muss – auch wenn er nichts Unrechtes getan hat.

Auch dem heddesheimblog wurde von „Pfenning“-Seite schon das Zeichen gegeben, dass die Anwälte von der Leine gelassen werden könnten.

Auf der Bürgerversammlung vom 18. September 2009 hat der Geschäftsführer und Projektverantwortliche Uwe Nitzinger öffentlich gegenüber dem Arbeitsrechtler Dr. Dietrich Growe ebenfalls rechtliche Schritte angekündigt, weil dieser behauptet hatte, die Lagerarbeiter bei Pfenning verdienten nur 8,11 Euro in der Stunde.

Kommt jetzt eine Prozesswelle? Will und wird Pfenning künftig jeden verklagen, der dem Unternehmen im Weg steht? Genug Geld hat das Unternehmen vermutlich dafür.

Das einzige, was sich Pfenning nicht erklagen kann, ist die freie Meinung der Bürger.

Meine Meinung ist: Ich finde dieses Handeln unehrenhaft.

Karl-Martin Pfenning stellt sich gerne selbst als Ehrenmann dar. Als solcher muss er – um diese Sache sofort und eindeutig aus der Welt zu schaffen – umgehend seine Anwälte zurückpfeifen und sich für den Vorgang entschuldigen.

Sonst schadet er nur seinem eigenen Ansehen.

Hintergrund: Richter weist Eilantrag der „Pfenning“-Gruppe auf eine „Einstweilige Verfügung“ gegen Hubert Karnasch zurück

Über Hardy Prothmann

Hardy Prothmann (50) ist seit 1991 freier Journalist und Chefredakteur von Rheinneckarblog.de. Er ist Gründungsmitglied von Netzwerk Recherche. Er schreibt am liebsten Porträts und Reportagen oder macht investigative Stücke.