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Heddesheim, 08. Oktober 2010. Die „IG neinzupfenning“ ruft Gegner des „Pfenning“-Projekts zu Spenden auf, um Anwalts- und Gerichtskosten zu finanzieren. Die am 13. September 2010 durch eine 12:9-Mehrheit beschlossene Satzung zum Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ ist immer noch nicht in Kraft getreten.
„In den letzten fast 1 1/2 Jahren haben wir von der IG versucht, den Heddesheimer Bürgern zu zeigen, was durch die Ansiedlung der Firma Pfenning mit unserem Ort passiert. Jetzt ist es Zeit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und gegen das Projekt mit rechtlichen Mitteln vorzugehen. Dies wird sicherlich eine Menge Geld verschlingen. Da wir nicht über Steuergelder, wie die Gemeinde verfügen, bitten wir alle Gegner der Pfenning-Ansiedlung uns finanziell zu unterstützen“, heißt es in dem Schreiben, das von Hubert Karnasch unterzeichnet ist.
Weiter werden eine Bankverbindung genannt, sowie die Information, dass übrig gebliebene Mittel der „Kinderkrebsstation“ in Heidelberg zugute kommen sollen. Tatsächlich kann ein Normenkontrollverfahren einige zehntausend Euro kosten – ob Spenden in dieser Höhe eingehen werden, ist vollkommen offen.
Keine Informationen gibt es über die Transparenz von Seiten der „IG neinzupfenning“ zum Spendenaufkommen, also darüber, wer Ein- und Auszahlungen kontrolliert. Als Kontoinhaber wird Sascha Breitwieser angegeben. Üblicherweise wird bei solchen Spendenaufrufen ein Anwalts- oder Notarkonto benannt, dass durch die Juristen dann treuhänderisch verwaltet wird.
Auf Anfrage eines Bürgers kündigte Bürgermeister Michael Kessler unterdessen in der gestrigen Gemeinderatssitzung an, dass die „Pfenning“-Satzung „in bälde“ veröffentlicht werde und damit in Kraft treten könne. Zur Zeit würden noch Einzelheiten geprüft, um Fehler zu vermeiden. Was „in bälde“ bedeutet, ließ der Bürgermeister offen.
Ebenso gab der Bürgermeister keine konkreten Informationen, was die Veröffentlichung verzögert. Fraglich ist, ob nachträgliche inhaltliche Korrekturen einer beschlossenen Satzung möglich sind, ohne dass der Gemeinderat diese neu beschließen muss.
Aus den Reihen von Gemeinderäten ist die Vermutung zu hören, dass die Satzung noch nicht veröffentlich sei, um eine Klage gegen diese hinauszuzögern. „Hier wird mit allen Tricks gearbeitet“, heißt es hinter vorgehaltener Hand.
Hintergrund: Gegen die Satzung kann erst geklagt werden, wenn diese „Ortsgesetz“ geworden ist. Dazu muss sie veröffentlicht werden und tritt am Folgetag in Kraft.
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